Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz am 25.6.2026 zum effizienteren Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen
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Im April dJ wurde bekannt, dass eine Arbeitsgruppe aus Vertreter:innen des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände seit Dezember 2025 Sparvorschläge für einen „effizienteren Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ erarbeitet, um insbesondere die Ausgabenbelastung der Kommunen zu senken (s. DIJuF-Meldung vom 20.4.2026). Bei einem Treffen am 25.6.2026 haben der Bundeskanzler und die Ministerpräsident:innen nun folgenden Beschluss gefasst: Sofern in dieser Legislaturperiode Leistungsgesetze des Bundes (neue Leistungsgesetze oder Änderungen von Leistungen im Rahmen von bestehenden Leistungsgesetzen) mit deutlichen Veränderungen der Finanzierungslasten unter den staatlichen Ebenen verbunden sind, sichert der Bund zu, die Auswirkungen in Form einer Be- oder Entlastung auf die Haushalte der Kommunen und der Länder iHv 80 % für Länder und Kommunen zu kompensieren, wenn sich diese auf mind. 200 Mio. EUR jährlich belaufen (s. Ziff. 2 unter TOP 3.1 „Bund-Länder-AG Veranlassungskonnexität“). Die Regelung soll ab 1.10.2026 gelten.
Bund und Länder halten im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe und Unterhaltsvorschuss konkrete Änderungen in den Leistungsgesetzen des Bundes für geboten, um notwendige Einsparungen und Effizienzen erreichen zu können. Diese sind in einer Anlage zu TOP 3.1 im Einzelnen aufgelistet. Die durch diese geplanten Änderungen erzielten Einsparungen sind von dem oben beschriebenen Kompensations-Mechanismus gem. Ziff. 2 des Beschlusses ausgenommen. Die Änderungen umfassen im Bereich des SGB VIII etwas das Pooling von Assistenzleistungen, das mit dem Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (1. KJHSRG) umgesetzt werden soll, Leistungen an junge Volljährige, die Jugendhilfeplanung und das Vereinbarungsrecht. Außerdem wird eine umfassende Reform des UVG angestrebt. Die betroffenen Verbände und Sozialpartner sollen in den weiteren Gesetzgebungsprozess eingebunden werden.