Regierungsentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe
© iStock/Yazid Nasuha
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung vom 12.8.2026 den Gesetzentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz – 1. KJHSRG) beschlossen. Er wird nun in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Der Regierungsentwurf (RegE) enthält grundlegende Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf, den das BMBFSFJ im März 2026 vorgelegt und den das DIJuF ausführlich kommentiert hat.
Zusammengefasst sieht der RegE insb. folgende Regelungen vor:
- Einführung der infrastrukturellen Bildungsassistenz
- Einführung einer Experimentierklausel zur Erprobung der Gesamtzuständigkeit
- Anpassung des § 35a SGB VIII an den Behinderungsbegriff der UN-BRK
- Entfristung des Verfahrenslotsen
- Vorranggebot im Hinblick auf Infrastruktur- und Regelangebote bei Kindern und Jugendlichen sowie Hilfen und Maßnahmen der Jugendsozialarbeit bei Jugendlichen und jungen Volljährigen
- Besserer Schutz für Pflegekinder bei der Unterbringung in Pflegefamilien außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Hilfe gewährenden Jugendamts
- Bürokratieabbau und Vereinfachung in den Verfahren zur Aufnahme und Verteilung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen
Die im KJSG für den 1.1.2028 vorgesehene vorrangige Zuständigkeit des SGB VIII auch für Leistungen der Eingliederungshilfe an Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen wird (ohne Festlegung eines späteren Termins) verschoben. Die Umsetzung würde zum aktuellen Zeitpunkt zu einer Überlastung der Kommunen führen, so die Regierung in ihrer Gesetzesbegründung. Die vollständige Aufgabe des Ziels der Zusammenführung der Zuständigkeiten unter einem Dach sei ebenfalls keine realisierbare Alternative, da bereits viele Kommune ihre Verwaltungsstrukturen in Erwartung der vorrangigen Geltung des SGB VIII angepasst hätten. Insofern sei die Einführung einer Experimentierklausel der einzige Weg, der den unterschiedlichen Belangen Rechnung trage.
Mit der zweistufigen Strukturreform sollen die Effektivität und Effizienz der Kinder- und Jugendhilfe erheblich gesteigert und zugleich die Kosten für die kommunalen Haushalte gesenkt werden. Hintergrund ist die Zielsetzung des vom Bundeskanzler und den Regierungschef:innen der Länder am 25.6.2026 beschlossenen Eckpunktepapiers "Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen". Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu "Folgen für Kinder und Familien durch Änderungen in Leistungsgesetzen – Datengrundlagen und Kostenkalkulationen der Bundesregierung" (BT-Drs. 21/7497 vom 6.8.2026) ergibt sich, dass die Bundesregierung in den ersten acht Jahren nicht mit sinkenden Kosten für bestehende Schulbegleitungen rechnet. Die infrastrukturelle Bildungsassistenz könne nicht innerhalb weniger Jahre vollständig aufgebaut werden. Durch einen schrittweisen Ausbau könne lediglich der Anstieg der Kosten abgeschwächt werden (s. Antwort auf Frage 10).
Das DIJuF wird eine Synopse sowie eine Stellungnahme zu dem RegE veröffentlichen.