Das Bundeskabinett hat am 27.11.2024 den Entwurf zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG) beschlossen.
Der Regierungsentwurf enthält gegenüber dem Referentenentwurf einige Änderungen, die das DIJuF in einer Übersicht zusammengestellt hat.
Aus Regierungskreisen wird unter Vorbehalt die 1. Lesung im Bundestag vor dem 24.12.2024 angestrebt, die 1. Lesung im Bundesrat ist für den 20.12.2024 als TOP 14 vorgesehen. Im Januar 2025 soll die Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stattfinden, sodass am 31.1.2025 die 2. und 3. Lesung im Bundestag stattfinden können. Ob angesichts des engen Zeitplans und der politischen Lage das IKJHG noch in dieser Legislatur verabschiedet werden kann, bleibt nach wie vor ungewiss.
Nach dem Ende der Ampelkoalition haben mehrere Verbände in offenen Briefen Bundeskanzler Olaf Scholz und die Fraktionsvorsitzenden der demokratischen Parteien aufgefordert, wichtige, bereits weit vorangeschrittene kinder- und jugendpolitische Gesetzesvorhaben und insbesondere das IKJHG noch in dieser Legislaturperiode zu realisieren, so zuletzt die Fachverbände für Erziehungshilfen in Deutschland in einem gemeinsamen Appell vom 6.12.2024. Alle Appelle finden sich gesammelt auf der laufend aktualisierten DIJuF-Sonderseite zum IKJHG.