Zwischenruf des AFET: Inklusive Kinder- und Jugendhilfe weiter voranbringen
Nachdem die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ am 8.6.2026 einen Zwischenruf zur SGB VIII-Reform veröffentlicht hat, hat der Vorstand des AFET – Bundesverband für Erziehungshilfe e. V. am 23.6.2026 beschlossen, mit einem eigenen Zwischenruf dafür einzutreten, dass die Weiterentwicklung hin zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe konsequent fortgeführt wird.
Der AFET teilt die Sorge, dass die aktuellen finanz- und sozialpolitischen Diskussionen die Umsetzung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe ins Stocken bringen oder auf unbestimmte Zeit verschieben könnten. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz habe der Gesetzgeber die Richtung hin zu einer Gesamtzuständigkeit für alle Kinder und Jugendlichen vorgegeben. Dieses Ziel müsse der maßgebliche Orientierungsrahmen für die weitere Reform bleiben. Die inklusive Öffnung der Kinder- und Jugendhilfe sei keine bloße Verwaltungsfrage, sondern unmittelbar mit der Verwirklichung von Teilhaberechten junger Menschen und den Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention verbunden. Zudem hätten öffentliche und freie Träger in den vergangenen Jahren bereits erhebliche Vorleistungen erbracht. Diese Praxis brauche jetzt Verlässlichkeit.