Die steigenden Gas-, Öl- und Strompreise führen bei der Unterhaltsberechnung in vielen Jugendämtern zu der Frage, ob eine Erhöhung des Wohnkostenanteils im Rahmen des Selbstbehalts zu beachten ist. Insbesondere in Mangelfällen würde damit eine Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs einhergehen. Eine Stellungnahme des DIJuF geht auf die Voraussetzungen einer Erhöhung des Selbstbehalts ein und enthält eine Empfehlung zum Umgang mit Herabsetzungsforderungen barunterhaltspflichtiger Eltern.
Eine weitere DIJuF-Stellungnahme setzt sich mit den Auswirkungen der Energiepreispauschale bei der UV-Bewilligung, beim Rückgriff nach § 7 UVG bzw. im Unterhaltsrecht sowie der Pfändbarkeit der Energiepreispauschale auseinander.
Die Frage, wie der im Juli 2022 gewährte Kinderbonus sowie die Energiepreispauschale iHv 300 EUR, welche ab 1.9.2022 an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit dem Lohn automatisch ausbezahlt wurde, und der einmalige Heizkostenzuschuss bei der Kostenheranziehung gem. §§ 91 ff. SGB VIII zu bewerten sind, ist Gegenstand einer dritten DIJuF-Stellungnahme.