Neuigkeiten zum 1. KJHSRG-E: Informationsveranstaltung am 14.4.2026 und synoptische Gegenüberstellung mit dem IKJHG-E (2024)

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Wir laden die Fachkräfte der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe herzlich zu einer Offenen Information zu dem Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG) am 14.4.2026 von 11.00 bis 12.00 Uhr ein. In der digitalen Informationsveranstaltung geben wir einen Überblick über die wichtigsten Änderungsvorschläge. Auf einem Padlet können vorab Fragen gestellt werden, die wir nach Möglichkeit in der Veranstaltung aufgreifen. Wir freuen uns, wenn darüber hinaus Einschätzungen zu den Auswirkungen der Reform in der Praxis auf dem Padlet hinterlassen werden, damit wir sie in unsere Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren einfließen lassen können.

Das DIJuF hat zusätzlich zu einer klassischen Synopse zum 1. KJHSRG-E eine synoptische Gegenüberstellung des 1. KJHSRG-E mit dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG) vom 27.11.2024 erstellt (ohne Gewähr – Änderungen vorbehalten). Das IKJHG-E war 2024 der Diskontinuität unterfallen. Viele der im Regierungsentwurf von 2024 vorgesehenen Änderungen sind auch in dem nun vorgelegten Referentenentwurf enthalten.