Gutachten zu Kinderschutz im kommerziellen Raum mit DIJuF-Rechtsexpertise

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Die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderschutzkommission) in Nordrhein-Westfalen hat beim Institut für Sozial- und Organisationspädagogik der Universität Hildesheim ein Gutachten zu "Kinderschutz im kommerziellen Raum" in Auftrag gegeben. Dieses enthält eine Rechtsexpertise von Katharina Lohse, Dr. Janna Beckmann, Hannah Binder und Julia Tölch (alle DIJuF) zu den gesetzlichen Pflichten zur Sicherstellung von Schutzkonzepten bei kommerziellen Angeboten für junge Menschen außerhalb der Leistungen nach dem SGB VIII.

In den letzten Jahren ist eine Vielzahl an Angeboten entstanden, die sich gezielt an Kinder und Jugendliche richten und kommerziell organisiert werden, von Nachhilfeinstituten und Sprachkursen über privat organisierte Sport- und Freizeitaktivitäten bis hin zu Musikschulen, Feriencamps und digitalen Lernplattformen. Das DIJuF kommt in seiner Rechtsexpertise zu dem Ergebnis, dass im Bereich dieser kommerziellen Angebote Verpflichtungen zur Sicherstellung von Gewaltschutz kaum gesetzlich ausgestaltet sind, und zeigt mögliche Regelungsansätze auf.