Gemeinsames Forschungsprojekt zur Umsetzung der Vormundschaftsrechtsreform gestartet
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Das Projekt "Das neue Vormundschaftsrecht. Erste Einblicke in die Praxis" (VormPrax) untersucht die Umsetzung des am 1.1.2023 in Kraft getretenen Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (BGBl. I 2021, 882) in Baden-Württemberg. Ziel ist es, die Jugendämter, Vormundschaftsvereine und (ehrenamtlichen) Vormund:innen in Baden-Württemberg sozialwissenschaftlich und rechtlich bei der Umsetzung der Neuerungen zu begleiten und zu unterstützen. Das gemeinsame Projekt des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft e. V. und des DIJuF ist zum 1.6.2026 gestartet und hat eine Laufzeit von zweieinhalb Jahren. Es wird gefördert und unterstützt durch den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS). Für das DIJuF wird Susanne Achterfeld, Bereichsleitung Rechtsberatung/Rechtspolitik, das Projekt begleiten.
Die Bearbeitung erfolgt in vier Teilprojekten: (1) Strategien für eine Verbesserung der Datengrundlage für den Vormundschaftsbereich in Baden-Württemberg, (2) Empfehlungen für die Auswahl, Beratung, Unterstützung und Beaufsichtigung von Vormund:innen, (3) Anregungen für eine verbesserte Zusammenarbeit von Jugendämtern und Familiengerichten sowie (4) Ansätze zur Stärkung der Subjektstellung des Mündels aus der Perspektive junger Menschen.
Die Forschungsergebnisse werden projektbegleitend in Form von Handreichungen, Empfehlungen, FAQ und Artikeln in Fachzeitschriften veröffentlicht.