Kommission zur Sozialstaatsreform veröffentlicht Empfehlungen
© Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR)
Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag auf eine grundlegende Verwaltungsmodernisierung der Sozialleistungen verständigt. Am 27.1.2026 hat die dafür eingesetzte Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR), bestehend aus Vertreter:innen der Bundesressorts, Länder und kommunalen Spitzenverbände, nach fünfmonatiger Beratungszeit ihre Ergebnisse vorgelegt. In insg. 26 Empfehlungen wird skizziert, wie steuerfinanzierte Sozialleistungen moderner, digitaler und weniger bürokratisch gestaltet werden können. Die Vorschläge zielen auf spürbare Entlastungen für Bürger:innen und Verwaltungen ab, ohne das soziale Schutzniveau zu mindern.
Ua empfiehlt die KSR, den Parallelbezug von Unterhaltsvorschuss und existenzsichernden Sozialleistungen aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands zu beenden (Empfehlung 13). Bei der Umsetzung müsse sichergestellt werden, dass unterhaltspflichtige Elternteile weder aus der Unterhaltsverpflichtung noch aus dem Unterhaltsrückgriff entlassen werden. Der Unterhaltsrückgriff solle in spezialisierten zentralen Einrichtungen in den Ländern gebündelt werden (Empfehlung 14). Weiterhin schlägt die Kommission vor, zentrale Rechtsbegriffe und Altersstufen in den verschiedenen Sozialleistungen zu vereinheitlichen – etwa die Regelbedarfsstufen bei Kindern im SGB XII und die Altersstufen im Unterhaltsrecht (Empfehlung 7).
Ein weiterer Fokus liegt auf bundesweit verbindlichen Standards für die Digitalisierung der Sozialverwaltung (Empfehlung 20). Diese sollen kostspielige digitale Insellösungen verhindern und einen reibungslosen Datenaustausch ermöglichen. Zudem plädiert die KSR für eine Vereinfachung des Sozialdatenschutzes durch eine Zusammenführung der spezifischen datenschutzrechtlichen Regelungen der einzelnen SGB-Bücher (Empfehlung 22).