Newsletter 11/2025
Aktuelle DIJuF-Veranstaltungen
Neues aus dem DIJuF
Aktualisierte DIJuF-Länderinformation für Dänemark nach Beitritt zum HUÜ 2007

Am 1.10.2025 ist Dänemark dem Haager Unterhaltsübereinkommen von 2007 (HUÜ 2007) beigetreten. Somit steht eine neue Rechtsgrundlage für die Inanspruchnahme behördlicher Verfahrenshilfe (Unterstützung durch die Zentralen Behörden) bei der grenzüberschreitenden Geltendmachung von Unterhalt in Dänemark zur Verfügung (zur behördlichen Verfahrenshilfe s. DIJuF/Jäger-Maillet Themengutachten TG-1283, Frage 14 und 15). Für die Anerkennung und Vollstreckung deutscher Unterhaltstitel in Dänemark bedeutet dies, dass nach wie vor der Unterhaltstitel und die Entscheidungsauszüge gem. Anh. I bis IV EuUnthVO als Vollstreckungsunterlagen vorzulegen sind. Für die Beantragung behördlicher Verfahrenshilfe gem. Art. 10 HUÜ 2007, §§ 7 ff. AUG ist allerdings ab jetzt das von der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht empfohlene Antragsformular auf "Anerkennung oder Anerkennung und Vollstreckung einer Entscheidung" von der Website des Bundesamts für Justiz (BfJ) zu verwenden.

Die überarbeitete DIJuF-Länderinformation zur Unterhaltsgeltendmachung in Dänemark ist ab sofort auf KiJuP-online abrufbar.

Formulare zum Haager Unterhaltsübereinkommen 2007
KiJuP-online
Bundestagung des Praxisbeirats Beistandschaft vom 17. bis 18.6.2026 in Frankfurt a. M.

Der Praxisbeirat Beistandschaft beim DIJuF lädt am 17. und 18.6.2026 zu seiner Bundestagung nach Frankfurt a.M. ein. Unter dem Motto "Beistandschaft mit Leidenschaft am Puls der Zeit" werden die aktuellen Herausforderungen für Leitungs- und Fachkräfte der Beistandschaft sowie Fachkräfte im Jugendamt und von freien Trägern, die mit der Thematik Beistandschaft betraut sind, in Vorträgen und in Arbeitsgruppen diskutiert. Neben Dauerbrennern wie E-Akte und Wechselmodell geht es insbesondere um die Nutzung von KI und digitaler Medien für die Arbeit im Team und in der Sachbearbeitung. Die Teilnahme ist in Präsenz und online möglich.

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Programm und Anmeldung zur Bundestagung
Überarbeitete Handlungsfelder

Die Handlungsfelder "Vormundschaft" und "Wirtschaftliche Jugendhilfe" wurden grundlegend überarbeitet. Sie bündeln nun aktuelle, praxisnahe Fachveröffentlichungen des DIJuF und anderer Akteur:innen aus der Kinder- und Jugendhilfe und dem Familienrecht.

Übersicht Handlungsfelder
Neue Themengutachten auf KiJuP-online

Auf KiJuP-online ist ein neues Themengutachten von Vanessa Brackmann, DIJuF, zur Eignungsprüfung von Pflegeeltern abrufbar (TG-1287). Bevor es zur Gewährung einer Vollzeitpflege (§§ 27, 33 SGB VIII) oder zu der Erteilung einer Pflegeerlaubnis (§ 44 SGB VIII) kommt, muss das zuständige Jugendamt das Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen prüfen. Dabei liegt das Hauptaugenmerk auf der Eignungsprüfung der Pflegeeltern. TG-1287 zeigt auf, welche Kriterien dabei zu beachten sind und was im Hinblick auf die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses von Bedeutung ist. Des Weiteren wird erläutert, welche Konsequenzen der Wegfall der Eignung sowie eine Verbleibensanordnung während einer Vollzeitpflege hat.

Zudem wurde TG-1008 aus 2019 zu "Datenschutz während der Beistandschaft" aktualisiert. Ergänzt wurde ua eine Frage zu den Informationspflichten des Beistands. Die Möglichkeit der Datenübermittlung auf Grundlage einer Einwilligung wird nun ausführlicher erläutert.

KiJuP-online
Sitzung der SFK 3 am 2.10.2025 in Berlin

Die Ständige Fachkonferenz 3 (SFK 3) des DIJuF "Unterhalts-, Unterhaltsvorschuss- und Abstammungsrecht" traf sich am 2.10.2025 in den Räumlichkeiten des BMBFSFJ in Berlin. In den Blick genommen wurden aktuelle Entwicklungen im Unterhalts- und Unterhaltsvorschussrecht. Des Weiteren waren erneut die anstehenden Reformen zum Abstammungsrecht Thema. Mit einer baldigen Änderung des Anfechtungsrechts des biologischen Vaters ist zu rechnen, nachdem die Bundesregierung am 29.10.2025 den vom BMJV vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen hat; zur Reform der Regelung zur missbräuchlichen Vaterschaft liegt seit 27.10.2025 ein Referentenentwurf des BMJV vor. Für das DIJuF nahmen Petra Birnstengel und Katharina Lohse teil.

Informationen zur SFK 3
JAmt-Ausgabe 11/2025

JAmt Heft 11/2025 ist mit folgenden Aufsätzen erschienen:

"Fachkräftemangel und Handlungsmöglichkeiten der Jugendämter – Teil I", Dr. Andreas Mairhofer · Christian Peucker ·Dr. Liane Pluto · Dr. Eric van Santen (JAmt 2025, 530)

"Pfleg-/Vormundschaftsrecht in den Jahren 2023/2024 – Rechtsprechung und DIJuF-Rechtsgutachten", Prof. Dr. Birgit Hoffmann (JAmt 2025, 536)

"Recht auf Nichtdiskriminierung nach Art. 2 UN-KRK", Prof. Dr. Thomas Klein (JAmt 2025, 543)

"Fachkräfte der Einrichtungsaufsicht und -beratung im Kontakt mit jungen Menschen – Qualitätsentwicklung von Beteiligungs- und Beschwerderechten", Robin Loh (JAmt 2025, 549)

Ergänzt werden die Aufsätze um die DIJuF-Länderanfrage (in dieser Ausgabe zu Schweden), DIJuF-Rechtsgutachten und eine aktuelle Rechtsprechungsübersicht mit Hinweisen für die Praxis.

Inhaltsverzeichnis JAmt 11/2025
KiJuP-online
Neues aus Politik, Praxis und Forschung
Mindestunterhalt und Kindergeld steigen in 2026 leicht an

Der Mindestunterhalt steigt ab 1.1.2026 um 4 EUR auf 486/558/653 EUR (1./2./3. Altersstufe). Das Kindergeld erhöht sich ebenfalls um 4 EUR auf 259 EUR. Dies beruht auf der Siebten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung (s. BGBl. 2024 I Nr. 359) bzw. Art. 6 SteFeG (Steuerfortentwicklungsgesetz) (s. BGBl. 2024 I Nr. 449).

BGBl. 2024 I Nr. 359
BGBl. 2024 I Nr. 449
Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des BVerfG zur Vaterschaftsanfechtung

Die Bundesregierung hat am 29.10.2025 einen vom BMJV vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des BVerfG zur Vaterschaftsanfechtung (RegE) beschlossen. Der RegE sieht neue Regeln für Fälle vor, in denen ein leiblicher Vater die bestehende rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes anfechten will. Mit seiner Entscheidung vom 9.4.2024 hatte das BVerfG die bestehende Regelung in § 1600 Abs. 2, 3 S. 1 BGB über die Vaterschaftsanfechtung als mit dem GG nicht vereinbar erklärt (1 BvR 2017/21).

Konkret schlägt die Bundesregierung eine "Anerkennungssperre" während eines laufenden Verfahrens auf Feststellung der Vaterschaft vor, um einen Wettlauf um die Vaterschaft zu verhindern. Der RegE sieht zudem differenzierte Anfechtungsregelungen bei Bestehen einer sozial-familiären Beziehung zwischen dem Kind und seinem rechtlichen Vater sowie die Möglichkeit einer "zweiten Chance" für den leiblichen Vater vor, die Vaterschaft eines anderen Mannes anzufechten, wenn sich im Anschluss an ein erstes, erfolgloses Anfechtungsverfahren wesentliche Umstände ändern.

Das DIJuF hatte zum Referentenentwurf ausführlich Stellung genommen.

BMJV Pressemitteilung vom 29.10.2025
Referentenentwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft

Am 27.10.2025 haben das BMI und das BMJV einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft veröffentlicht. Dieser übernimmt die im Regierungsentwurf von 2024 vorgesehene Loslösung der Missbrauchsverdachtsprüfung vom Beurkundungsprozess und entspricht in großen Teilen dem Entwurf des Vorjahrs. Das DIJuF ist eingeladen, eine Stellungnahme abzugeben.

Referentenentwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen des Vaters
Aktuelle Berichte und Gesetzgebungsverfahren zu Kindern und Jugendlichen als Betroffene von Menschenhandel

Anlässlich des europäischen Tages gegen Menschenhandel am 18.10. hat die unabhängige Berichterstattungsstelle zu Menschenhandel am Deutschen Institut für Menschenrechte e. V. (DIMR) einen Bericht über Kinder und Jugendliche als Betroffene von Menschenhandel in Deutschland vorgelegt. Der vom BMBFSFJ geförderte Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e. V. (KOK) hat zeitgleich seinen fünften Bericht zu Menschenhandel und Ausbeutung in Deutschland veröffentlicht. Beide Berichte geben Einblicke in die Arbeit der Fachberatungsstellen und zeigen die Unterstützungsbedarfe, gerade bei minderjährigen Betroffenen, auf.

Das BMJV hat am 20.10.2025 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712 vorgelegt. Neben der zwingenden Umsetzung der Richtlinie sieht der Referentenentwurf eine grundlegende Überarbeitung der Tatbestände des Menschenhandels sowie der Tatbestände im Bereich der Prostitution und sonstigen sexuellen Handlungen gegen Entgelt, insbesondere zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen, vor.

BMBFSFJ Aktuelle Meldung vom 21.10.2025
Gesetz zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712
Auftakt zum Bündnis für Kinder aus psychisch und suchtbelasteten Familien

Das Bündnis "KipsFam – Kinder aus psychisch und suchtbelasteten Familien" hat sich am 30.9.2025 in Hannover offiziell der Öffentlichkeit vorgestellt. Ziel des Bündnisses ist es, Kinder und Familien, die mit psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen belastet sind, stärker zu unterstützen und ihnen eine gemeinsame politische Stimme zu geben. Im Bündnis KipsFam engagieren sich über 30 Organisationen aus Gesundheitswesen, Suchthilfe, Eingliederungshilfe und Kinder- und Jugendhilfe, überdies Wissenschaftler:innen und Vertreter:innen von Interessens- und Selbstvertretungen sowie Selbsthilfe. KipsFam ist ein Projekt des AFET – Bundesverband für Erziehungshilfe e. V. in Kooperation mit NACOA e. V. Deutschland und Der Paritätische Gesamtverband e. V.

Website des Bündnisses
Teilhabe und Zukunftswünsche: Ergebnisse der ersten Befragungswelle der CLS-Studie

Die vom BMBFSFJ geförderte Studie "Care Leaver Statistics: Soziale Teilhabe im Lebensverlauf junger Erwachsener" (CSL) ist die bisher größte trägerübergreifende Befragung junger Menschen in Pflegefamilien und Einrichtungen der stationären Hilfen zur Erziehung in Deutschland. Die Langzeitstudie untersucht über mehrere Jahre hinweg die Teilhabe im Lebensverlauf junger Menschen, die (eine Zeitlang) in einer Pflegefamilie, einer Wohngruppe oder in sonstigen betreuten Wohnformen gelebt haben. Nun hat der Projektverbund, bestehend aus der Universität Hildesheim (Institut für Sozial- und Organisationspädagogik), dem Deutschen Jugendinstitut e. V. (DJI), der Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e. V. (GISS) und der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen e. V. (IGfH), das Ergebnis der ersten von insg. sieben Befragungswellen veröffentlicht. Im Fokus stehen dabei die Teilhabe und Zukunftswünsche von (angehenden) Careleaver:innen in einzelnen Bereichen ihres Lebens.

Projekt-Website
AFET-Arbeitshilfe: Gemeinsam. Fair. Handeln. – Vereinbarungen ambulanter Leistungen nach § 77 SGB VIII in der Praxis

Die AFET-Arbeitshilfe "Gemeinsam. Fair. Handeln – Praxisorientierte Arbeitshilfe für Vereinbarungen im Kontext ambulanter Leistungen gem. SGB VIII und das Modell der Fachleistungsstunde" ist neu erschienen und kann über die AFET-Website bestellt werden. Sie bietet eine praxisnahe Orientierung für Vereinbarungen ambulanter Leistungen gem. SGB VIII und richtet sich an öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Die Arbeitshilfe unterstützt dabei, Inhalte, Leistungen, Qualität und Umfang auf Augenhöhe zu vereinbaren. Im Mittelpunkt stehen konkrete Handlungsansätze, eine flexibel einsetzbare Kalkulationsvorlage zum Modell der Fachleistungsstunde und Impulse zum Umgang mit Herausforderungen im Dialog. Die Arbeitshilfe soll Transparenz und Nachvollziehbarkeit in Vereinbarungs- und Kalkulationsprozessen fördern – und Impulse für ein kooperatives, qualitätsorientiertes Miteinander geben.

AFET-Arbeitshilfe
Online-Fachtag: Kinderschutz in Verantwortungsgemeinschaften gestalten

Wie kann Kinderschutz gelingen, wenn verschiedene Professionen Hand in Hand arbeiten? Der Online-Fachtag "Kinderschutz in Verantwortungsgemeinschaften gestalten" am 20.11.2025 widmet sich den Ergebnissen der Studie "Evaluation des Childhood-Haus-Konzeptes" (EvaChild) und nimmt in verschiedenen Beiträgen und Erfahrungsberichten die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Medizin, Justiz, Polizei und Pädagogik in den Blick. Abgerundet wird das Programm durch eine Projektvorstellung zur Prävention sexualisierter Gewalt und einen Ausblick auf den geplanten Dachverband der Childhood-Häuser in Deutschland.

Programm und Anmeldung
Mutmacher-Kalender 2026

"Du bist okay!" – unter diesem "Mantra" berichtet der Schriftsteller Benedikt Wells in seinem bewegenden Vorwort für den Mutmacher-Kalender 2026 vom eigenen Aufwachsen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe – und macht damit Mut, sich selbst anzunehmen und dem Leben, "in das wir hineingeworfen wurden", mit allen Hochs und Tiefs gewachsen zu sein.

Wie auch in den Jahren zuvor zeigt der Kalender mit zwölf liebevoll illustrierten Lebensgeschichten die gesamte Vielfalt der besonderen Herausforderungen für Kinder und Jugendliche, die nicht bei ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen können. Er kann für 9,95 EUR zzgl. Porto bestellt werden.

Weitere Informationen
Aktuelle Rechtsprechung
BVerfG 27.8.2025 – 1 BvR 1473/25: Kindeswohlgefährdung nicht mit Bezugnahme auf PAS zu begründen

Auch wenn das BVerfG die Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender Begründung zurückgewiesen hat, äußerte es Bedenken gegenüber der fachgerichtlichen Entscheidung in einem Hochkonfliktfall: Es sei jedenfalls "methodisch erläuterungsbedürftig [...], wenn die Sachverständige unter teilweiser Bezugnahme auf wissenschaftlich möglicher Weise nicht tragfähige Übersichtsarbeiten zu PAS (vgl. dazu Zimmermann/Fichtner/Walper/Lux/Kindler, ZKJ 2023, S. 83 ff. Ziff. 6.2) aus einer der [Mutter] zugeschriebenen Beeinflussung des als resilient und hiervon bislang unbeeindruckt gebliebenen Kindes ohne Hinzutreten weiterer Umstände auf eine nicht näher definierte Kindeswohlgefährdung schließt, die generell in solchen Fällen zu erwarten sei und der erfolgreich durch eine Umplatzierung zum anderen Elternteil entgegen gewirkt werden könne".

BVerfG 27.8.2025 – 1 BvR 1473/25
OVG Niedersachsen 16.9.2025 – 2 ME 97/25: Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts bei Besuch einer Kindertagesstätte

Das OVG Niedersachsen gab der Beschwerde eines dreijährigen Kindes statt und verpflichtete die Kommune, vorläufig einen Betreuungsplatz in der gewünschten Kindertagesstätte bereitzustellen. Zwar sei der ursprünglich angebotene Platz in einer Kita in der örtlich zuständigen Kommune in zumutbarer Entfernung gelegen, jedoch müsse das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern gem. § 5 SGB VIII auch für die Wahl eines Platzes in einer Kita in einer anderen Kommune beachtet werden, wenn dort ein freier Platz vorhanden sei. Dass die Bedarfsplanung vor Ort erschwert werden könnte, wenn Eltern Plätze in wohnortfremden Kommunen geltend machen, sei kein rechtlicher Grund, das Wunsch- und Wahlrecht auszuschließen. Dies gelte jedenfalls, wenn berechtigte familiäre Gründe für die Wahl bestünden (Arbeitswege, Betreuungszeiten, bestehende Bindungen an die Einrichtung).

OVG Lüneburg 16.9.2025 – 2 ME 97/25
OLG Düsseldorf 27.8.2025 – 5 UF 86/24: Kindesunterhalt bei erweitertem Umgang

Erfüllt ein Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Betreuung des Kindes, so richtet sich – auch bei erweitertem Umgang – der Unterhaltsbedarf des Kindes allein nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des nicht hauptsächlich Betreuenden.

Der durch die erweiterte Betreuung entstehende Mehraufwand und die aufseiten des hauptsächlich betreuenden Elternteils eintretende Entlastung sind durch eine Herabgruppierung in der Düsseldorfer Tabelle Rechnung zu tragen. Bei der Bemessung des Umfangs der Herabgruppierung ist der Anteil der Bedarfsdeckung im Wege einer pauschalierten Schätzung zu ermitteln, wobei auf die Annahmen in dem Eckpunktepapier vom 25.8.2023 zur Unterhaltsrechtsreform abgestellt werden kann.

OLG Düsseldorf 27.8.2025 – 5 UF 86/24
SG Gelsenkirchen 6.8.2025 – S 2 SO 256/24: Vorrang der Eingliederungshilfe nach § 10 Abs. 4 S. 2 SGB VIII

Das Sozialgericht entschied, dass der Jugendhilfeträger vom Träger der Eingliederungshilfe Kostenerstattung gem. § 104 SGB X für die Unterbringung eines jungen Menschen mit ua fetalem Alkoholsyndrom und Intelligenzminderung in verschiedenen Betreuungssettings verlangen kann. Es bestünden gleichartige Leistungsansprüche gegen beide Träger, der Anspruch auf Eingliederungshilfe sei jedoch vorrangig (§ 10 Abs. 4 S. 2 SGB VIII). Zur Sicherung der Trägerkontinuität sei die örtliche Zuständigkeit rückwirkend gem. § 98 Abs. 5 S. 1 SGB IX zu bestimmen, auch wenn der Vorrang der Eingliederungshilfe erst im Erstattungsstreit festgestellt werde.

SG Gelsenkirchen 6.8.2025 – S 2 SO 256/24

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