Kabinettsbeschluss zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes – BGG
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Das Bundeskabinett hat am 11.2.2026 einen Gesetzentwurf zur Reform des BGG beschlossen. Die Änderungen zielen zum einen darauf ab, die Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich zu verbessern (zB barrierefreier Ausbau von öffentlich zugänglichen Gebäuden des Bundes bis 2045). Zum anderen sollen erstmals auch Regelungen für den privaten Bereich getroffen werden, um den Zugang zu gewerblich angebotenen Gütern und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung zu erleichtern. Vorgesehen ist, dass zu diesem Zweck "angemessene Vorkehrungen" zu treffen sind, indem bei Bedarf im Einzelfall durch einfache und praktikable Lösungen vor Ort der Zugang zu gewerblichen Angeboten sichergestellt wird (zB durch Einsatz mobiler Rampen vor Geschäften).
Eine überwiegend kritische Einordnung des Reformentwurfs erfolgte ua durch den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. (DIMR) und die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung. Bemängelt werden insbesondere die fehlende Verpflichtung zu baulichen Änderungen im privaten Bereich sowie die zurückhaltende Ausgestaltung der Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen.