Gemeinsame Stellungnahme der Fachverbände zum Bundesratsbeschluss vom 12.2.2021

Die unterzeichnenden Fachverbände (ua das DIJuF) setzen sich in ihrer Stellungnahme für die Streichung dreier Empfehlungen des Bundesrats zum Kinderschutz im Rahmen der Beratungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) ein. Es wird angeregt, nicht vorschnell eine allgemeine Warnpflicht der Jugendämter bei abstrakten Kindeswohlgefährdungen ins SGB VIII aufzunehmen. Dringend abgeraten wird auch, eine Soll-Informationspflicht für Berufsgeheimnisträger*innen bei gewichtigen Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdungen einzuführen (§ 4 Abs. 3 KKG-BeschlussBR/53). Die Regelungen hätten verheerende Auswirkungen auf die Hilfepraxis an der Schnittstelle zwischen Jugendamt und Beratungsstellen, Angebote der Frühen Hilfen und andere wichtige Einrichtungen, in denen erste Zugänge zu Kindern aus belasteten Familiensystemen und von Gewalt Betroffenen hergestellt werden.