Zwischenruf der AGJ: Inklusive Kinder- und Jugendhilfereform nicht einfrieren

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Der geschäftsführende Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ hat am 8.6.2026 einen Zwischenruf zur SGB VIII-Reform beschlossen. Darin fordert er eine Sicherstellung der SGB VIII-Reform durch ein verbindlich geordnetes Verfahren. Unter sichtbarer Federführung des BMBFSFJ müsse im Dialog mit Bund, Ländern und Kommunen sowie den Verbänden und Selbstvertretungen ein transparenter und verbindlicher Fahrplan für die Weiterentwicklung der – inklusiven – Kinder- und Jugendhilfe vereinbart werden. Ein Beibehalten des Ist-Zustands sei falsch und politisch wie fiskalisch folgenschwer.

Das BMBFSFJ hat im März 2026 einen Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG) vorgelegt. Inzwischen, so die AGJ, wirke die Reform jedoch nicht mehr nachdrücklich politisch gewollt. Der Prozess der inklusiven Weiterentwicklung scheine trotz der verbindlichen Weichenstellungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz 2021 im allgemeinen Diskurs in seinen fachlichen und politischen Folgen nicht mehr oder allenfalls kaum vertrauensbildend abschätzbar und zumindest unübersichtlich.