Empfehlungen des DV zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für 2027

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. (DV) hat seine jährlich erscheinenden Empfehlungen zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2027 veröffentlicht. Der Erziehungsbeitrag steigt von 439 EUR auf 451 EUR. Die Sachkostenpauschale variiert je nach Alter zwischen 784 EUR und 1100 EUR (2026: 764 EUR bis 1072 EUR). 

Für die Bemessung überprüft der DV die Pauschalbeträge für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung und passt sie einer eventuellen Steigerung der Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte an. Zudem wird berücksichtigt, ob Änderungen der Beiträge zur gesetzlichen Unfall- bzw. Rentenversicherung erfolgt sind.