Rechtsexpertise zu Beratung und Schutz für Kinder und Jugendliche nach dem GewHG und Verhältnis zum SGB VIII
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Mit dem Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz – GewHG) treten am 1.1.2032 Ansprüche auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen und (mit-)betroffene Kinder in Kraft. Dabei entstehen zahlreiche Schnittstellen zur Kinder- und Jugendhilfe, die in der Praxis zu Herausforderungen führen können.
Im Auftrag von Frauenhauskoordinierung e. V. (FHK) hat das DIJuF eine Rechtsexpertise erstellt, die den Rechtsfragen nachgeht, die die Schnittstellen zwischen GewHG und SGB VIII betreffen. Die Expertise beantwortet praxisrelevante Fragen, etwa unter welchen Bedingungen das Jugendamt zu informieren ist, wann Leistungen nach dem SGB VIII Vorrang haben und unter welchen Bedingungen Minderjährige auch ohne Zustimmung eines Elternteils oder beider Elternteile beraten werden können.