Landeskinderschutzgesetz NRW

In Nordrhein-Westfalen ist das "Gesetz zum Schutz des Kindeswohls und zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Landeskinderschutzgesetz NRW)" verabschiedet worden und tritt überwiegend bereits am 1.5.2022 in Kraft.

Ziel des Gesetzes ist es, die Arbeit der Jugendämter in NRW bei der Abwehr von Kindeswohlgefährdungen auf der Grundlage von § 8a SGB VIII zu unterstützen. Dies soll ua durch die Sicherung fachlicher Mindeststandards und regelmäßige landesweite Qualitätsentwicklungsverfahren der Kinderschutzpraxis gewährleistet werden. Weiter sollen interdisziplinäre Netzwerke zum Kinderschutz aufgebaut und koordiniert, Leitlinien zu Kinderschutzkonzepten in Einrichtungen etabliert und Kinder und Jugendliche als Träger*innen eigener Rechte maßgeblich beteiligt werden, wenn es um die Gestaltung ihrer Lebenswelten, ihres Schutzes, Unterstützung und Hilfe geht.