UPDATE 5.3.2026: SGB II-Reform von Bundestag beschlossen/fachpolitische und rechtliche Bedenken aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe

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Der Bundestag hat am 5.3.2026 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, BT-Drs. 21/3541, 21/4087) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales angenommenen Fassung (BT-Drs. 21/4522 Buchstabe a) beschlossen. Mit dem Gesetz wird das bisherige Bürgergeld durch eine neue Grundsicherung ersetzt und werden verschärfte Regeln für Leistungsbeziehende eingeführt. Das Gesetz tritt schrittweise ab 1.7.2026 in Kraft. 

In der Begründung wird ausgeführt, dass in Fällen des Leistungsentfalls wegen Meldeversäumnissen "an die Befugnis des Jobcenters zur Datenübermittlung zum Schutz des Kindeswohls an das zuständige Jugendamt nach § 71 Absatz 1 Satz 6 SGB X zu denken [ist]" (BT-Drs. 21/3541, 61). Ihre Einschätzung zur Information des Jugendamts bei Meldeversäumnissen hat die Bundesregierung in der Folge in Antworten auf zwei schriftliche Anfragen von Heidi Reichinnek (Die Linke) vom 9.1. und 13.2.2026 konkretisiert. Prof. Dr. Nikolaus Meyer von der Hochschule Fulda ordnet diese Positionierungen in einem Beitrag für das JAmt fachpolitisch und rechtlich ein. Der Beitrag ist vorab auf unserer Website abrufbar.

Während des parlamentarischen Verfahrens hatte sich ein breites Bündnis aus 38 Organisationen und Verbänden mit einem Offenen Brief an die Bundesregierung und die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD gewandt. Es forderte insbesondere den Verzicht auf Sanktionen, die Kinder mitbestrafen, die Beibehaltung der Karenzzeit für Wohnkosten sowie eine realitätsnahe Berechnung der Regelbedarfe. Zudem hatten die Erziehungshilfeverbände – der AFET – Bundesverband für Erziehungshilfe e. V., der Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e. V. (BVkE), der Evangelische Erziehungshilfeverband e. V. (EREV) und die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e. V. (IGfH) – gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e. V. (DGSF) einen Zwischenruf veröffentlicht. Darin äußerten sie ebenfalls erhebliche Bedenken hinsichtlich der geplanten Ausweitung von Sanktionen und deren Auswirkungen auf Kinder und die Kinder- und Jugendhilfe. Drohkulissen, die Familien im Leistungsbezug adressieren und eine mangelnde Mitwirkung im SGB II mit Eingriffen in die elterliche Sorge verknüpfen, seien unredlich. Armut als solche dürfe nicht zum Risikomarker im Kinderschutz werden.