Newsletter 10/2025
Aktuelle DIJuF-Veranstaltungen
Neues aus dem DIJuF
DIJuF-Stellungnahme zum RefE eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz

Das DIJuF hat eine Stellungnahme zu dem Referentenentwurf (RefE) eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz veröffentlicht. Der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegte Entwurf sieht die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (eAÜ) und sozialer Trainingskurse für Täter im Gewaltschutzgesetz (GewSchG) vor.

Neben der Erweiterung des GewSchG ist auch eine Änderung von § 1684 BGB (Umgang des Kindes mit den Eltern) geplant. Zwei neue Absätze sollen es Gerichten ermöglichen, erforderliche Maßnahmen nach dem GewSchG, insbesondere die eAÜ, auch gegenüber einem Elternteil anzuordnen, dessen Umgang eingeschränkt oder ausgeschlossen wurde und der eine Tat nach dem GewSchG gegenüber dem Kind begangen hat. Die Stellungnahme des Instituts konzentriert sich auf die vorgeschlagene Neuregelung in § 1684 Abs. 5 und 6 BGB-E.

Das DIJuF begrüßt ausdrücklich, dass das BMJV Maßnahmen zur Stärkung des Gewaltschutzes vorlegt. Analoge Regelungen im Umgangsrecht werden ebenfalls als wichtiger Baustein angesehen. Zugleich weist das Institut darauf hin, dass damit weitere Reformen im Kindschaftsrecht nicht entbehrlich werden.

DIJuF-Stellungnahme vom 19.9.2025
Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz
FAQ zu Fachkräftemangel und Eingliederungshilfe

Die FAQ zum Fachkräftemangel wurden um Rechtsfragen zur Eingliederungshilfe erweitert. Sie thematisieren ua fehlende Diagnosekapazitäten, die Verantwortung für die Platzsuche, die Ausfallbürgschaft der Jugendhilfe sowie Verzögerungen bei der Leistungsgewährung. Damit liegen nun alle Antworten auf die gesammelten Fragen der Teilnehmenden der DIJuF-Informationsveranstaltungsreihe "Fachkräftemangel & Recht" aus 2025 vor.

Rechts-FAQ zum Fachkräftemangel
Neue bzw. überarbeitete Handlungsfelder auf der DIJuF-Website

Der Umbau der Handlungsfelder auf der DIJuF-Website schreitet voran. Die Handlungsfelder "Pflegekinderhilfe", "Beistandschaft, Unterhalt, Abstammung" und "Unterhaltsvorschuss" bündeln nun aktuelle, praxisnahe Fachveröffentlichungen des DIJuF und anderer Akteur:innen aus der Kinder- und Jugendhilfe und dem Familienrecht.

Übersicht Handlungsfelder
Neue DIJuF-Ländermerkblätter zur Bearbeitung von Auslandsfällen

In der DIJuF-Materialsammlung zur Unterhaltsrealisierung gibt es jetzt auch Ländermerkblätter zu den Ländern Dänemark, England & Wales, Italien und Niederlande. Die DIJuF-Ländermerkblätter ergänzen die Checkliste "Bearbeitung von Unterhaltsfällen mit Auslandsbezug" sowie das Themengutachten TG-1283 zur "Titulierung und Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen im Ausland" um spezifische Informationen zum jeweiligen Aufenthaltsland des unterhaltspflichtigen Elternteils.

DIJuF-Materialsammlung zur Unterhaltsrealisierung
Neue Themengutachten auf KiJuP-online

Die Schnittstelle zwischen Jugendhilfe (SGB VIII) und Eingliederungshilfe (SGB IX) wirft in der Praxis immer wieder Rechtsfragen auf. Zwei neue Themengutachten von Julia Tölch, DIJuF, greifen typische Fragestellungen aus der Rechtsberatungspraxis des Instituts auf: Das Themengutachten TG-1285 befasst sich mit dem Vorrang-Nachrang-Verhältnis zwischen Jugend- und Eingliederungshilfe im Kontext der derzeit noch bestehenden Zuständigkeitsspaltung und fokussiert die zentralen Konstellationen der Mehrfachbehinderung sowie der zusätzlichen erzieherischen Bedarfe. Das Themengutachten TG-1286 nimmt den altersbedingten Zuständigkeitsübergang von der Jugend- in die Eingliederungshilfe in den Blick und behandelt damit ein Thema, das auch nach Inkrafttreten der "Großen Lösung" weiterhin relevant sein wird.

KiJuP-online
CSW-Newsletter 10/2025

Der neue Newsletter des internationalen Netzwerks Child Support Worldwide (CSW) weist ua auf das nächste Child Support Forum am 28.1.2026 hin. Thema des kostenlosen Online-Meetings wird eine Darstellung und ein Vergleich der Vollstreckungssysteme verschiedener Staaten sein ("Cross-Border Enforcement of Child Support: Pros and cons of the different national systems"). Herzliche Einladung an alle Interessierten!

Außerdem wird über die Tagung der National Child Support Engagement Association (NCSEA) berichtet, bei der das DIJuF mit einem Beitrag von Dr. Isabelle Jäger-Maillet, LL.M., zur Unterhaltsgeltendmachung durch öffentliche Träger vertreten war. Der Newsletter enthält zudem für die grenzüberschreitende Geltendmachung von Unterhalt relevante Rechtsprechungs- und Literaturhinweise.

Wenn Sie in den Verteiler für den Newsletter aufgenommen werden möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an childsupport@dijuf.de.

CSW-Newsletter
Anmeldung "Cross-Border Enforcement of Child Support: Pros and cons of the different national systems" am 28.1.2026
JAmt-Ausgabe 10/2025

JAmt Heft 10/2025 ist mit folgenden Aufsätzen erschienen:

"Förderung der freien Jugendhilfe nach § 74 SGB VIII – Ein anachronistisches Finanzierungsinstrument für zwingende Leistungspflichten", Prof. Dr. jur. Jan Kepert (JAmt 2025, 466)

"§ 5 Unterhaltsvorschussgesetz – eine Vorschrift gibt Rätsel auf", Dr. Christian Grube (JAmt 2025, 469)

"Beratung, Vermittlung, Intervention – Vorschlag zur spezialisierten Bearbeitung von Kindeswohlgefährdungen in der Struktur eines Jugendamts", Prof. Dr. Andreas Kirchner · Dr. Max Makovec (JAmt 2025, 474)

"Schutz und Beratung nach dem Gewalthilfegesetz: Erste Einordnungen und Klärungsbedarfe – Teil III – Erbringung und Finanzierung der Leistungen", Prof. Dr. Daniela Schweigler (JAmt 2025, 479)

"Wahrnehmung bestimmter Aufgaben der sog. 'Notvertretung' von (vermeintlichen) UMA im Rahmen einer vorläufigen Inobhutnahme durch eine Fachkraft eines freien Jugendhilfeträgers? Anmerkung zu VG Karlsruhe 25.2.2025 – 8 K 283/25", Burkhard Lange (JAmt 2025, 484)

Ergänzt werden die Aufsätze um die DIJuF-Länderanfrage (in dieser Ausgabe zu Saudi-Arabien), um DIJuF-Rechtsgutachten und eine aktuelle Rechtsprechungsübersicht mit Hinweisen für die Praxis.

Inhaltsverzeichnis JAmt 10/2025
KiJuP-online
Neues aus Politik, Praxis und Forschung
Neue Meldepflichten der Jugendämter und UV-Stellen zum Ausländerzentralregister

Ab 1.11.2025 treten mit dem Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG; BGBl. 2024 I Nr. 152) neue Verpflichtungen für Jugendämter und UV-Stellen zur Datenübermittlung an das Ausländerzentralregister (AZR) sowie Berechtigungen zur Datenabfrage aus dem AZR im Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZR-G) bzw. im SGB VIII in Kraft.

Künftig sind die Jugendämter und UV-Stellen verpflichtet, die Gewährung existenzsichernder Leistungen nach dem UVG oder SGB VIII an junge Ausländer:innen sowie den Zeitpunkt von Beginn und Ende der Leistung der das AZR führenden Behörde mitzuteilen. Rechtsgrundlage ist der neue § 6 AZR-G iVm § 71 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 SGB X (sozialgesetzliche Übermittlungsbefugnis). § 66 SGB VIII nF befugt das Jugendamt samt UV-Stellen dazu, selbst Daten aus dem AZR abzurufen. Umfasst sind insbesondere Angaben zum aufenthaltsrechtlichen Status, die gegenwärtige Anschrift sowie begleitende minderjährige Kinder und Jugendliche, Elternteile, Ehegatt:innen und Lebenspartner:innen.

Das DÜV-AnpassG sieht in einem weiteren Schritt zum 1.8.2026 eine verpflichtende Teilnahme am automatisierten Datenabruf für Jugendämter und UV-Stellen vor. Bis dahin müssen die notwendigen organisatorischen und technischen Voraussetzungen geschaffen werden.

DÜV-AnpassG vom 8.5.2024
Bund und Länder schließen Verträge zur Umsetzung des KiQuTG

Nachdem Bundesfamilienministerin Karin Prien die Verträge mit den Ländern zur Umsetzung des Gesetzes zur Fortsetzung und Weiterentwicklung des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG) unterzeichnet hat, sind nun alle 16 Bund-Länder-Verträge abgeschlossen. In diesen legen die Länder fest, welche Maßnahmen sie im Rahmen der vorgegebenen Handlungsfelder zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung in den nächsten zwei Jahren umsetzen werden. Dafür stellt der Bund den Ländern insg. rd. 4 Mrd. EUR in 2025 und 2026 zur Verfügung.

In einem nächsten Schritt soll das KiQuTG durch ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweit einheitlichen Standards für die Qualität der Kindertagesbetreuung abgelöst werden.

BMBFSFJ Pressemitteilung vom 26.9.2025
Bundesrats-Beschluss zum Schutz sexueller Identität im GG

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26.9.2025 mehrheitlich beschlossen, ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität in das GG aufzunehmen, und einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Bundestag eingebracht. Der Bundesrat schlägt vor, den Katalog ausdrücklicher Diskriminierungsverbote in Art. 3 GG um das Diskriminierungsmerkmal der sexuellen Identität zu erweitern. Damit soll eine verfassungsrechtliche Absicherung der Gleichbehandlung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen sowie trans-, intergeschlechtlichen und queeren Menschen (LSBTIQ) in Deutschland erreicht werden. Diese sind trotz einfachgesetzlicher Diskriminierungsverbote und einer fortschreitenden rechtlichen Gleichstellung immer noch Benachteiligungen, Anfeindungen und gewaltsamen Übergriffen aufgrund ihrer sexuellen Identität ausgesetzt.

Um das GG zu ändern, bedarf es im Bundestag sowie abschließend im Bundesrat einer Zwei-Drittel-Mehrheit.

BT-Drs. 313/25 (Beschl.)
Bundesrat fordert dauerhafte Förderung der Frühen Hilfen

Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) vorgelegt. Ziel ist eine dauerhafte Förderung der Mittel des Fonds Frühe Hilfen und eine regelmäßige, bedarfsgerechte Anpassung dieser Mittel durch den Bund.

Mit den Frühen Hilfen werden Familien mit Kindern bis zum dritten Lebensjahr durch ein breites Netz von Hilfsangeboten unterstützt. Die Länderkammer fordert konkret, den im KKG genannten Betrag iHv 51 Mio. EUR ab dem Jahr 2026 bis 2028 schrittweise auf 96 Mio. EUR anzuheben und ab 2028 den Verteilschlüssel dynamisch anzupassen.

BT-Drs. 21/1379
75 Jahre Kinder- und Jugendplan des Bundes

Anlässlich seines 75-jährigen Bestehens hat Bundesfamilienministerin Karin Prien den Kinder- und Jugendplan (KJP) des Bundes als bundesweit einmaliges und unverzichtbares Förderinstrument gewürdigt, der jungen Menschen Teilhabe ermöglicht und ihre Rechte schützt. Seit seiner Verkündung im Jahr 1950 stärkt der KJP die bundeszentralen Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe in all ihren Handlungsfeldern und ergänzt damit die Arbeit der Länder und Kommunen.

Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag zugesagt, den KJP aufzustocken und dynamisch auszugestalten. Der Regierungsentwurf für den Haushalt 2026 sieht im Vergleich zum Haushaltsjahr 2025 einen Aufwuchs um 7,5 Mio. EUR vor und damit ein Finanzvolumen von über 251 Mio. EUR vor. Die initiativeKJP, ein Zusammenschluss von sieben bundeszentralen Verbänden, die über den KJP gefördert werden, fordern die Bundesregierung auf, das Versprechen einer verlässlichen, planbaren und auskömmlichen Förderung einzuhalten.

BMBFSFJ Pressemitteilung vom 6.10.2025
initiativeKJP Pressemitteilung vom 6.10.2025
Empfehlungen zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für das Jahr 2026

Das Präsidium des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. (DV) hat am 16.9.2025 seine Empfehlungen zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2026 verabschiedet. Zur Bemessung dieser Beträge spricht der DV alljährlich Empfehlungen aus. Er überprüft dabei die Pauschalbeträge für die Kosten für den Sachaufwand sowie der Pflege und Erziehung und passt sie einer evtl. Steigerung der Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte an. Zudem wird geprüft, ob Änderungen der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung bzw. der Rentenversicherung erfolgt sind.

Die Empfehlungen richten sich auch an den Bundesgesetzgeber mit der Forderung, die im Koalitionsvertrag erneut vereinbarte Einführung eines Elterngelds für Pflegeeltern nunmehr umzusetzen.

Empfehlungen für 2026
Mindestanforderungen an Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht

Die Arbeitsgruppe "Familienrechtliche Gutachten", in der juristische, psychologische und medizinische Fachverbände sowie die Bundesrechtsanwalts- und Bundespsychotherapeutenkammer vertreten sind, hat am 17.9.2025 beim Deutschen Familiengerichtstag e. V. (DFGT) ihre dritte überarbeitete Auflage der "Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht" veröffentlicht. Die Qualitätsstandards wurden an die aktuelle Gesetzeslage angepasst und die Empfehlungen insbesondere im Hinblick auf datenschutzrechtliche Anforderungen erweitert. Wie bei den Vorauflagen unterstützte das BMJV fachlich. Eingebunden waren neben dem BGH auch die Landesjustizministerien. Die Überlegungen der Arbeitsgruppe sollen allen Verfahrensbeteiligten eine Orientierungshilfe zur kritischen Überprüfung bieten.

Mindestanforderungen an Sachverständigengutachten, 3. Aufl. 2025
Ratgeber "18 werden mit Behinderung"

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V. (bvkm) hat seinen Rechtsratgeber "18 werden mit Behinderung" umfassend aktualisiert. Er gibt einen Überblick darüber, welche Rechte und Pflichten behinderte Menschen mit Erreichen der Volljährigkeit haben. Der Ratgeber geht dabei insbesondere auf die rechtliche Betreuung von erwachsenen Menschen mit Behinderung und die Änderungen in den Sozialleistungen ein. Die Neuauflage enthält erstmals eine Checkliste. Sie soll den Eltern helfen, an einige besonders wichtige Dinge bei oder kurz vor Eintritt der Volljährigkeit ihres Kindes zu denken. Der Ratgeber steht zum kostenlosen Download zur Verfügung und kann in gedruckter Form bestellt werden.

Aktualisierter Rechtsratgeber
Geplante Bundesförderung für Childhood-Häuser

Mit der Aufnahme der Childhood-Häuser in den Koalitionsvertrag ist ein wichtiges Signal für den Kinderschutz und die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland gesetzt worden. Im Hinblick auf die anstehenden Haushaltslesungen und Verhandlungen, die über die tatsächliche Umsetzung dieses politischen Vorhabens entscheiden werden, hat die World Childhood Foundation (Deutschland) Informationsmaterialien zusammengestellt, die das Childhood-Haus-Konzept und seine Entwicklungspotenziale erläutern.

Informationsmaterialien Childhood-Häuser
Informationsbroschüre zur Umsetzung der Netzwerke Kinderschutz

Die beiden Landesjugendämter in Nordrhein-Westfalen haben eine gemeinsame Informationsbroschüre zur Umsetzung der Netzwerke Kinderschutz erstellt. Diese soll den örtlichen Jugendämtern als Orientierung beim konzeptionellen Auf- und Ausbau der Netzwerke Kinderschutz und deren Verstetigung vor Ort dienen. Mit dem LKiSchG 2022 hat Nordrhein-Westfalen die Kommunen zur Bildung von Netzwerken im Kinderschutz verpflichtet.

Informationsbroschüre
Teilhabeatlas Kinder und Jugendliche 2025

Wie ungleich Teilhabechancen in Deutschland verteilt sind und was jungen Menschen wirklich wichtig ist, zeigt der neue "Teilhabeatlas Kinder und Jugendliche". Herausgegeben von der Wüstenrot Stiftung, dem Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung sowie der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung untersucht die Studie die Lebensverhältnisse in den 400 Kreisen und kreisfreien Städten.

Anhand von Indikatoren wie Kinderarmut, Schulabbrecherquote, Lebenserwartung oder der Erreichbarkeit von Infrastruktur (Bushaltestellen, Grundschulen, Kinderarztpraxen) werden regionale Unterschiede sichtbar. Ergänzt wird die Analyse durch Gespräche mit Kindern und Jugendlichen vor Ort sowie mit Fachkräften aus Jugendämtern, Schulen und der Kommunalpolitik.

Teilhabeatlas 2025
Aktuelle Rechtsprechung
BVerfG: Begründungsanforderungen bei langfristigem Umgangsausschluss

Das BVerfG gab der Verfassungsbeschwerde eines Vaters (teilweise) statt, mit der sich dieser gegen den Ausschluss des Umgangs mit seinen Kindern bis zu deren Volljährigkeit wandte. Den aufgrund der Eingriffsintensität gebotenen hohen Begründungsanforderungen werde der Beschluss des Oberlandesgerichts nicht gerecht: Weder sei die Gefahr einer Retraumatisierung der Kinder ausreichend begründet noch sei ausreichend dargelegt, wie eine mögliche Nicht-Achtung des ablehnenden Kindeswillens die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes gefährde. Zudem sei der unbefristete Umgangsausschluss unverhältnismäßig.

BVerfG 10.6.2025 – 1 BvR 1931/23
OLG Karlsruhe: Berücksichtigung von Naturalunterhaltsleistungen im paritätischen Wechselmodell

Wird ein Kind im Wege eines paritätischen Wechselmodells betreut, besteht hinsichtlich eines auf die Zahlung von Barunterhalt gerichteten Kindesunterhaltsanspruchs keine Leistungsfähigkeit, wenn dem Elternteil nach Abzug seines eigenen Selbstbehalts weniger als die Hälfte des sozialrechtlichen Regelsatzes für das Kind verbleibt. Jeder Elternteil, so das OLG Karlsruhe, darf die bei ihm anfallenden Kosten für das Kind – zumindest in Höhe des hälftigen sozialrechtlichen Regelsatzes – vorrangig durch Naturalunterhaltsleistungen decken.

OLG Karlsruhe 30.4.2025 – 5 UF 49/23
VG Schleswig: Aufhebung einer Inobhutnahme im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes

Familiengerichte verfügen über einen gerichtlichen Bereitschaftsdienst und haben den Erlass einer einstweiligen Anordnung in Verfahren nach §§ 1666, 1666a BGB unverzüglich zu prüfen (§ 157 Abs. 3 FamFG). Vor der Inobhutnahme muss deshalb grundsätzlich versucht werden, eine Entscheidung des Familiengerichts einzuholen.

VG Schleswig 28.5.2025 – 15 B 44/25
OVG Münster: Keine Kostenübernahme für Privatschule

Das OVG Münster hat die Beschwerde gegen eine Ablehnung der Übernahme von Privatschulkosten für einen Schüler mit Autismus zurückgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass weder ein Eilbedürfnis – die Eltern seien in der Lage, die Schulkosten bis zur Entscheidung der Hauptsache selbst aufzubringen – noch ein Anspruch auf die begehrte Leistung glaubhaft gemacht werden konnte. Der Besuch einer öffentlichen Schule bei gleichzeitiger Gewährung von ambulanter Autismustherapie sowie Schulbegleitungsleistungen sei nicht als unzumutbar anzusehen. Auch der Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG sei nicht verletzt.

OVG Münster 26.5.2025 – 12 B 318/25

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