DIJuF-Podcast Recht.Hilfe.Jugend. Folge 1: Inobhutnahme – eine (erste) rechtliche Einordnung
Wann darf und muss ein Jugendamt in Obhut nehmen? Welches Jugendamt ist zuständig? Wie müssen und können die betroffenen Kinder und Jugendlichen in dieser Ausnahmesituation beteiligt werden?
In Folge 1 von Recht.Hilfe.Jugend. sprechen Katharina Lohse und Dr. Janna Beckmann, beide DIJuF, mit ihren Gästen über die Inobhutnahme – eine rechtlich wie praktisch herausfordernde Kernaufgabe der Jugendämter. Kerstin Kubisch-Piesk, Leiterin des Regionalen Sozialpädagogischen Diensts – Region Gesundbrunnen des BezJA Mitte von Berlin und Vorsitzende der BAG ASD, und Manuel Lehner, stellv. Leiter des JA Rhein-Neckar-Kreis, Heidelberg, geben Einblicke in die Praxis. Beckmann ordnet die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Inobhutnahme sowie Fragen zu Zuständigkeit, Partizipation und Unterbringung rechtlich ein. Viel Spaß beim Anhören auf unserer Website oder auf Spotify!
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