In verschiedenen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe wird aktuell der Einsatz ukrainischer Fachkräfte diskutiert. Insbesondere wenn ukrainische Kinder und Jugendliche im Verbund („Kindereim“) nach Deutschland geflohen sind, stellt sich die Frage, wie eine Weiterbetreuung durch die vertrauten Personen mit den Anforderungen des SGB VIII vereinbart werden kann.
Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), das DIJuF, der Deutsche Kinderschutzbund und der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. haben eine Handreichung erstellt, die Instrumente zur Wahrung des Kinderschutzes bei der Beschäftigung ukrainischer Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe darstellt. Die Handreichung ist auch auf Ukrainisch erschienen und enthält, neben Hinweisen zum Kinderschutz in Personalverantwortung und Informationen zu Kinderrechten und Kinderschutz in Deutschland für ukrainische Fachkräfte, auch Formularvorlagen zur Bestätigung über die erfolgte Aufklärung zu den Vorgaben des Kinderschutzes in Deutschland und eine Auskunfts- und Selbstverpflichtungserklärung.