Newsletter 1/2026
Aktuelle DIJuF-Veranstaltungen
Neues aus dem DIJuF
Neue DIJuF-Ländermerkblätter zur Bearbeitung von Auslandsfällen

In der DIJuF-Materialsammlung zur Unterhaltsrealisierung gibt es jetzt auch Ländermerkblätter zu den Ländern Australien, Brasilien, Polen, Schweden, Spanien und Türkei. Die DIJuF-Ländermerkblätter ergänzen die Checkliste "Bearbeitung von Unterhaltsfällen mit Auslandsbezug" sowie das Themengutachten TG-1283 zur "Titulierung und Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen im Ausland" um spezifische Informationen zum jeweiligen Aufenthaltsland des unterhaltspflichtigen Elternteils.

Formulare & Materialien zur Unterhaltsrealisierung
Digitale Sitzung der Expertengruppe zur Evaluierung des Vormundschaftsrechts am 2.12.2025

Am 2.12.2025 hatte das BMJV ua das DIJuF zur zweiten Sitzung der Expertengruppe zur Evaluierung des Vormundschaftsrechts eingeladen. Wirkt sich die stärkere Subjektstellung des Mündels positiv aus? Wird die beabsichtigte Personalisierung der Vormundschaft erreicht oder wie werden ehrenamtliche Vormünder vertreten? Zu diesen und weiteren Fragen wurden Erfahrungen und Rechtsmeinungen ausgetauscht.

8. Fachgespräch Kinderschutz am 8./9.12.2025 in München

Im Rahmen des Projekts "Qualitätsentwicklung im Kinderschutz" lud das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) am 8./9.12.2025 zum 8. Fachgespräch Kinderschutz nach München ein. Diskutiert wurden "(Neue) Baustellen im Kinderschutz!?" wie etwa der inklusive Kinderschutz, der im Kontext der Entwicklung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe in Zukunft an Bedeutung gewinnen wird. Weitere Themen waren das Aufwachsen in einem extremistischen Umfeld und Mitteilungen an das Jugendamt im Rahmen eines Strafverfahrens (§ 5 KKG, Nr. 35 MiStra). Zu letzterem hielt Katharina Lohse, Fachliche Leiterin des DIJuF, ein Impulsreferat.

Vorstellung des Gutachtens zu Kinderschutz im kommerziellen Raum im Landtag NRW am 11.12.2025

Ein umfangreiches Gutachten von Forscher:innen der Universität Hildesheim zu Kinderschutz im kommerziellen Raum wurde am 11.12.2025 im Landtag von Nordrhein-Westfalen (NRW) vorgestellt. Es enthält eine Rechtsexpertise des DIJuF zu den gesetzliche Pflichten zur Sicherstellung von Schutzkonzepten bei kommerziellen Angeboten. Die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderschutzkommission) in NRW hatte 2024 das Gutachten in Auftrag gegeben, um Erkenntnisse zum Kinderschutz bei kommerziellen Angeboten wie Sportschulen, Nachhilfeunterricht oder Ferienfreizeiten zu gewinnen. Es soll im Frühjahr 2026 veröffentlicht werden.

JAmt-Beitrag zu Fachkräftemangel in der Kinder- und Jugendhilfe und Handlungsmöglichkeiten der Jugendämter frei abrufbar

Der zweiteilige JAmt-Beitrag von Dr. Andreas Mairhofer, Christian Peucker, Dr. Liane Pluto und Dr. Eric van Santen vom Deutschen Jugendinstitut e. V. (DJI) zum Fachkräftemangel in der Kinder- und Jugendhilfe ist frei auf der DIJuF-Website abrufbar. Teil I des Beitrags (JAmt 2025, 530) zielt darauf ab, den Wissensstand zur Entwicklung und zu den (Hinter-)Gründen des Fachkräftemangels zu strukturieren. In Teil II (JAmt 2025, 609) werden Lösungsansätze in der Kinder- und Jugendhilfe diskutiert und Handlungsmöglichkeiten der Jugendämter zur Bewältigung des Fachkräftemangels sondiert.

Handlungsfeld Fachkräftemangel/Positionen und Handlungsansätze
Neues LOS: Das Soziale Entschädigungsrecht (SGB XIV) in der Kinder- und Jugendhilfe

Das SGB XIV bringt weitreichende Regelungen für den Bereich des Sozialen Entschädigungsrechts mit sich und hat auch Auswirkungen auf die Arbeit von Jugendämtern, insbesondere bei der Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien, die von Gewalterfahrungen betroffen sind. Christoph Grünenwald vermittelt in dem neuen Live-Online-Seminar (LOS) des DIJuF das notwendige Wissen für Fachkräfte der Wirtschaftlichen Jugendhilfe, Sozialen Dienste, Eingliederungshilfe und Vormundschaft, um sicher und kompetent mit den Regelungen des SGB XIV zu arbeiten.

Weitere Informationen und Anmeldung
Child Support Worldwide (CSW): Tagung "Cross-Border Enforcement of Child Support" am 28.1.2026 und Newsletter

Am 28.1.2026 findet von 15.00 bis 17.30 Uhr das nächste kostenlose englischsprachige Online-Meeting des Child Support Forums statt. Thema ist eine Darstellung und ein Vergleich der Vollstreckungssysteme verschiedener Staaten ("Cross-Border Enforcement of Child Support: Pros and cons of the different national systems"). Herzliche Einladung an alle Interessierten!

Das internationale Netzwerk informiert in seinem jüngsten Newsletter über die Ergebnisse der Tagung des Europäischen Justiziellen Netzes (EJN) für Zivil- und Handelssachen, die vom 4. bis 5.12.2025 in Brüssel stattfand. Die Ausgabe enthält zudem eine Zusammenfassung der Schlussanträge des Generalanwalts im Vorabentscheidungsverfahren Winderwill (Rechtssache C 516/24), in denen es um den Begriff des "gleichwertigen Schriftstücks" iSv Art. 9 Buchst. a EuUnthVO geht.

Anmeldung "Cross-Border Enforcement of Child Support: Pros and cons of the different national systems" am 28.1.2026
CSW-Newsletter 12/2025
Aktualisiertes Themengutachten auf KiJuP-online

Das Themengutachten "Fahrtkosten und Umgangskosten als Sozialleistungen", TG-1006, wurde von Sarah Ehlers, DIJuF, aktualisiert und ergänzt. Das betrifft vor dem Hintergrund der Reform des BTHG (Bundesteilhabegesetz) und aktueller Entwicklungen in der Rechtsprechung insbesondere den Bereich der Fahrtkosten für junge Menschen mit Behinderung für Schulwege oder die Inanspruchnahme von EGH-Leistungen. In der aktuellen Fassung vertritt das Institut die Auffassung, dass Fahrtkosten zur Inanspruchnahme ambulanter Hilfen zur Erziehung übernommen werden sollten, wenn das erforderlich ist, um die Hilfeziele zu erreichen.

KiJuP-online
JAmt-Ausgabe 1/2026

JAmt Heft 1/2026 erscheint in Kürze mit folgenden Aufsätzen:

"Änderung der §§ 3 und 9 UVG: Rechtliche Einordnung und Auswirkungen für die Praxis", Dr. Axel Schreier (JAmt 2026, 2)

"Der elterliche Handlungsvorrang zur Gefahrenabwendung bei gerichtlichen Maßnahmen wegen Gefährdung des Kindeswohls – Überlegungen zur gerichtlichen Entscheidungspraxis in kindesschutzrechtlichen Verfahren", Dr. Walter Röchling (JAmt 2026, 8)

"Sicher unterwegs – Schutzkonzepte bei Kinder- und Jugendreisen", Oliver Schmitz (JAmt 2026, 16)

"Vernetzung von Kinderschutz und Tierschutz – gemeinsam besser schützen", Xiluva Ferro Macamo · Lisa Schneider · Dr. Annette Sauer · Julia Schultz · Dr. Birte Könnecke (JAmt 2026, 22)

Inhaltsverzeichnis JAmt 1/2026
Neues aus Politik, Praxis und Forschung
Novellierung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg (LKJHG) zum 1.1.2026 in Kraft getreten

Der Landtag von Baden-Württemberg hat in seiner Sitzung am 15.10.2025 eine Neufassung des LKJHG (Drs. 17/9086) beschlossen, die zum 1.1.2026 in Kraft getreten ist. Sie setzt zentrale Vorgaben des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) in Baden-Württemberg um. Insbesondere werden Schutz und Beteiligung junger Menschen gestärkt und der Weg für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe geebnet. Eine Übersicht über die zentralen Gesetzesänderungen sowie Erläuterungen zu den einzelnen Regelungen finden sich in den Rundschreiben des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS).

KVJS Rundschreiben Nr. 123/2025 mit einem Überblick
KVJS Rundschreiben Nr. 156/2025 mit ersten Erläuterungen
SGB VIII-Reform/Roadmap zur Einführung der Inklusiven Lösung

Das BMBFSFJ plant in einem zweistufigen Verfahren eine weitere Reform des SGB VIII. In einem ersten Schritt sollen die Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe auch für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen ermöglicht sowie kostenentlastende Maßnahmen wie die Einführung des "Pooling" für Schulbegleitung als Regelleistung umgesetzt werden. Ein entsprechender Entwurf ist für Anfang 2026 angekündigt. Mit einem zweiten Gesetz, das für 2027 erwartet wird, sollen weitere Maßnahmen zur höheren Effizienz und Effektivität der Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie zur Begrenzung von Kostensteigerungen eingeführt werden.

Das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) in Speyer hat am 11.12.2025 die Ergebnisse des Projekts "Umsetzungsbegleitung KJSG: Umstellung der Verwaltungsstrukturen im Bereich der Eingliederungshilfe" veröffentlicht. Sie umfassen eine Roadmap sowie fünf Handreichungen zu den Themen "Organisation der Umstellung", "Vorbereitungen im Status Quo", "Aufbau- und Ablauforganisation", "Kernbereich der Umstellung" und "Arbeitsaufnahme in der Inklusiven Lösung". Sie sollen Kommunen als Hilfestellung bei der Umstellung hin zur Inklusiven Lösung dienen. Über vier Jahre hinweg hat das FÖV im Auftrag des BMBFSFJ fünf Modellkommunen bei der Erprobung der neuen Verwaltungsstrukturen im Bereich der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung begleitet.

FÖV News vom 11.12.2025
Einschätzungen und Empfehlungen zu den kinder- und jugend(hilfe)politischen Vorhaben der Bundesregierung in der 21. Legislaturperiode

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ hat am 4./5.12.2025 die Stellungnahme "Junge Menschen im Mittelpunkt: Rechte der jungen Generation verwirklichen und demokratische Teilhabe stärken" beschlossen. Die AGJ begrüßt wichtige Reformansätze aus Berlin – wie die inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, die Qualitätsentwicklung in der frühkindlichen Bildung oder die Stärkung des digitalen Kinder- und Jugendschutzes – und weist zugleich auf weitere Herausforderungen, Zielkonflikte und Umsetzungsrisiken hin. Die Stellungnahme bündelt die Perspektiven der Kinder- und Jugendhilfe auf die angekündigten Vorhaben und legt dar, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit junge Menschen tatsächlich von den geplanten Maßnahmen profitieren.

AGJ Stellungnahme
Fachliche Empfehlungen zur Handhabung des § 72a SGB VIII

Das ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt hat fachliche Empfehlungen zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen, also zur Handhabung des § 72a SGB VIII, veröffentlicht. Die Empfehlungen sollen den Jugendämtern als Orientierungs- und Arbeitshilfe dienen. Dies gilt sowohl für den unmittelbar eigenen Verantwortungsbereich als auch für die Umsetzung durch die freien Träger der Kinder und Jugendhilfe und Vormundschaftsvereine gem. § 54 SGB VIII.

ZBFS Fachliche Empfehlungen
Positionspapier der BAG ASD: Kinderrechte sind kein Sparposten

Fachkräftemangel, steigende Belastung, drohende Kürzungen – die Kinder- und Jugendhilfe steht nach Einschätzung der Bundesarbeitsgemeinschaft Allgemeiner Sozialer Dienst e. V. (BAG ASD) vor einem Wendepunkt. Gemeinsam mit dem Vorbereitungsgremium des Expert:innenrats 2025 hat sie ein Positionspapier erarbeitet. Die Botschaft an die Politik: Kinderrechte sind kein Sparposten, sondern Grundlage einer funktionierenden Demokratie.

BAG ASD Positionspapier
Handreichung des BbP zur inklusiven Pflegekinderhilfe

Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e. V. (BbP) hat am 16.12.2025 eine "Handreichung zur inklusiven Pflegekinderhilfe" veröffentlicht. Ziel der Handreichung ist es, einen politischen Impuls zu setzen, um die Situation von Pflegefamilien mit behinderten Pflegekindern nachhaltig und systemisch zu verbessern. Die über 100 S. starke Handreichung ist das Ergebnis eines breit angelegten partizipativen Beteiligungsprozesses, an dem rd. 70 Expert:innen aus den Bereichen Jugendhilfe, Eingliederungshilfe und Soziales sowie Pflegeeltern aus ganz Deutschland beteiligt waren. Gesteuert und koordiniert wurde der Prozess vom BbP im Auftrag des BMBFSFJ.

BbP Handreichung
Aktualisierte Handreichung zur grenzüberschreitenden Einzelfallarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe

Jugendämter und Gerichte sind zunehmend mit grenzüberschreitenden Fragestellungen bei Kinderschutz, Kindesentführungen, Platzierungen im Ausland und der Schnittstelle zum Migrationsrecht konfrontiert. Um Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe zu unterstützen, hat der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. (DV) seine Handreichung zur grenzüberschreitenden Einzelfallarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe im Dezember 2025 aktualisiert und an die aktuelle Rechtslage angepasst.

DV Handreichung
Kindeswohlgefährdungen auf neuem Höchststand

Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen in Deutschland hat das dritte Mal in Folge einen neuen Höchststand erreicht: Im Jahr 2024 stellten die Jugendämter in Deutschland bei rd. 72.800 Kindern oder Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung, psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt fest. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg die Zahl der Kindeswohlgefährdungen damit binnen fünf Jahren um 31 %. Im Vorfeld hatten die Jugendämter ca. 239.400 Verdachtsfälle durch eine Gefährdungseinschätzung geprüft. Die betroffenen Kinder waren im Durchschnitt 8,3 Jahre alt.

Destatis Pressemitteilung Nr. 451 vom 15.12.2025
Kinderrechte-Index 2025

Das Deutsche Kinderhilfswerk e. V. sieht großen Nachholbedarf bei Umsetzung der UN-KRK in Deutschland. Dies ist das Ergebnis des Kinderrechte-Index für 2025. Für diesen wurden sechs Kinderrechte (Recht auf Beteiligung, Recht auf Schutz, Recht auf Gesundheit, Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, Recht auf Bildung und das Recht auf Ruhe, Freizeit, Spiel und Erholung sowie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben) durch die Bildung und Kategorisierung von 101 Indikatoren umfangreich ausgewertet. Mithilfe dieser Indikatoren zeichnet der Kinderrechte-Index ein konkretes und differenziertes Bild der Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland pro Bundesland.

Kinderrechte-Index 2025
Fallstudie "Sexualisierte Gewalt und Schule" aus bildungshistorischer Perspektive

Am 3.12.2025 hat die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs die Fallstudie "Sexualisierte Gewalt und Schule" veröffentlicht. Darin hat das Forschungsteam um Prof. Dr. Edith Glaser 133 Berichte und Anhörungen von Betroffenen und Zeitzeug:innen ausgewertet, die der Kommission über sexualisierte Gewalt im Kontext Schule zwischen 1949 und 2010 berichtet haben. In vielen dieser Fälle wird deutlich, dass die Schüler:innen weder durch Lehrkräfte oder anderes schulisches Personal geschützt wurden. Die Studie zeigt auf, wie die Aufarbeitung, Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt an Schulen verbessert werden kann.

Fallstudie
Aktuelle Rechtsprechung
VG Aachen 12.11.2025 – 2 K 713/25: Rechtmäßigkeit der Aufhebung der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe bei politischen Äußerungen

Das Verwaltungsgericht hat den Widerruf der Anerkennung eines Vereins als Träger der freien Jugendhilfe aufgehoben, da die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Aufhebung nach § 48 SGB X iVm § 75 SGB VIII nicht vorlagen. Eine Versagung der Anerkennung sei zwar gerechtfertigt, wenn der Träger sich nur nach der Satzung zu den Grundprinzipien der Verfassung bekenne, in der praktischen Arbeit dagegen verfassungsfeindliche Ziele verfolge. Der einmalige Facebook-Post mit einer problematischen Bezugnahme auf Libyens Ex-Diktator Gaddafi und eine nie veröffentlichte Broschüre genügen nach Auffassung des Gerichts jedoch weder in qualitativer, quantitativer noch zeitlicher Hinsicht, um die "Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit" (§ 75 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII) entfallen zu lassen. Das Gericht stellte insbesondere auf die sofortige Löschung des Posts, die Entschuldigung, die Rückzahlung der Fördermittel und die erkennbare Distanzierung von einer Verherrlichung Gaddafis ab und wertete den Vorgang als einmaligen Fehlgriff, der keine negative Prognose für die künftige Arbeit rechtfertige.

VG Aachen 12.11.2025 – 2 K 713/25
OVG Schleswig 14.11.2025 – 3 MB 22/25: Kein Anspruch auf Gewährung einer bestimmten Jugendhilfemaßnahme

Das OVG Schleswig hat in vorliegendem Fall entschieden, dass ein Anordnungsanspruch auf Kostenübernahme für einen Internatsplatz als Maßnahme der Eingliederungshilfe im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes nicht besteht. Ein Anspruch auf die Gewährung einer bestimmten Jugendhilfemaßnahme könne regelmäßig nur dann angenommen werden, wenn sich der Beurteilungsspielraum des Jugendhilfeträgers auf die Gewährung gerade dieser Maßnahme als notwendig und geeignet reduziert hat. Die Antragstellerin konnte nach Ansicht des Gerichts jedoch nicht glaubhaft machen, dass der Bedarf nach einem Rückzugsort in der Schule ausschließlich durch die mit dem Eilantrag begehrte Bereitstellung eines Internatszimmers gedeckt werden kann. Weder aus den ärztlichen Stellungnahmen noch aus den schulischen Einschätzungen ergebe sich, dass andere in der Schule vorhandenen Räume keine geeignete Rückzugsmöglichkeit bieten würden. Der subjektive Wunsch der Antragstellerin nach einem eigenen Zimmer begründe keinen Anspruch auf die begehrte Maßnahme im Rahmen der Eingliederungshilfe.

OVG Schleswig 14.11.2025 – 3 MB 22/25
BVerfG 7.10.2025 – 1 BvR 746/23: Mehrjähriger Umgangsausschluss bei erheblicher Bedrohung der Mutter

Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde eines Vaters gegen den Umgangsausschluss mit seinen Kindern nicht zur Entscheidung angenommen, weil eine Grundrechtsverletzung weder ausreichend dargelegt noch offensichtlich war. Die Fachgerichte hätten den dreijährigen Umgangsausschluss auf eine hinreichend tragfähige Tatsachengrundlage (ua laufendes Opferschutzprogramm, polizeiliche Gefährdungseinschätzung) gestützt und die mittelbare Kindeswohlgefährdung verfassungsrechtlich vertretbar aus der unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben der Mutter abgeleitet. Ein milderes Mittel, etwa begleiteter Umgang, sei wegen der Gefahr der Preisgabe des Aufenthaltsorts von Mutter und Kindern nicht zumutbar. Der Eingriff in das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG sei daher verhältnismäßig; der Vater könne über § 1696 Abs. 1 BGB jederzeit eine gerichtliche Überprüfung bei grundlegender Verhaltensänderung beantragen.

BVerfG 7.10.2025 – 1 BvR 746/23
OLG Hamm 14.11.2025 – 2 UFH 11/25: Zuständiges Familiengericht bei Umzug des Mündels

Der dauerhafte Umzug eines Mündels in eine Pflegefamilie kann einen wichtigen Grund iSd § 4 FamFG darstellen, der die Abgabe des Pflegschaftsverfahrens an das für den Wohnort des Mündels zuständige Gericht rechtfertigt. Angesichts der durch die Vormundschaftsrechtsreform gestärkten subjektiven Rechte des Mündels, so das OLG Hamm, sei eine Ortsnähe zwischen Mündel und dem das Vormundschaftsverfahren führenden Gericht sinnvoll, zweckmäßig und im Interesse des Kindeswohls. Das bisher zuständige AG Recklinghausen hatte die Übernahme des Pflegschaftsverfahrens zu Recht an das AG Dorsten angetragen.

OLG Hamm 14.11.2025 – 2 UFH 11/25

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