DIJuF-Veröffentlichungen zum Rechtsanspruch auf Ganztag

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Am 1.8.2026 ist der mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG, BGBl. 2021 I Nr. 71) eingeführte Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder der ersten Klassenstufe in Kraft getreten. In den Folgejahren wird der Anspruch schrittweise auf die Klassenstufen zwei bis vier ausgeweitet, sodass er ab dem Schuljahr 2029/30 für alle Grundschulkinder gilt und zu mehr Bildungsgerechtigkeit in Deutschland führen soll. Rd. 1,9 Mio. Kinder im Grundschulalter werden in Deutschland ganztägig entweder in einer Ganztagsschule oder einem Hort betreut. Die Inanspruchnahme liegt laut BMBFSFJ damit bei 57 %. Die Bundesregierung berichtet jährlich über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote.

Anlässlich des Starts des Rechtsanspruchs stellt das DIJuF kostenfrei zwei Beiträge aus dem JAmt und zwei DIJuF-Rechtsgutachten zu dem Thema zur Verfügung.