DIJuF-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt

© iStock/BrianAJackson

Das BMJV schlägt verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt und zur Stärkung der Stellung des Kindes im familiengerichtlichen Verfahren vor, insbesondere:

  • Einführung eines Wahlgerichtsstands in Kindschafts-, Abstammungs- und Kindesunterhaltssachen
  • Konkretisierung der Amtsermittlungspflicht in Kindschaftsverfahren und Verzicht auf ein Hinwirken auf Einvernehmen zwischen den Eltern bei (konkreten) Anhaltspunkten für häusliche Gewalt
  • Verbesserung des Informationsaustauschs der beteiligten Gerichte und Behörden (zB Jugendamt), insbesondere Information des Jugendamts über die Einleitung eines Gewaltschutzverfahrens, wenn Kinder im Haushalt leben
  • Erweiterung der Beteiligung des Jugendamts in Gewaltschutzverfahren
  • Einführung einer Beschwerdemöglichkeit gegen Entscheidungen über den Umgang zwischen Kind und Elternteil im einstweiligen Anordnungsverfahren
  • Ausweitung der Verfahrensfähigkeit über 14-jähriger Kinder
  • Stärkung der Einbindung des Verfahrensbeistands
  • Verbindliche Beteiligung von Pflegepersonen im Kindschaftsverfahren

Zu ausgewählten Regelungsvorschlägen betreffend die Rechte von Kindern und Jugendlichen (bzw. deren gewaltbetroffenen Elternteilen) sowie deren Auswirkungen auf die Praxis der Jugendämter nimmt das DIJuF Stellung.