Newsletter 12/2025
Aktuelle DIJuF-Veranstaltungen
Neues aus dem DIJuF
DIJuF-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft

Das BMI und das BMJV haben am 27.10.2025 einen gemeinsamen "Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft" (RefE) vorgelegt. Der RefE wurde am 10.12.2025 ohne wesentliche Änderungen von der Bundesregierung beschlossen.

Ziel des Gesetzes ist die Verhinderung von missbräuchlichen Anerkennungen der Vaterschaft für ein ausländisches Kind, mit denen Aufenthaltsrechte für das Kind und mittels Familiennachzugs auch der drittstaatsangehörigen Mutter erlangt werden können. Der Entwurf sieht zT umfangreiche Änderungen im Aufenthaltsgesetz (AufenthG), in der Personenstandsverordnung (PStV), im Personenstandsgesetz (PStG) sowie im BGB vor. Die Stellungnahme des Instituts beschränkt sich auf die Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen für die Urkundspersonen in den Jugendämtern sowie auf die betroffenen Kinder.

DIJuF-Stellungnahme zum RefE vom 21.11.2025
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
Fachtagung "Schutz für Kinder psychisch kranker Eltern. Zusammenarbeit der Akteure im familiengerichtlichen Verfahren" am 1.10.2026 in Frankfurt a. M. – hybrid

Die Ständige Fachkonferenz 2 "Familienrecht und Soziale Dienste im Jugendamt" (SFK 2) des DIJuF lädt am 1.10.2026 zu einer interdisziplinären Tagung nach Frankfurt a. M. ein. Jedes vierte Kind, also drei bis vier Millionen Kinder in Deutschland, leben mit einem psychisch erkrankten Elternteil zusammen. Wird die Krankheit tabuisiert, Hilfe nicht gesucht oder zieht sich die Familie immer mehr aus sozialen Zusammenhängen zurück, bleiben Kinder mit ihren Belastungen allein. Manchmal spitzt sich die Situation so zu, dass das Kind nicht im Haushalt der Eltern bleiben kann. Um die Kinder und Eltern zu erreichen, braucht es ein koordiniertes Vorgehen der verschiedenen Hilfe- und Schutzsysteme. Noch zu leicht rückt die Situation des Kindes angesichts der Konzentration auf die Diagnose und Behandlung der Erkrankung des Elternteils aus dem Blick. Die Tagung bringt daher Fachkräfte aus Jugendämtern, Familiengericht, Anwaltschaft, Verfahrensbeistandschaft, Wissenschaft und Sachverständige zusammen, um Herausforderungen zu benennen, Lösungen zu finden und wirksame Kooperation zu fördern.

Im Mittelpunkt stehen konkrete (rechtliche) Anforderungen an das familiengerichtliche Verfahren und die professionelle Zusammenarbeit zwischen den Fachkräften der involvierten Disziplinen. Die Veranstaltung findet in Präsenz statt und wird live über Zoom gestreamt.

Programm und Anmeldung
Handlungsfelder auf DIJuF-Website – überarbeitet und neu!

Die Handlungsfelder "Kinderschutz" und "HzE, § 35a und Tagesbetreuung" wurden grundlegend überarbeitet. Zudem gibt es ein neues Handlungsfeld zur "Jugendhilfeplanung". Die Handlungsfelder bündeln nun aktuelle, praxisnahe Fachveröffentlichungen des DIJuF und anderer Akteure aus der Kinder- und Jugendhilfe.

Handlungsfelder auf der DIJuF-Website
5. Sitzung des NAP-Ausschusses am 14.11.2025 in Berlin

Der Ausschuss zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans "Neue Chancen für Kinder in Deutschland" (NAP) hat sich in Anwesenheit von Bundesfamilienministerin Katrin Prien und der Parlamentarischen Staatssekretärin und neuen Kinder-Beauftragten der Bundesregierung Mareike Wulf im BMBFSFJ getroffen. Katharina Lohse, Fachliche Leiterin des DIJuF, hat in der Sitzung eine im Auftrag des Deutschen Jugendinstituts e. V. (DJI) in Zusammenarbeit mit SOCLES International Centre for Socio-Legal Studies verfasste Rechtsexpertise "Kooperation zur Förderung chancengerechten Aufwachsens. Rechtsgestaltende Möglichkeiten des Bundes, die Zusammenarbeit der Akteure auf lokaler Ebene zu fördern" vorgestellt, die Anfang 2026 veröffentlicht wird.

Der NAP, den das Bundeskabinett im Juli 2023 beschlossen hat, läuft bis 2030. Ziel ist es, benachteiligten Kindern und Jugendlichen hochwertige Zugänge zu Betreuung, Bildung, Gesundheit, Ernährung und Wohnraum zu sichern. Die Kinder-Beauftragte übernimmt dabei eine zentrale Rolle, um politische Ebenen zu vernetzen und die Beteiligung aller relevanten Akteure sicherzustellen.

Nationaler Aktionsplan "Neue Chancen für Kinder in Deutschland"
Sitzung des Fachbeirats DiKoJu am 6./7.11.2025 in Berlin

Das Projekt "Digitale Kompetenzen in der Kinder- und Jugendhilfe" (DiKoJu) will den Stand der Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe erheben und praxisnahe Lösungen für die Kompetenzentwicklung von Fachkräften entwickeln. In der zweiten Sitzung des Fachbeirats, dem Katharina Lohse angehört, wurden die nächsten Projektschritte (insb. der Feldzugang) reflektiert und grundsätzliche, fachpolitische Fragestellungen betreffend die Digitalisierung der Kinder- und Jugendhilfe diskutiert.

Projektwebsite DiKoJu
DIJuF-Veranstaltungsprogramm für 2026

Unser Veranstaltungsprogramm für 2026 ist online!

Freuen Sie sich auch im kommenden Jahr auf ein vielfältiges Angebot an Fachveranstaltungen rund um die Kinder- und Jugendhilfe und das Familienrecht. Ob Fort- und Weiterbildungen, regionale und bundesweite Fachtagungen, Live-Online-Seminare oder offene digitale Formate – das Programm enthält unsere "Klassiker" und wird laufend um neue Veranstaltungen zu aktuellen Themen ergänzt. Schauen Sie auf unserer Website vorbei und sichern Sie sich schon jetzt Ihre Teilnahmeplätze.

Veranstaltungsprogramm 2026
JAmt-Ausgabe 12/2025

JAmt Heft 12/2025 ist mit folgenden Aufsätzen erschienen:

"Auskünfte an das Jugendamt aus dem Ausländerzentralregister und neue Mitteilungspflichten", Guy Walther (JAmt 2025, 598)

"Akteneinsicht im Jugendamt", Prof. Dr. Jörg Reinhardt (JAmt 2025, 603)

"Der Fachkräftemangel in der Kinder- und Jugendhilfe und Handlungsmöglichkeiten der Jugendämter – Teil II. Ansatzpunkte und Strategien zur Lösung des Fachkräftemangels – eine Reflexion", Dr. Andreas Mairhofer · Christian Peucker · Dr. Liane Pluto · Dr. Eric van Santen (JAmt 2025, 609)

"Do it yourself – Hilfeprozesscontrolling von der Basis für die Basis", Anne Rakel (JAmt 2025, 614)

Inhaltsverzeichnis JAmt 12/2025
KiJuP-online
Neues aus Politik, Praxis und Forschung
Prien ernennt Kinder-Beauftragte der Bundesregierung

Bundesfamilienministerin Karin Prien hat die Parlamentarische Staatssekretärin im BMBFSFJ Mareike Wulf zur Kinder-Beauftragten der Bundesregierung ernannt. Die Ernennung gab Prien am 14.11.2025 im Rahmen der Sitzung zum Nationalen Aktionsplan "Neue Chancen für Kinder in Deutschland" (NAP) in Berlin bekannt, bei der auch Katharina Lohse, Fachliche Leiterin des DIJuF, anwesend war. Die Kinder-Beauftragte soll Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung von Kindern innerhalb der Bundesregierung koordinieren, wie es die EU-Ratsempfehlung zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder vorsieht. Dazu gehören insbesondere auch die Maßnahmen des NAP. Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen sowie mit der EU und im Rahmen der UN-KRK gestärkt werden. In seinen Empfehlungen von 2022 hatte der UN-Kinderrechtsausschuss Deutschland nahegelegt, eine:n Beauftragte:n mit einer solchen koordinierenden Funktion zu benennen.

BMBFSFJ Pressemitteilung vom 14.11.2025
Sachverständigenkommission für den 18. Kinder- und Jugendbericht

Bundesfamilienministerin Karin Prien hat am 19.11.2025 eine unabhängige Sachverständigenkommission mit der Erarbeitung des 18. Kinder- und Jugendberichts beauftragt. Die Kommission soll sich der Frage widmen, mit welchen Maßnahmen die Kinder- und Jugendhilfe so abgesichert werden kann, dass sie auch zukünftig junge Menschen verlässlich schützen kann. Der Bericht mit Stellungnahme der Bundesregierung soll dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat 2027 vorgelegt werden. In die Kommission wurde ua auch Sylvia Lemm, Leiterin des StJA Dresden und DIJuF-Institutsrätin, einberufen. Den Vorsitz übernahm Prof. Dr. Wolfgang Schröer von der Universität Hildesheim.

BMBFSFJ Aktuelle Meldung vom 19.11.2025
Düsseldorfer Tabelle 2026

Die zum 1.1.2026 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle steht ab sofort auf der Internetseite des OLG Düsseldorf zum Abruf bereit. Gegenüber der Tabelle von 2025 wurden die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder angehoben.

Da die Mindestunterhaltsbeträge in den drei Altersstufen für Minderjährige in der ersten Einkommensgruppe jeweils um 4 EUR ansteigen (auf 486/558/653 EUR für die 1./2./3. Altersstufe) und gleichzeitig das Kindergeld von 255 auf 259 EUR erhöht wird, steigen die Zahlbeträge nach Abzug des halben Kindergelds um 2 EUR. In der 4. Altersstufe für Volljährige erhöht sich der Mindestunterhalt in der ersten Einkommensgruppe um 5 EUR auf 698 EUR und der Zahlbetrag nach Abzug des vollen Kindergelds somit um 1 EUR.

Die Selbstbehalte bleiben unverändert. Neu aufgenommen wurden jedoch Selbstbehalte bei der Inanspruchnahme von Kindern auf Elternunterhalt und von Großeltern auf Enkelunterhalt iHv jeweils 2.650 EUR. Die Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle wurden entsprechend ergänzt (Anm. D I und II).

Düsseldorfer Tabelle 2026
Neue Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt

Zum 10. Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch haben Bundesfamilienministerin Karin Prien und die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) Kerstin Claus am 18.11.2025 in Berlin neue Initiativen und Forschungsvorhaben vorgestellt, die den Kinderschutz in Deutschland weiter stärken sollen. Zu den Maßnahmen gehört ua die Weiterführung der gemeinsamen Aufklärungs- und Aktivierungskampagne "Schieb deine Verantwortung nicht weg!". Die Kampagne läuft seit drei Jahren und richtet sich an Erwachsene, um das Bewusstsein für ihre Verantwortung im Kinderschutz zu stärken. Im kommenden Jahr startet die "Safe!"-Jugendstudie zu Gewalterfahrungen von Kindern und Jugendlichen. Sie ist das zentrale Projekt des von der UBSKM geförderten neuen Zentrums für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen (ZEFSG) beim DJI. In einer repräsentativen Untersuchung sollen bundesweit rd. 10.000 Schüler:innen der neunten Klassen befragt werden, um belastbare Daten über Häufigkeit, Formen und Folgen sexueller Gewalt und anderer Gewaltformen zu gewinnen.

BMBFSFJ Pressemitteilung vom 18.11.2025
Jährlicher Bericht über Ausbaustand des Ganztags für Grundschulkinder

Das Bundeskabinett hat am 3.12.2025 den dritten Bericht der Bundesregierung über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder nach §24a SGB VIII (GaFöG-Bericht) beschlossen. Am 1.8. 2026 wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung jahrgangsweise, beginnend mit den Kindern der ersten Klasse, in Kraft treten.

Der Bericht zeigt, dass mit 57 % bereits die Mehrheit der Familien Ganztagsangebote in Anspruch nimmt. Bis zum Schuljahr 2029/30 werden zusätzlich über 250.000 Plätze benötigt, insb. in Westdeutschland. Der prognostizierte Ausbaubedarf hat sich im Vergleich zu den Vorjahren reduziert. Laut Bericht rechnen die Landesverantwortlichen damit, dass sie zu Beginn des Rechtsanspruchs im Schuljahr 2026/27 ein "(eher) bedarfsdeckendes Angebot" vorhalten können.

BMBFSFJ Pressemitteilung vom 3.12.2025
3. GaFöG-Bericht
Neue Kampagne des BMBFSFJ zur Pflegeelternschaft

Mit einer neuen bundesweiten Kampagne stellt das BMBFSFJ die Bedeutung von Pflegefamilien in den Mittelpunkt. Unter dem Motto "Zeit, die prägt" sollen sowohl die wertvolle Rolle von Pflegeeltern sichtbar gemacht als auch Menschen informiert werden, die sich für eine Pflegeelternschaft interessieren. Bundesweit fehlen jedes Jahr rd. 4.000 Pflegefamilien in Deutschland.

Kampagnenwebsite
AFET-Orientierungshilfe zur Umsetzung des § 20 SGB VIII

Nach § 20 SGB VIII haben Eltern einen Anspruch auf "Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen". Gerade für Familien mit psychisch, sucht- oder chronisch kranken Eltern stellen die präventiven und niedrigschwelligen Hilfen ohne "Umweg" und vorherige Antragstellung beim Jugendamt eine wichtige Unterstützung dar.

Um die Praxis beim Auf- und Ausbau von Hilfen zur Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen zu unterstützen, hat der AFET – Bundesverband für Erziehungshilfe e. V. zusammen mit Vertreter:innen aus Jugendämtern, Landesjugendämtern, freien Trägern und Verbänden eine Orientierungshilfe entwickelt. Jugendämter und freie Träger als potenzielle leistungsvermittelnde und/oder leistungserbringende Dienste sollen praxisnah bei der Gestaltung und Implementierung niedrigschwelliger Hilfen begleitet und so die präventiven Ansätze der Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig gestärkt werden.

AFET Orientierungshilfe vom 6.11.2025
BVkE-Positionspapier "Freiwilligendienste für benachteiligte junge Menschen ermöglichen"

Der Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e. V. (BVkE) macht mit seiner Position darauf aufmerksam, dass junge Menschen, die in stationären Hilfen zur Erziehung aufgewachsen sind, bislang faktisch keinen Zugang zu Freiwilligendiensten haben. Fehlende rechtliche, organisatorische und finanzielle Rahmenbedingungen verhinderten, dass sie diese prägende Zeit der Orientierung, des sozialen Lernens und der Persönlichkeitsentwicklung erleben können. Der BVkE fordert daher, die Voraussetzungen zu schaffen, damit auch diese Jugendlichen die Chance auf einen Freiwilligendienst erhalten – abgesichert durch verlässliche Begleitung, Rückkehroption in die Einrichtung ("Heimathafen") und eine klare rechtliche Grundlage, etwa durch eine Ergänzung des § 41 SGB VIII.

BVkE Positionspapier vom 23.10.2025
Alternativbericht zur Istanbul-Konvention

Das Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) hat am 19.11.2025 seinen Alternativbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (IK) in Deutschland veröffentlicht. Der Bericht, der in einem einjährigen Prozess unter Einbezug von Fachstellen, Selbstorganisationen und Betroffenenperspektiven erarbeitet wurde, beleuchtet die Lücken beim Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Es fehle insbesondere an einer klaren Verbindlichkeit bei der bundesweiten Umsetzung der Maßnahmen. Deutschland werde seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen zum Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt nicht gerecht. Das BIK wendet sich daher mit zehn Kernforderungen an die Bundesregierung. Der Bericht wird GREVIO, dem unabhängigen Expert:innengremium des Europarats, vorgelegt.

Das Bündnis ist ein Zusammenschluss zivilgesellschaftlicher Organisationen, Fachverbände und Expert:innen aus ganz Deutschland. Ziel ist es, die Umsetzung der IK in Deutschland zu begleiten und voranzutreiben sowie das öffentliche Bewusstsein für die Konvention zu stärken.

BIK Pressemitteilung vom 19.11.2025
Positionspapier zum Parlamentarischen Gespräch der Fachverbände für Erziehungshilfe

Am 28.11.2025 fand das diesjährige Parlamentarische Gespräch der Erziehungshilfefachverbände AFET, BVkE, dem Evangelischen Erziehungsverband e. V. (EREV) und der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) mit Abgeordneten in Berlin statt. Seit 16 Jahren laden die Verbände in den Bundestag ein, um gemeinsam die aktuellen Herausforderungen der Kinder- und Jugendhilfe zu diskutieren und Lösungen zu entwickeln. Die Ergebnisse und Forderungen des Gesprächs wurden in einem gemeinsamen Positionspapier gebündelt.

"Vielfalt der Kinder- und Jugendhilfe stärken und ausgestalten!"
Bericht der HCCH zu "Progress and Perspectives on International Family Relocation"

Die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH) fasst in ihrem jüngsten Newsletter zum Internationalen Kinderschutz auf über 200 Seiten ausführlich die Beiträge und wesentlichen Erkenntnisse der Konferenz zu "15 Years of the HCCH Washington Declaration – Progress and Perspectives on International Family Relocation" zusammen, die vom 2. bis 4.4.2025 in der Botschaft von Kanada in Washington D.C. stattfand.

The Judges‘ Newsletter on International Child Protection Vol. XXVII/Spring-Summer 2025
Aktuelle Rechtsprechung
VGH Kassel 23.7.2025 – 10 A 146/22: Vorliegen von Frühförderungsmaßnahmen

In seiner Entscheidung stellt der VGH Kassel klar, dass die Unterbringung in einer heilpädagogisch-therapeutischen Wohngruppe eine Maßnahme der Frühförderung darstellen kann, die in die vorrangige Zuständigkeit des Eingliederungshilfeträgers fällt. Frühförderung umfasse pädagogische und therapeutische Maßnahmen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder in den ersten Lebensjahren, die jedenfalls bis zur Einschulung möglich seien. Die Frühförderung sei dabei nicht auf die Förderung basaler Fähigkeiten (Motorik, Bewegung, Sprache etc) beschränkt.

VGH Kassel 23.7.2025 – 10 A 146/22
VG Schleswig 30.10.2025 – 15 B 108/25: Kein Anspruch auf Wechsel der Sachbearbeiter:innen des Jugendamts oder Rücknahme von Stellungnahmen gegenüber Familiengericht

Eltern haben keinen Anspruch darauf, eine andere ASD-Fachkraft zugewiesen zu bekommen. Die Auswahl der Fachkraft läge als Teil der internen Organisation allein in der Entscheidungsbefugnis der Jugendamtsleitung. Das VG Schleswig stellt zudem fest, dass Eltern auch auf die Rücknahme einer jugendamtlichen Stellungnahme in einem familiengerichtlichen Verfahren keinen Anspruch haben. Der Rechtsschutz der Eltern gegen Stellungnahmen des Jugendamts sei dadurch gewährleistet, dass ein Rechtsbehelf gegen die Entscheidung des Familiengerichts ergriffen werden könne.

VG Schleswig 30.10.2025 – 15 B 108/25
VG München 30.10.2025 – M 18 S 25.7176: Gesichertes Mietverhältnis als Kriterium für die Gewährleistung des Kindeswohls in Einrichtung

Eine rechtlich hinreichend gesicherte Verfügungsmacht über die für die Einrichtung genutzten Räume ist eine Voraussetzungen für den Betrieb einer gem. § 45 SGB VIII erlaubnispflichtigen Einrichtung. Der Träger der Einrichtung habe das Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen nicht nur zum Zeitpunkt der Erteilung der Erlaubnis nachzuweisen, sondern das Vorliegen der räumlichen Voraussetzungen laufend zu gewährleisten. Im vorliegenden Fall war dem Träger aufgrund der Kündigung des Mietverhältnisses nach § 45 Abs. 6 S. 3 SGB VIII die Auflage erteilt worden, keine weiteren Kinder aufzunehmen und alle sich in der Einrichtung befindlichen Kinder zum Kündigungsdatum zu verlegen.

VG München 30.10.2025 – M 18 S 25.7176
OLG Rostock 21.10.2025 – 10 UF 84/25: Aufrechterhaltung eines Näherungsverbots als Kindesschutzmaßnahme

Wenn schwerwiegende Anhaltspunkte für eine fortbestehende Kindeswohlgefährdung gegeben sind, ist die Aufrechterhaltung von Kinderschutzmaßnahmen, wie vorliegend eines Näherungsverbots des Stiefvaters sowie verpflichtender Inanspruchnahme von Familienhilfe und Erziehungsbeistand, im Rahmen eines familiengerichtlichen Verfahrens auch dann noch gerechtfertigt, wenn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren mangels eines Tatnachweises eingestellt worden ist (§ 170 Abs. 2 StPO).

OLG Rostock 21.10.2025 – 10 UF 84/25

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