Am 16.9.2024 hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) den mit Spannung erwarteten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG) veröffentlicht. Das DIJuF hat eine ausführliche Stellungnahme zum Referentenentwurf verfasst. Insgesamt bewertet das Institut den Entwurf als stimmig und ausgewogen, sieht jedoch an einigen Stellen noch Verbesserungsmöglichkeiten.
Um nachvollziehen zu können, welche Regelungen wirklich neu sind, welche aus dem SGB IX übernommen wurden und welche nur den Standort im SGB VIII gewechselt haben, hat das DIJuF eine detaillierte Synopse erstellt.
Für einen kompakten Überblick über die geplanten Änderungen empfehlen wir die Präsentation, die Kolleginnen aus der Geschäftsstelle am 27.9.2024 vor über 700 Fach- und Leitungskräften digital gehalten haben. Über die hohe Resonanz haben wir uns sehr gefreut!
Im Rahmen der Verbändebeteiligung hat das DIJuF zum Referentenentwurf Stellung genommen. Die mündliche Verbändeanhörung fand am 8.10.2024 im BMFSFJ statt, bei der für das DIJuF Katharina Lohse vertreten war.
Der Entwurf soll nach aktueller Planung am 6.11.2024 in das Kabinett und am 20.12.2024 in den Bundesrat eingebracht werden.