Aktualisierte Niederschrift über die Belehrung vor Anerkennung der Vaterschaft bzw. vor Anerkennung einer Unterhaltsverpflichtung

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Das DIJuF hat die Niederschrift über die Belehrung vor Anerkennung der Vaterschaft bzw. vor Anerkennung einer Unterhaltsverpflichtung aktualisiert. Hintergrund ist das "Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung" (BGBl. 2026 I Nr. 83), das seit 1.4.2026 in Kraft ist und auch relevante Änderungen zur Vaterschaftsanerkennung mit sich bringt (s. dazu die synoptische Darstellung der Gesetzesänderungen von Bühn sowie seinen Beitrag dazu in JAmt Heft 5/2026, der vorab auf der DIJuF-Website abrufbar ist).

Die Niederschrift stellt nur ein Hilfsmittel dar und kann die individuelle Belehrung im Beurkundungstermin nicht ersetzen. Hervorzuheben ist, dass der Anerkennende und die Mutter darüber zu belehren sind, dass sie die Vaterschaft nicht anfechten können, wenn sie zum Zeitpunkt der Abgabe ihrer Erklärungen wussten, dass das Kind nicht von dem Anerkennenden abstammt oder wenn das Kind durch künstliche Befruchtung mittels Samenspende eines Dritten gezeugt worden ist. Es können weitere Ergänzungen im Urkundentext ratsam sein, insbesondere bei der sog. Dreiererklärung (s. dazu die Muster-Urkunden nach § 1595a BGB von Bühn).

Das Muster zur Belehrung steht zunächst auf Deutsch zur Verfügung. Englische und französische Fassungen folgen, sobald die anstehenden Änderungen zur missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung in Kraft treten.