Sorgeregister und Auskunft gem. § 58a SGB VIII – Neuerungen durch das KJSG

Das zum 10.6.2021 in Kraft getretene KJSG erweitert mit der Neuregelung des § 58a SGB VIII die Aufnahme sorgerechtsrelevanter Entscheidungen in das Sorgeregister und demgemäß die Auskunftserteilung. Mit den Neuerungen befasst sich der Aufsatz von Prof. Dr. Knittel (JAmt 2021, 376), der unter VII. auch die für die Praxis dringend benötigten Formulierungsvorschläge für die schriftliche Auskunft nach § 58a SGB VIII nF enthält.