Erweiterte Aufgabenwahrnehmung durch das Bundesamt für Justiz im internationalen Sorgerecht

Bereits seit Januar 2022 nimmt das Bundesamt für Justiz (BfJ) im Bereich des internationalen Sorgerechts im Hinblick auf die am 1.8.2022 in Kraft tretende sog. Brüssel IIb-VO erweiterte Aufgaben wahr. Bislang konnten Ersuchen zur Einholung von Sozialberichten wahlweise über das BfJ oder den Internationalen Sozialdienst (ISD) im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. gestellt werden. Nach der ab dem 1.8.2022 zur Anwendung kommenden sog. Brüssel IIb-VO sind Ersuchen zwingend über die Zentrale Behörde für internationale Sorgerechtskonflikte einzuleiten – in Deutschland mithin über das BfJ. Um den Übergang in der Bearbeitung dieser Fälle praktikabel zu gestalten, nimmt der ISD bereits ab dem 1.1.2022 keine neuen Ersuchen mehr an, sondern verweist auf das BfJ.