Ganztagsbetreuung: Anspruch für Grundschulkinder

Der Bundesrat hat am 10.9.2021 dem Ganztagsförderungsgesetz zur Betreuung von Kindern im Grundschulalter zugestimmt, das der Bundestag am 7.9.2021 verabschiedet hatte. Kern des Gesetzes ist die Einführung eines bedarfsunabhängigen Anspruchs auf Förderung in einer Tageseinrichtung von mind. acht Std. Anspruchsberechtigt sind Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/27 die erste Klassenstufe besuchen. Der Bund beteiligt sich mit einer Quote von bis zu 70 % am Finanzierungsanteil der Investitionskosten. Das Gesetz kann zu erheblichen Teilen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.