Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts

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Das BMJV hat am 11.5.2026 einen Referentenentwurf (RefE) eines Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – KiMoG) vorgelegt. Der RefE sieht ein Gesamtkonzept zum Schutz vor häuslicher Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren vor und trägt der im Jahr 2018 in Deutschland in Kraft getretenen Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vom 11.5.2011) Rechnung. 

Zukünftig soll bei häuslicher Gewalt gegen den anderen Elternteil der Umgang mit dem Kind beschränkt oder ausgeschlossen werden können. Der RefE sieht weiterhin eine Stärkung der Rechtsstellung der Kinder vor: Sie erhalten ua ein eigenes Recht auf Umgang mit Personen, die nicht ihre rechtlichen Eltern sind. Trennungsfamilien sollen besser dabei unterstützt werden, eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder zu verwirklichen. Dazu sollen die verschiedenen möglichen Betreuungsmodelle ausdrücklich im Gesetz erwähnt werden. Nicht miteinander verheirateten Eltern soll es erleichtert werden, die gemeinsame Sorge zu erhalten, wenn beide Elternteile damit einverstanden sind. Die letzte umfassende Reform des Kindschaftsrechts erfolgte 1998 durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz (BGBl. 1997 I, 2942). Seitdem gab es nur punktuelle Reformen. Der RefE sieht daher auch eine neue Strukturierung und Systematisierung des Kindschaftsrechts vor.

Das DIJuF wird bis zum 10.7.2026 zu den vorgesehenen Neuregelungen Stellung nehmen. Nach derzeitiger Planung soll das Gesetz frühestens im Jahr 2027 in Kraft treten. Der RefE ist zusammen mit einer Synopse, FAQ und einem Informationspapier auf der Website des BMJV abrufbar.