Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat im Dezember 2024 unter Leitung des neuen Bundesjustizministers Volker Wissing die unter seinem Vorgänger ausgearbeiteten Referentenentwürfe zur Modernisierung des Unterhaltsrechts und zur Reform des Kindschaftsrechts – Modernisierung von Sorgerecht, Umgangsrecht und Adoptionsrecht (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – KiMoG) zu "Diskussionsentwürfen" umgewidmet.
Das DIJuF begrüßt ein Voranschreiten der Familienrechtsreform und hat zu beiden Diskussionsentwürfen Hinweise veröffentlicht.
Der im Kindesunterhaltsrecht gewählte Regelungsansatz wird grundsätzlich unterstützt. Noch keine angemessene Antwort gibt der Entwurf aus Sicht des Instituts in der Konstellation, in der der unterhaltspflichtige Elternteil aufgrund seiner Mitbetreuung weniger als den Mindestunterhalt zahlt. Zudem wird auf weitere Regelungsvorschläge aus den Gremien des DIJuF hingewiesen, die die Praxis der Jugendämter (Beratung, Unterstützung und Beistandschaft) betreffen.
Der Entwurf zu einer Modernisierung des Kindschaftsrechts enthält wesentliche Verbesserungen für die Rechte des Kindes, die gemeinsame Sorgeverantwortung nicht verheirateter Eltern, den Schutz des gewaltbetroffenen Elternteils sowie für die Kodifizierung des Pflegekindschaftsrechts. Die Hinweise des DIJuF konzentrieren sich auf diese Rechtsbereiche.