Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe

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Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat im Rahmen der Länder- und Verbändebeteiligung einen Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG) vorgelegt. Der Entwurf sieht die Zusammenführung der Zuständigkeiten für Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit körperlicher und geistiger Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII ab 1.1.2028 vor. Damit soll der UN-Behindertenrechtskonvention Rechnung getragen werden, die eine Ausrichtung aller staatlichen Maßnahmen an einer Inklusionsperspektive verlangt. Der 2024 von der Vorgängerregierung beschlossene Gesetzentwurf zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG) war aufgrund des Bruchs der Ampelkoalition gescheitert. 

Der Gesetzentwurf sieht über die Inklusive Lösung hinaus die folgenden Änderungen vor:

  1. Einführung eines infrastrukturellen Angebots der Bildungsassistenz zur Erfüllung des individuellen Rechtsanspruchs auf Anleitung und Begleitung in Kindertageseinrichtungen, Schulen oder Hochschulen im Rahmen von Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe;
  2. Vorranggebot im Hinblick auf Infrastruktur- und Regelangebote sowie Hilfen und Maßnahmen der Jugendsozialarbeit bei Jugendlichen und jungen Volljährigen gegenüber erzieherischen Hilfen;
  3. besserer Schutz für Pflegekinder bei der Unterbringung in Pflegefamilien außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Hilfe gewährenden Jugendamts;
  4. Stärkung des aufgabenspezifischen Kompetenzansatzes in der Kinder- und Jugendhilfe;
  5. Bürokratieabbau und Vereinfachung in den Verfahren zur Aufnahme und Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Ausländer:innen;
  6. Bürokratieabbau und Vereinfachung in den Verfahren zur Kostenheranziehung der Eltern und der Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit;
  7. besserer präventiver Schutz junger Menschen vor der Gefahr missbräuchlichen Alkoholkonsums.

Das DIJuF wird bis zum 16.4.2026 ausführlich zu dem Entwurf Stellung nehmen und eine Synopse veröffentlichen. 

UPDATE: Das DIJuF hat am 30.3.2026 eine Synopse zum 1. KJHSRG-E veröffentlicht.