Gesetz über den interkollegialen Ärzteaustausch bei Kindeswohlgefährdung – Änderung des Heilberufsgesetzes (HeilBerG)

Am 23.3.2022 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das Gesetz über den interkollegialen Ärzteaustausch bei Kindeswohlgefährdung – Änderung des Heilberufsgesetzes (HeilBerG) – beschlossen. Nordrhein-Westfalen ist somit das erste Bundesland, das den interkollegialen Austausch auf Landesebene ermöglicht, wenn sich für Ärztinnen und Ärzte der Verdacht ergibt, dass Minderjährige von physischer, psychischer oder sexualisierter Gewalt oder Vernachlässigung betroffen sind.