Newsletter 12/2024
Aktuelle DIJuF-Veranstaltungen
DIJuF-Intern
Neu konstituierter DIJuF-Institutsrat

In der Mitgliederversammlung am 25.11.2024 wurde ein neuer Institutsrat für das DIJuF gewählt. Wir gratulieren den neu gewählten Mitgliedern Denise Hartmann-Mohr (Germersheim), Sylvia Lemm (Dresden), Sonja Pommeranz (Krefeld) und Katharina Varga (Wolfsburg) sowie Maik Zilling (Peine) zur Wahl des Vorsitzenden. Wir freuen uns, dass Gunda Georgi (Chemnitz), Stephanie Kröger (Osnabrück), Heinz Müller (Mainz), Peter Nied (Ludwigsburg), Michael Platte (Hamm) und Matthias Röder (Darmstadt-Dieburg) für eine weitere Amtszeit im Institutsrat verbleiben. Sylvia Lemm und Matthias Röder wurden als stellvertretende Vorsitzende gewählt. Bei den ausscheidenden Mitgliedern Bernd Mix (Osnabrück), ehem. Vorsitzender, Judith Osterbrink (Kassel), Klaus Guido Ruffing (Homburg) und Lilith Smekal (Backnang) bedanken wir uns herzlich für die gute Zusammenarbeit!

Zu den Aufgaben des Institutsrats gehören die strategische Ausrichtung des Vereins, die Beratung sowie die Bestellung und Abberufung des Vorstands.

DIJuF-Institutsrat
25 Jahre "DIJuF"

Zusammen mit unseren Gästen der ZweiJahrestagung in Frankfurt a. M. haben wir am 25.11.2024 die Umbenennung des Instituts vor 25 Jahren in "Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF)" gefeiert. Das DIJuF wurde 1906 als "Archiv deutscher Berufsvormünder e. V." in Frankfurt a. M. gegründet. Nach mehreren Namensänderungen wurde es 1955 als "Deutsches Institut für Vormundschaftswesen e. V. (DIV)" fortgeführt. Im Kontext der Kindschaftsrechtsreform hat das Institut im November 1999 sein Aufgabenspektrum auf den gesamten Rechtsbereich der Jugendhilfe und des Familienrechts erweitert und sich in DIJuF umbenannt. Danke an Institutsratsmitglied Heinz Müller, Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gemeinnützige GmbH (ism gGmbH), für seine großartige Laudatio!

Publikation "Ein Jahrhundert Jugendhilfe und Familienrecht"; Festschrift von Dr. Harald Jenner zum 100-jährigen Bestehen des DIJuF im April 2006
DIJuF-Übersicht und -Synopse zu den Änderungen im Regierungsentwurf des IKJHG

Am 27.11.2024 hat das Kabinett den Entwurf des Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetzes (IKJHG) beschlossen. Dabei hat es entscheidende handwerkliche Unstimmigkeiten geglättet und inhaltliche Weiterentwicklungen gegenüber dem Referentenentwurf vorgenommen. Das DIJuF hat eine Übersicht zu den wesentlichen Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf (Stand: 29.11.2024) und eine aktuelle Synopse (Stand: 6.12.2024) veröffentlicht. Aus Sicht des Instituts sollte eine Verabschiedung im Parlament in dieser Legislatur unbedingt angestrebt werden, auch wenn dies eine zeitliche und politische Herausforderung darstellt.

DIJuF-Übersicht zu den Änderungen im Regierungsentwurf des IKJHG (Stand:29.11.2024)
DIJuF-Synopse zum Regierungsentwurf des IKJHG (Stand: 6.12.2024)
DIJuF-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gewalthilfegesetzes

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat am 18.11.2024 einen Referentenentwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz – GewHG) vorgelegt. Kernelement des Entwurfs ist die bundesweite Absicherung des kostenfreien und niedrigschwelligen Zugangs zu Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Personen über die Einführung eines subjektiven Rechtsanspruchs auf diesen Zugang bei Gewaltbetroffenheit. Das DIJuF hat im Rahmen der zeitlich stark verkürzten Verbändebeteiligung von 1,5 Tagen Stellung genommen.

DIJuF-Stellungnahme zum GewHG-E vom 20.11.2024
Dokumentation der DIJuF-ZweiJahrestagung 2024 veröffentlicht

Am 25. und 26.11.2024 fand die DIJuF-ZweiJahrestagung in Frankfurt a. M. statt. Die Vorträge der Referent:innen sowie die festgehaltenen Ergebnisse der Arbeitsgruppen und Vertiefungsforen sind nun auf unserer Website abrufbar.

Tagungsdokumentation
Save the date: DIJuF-Sommerakademie 2025 am 26.6.2025 in Frankfurt a. M.

Am 26.6.2025 wird die nächste DIJuF-Sommerakademie in Frankfurt a. M. für Leitungskräfte und Expert:innen in den Jugendämtern stattfinden. Das Programm wird in Kürze auf unserer Website bekannt gegeben.

Fachtag „Kinder von Inhaftierten“ am 6.11.2024 in Darmstadt

Dr. Janna Beckmann hat am 6.11.2024 auf dem Fachtag zu "Kinder von Inhaftierten – Perspektiven für eine Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur durch die Kinder- und Jugendhilfe sowie die Justiz in Hessen" einen Vortrag mit dem Titel „Ambulante Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe bei Inhaftierung eines Elternteils nach dem SGB VIII und Schnittstellen zum Justizvollzug“ gehalten und dabei die Rechtsexpertise vorgestellt, die das DIJuF zu diesem Thema im Auftrag der Monitoring-Stelle UN-KRK des Deutschen Instituts für Menschenrechte e. V. (DIMR) Ende 2023 erstellt hat. Der Fachtag wurde ausgerichtet von der Landesfachstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten – Hessen/AKTION – Perspektiven für junge Menschen und Familien e. V. in Kooperation mit der Evangelischen Hochschule Darmstadt und dem Verband Der Paritätische Hessen e. V.

Tagungsdokumentation
Rechtsexpertise "Ambulante Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe bei inhaftiertem Elternteil", November 2023
17. Fachgespräch "Qualitätsmanagement in der familiengerichtlichen Begutachtung" am 11.11.2024 in Berlin

Am 11.11.2024 hat Katharina Lohse, Fachliche Leitung des DIJuF, auf Einladung des Kompetenzzentrums für Gutachten, Recht – Psychologie – Medizin am 17. Fachgespräch unter dem Titel "Qualitätsmanagement in der familiengerichtlichen Begutachtung" in Berlin teilgenommen. Auf der Tagesordnung standen die Vorbereitung der dritten Auflage der "Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht" sowie die Formulierung von Hinweisen zum Datenschutz.

ism Strategieworkshop am 11./12.11.2024 in Berlin

Das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gemeinnützige GmbH (ism gGmbH) hat am 11. und 12.11.2024 in Berlin einen Strategieworkshop zu "Leitung und Finanzierung – Wie steuert man wirtschaftlich in der Kinder- und Jugendhilfe?" ausgerichtet. Katharina Lohse hat zu den Auswirkungen des Referentenentwurfs zum IKJHG referiert und die vom DIJuF erstellten Rechtsgutachten zum Themenfeld „Fachkräftemangel – Jugendämter zwischen Rechtsansprüchen und Realität“ vorgestellt.

Handlungsfeld "Fachkräftemangel – Jugendämter zwischen Rechtsansprüchen und Realität" auf der DIJuF-Website
Kinderschutzkonferenz des Kreises Gütersloh am 13.11.2024

Am 13.11.2024 fand die Kinderschutzkonferenz des Kreises Gütersloh statt, die den Austausch aller relevanten Akteur:innen im Kinderschutz ermöglichte. Für das DIJuF hat Hannah Binder zum Datenschutz im Kinderschutz referiert.

5. NRW Vormundschaftstag am 13.11.2024 in Köln

Die beiden Landesjugendämter Westfalen-Lippe und Rheinland haben in Kooperation mit dem Überregionalen Arbeitskreis der Amtsvormünder in NRW und dem Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e. V. den 5. NRW Vormundschaftstag durchgeführt. Der inhaltliche Schwerpunkt der Veranstaltung lag auf einem Austausch erster Erfahrungen mit der Reform des Vormundschaftsrechts. Das DIJuF war durch Katharina Lohse vertreten.

Fachausschusssitzung der AGJ am 14./15.11.2024 in Berlin

Am 14. und 15.11.2024 hat Katharina Lohse an der Fachausschusssitzung zu "Organisations-, Finanzierungs- und Rechtsfragen" der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ teilgenommen. Im Zentrum der Diskussion standen die Regierungsentwürfe zum IKJHG und zum UBSKM-Gesetz, deren Verabschiedung weiterhin ungewiss ist.

Sitzung des Praxisbeirats Wirtschaftliche Jugendhilfe am 21.11.2024 in Hamm

Am 21.11.2024 hat der Praxisbeirat Wirtschaftliche Jugendhilfe des DIJuF im Rathaus Hamm getagt und sich insbesondere mit den Auswirkungen des Referentenentwurfs zum IKJHG auf die Kostenheranziehung und die örtliche Zuständigkeit auseinandergesetzt und eine entsprechende Stellungnahme vorbereitet. Ein weiterer Themenschwerpunkt war das neue Entschädigungsrecht nach dem SGB XIV. Zudem wurden Bearbeitungshilfen für die Praxis entwickelt, welche demnächst im JAmt veröffentlicht werden.

IGfH-Fachtagung am 26.11.2024 in Frankfurt a. M.

Am 26.11.2024 fand zum Abschied von Josef Koch als Geschäftsführer der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) eine Tagung zum Thema "Hinterm Horizont geht’s weiter! Auf dem Weg zur rechtebasierten und inklusiven Kinder- und Jugendhilfe" statt. Das DIJuF war durch Katharina Lohse vertreten.

Erste Online-Expertenrunde zum Vormundschaftsrecht am 3.12.2024

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 3.12.2024 zur ersten Online-Expertenrunde zum Vormundschaftsrecht eingeladen. Im Rahmen der umfassenden Reform des Vormundschaftsrechts zum 1.1.2023 wurde festgelegt, dass das BMJ die Auswirkungen der Neuregelungen evaluieren soll. Zum Zweck dieser Evaluierung wurde eine Expertenrunde zusammengestellt, zu der Katharina Lohse, Fachliche Leitung des DIJuF, zählt, die sich jährlich zu den Entwicklungen in der Vormundschaft austauscht.

Neu auf KiJuP-online: Themeneinführung "Neu in der Pflegekinderhilfe“

Die Themeneinführung "Neu in der Pflegekinderhilfe, TG-1281" von Vanessa Brackmann richtet sich an alle Mitarbeiter:innen von Jugendämtern oder freien Trägern, die sich erstmals mit der Pflegekinderhilfe beschäftigen. Die Themeneinführung vermittelt einen ersten allgemeinen Einblick in die rechtlichen Grundlagen der Pflegekinderhilfe und behandelt dabei Grundlagen wie die Voraussetzungen der Gewährung von Vollzeitpflege, die örtliche Zuständigkeit, Eignungsprüfung und Pflegeerlaubnis und finanzielle Leistungen.

Zugang zu KiJuP-Online
Neu auf KiJuP-online: 4. Aufl. des Handbuchs "Personensorge" von Birgit Hoffmann

Das Handbuch "Personensorge. Rechte und Pflichten von (sozialen) Eltern, Vormündern und Pflegern" von Birgit Hoffmann ist in vierter Auflage 2024 erschienen und auf KiJuP-online verfügbar. Diese Auflage nimmt insbesondere die vormundschaftliche Sorge in den Blick. Neu eingearbeitet sind das reformierte Vormundschafts- und Betreuungsrecht, das reformierte Namensrecht, das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts, das Selbstbestimmungsgesetz, die Eckpunkte zur Reform des Kindschaftsrechts sowie das BVerfG-Urteil zur Vaterschaftsanfechtung des biologischen Vaters.

Zugang zu KiJuP-Online
Neues aus Politik, Praxis und Rechtsprechung
Bundeskabinett beschließt Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG)

Das Bundeskabinett hat am 27.11.2024 den Entwurf zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG) beschlossen.

Der Regierungsentwurf enthält gegenüber dem Referentenentwurf einige Änderungen, die das DIJuF in einer Übersicht zusammengestellt hat.

Aus Regierungskreisen wird unter Vorbehalt die 1. Lesung im Bundestag vor dem 24.12.2024 angestrebt, die 1. Lesung im Bundesrat ist für den 20.12.2024 als TOP 14 vorgesehen. Im Januar 2025 soll die Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stattfinden, sodass am 31.1.2025 die 2. und 3. Lesung im Bundestag stattfinden können. Ob angesichts des engen Zeitplans und der politischen Lage das IKJHG noch in dieser Legislatur verabschiedet werden kann, bleibt nach wie vor ungewiss.

Nach dem Ende der Ampelkoalition haben mehrere Verbände in offenen Briefen Bundeskanzler Olaf Scholz und die Fraktionsvorsitzenden der demokratischen Parteien aufgefordert, wichtige, bereits weit vorangeschrittene kinder- und jugendpolitische Gesetzesvorhaben und insbesondere das IKJHG noch in dieser Legislaturperiode zu realisieren, so zuletzt die Fachverbände für Erziehungshilfen in Deutschland in einem gemeinsamen Appell vom 6.12.2024. Alle Appelle finden sich gesammelt auf der laufend aktualisierten DIJuF-Sonderseite zum IKJHG.

Regierungsentwurf IKJHG vom 27.11.2024
BMFSFJ Pressemitteilung vom 27.11.2024
DIJuF-Sonderseite zum IKJHG
Bundeskabinett beschließt Gewalthilfegesetz

Das Bundeskabinett hat den vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 18.11.2024 vorgelegten Referentenentwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz – GewHG) am 27.11.2024 beschlossen. Nun soll zügig das parlamentarische Verfahren eingeleitet werden.

Regierungsentwurf GewHG vom 27.11.2024
BMFSFJ Pressemitteilung vom 27.11.2024
Änderung des Mindestunterhalts und neue Düsseldorfer Tabelle

Mit der Siebten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung (Verordnung vom 21.11.2024, BGBl. 2024 I, Nr. 359) hat Bundesjustizminister Volker Wissing eine Erhöhung des Kinderunterhalts für 2025 und 2026 angeordnet: Ab 1.1.2025 beträgt der monatliche Mindestunterhalt minderjähriger Kinder 482/554/649 EUR. Ab 1.1.2026 steigt er erneut sehr leicht an auf 486/558/653 EUR (jew. erste/zweite/dritte Altersstufe gem. § 1612a Abs. 1 S. 3 Nr. 1–3 BGB). Dies wurde am 21.11.2024 im BGBl. verkündet.

Die Mindestunterhaltsverordnung ist Grundlage der vom OLG Düsseldorf veröffentlichten Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2025. Die Mindestbedarfe der Kinder erhöhen sich im kommenden Jahr nur sehr geringfügig. Lediglich der Unterhaltsbedarf eines studierenden Kindes, das nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, wird aufgrund der gestiegenen BAföG-Sätze erheblich angehoben, von 930 EUR auf 990 EUR. Die pauschalen Eigenbedarfssätze (Selbstbehalt) bleiben unverändert. Sollte die vom Gesetzgeber in Aussicht gestellte Kindergelderhöhung um 5 EUR noch in dieser Legislatur verwirklicht werden, würden sich die in der Tabelle genannten Zahlbeträge entsprechend reduzieren.

Die Anmerkungen zum Kindesunterhalt wurden etwas zusammengestrichen (so finden sich bspw. keine Ausführungen mehr zur Höhe der berufsbedingten Aufwendungen und des ausbildungsbedingten Mehrbedarfs) und die Nummerierung wurde umgestellt und vereinheitlicht. Die Ausführung zu den Selbstbehalten bleibt unverändert, findet sich jedoch nun unter A. VII. statt vormals unter A. 4.

BGBl. 2024 I, Nr. 359 vom 21.11.2024
Düsseldorfer Tabelle 2025
UBSKM Claus mahnt Verabschiedung des UBSKM-Gesetzes an

Anlässlich des Europäischen Tags zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt am 18.11.2024 hat die Unabhängige Beauftrage für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus, alle politischen Parteien gemahnt, das parlamentarische Verfahren zum Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKM-Gesetz) vor den Neuwahlen zügig abzuschließen. Die erste Beratung im Bundestag am 11.10.2024 habe gezeigt, dass dieses Gesetz auf breite, parteiübergreifende Zustimmung stoße. Jetzt sei es wichtig, dass es wie geplant im Frühjahr 2025 in Kraft treten könne.

Mit dem Gesetz soll der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt verbessert werden. Hierfür sollen ua die Strukturen wie das Amt der Unabhängigen Beauftragten, der dort angesiedelte Betroffenenrat und die Unabhängige Aufarbeitungskommission bei der UBSKM gestärkt werden.

UBSKM Regierungsentwurf vom 2.10.2024
UBSKM Pressemitteilung vom 14.11.2024
AGJ-Positionspapier: "Fachkräfte am Limit?! Arbeitsbelastungen in der Kinder- und Jugendhilfe und gesundheitsförderliche Strategien"

Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe sind in doppelter Hinsicht mit steigenden Belastungen konfrontiert: einerseits durch eine Selbstbetroffenheit aufgrund aktueller Krisen, etwa dem Fachkräftemangel, andererseits durch komplexere Bedarfslagen der Adressat:innen bis hin zu zunehmenden gesellschaftlichen Konfliktlinien, die auch in die praktische Arbeit der Fachkräfte hineinreichen. Das Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ macht sichtbar, wie sich die genannten Entwicklungen und multiplen Krisen auf die Arbeitsbedingungen in der Kinder- und Jugendhilfe auswirken und zu einer neuen doppelten Belastung der Fachkräfte geführt haben. Zudem sollen Lösungsansätze aufgezeigt werden, die dazu beitragen, die Belastungssituationen im beruflichen Alltag zu verringern.

AGJ-Positionspapier
Checklisten zur vorläufigen Inobhutnahme nach § 42a SGB VIII für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz

Das Verfahren der vorläufigen Inobhutnahme nimmt einen wichtigen Stellenwert in der Arbeit mit der Zielgruppe der unbegleiteten Minderjährigen ein. Die Servicestelle junge geflüchtete, ein Forschungsprojekt des Instituts für Sozialpädagogische Forschung Mainz gemeinnützige GmbH (ism gGmbH), hat für Leitungs- und Fachkräfte aus Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz Checklisten erstellt. Die Listen dienen der Orientierung, Dokumentation und Übergabe und wurden gemeinsam mit Akteur:innen aus der Praxis entwickelt.

Checklisten zur vorläufigen Inobhutnahme
Zwölf Thesen zur Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe

In einer neuen Publikation aus dem vom BMFSFJ-geförderten Projekt "JAdigital. Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe konzeptionell gestalten" werden in zwölf Thesen grundlegende Voraussetzungen einer adäquaten Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe skizziert. Das Thesenpapier ist dabei zum einen als eine Art Fazit der im Rahmen des Projekts gesammelten Erkenntnisse anzusehen, zum anderen aber auch als Ausblick auf zukünftig bedeutsame Aspekte und Umsetzungsempfehlungen.

Zwölf Thesen zur Digitalisierung
Info-Flyer zur Akquise ehrenamtlicher Vormund:innen

Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e. V. hat einen Flyer zur Erstinformation von Personen entworfen, die für eine ehrenamtliche Vormundschaft gewonnen werden sollen. Der Flyer steht als Online- und Druckvorlage zur Verfügung. Jugendämter bzw. Koordinierungsstellen, die ihn verwenden wollen, können ihre eigenen Daten auf der Rückseite eindrucken. Die Nutzung auf der jeweiligen Website bzw. der Nachdruck sind genehmigungsfrei und kostenlos, das Bundesforum bittet jedoch um eine kurze Information dazu unter info@vormundschaft.net.

Flyer zur Akquise ehrenamtlicher Vormund:innen
Save the date: Bundesfachtagung Vormundschaft und Pflegschaft vom 24. bis 25.6.2025 in Isernhagen bei Hannover

Am 24. und 25.6.2025 veranstaltet das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e. V. mit zahlreichen Kooperationspartnern, darunter das DIJuF, die Bundesfachtagung "Kinder brauchen Fürsprecher. Vom Recht zur Praxis – ein anspruchsvoller Weg!". Die Anmeldung ist bereits geöffnet.

Bundesfachtagung Vormundschaft und Plegschaft 2025
Abschlussbericht des QUEK-Pilotprojekts

Das Deutsche Jugendinstitut e. V. (DJI), das Institut für soziale Arbeit e. V. (ISA) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutzzentren e. V. (BAG KIZ) haben gemeinsam den Abschlussbericht des Projekts QUEK "Pilotprojekt Fallanalysen im jugendamtlichen Kinderschutz Nordrhein-Westfalen" vorgelegt. Für die Projektlaufzeit von Juli 2023 bis Juni 2024 wurde das Qualitätsentwicklungsverfahren gem. § 8 NRWLKiSchG (Landeskinderschutzgesetz Nordrhein-Westfalen – NRWLKiSchG) mit den Jungendämtern erprobt. Hintergrund ist das im Mai 2022 in Kraft getretene NRWLKiSchG, welches Kinder und Jugendliche noch besser vor Gefährdungen für ihr Wohl schützen soll. Die Fall- und Strukturanalysen zielen darauf ab, Qualitätsentwicklungsthemen in jedem Jugendamt zu identifizieren und damit Lern- und Entwicklungsprozesse im Jugendamt anzustoßen.

Abschlussbericht QUEK-Projekt
Elternnachzug für subsidiär schutzberechtigte UMA ermöglichen

Seit Kurzem erhalten Eltern von subsidiär schutzberechtigten Minderjährigen, die bald volljährig werden, keine vorgezogenen Sondertermine mehr für den Visumantrag zur Familienzusammenführung in den deutschen Botschaften. Da mit der Volljährigkeit des subsidiär schutzberechtigten Kindes der Anspruch auf Familiennachzug erlischt (s. § 36a Abs. 1 S. 2 AufenthG), bleiben Familien dauerhaft getrennt.

PRO ASYL e. V. fordert daher, dass der Nachzug der Eltern auch bei eintretender Volljährigkeit von subsidiär Schutzberechtigten ermöglicht wird. Der Sachverhalt der unverschuldeten Verzögerung aufgrund langer Asylverfahren und Wartezeiten für einen Botschaftstermin sei derselbe wie bei anerkannten Flüchtlingen. Für diese ist das Alter bei der Asylantragstellung für den Elternnachzug entscheidend. Hilfsweise fordert PRO ASYL e. V., dass die Vergabe von Sonderterminen für Eltern von in Kürze volljährig werdenden subsidiär Schutzberechtigten wieder eingeführt wird.

PRO ASYL News vom 20.11.2024
Destatis: Zahl der Inobhutnahmen 2023 gestiegen

Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2023 rd. 74.600 Kinder und Jugendliche zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut genommen. Das waren 8.100 oder 12 % Betroffene mehr als im Vorjahr. Gut die Hälfte aller Inobhutnahmen wurden nach unbegleiteter Einreise durchgeführt (53 %). Ein gutes Drittel aller Inobhutnahmen (36 %) erfolgte aufgrund von Kindeswohlgefährdungen, ein Zehntel (11 %) der Fälle waren Selbstmeldungen. Nach Beendigung der Inobhutnahme kehrten 23 % der betroffenen Kinder oder Jugendlichen an den bisherigen Aufenthaltsort zurück, knapp die Hälfte (47 %) wurde nach der Inobhutnahme an einem neuen Ort untergebracht.

Destatis Pressemitteilung Nr. 454 vom 2.12.2024
Mutmacher-Kalender 2025 – Mut tut gut!

Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Jugendhilfe, Kinderdörfern und Pflegefamilien haben es besonders schwer, gute Bildungs- und Ausbildungsabschlüsse zu erreichen. Der Mutmacher-Kalender 2025 zeigt mit zwölf bewegenden und liebevoll illustrierten Lebensgeschichten die gesamte Vielfalt der besonderen Herausforderungen für Kinder und Jugendliche, die nicht bei ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen können.

Dabei machen die Lebensbeispiele vor allem eines – MUT: Mut, den eigenen Weg zu finden, Mut, den eigenen Weg konsequent zu verfolgen, und Mut, dem Weg auch dann zu folgen, wenn Hindernisse auftreten.

Der Mutmacher-Kalender 2025 kann für 9,50 EUR zzgl. Porto bestellt werden.

Mutmacher-Kalender 2025
JAmt Heft
JAmt Heft 12 ist mit folgenden Aufsätzen erschienen:

"Hat die Entscheidung des BGH vom 10.4.2024 zur Vertretung des Kindes im Unterhaltsverfahren bei paritätischer Betreuung Auswirkungen auf die Beistandschaft?", Dr. Erik Pöttker (JAmt 2024, 622)

"Die Rolle der Verfahrenslotsinnen im Kinderschutz", Hannah Binder (JAmt 2024, 626)

"Firmendirektversicherungen als Zugriffsobjekte in der Unterhaltsvollstreckung und Auswirkungen der Besparung auf eine Lohnpfändung", Prof. Dr. Frank Els (JAmt 2024, 630)

"Qualitätsstandards für institutionelle Schutzkonzepte in Jugendämtern – am Beispiel der Hilfeplanung im ASD", Sehresh Tariq · Dr. Tanja Rusack · Prof. Dr. Wolfgang Schröer · Prof. Dr. Karin Böllert · Dr. Bernd Christmann · Lena Knaebe · Prof. Dr. Martin Wazlawik (JAmt 2024, 635)

Inhaltsverzeichnis JAmt Heft 12/2024

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