Empfehlungen zu den Angaben bei Fallübergaben in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe

Bei einem Wechsel der örtlichen Zuständigkeit nach §§ 86 ff. SGB VIII und der damit verbundenen Fallübergabe stellt sich die Frage, welche Informationen weiterzuleiten sind. In der Praxis kommt es immer wieder zur Verweigerung der Fallübernahme aufgrund fehlender Informationen. Dies führt zu langen Bearbeitungszeiten, die die alltägliche Arbeit erschweren. 

Zur Erleichterung von Fallübergaben hat der Praxisbeirat Wirtschaftliche Jugendhilfe des DIJuF eine Arbeitshilfe erstellt, die die notwendigen und ggf. weiteren Angaben bei der Fallübergabe auflistet. Es handelt sich hierbei um eine Handlungsempfehlung zur Optimierung der Arbeitsabläufe.