Rechts-FAQ zu "Psychotherapie? Psychopharmaka? - Deine Fragen und Rechte!"

Das DIJuF hat im Auftrag des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz im Rahmen der Kampagne Gesundheitsaufklärung Rechts-FAQ erstellt. Sie richten sich gezielt an junge Menschen, die in Pflegefamilien oder stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe aufwachsen und aufgrund einer psychischen Erkrankung eine Psychotherapie oder Medikamente brauchen bzw. deren Eltern, Betreuer:innen oder Ärzt:innen eine Behandlung als erforderlich erachten. Die FAQ beantworten zentrale Fragen – Müssen meine Eltern oder mein:e Vormund:in zustimmen, wenn ich eine Therapie machen will? Dürfen mir Medikamente gegen meinen Willen verabreicht werden? Welche Medikamente kann mir ein:e Ärzt:in ohne Zustimmung meiner Eltern oder Vormund:in verschreiben? Darf mein:e Therapeut:in das Jugendamt informieren? Wer informiert mich über meine Rechte? Wo kann ich mich beschweren? – in gut verständlicher Sprache. In einer separaten Information hat das DIJuF die rechtlichen Grundlagen aufbereitet, die den FAQ zugrunde liegen. Sie thematisieren insbesondere die Einwilligungsfähigkeit von Minderjährigen, Behandlungsverträge, elterliches Sorgerecht, Zwangsbehandlungen und Kostenübernahme. Der Landesjugendhilferat Rheinland-Pfalz hat bei der Erarbeitung der Fragen, der Formulierung der Antworten und der Gestaltung der Informationen unterstützt.