Bundestag beschließt Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien

© iStock/DesignRage

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Der Bundestag hat am 6.3.2026 den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien" (BT-Drs. 21/3193) in der vom Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend geänderten Fassung (BT-Drs. 21/4524) beschlossen. In diesem Zusammenhang wurde auch erstmals der dritte Bericht der Bundesregierung zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder debattiert, der nun vom Bildungs- und Familienausschuss weiter beraten wird (BT-Drs. 21/3295).

Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) wird zum 1.8.2026 die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter durch Anpassung des § 24 SGB VIII eingeführt. Das nun verabschiedete Gesetz sieht für die Ferienzeiten eine unmittelbar rechtsanspruchserfüllende Einbeziehung der Angebote der Jugendarbeit vor.