Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen: DIJuF-Synopse & angepasste Niederschriften über die Belehrung

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Das DIJuF hat eine Synopse zum Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften (BGBl. 2026 I Nr. 221) erstellt, das größtenteils am 29.7.2026 in Kraft getreten ist.

Zudem hat das Institut seine "Niederschrift über die Belehrung vor Anerkennung der Vaterschaft bzw. vor Anerkennung einer Unterhaltsverpflichtung" aktualisiert. Zur Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung ist ab sofort in bestimmten Fällen die Zustimmung der Ausländerbehörde erforderlich. Hierauf wird in der Niederschrift hingewiesen. Bestehen im Einzelfall Anhaltspunkte dafür, dass zwischen der anerkennenden Person und der Mutter ein sog. "aufenthaltsrechtliches Gefälle" vorliegt, so ist die Belehrung zusätzlich mit Hilfe der neuen Mustervorlage "Niederschrift über die Belehrung vor Anerkennung der Vaterschaft bei in Betracht kommendem sog. ‘aufenthaltsrechtlichem Gefälle’" vorzunehmen.

Beide Niederschriften stellen nur ein Hilfsmittel dar und können die individuelle Belehrung im Beurkundungstermin nicht ersetzen. Sie stehen zunächst auf Deutsch zur Verfügung. Englische und französische Fassungen folgen in Kürze.