Newsletter 11/2024
Aktuelle DIJuF-Veranstaltungen
DIJuF-Intern
DIJuF-ZweiJahrestagung am 25. und 26.11.2024

Die DIJuF-ZweiJahrestagung 2024 "Navigating the future. Inklusion, Kooperation und Fachkräftemangel als zentrale Zukunftsthemen der Kinder- und Jugendhilfe" steht kurz bevor. Die Plätze für die Teilnahme in Frankfurt a.M. sind ausgebucht. Es besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, sich für den Livestream anzumelden.

Anmeldung zum Livestream der DIJuF-ZweiJahrestagung
Anhörung zum IKJHG-E am 8.10.2024 in Berlin

Am 8.10.2024 fand unter Leitung von Dr. Heike Schmid-Obkirchner und Dr. Carolin Söfker vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die Anhörung der Verbände zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG) statt. Für das DIJuF war Katharina Lohse im Familienministerium vertreten. Der Referentenentwurf wurde aufgrund des Endes der Regierungskoalition nicht mehr, wie ursprünglich für den 6.11.2024 vorgesehen, dem Kabinett vorgelegt.

Fachtag "Chancengerechtes Aufwachsen gestalten" am 1.10.2024 in Berlin

Die Nationale Kinderchancen-Koordinatorin und Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesfamilienministerin, Ekin Deligöz, lud gemeinsam mit dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. zu der Veranstaltung "Chancengerechtes Aufwachsen gestalten – Auf dem Weg zu einer kommunalen Armutsprävention" nach Berlin ein. Katharina Lohse, DIJuF, moderierte zusammen mit Christina Bender, Stabsstelle für Planung und Entwicklung im Jugend- und Sozialamt, Frankfurt a. M., eine Arbeitsgruppe zu dem Thema "Möglichkeiten für eine rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit vor Ort. Was braucht es (mehr)?" und war Teilnehmerin der abschließenden Podiumsdiskussion.

BMFSFJ Meldung zum Fachtag vom 1.10.2024
JAdigital. „Digitale Woche der Kinder- und Jugendhilfe“ vom 14. bis 17.10.2024

Im Rahmen des vom BMFSFJ geförderten Projekts "JAdigital. Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe konzeptionell gestalten" führten das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gemeinnützige GmbH (ism), das Institut für Sozial- und Organisationspädagogik der Universität Hildesheim und das DIJuF vom 14. bis zum 17.10.2024 gemeinsam eine Online-Veranstaltungsreihe, die "Digitale Woche der Kinder- und Jugendhilfe", durch. Dr. Janna Beckmann und Hannah Binder vertraten das DIJuF dabei mit Vorträgen zur digitalen Beteiligung an der Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII bzw. Digitalisierung und Kinderschutz. Die Vorträge der Veranstaltungsreihe werden sukzessive als Präsentationen und/oder Videos auf der Projektwebsite veröffentlicht.

Dokumentation der Digitalen Woche der Kinder- und Jugendhilfe
Tagung der Leitungskräfte der Amtsvormundschaft Baden-Württemberg am 14.10.2024

Am 14.10.2024 richtete der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) die jährliche Tagung für Leitungskräfte aus der Amtsvormundschaft in Baden-Württemberg aus, bei welcher Susanne Achterfeld aus dem DIJuF als Referentin tätig war. Die Teilnehmenden beschäftigten sich ua schwerpunktmäßig mit Fragestellungen rund um unbegleitete minderjährige Ausländer:innen und Vereinsvormundchaften.

Sitzung des nordbayerischen Arbeitskreises für Pflegekinderdienste und Adoptionsvermittlung am 16.10.2024 in Bamberg

Am 16.10.2024 traf sich der nordbayerische Arbeitskreis für Pflegekinderdienste und Adoptionsvermittlung in Bamberg, um sich – wie jedes Jahr – über aktuelle Themen auszutauschen. Die teilnehmenden Jugendämter und freien Träger wurden dabei ua in einem Vortrag von Vanessa Brackmann über Schutzkonzepte in der Pflegekinderhilfe informiert. Am Nachmittag fanden Kleingruppenarbeiten zu unterschiedlichsten Themen wie zB Akquise und Hilfeplanung statt.

Fachtage zum IKJHG-E am 22./23.10.2024 in Saarbrücken und Mainz

Im Rahmen zweier Fachtage in Saarbrücken und in Mainz haben Katharina Lohse und Julia Tölch am 22. und 23.10.2024 die wesentlichen Neuerungen des Referentenentwurfs zum IKJHG vorgestellt. Im Fokus standen die Auswirkungen der vorgesehenen gesetzlichen Änderungen auf die öffentliche Jugendhilfe. Die Veranstaltungen wurden ausgerichtet vom Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gemeinnützige GmbH (ism), in Zusammenarbeit mit dem Saarländischen Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit bzw. dem Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration sowie dem Landesjugendamt in Rheinland-Pfalz.

Dokumentation der Veranstaltung „Akquise in der Krise: Was tun, wenn die Not groß und die Zeit knapp ist in der Pflegekinderhilfe?“ vom 24.9.2024

Auf der Website des Instituts für Sozialpädagogische Forschung Mainz gemeinnützige GmbH (ism) ist die Dokumentation des digitalen Fachgesprächs am 24.9.2024 zur "Akquise in der Krise" abrufbar, darunter auch der Vortrag von Vanessa Brackmann zu den rechtlichen Möglichkeiten und Stolpersteinen bei der Akquise von Pflegeeltern, insbesondere bei der Beschreitung "neuer" Akquisewege.

Dokumentation „Akquise in der Krise“
Neue Mitarbeiterinnen in der UHR

Das DIJuF begrüßt zwei neue Sachbearbeiterinnen in der Abteilung "Unterhaltsrealisierung im Ausland" (UHR). Laureline Kergueris betreut die Länder Niederlande, Portugal, Schweiz und die USA. Laura Teschner ist für die Länder Tschechien, Slowakei sowie ebenfalls für die USA zuständig.

Informationen zum Service der UHR
Neues aus Politik, Praxis und Rechtsprechung
Ende der Regierungskoalition – Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe

Der am 6.11.2024 verkündete Bruch der Regierungskoalition hat weitreichende Folgen für die diversen Gesetzesvorhaben, die das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium der Justiz (BMJ) im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in dieser Legislaturperiode vorgesehen hatten. Dies betrifft nicht nur, jedoch im Besonderen das geplante Gesetz zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG). Der Referentenentwurf hierzu sollte ursprünglich am 6.11.2024 in der 118. Sitzung des Kabinetts und am 20.12.2024 in den Bundestag eingebracht werden. Das Protokoll der Sitzung zeigt, dass dieser nicht (mehr) im Kabinett besprochen wurde.

Ebenfalls betroffen vom Regierungs-Aus ist die umfassende Modernisierung des Kindschafts-, Unterhalts- und Abstammungsrechts, zu dem das BMJ noch am 25.10.2024 erste Entwürfe mit den Ländern besprochen hatte. In der Schwebe befinden sich ua auch das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, für das seit Juli dJ ein Referentenentwurf des BMJ vorlag, und der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Zu diesem fand am 4.11.2024 eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend statt, nachdem am 11.10.2024 im ersten Durchgang im Bundestag darüber beraten wurde.

Angesichts der politischen Lage ist es ungewiss, wie es mit diesen Gesetzesvorhaben weitergeht. Auf unserer Website und über LinkedIn halten wir Sie auf dem Laufenden.

In diesem Newsletter berichten wir über den Stand der jeweiligen Gesetzesvorhaben.

Selbstbestimmungsgesetz in Kraft

Am 1.11.2024 ist das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft getreten. Durch das SBGG (BGBl. 2024 I, Nr. 206 vom 21.6.2024) wird die Selbstbestimmung trans-, intergeschlechtlicher und nicht-binärer Menschen in Bezug auf die Geschlechtsidentität gestärkt: Sie können nun in einem einfachen Verfahren beim Standesamt die personenstandsrechtliche Geschlechtszuordnung und den Vornamen selbst wählen.

Das neue Gesetz löst das Transsexuellengesetz (TSG) aus dem Jahr 1980 ab, das vom BVerfG in mehreren Entscheidungen der letzten Jahrzehnte in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig erklärt wurde. Die Frage, wie die Elternschaft von trans- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Personen anerkannt wird, sollte ursprünglich mit der Abstammungsrechtsreform in dieser Legislaturperiode geregelt werden. Vorerst gelten die Interimsbestimmungen des SBGG.

Die wichtigsten für die Kinder- und Jugendhilfe relevanten Punkte des SBGG hat Prof. Dr. Birgit Hoffmann in einem Beitrag zusammengefasst, der in JAmt 2024, 523 erschienen ist.

BMFSFJ Pressemitteilung vom 31.10.2024
Hoffmann, Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) im Überblick, JAmt 2024, 523
Änderungen des UVG durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz

Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ändert ua auch das UVG: Durch Art. 11 werden Ergänzungen in § 3 UVG (Bewilligung per Dauerverwaltungsakt), § 4 UVG (rückwirkende Bewilligung) und § 9 UVG (vorläufige Einstellung der UV-Leistung) vorgenommen. Zudem werden § 7a UVG (Verbot der Geltendmachung des Rückgriffs bei SGB II-Leistungsbezug) und § 11a UVG (Anwendungsvorschrift für das Jahr 2015) aufgehoben. Die Änderungen treten zum 1.1.2025 in Kraft.

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz, BGBl. 2024 I, Nr. 323 vom 29.10.2024
Bundesrat stimmt weiterentwickeltem KiTa-Qualitätsgesetz zu

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18.10.2024 dem Dritten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz) zugestimmt, nachdem der Bundestag bereits am 10.10.2024 grünes Licht gegeben hatte. Damit kann es zum 1.1.2025 in Kraft treten.

Der Bund wird den Ländern weiterhin Geld zur Verfügung stellen, um die Qualität der Betreuung in Kindertagesstätten zu verbessern und bundesweite Standards zu schaffen. Neu sind dabei strengere Vorgaben, wofür die Länder die rd. 4 Mrd. EUR in den nächsten zwei Jahren ausgeben dürfen. Das Gesetz sieht eine Reduktion von bis dato zehn auf sieben Handlungsfelder vor. Anders als bisher dürfen die Länder das Geld etwa nicht mehr dafür nutzen, um Kita-Gebühren zu senken. Hierfür ist eine Übergangszeit bis zum 31.12.2025 vorgesehen.

BMFSFJ Pressemitteilung vom 18.10.2024
KiTa-Qualitätsgesetz
Stellungnahmen und Positionspapiere zum Referentenentwurf des Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetzes (IKJHG)

Auf einer Sonderseite zum IKJHG-E auf der DIJuF-Website sind neben der Stellungnahme des DIJuF über 30 Stellungnahmen anderer Verbände zum Referentenentwurf abrufbar. Zudem findet sich dort ein gemeinsamer Zwischenruf von Careleaver e. V., der Fachstelle Leaving Care, der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen e. V. (IGfH) und der Universität Hildesheim. Sie fordern den Gesetzgeber auf, gerade die Rechte junger Volljähriger und Careleaver:innen weiter als im vorgelegten Referentenentwurf zu berücksichtigen. Im Beteiligungsprozess hin zu dem Entwurf wurden erstmals grundlegend Selbstorganisationen auch von jungen Menschen einbezogen.

Ziel aller beteiligten Verbände war es, die Rechte junger Menschen weiter zu stärken und ihre Anliegen gesetzlich zu verankern. Durch das Ende der Regierungskoalition ist es nicht zu einem Kabinettsentwurf gekommen. Die Fachverbände für Erziehungshilfen in Deutschland fordern die Verantwortlichen in Berlin in einem gemeinsamen Appell auf, das IKJHG noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.

DIJuF-Sonderseite zum IKJHG
Familienrechts-Reform: Länderanhörung und gemeinsamer Appell

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hatte angekündigt, nach der Sommerpause Gesetzentwürfe für die umfassende Modernisierung des Kindschafts-, Unterhalts- und Abstammungsrechts vorzulegen. Am 25.10.2024 hat das Ministerium die Länder nach Berlin eingeladen, um erste Entwürfe zu diskutieren. Die dort diskutierten Entwürfe, die dem DIJuF vorliegen, waren untereinander noch unabgestimmt. Offizielle Referentenentwürfe wurden nicht vorgelegt.

Im Vorfeld der Anhörung hatten zehn Verbände dazu aufgerufen, bei der geplanten Reform Änderungen vorzunehmen. Gemeinsam haben sie Punkte identifiziert, die sie über ihre einzelverbandlichen Schwerpunkte hinaus verbinden. Sie konzentrieren sich hierbei auf die Reformen im Kindschafts- und Unterhaltsrecht.

Verbände-Appell vom 24.10.2024
Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Am 4.11.2024 fand eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen statt, nachdem am 11.10.2024 im ersten Durchgang im Bundestag darüber beraten wurde. Einhellig war in der Anhörung der Wunsch nach einer zügigen Weiterberatung und Verabschiedung des Gesetzentwurfs. Viele Sachverständige zeigten dafür die Bereitschaft, ihre weitergehenden Vorschläge auf die nächste Legislaturperiode zu vertagen.

Kern des Gesetzes ist es, eine:n Unabhängige:n Bundesbeauftragte:n gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen dauerhaft zu verankern.

Dokumentation der Anhörung vom 4.11.2024
Bundesrat fordert Elterngeld für Pflegeeltern

Der Bundesrat hat auf Initiative der Länder Schleswig-Holstein, Berlin, Rheinland-Pfalz und Thüringen in seiner Sitzung am 18.10.2024 beschlossen, die Bundesregierung mit einer Entschließung aufzufordern, für Pflegeeltern einen Anspruch auf Elterngeld gesetzlich zu verankern.

Pflegeeltern, die ein Kind in Vollzeitpflege nehmen, haben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz zwar einen Anspruch auf Elternzeit, jedoch nicht auf Elterngeld und sind damit gegenüber leiblichen Eltern und Adoptiveltern benachteiligt.

Der Bundesrat wies darauf hin, dass einer sinkenden Zahl von Pflegeeltern ein stetig steigender Bedarf gegenüberstehe. Der bisher fehlende gesetzliche Anspruch auf Elterngeld führe dazu, dass sich Familien oder Alleinstehende aus ökonomischen Gründen gegen die Aufnahme eines Pflegekindes entscheiden, da sie für die Betreuung des Kindes ihre Arbeit nur auf eigenes finanzielles Risiko minimieren oder aussetzen könnten. Mit Anspruch auf Elterngeld könnten mehr Pflegeeltern gewonnen und dabei unterstützt werden, ein Pflegekind aufzunehmen.

Beschluss des Bundesrates (BR-Drs. 443/24)
Rheinland-Pfalz veröffentlichen Leitfaden für Sorge- und Umgangsverfahren in Fällen häuslicher Gewalt

Das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration und das Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz haben gemeinsam einen Leitfaden veröffentlicht, der beschreibt, wie in Gerichtsverfahren bei Sorge- und Umgangsstreitigkeiten vorgegangen werden kann, wenn häusliche Gewalt in der Familie stattfindet. Er informiert über verschiedene Elemente der gerichtlichen Verfahrensgestaltung, die Einbindung verschiedener Verfahrensbeteiligter und zivilgesellschaftlicher Dritter wie Beratungsstellen und Gewaltschutzstellen.

Leitfaden für Sorge- und Umgangsverfahren in Fällen häuslicher Gewalt
Empfehlungen des DV zur „Familienförderung – Kommunale Infrastrukturen für Familien“

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. (DV) hat Empfehlungen zur "Familienförderung – Kommunale Infrastrukturen für Familien" verabschiedet. In seinem Papier formuliert der DV Empfehlungen zur strukturierten Planung von Familienförderung, zum Finanzierungsrahmen sowie zur Weiterentwicklung der Angebotsstruktur dieser Unterstützungsangebote. Die Empfehlungen richten sich an Entscheidungsträger:innen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene und haben das Ziel, auf den verbindlichen Charakter der Rechtspflicht des § 16 SGB VIII hinzuweisen und die Familienförderung als Teil der Kinder- und Jugendhilfe verbindlich zu stärken.

„Familienförderung – Kommunale Infrastrukturen für Familien“
Arbeitshilfe „Trennungs- und Scheidungsberatung und die Mitwirkung vor dem Familiengericht“

Nach §§ 17 und 18 SGB VIII haben Mütter und Väter im Rahmen der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung sowie bei der Regelung des Umgangs. Die Eltern sollen dabei unterstützt werden, einvernehmliche Konzepte zu entwickeln, die nach einer Trennung gelebt werden können und die für alle Beteiligten einen sicheren Rahmen bieten.

Aber auch für die Fachkräfte im Jugendamt ist die Arbeit mit streitenden Eltern eine besondere Herausforderung. Die Arbeitshilfe der beiden nordrhein-westfälischen Landesjugendämter der Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) soll die Fachkräfte bei dieser Arbeit unterstützen.

„Trennungs- und Scheidungsberatung und die Mitwirkung vor dem Familiengericht“
Empfehlung zur Personalbemessung im (Allgemeinen) Sozialen Dienst

Die herausfordernde Arbeit der (Allgemeinen) Sozialen Dienste ([A]SD) kann nur angemessen erfüllt werden, wenn es genug und angemessen qualifizierte Fachkräfte im (A)SD gibt. Eine Arbeitsgruppe der beiden nordrhein-westfälischen Landesjugendämter der Landschaftsverbände LVR und LWL hat nun ein Konzept entwickelt, wie vor Ort eingeschätzt werden kann, wie viele Fachkräfte für die Aufgabenerfüllung gebraucht werden. Die Empfehlung beschreibt konkret, wie das Personal im (A)SD in einem analytischen Verfahren "bemessen" werden kann. Für 2025 haben die Landschaftsverbände die Veröffentlichung von Berechnungstools auf Excel-Basis und einer Website zur Personalbemessung im Jugendamt angekündigt.

Empfehlung zur Personalbemessung im (Allgemeinen) Sozialen Dienst
Praxishilfen beim Übergang in die Volljährigkeit

Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e. V. hat gemeinsam mit der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen e. V. (IGfH) und dem Careleaver e. V. 2022 einen Workshop durchgeführt, um mit jungen Volljährigen und Vormund:innen Ideen zu entwickeln, wie der Übergang ins Erwachsenenleben und das Ende der Vormundschaft besser gestaltet werden können. In ehrenamtlichen Arbeitsgruppen wurden die Diskussionsergebnisse des Workshops innerhalb der letzten zwei Jahre so weiterentwickelt, dass sie nun der Praxis zugänglich gemacht werden können. Entstanden sind neben einem Bericht vom Workshop als einführendes Dokument eine Reflexionshilfe zur Entwicklung einer Abschiedskultur, eine Reflexionshilfe zur Akteneinsicht, eine Checkliste zur Vorbereitung auf das Ende der Vormundschaft und eine Argumentationshilfe zur Verhandlung zeitlicher Ressourcen für die Nachbetreuung nach § 41a SGB VIII.

Praxishilfen beim Übergang in die Volljährigkeit
JAmt Heft
JAmt Heft 11 ist mit folgenden Aufsätzen erschienen:

"Handhabung strafrechtlicher Einträge im erweiterten Führungszeugnis durch Einrichtungsträger und Betriebserlaubnisbehörde", Prof. Dr. Michael Els (JAmt 2024, 566)

"Zwischen Wächteramt des Jugendamts und vormundschaftlicher Unabhängigkeit. Beratung, Unterstützung und Beaufsichtigung von Einzelvormundschaften", Matthias Bisten, Dr. Miriam Fritsche (JAmt 2024, 572)

"Familiennachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Rechtliche Grundlagen und praktische Hinweise", Annalena Würz, LL.M. (JAmt 2024, 576)

"Familienangehörige suchen, verbinden und vereinen. Überblick über die Aufgaben und Unterstützungsmöglichkeiten des Suchdienstes des Deutschen Roten Kreuzes bei Kontaktverlust zu Familienangehörigen und im Kontext der Familienzusammenführung", Jutta Hermanns, Steffi Riechmann (JAmt 2024, 581)

Inhaltsverzeichnis JAmt Heft 11/2024
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