Newsletter 2/2026
Aktuelle DIJuF-Veranstaltungen
Neues aus dem DIJuF
Recht, Finanzierung und KI – DIJuF-ZweiJahrestagung und Mitgliederversammlung, 17./18.11.2026 in Erfurt (hybrid)

Wir laden die Fach- und Leitungskräfte der Jugendämter aus ganz Deutschland herzlich dazu ein, mit uns und Expert:innen aus Wissenschaft, Praxis und Politik die Gestaltungsräume für die Jugendämter von morgen zu diskutieren. Mit Vorträgen und in Arbeitsgruppen widmen wir uns am ersten Tagungstag aktuellen Entwicklungen im SGB VIII (Gesamtzuständigkeit), dem Einsatz von KI und Ansätzen zur Organisationsentwicklung in den Jugendämtern. Am Nachmittag findet die Mitgliederversammlung des DIJuF statt. Am zweiten Tag stehen im Austausch mit Vertreter:innen von Bund, Ländern, Kommunen und Jugendämtern akute Finanzierungs- und Steuerungsfragen eines modernen Jugendamtsmanagements im Mittelpunkt. Eine Teilnahme an der Veranstaltung ist entweder vor Ort in Erfurt oder per Live-Stream via Zoom möglich.

Programm und Anmeldung
Rechtsexpertise "Kooperation zur Förderung chancengerechten Aufwachsens"

Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans "Neue Chancen für Kinder in Deutschland" (NAP), mit dem Deutschland die Ratsempfehlung zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder umsetzt, haben Katharina Lohse und Julia Tölch (beide DIJuF) zusammen mit Dr. Thomas Meysen (SOCLES International Centre for Socio-Legal Studies) eine Rechtsexpertise für das Deutsche Jugendinstitut e. V. (DJI) erstellt. Sie untersucht, welche rechtsgestaltenden Möglichkeiten der Bund hat, eine bessere Zusammenarbeit der Akteur:innen auf lokaler Ebene zu fördern. Dabei werden zunächst die Ausgangslage skizziert, sodann die Gesetzgebungskompetenz des Bundes sowie das Durchgriffsverbot geprüft und schließlich die Möglichkeiten des Bundes dargestellt, sich an der Finanzierung zu beteiligen.

Für den ersten Fortschrittsbericht zur kommunale Armutsprävention hatten die drei Autor:innen 2025 bereits eine Expertise unter dem Titel "Kommunale Armutsprävention und der Beitrag des Rechts" veröffentlicht.

Lohse/Tölch/Meysen, Kooperation zur Förderung chancengerechten Aufwachsens, 2026
Meysen/Lohse/Tölch, Kommunale Armutsprävention und der Beitrag des Rechts, 2025
Gutachten zu Kinderschutz im kommerziellen Raum mit DIJuF-Rechtsexpertise

Die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderschutzkommission) in Nordrhein-Westfalen hat beim Institut für Sozial- und Organisationspädagogik der Universität Hildesheim ein Gutachten zu "Kinderschutz im kommerziellen Raum" in Auftrag gegeben. Dieses enthält eine Rechtsexpertise von Katharina Lohse, Dr. Janna Beckmann, Hannah Binder und Julia Tölch (alle DIJuF) zu den gesetzlichen Pflichten zur Sicherstellung von Schutzkonzepten bei kommerziellen Angeboten für junge Menschen außerhalb der Leistungen nach dem SGB VIII.

In den letzten Jahren ist eine Vielzahl an Angeboten entstanden, die sich gezielt an Kinder und Jugendliche richten und kommerziell organisiert werden, von Nachhilfeinstituten und Sprachkursen über privat organisierte Sport- und Freizeitaktivitäten bis hin zu Musikschulen, Feriencamps und digitalen Lernplattformen. Das DIJuF kommt in seiner Rechtsexpertise zu dem Ergebnis, dass im Bereich dieser kommerziellen Angebote Verpflichtungen zur Sicherstellung von Gewaltschutz kaum gesetzlich ausgestaltet sind, und zeigt mögliche Regelungsansätze auf.

Rusack/Tariq/Schröer, Gutachten zu Kinderschutz im kommerziellen Raum, 2025
Offener Austausch zu Inklusionsfragen bei der Umsetzung des GaFöG am 12.3.2026

Zum 1.8.2026 tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Kraft. Das DIJuF bietet in einem digitalen offenen Format Verfahrenslots:innen und weiteren Fachkräften in den Jugendämtern die Möglichkeit sich auszutauschen, wie der Rechtsanspruch für Kinder mit Behinderungen umgesetzt werden kann.

Die weiteren Austausch-Termine 2026 werden die Herausforderungen beim altersbedingten Übergang von der Jugendhilfe in das Erwachsenensystem des SGB IX, Ansprüche auf Hilfsmittel sowie die Teilhabe an Bildung in den Blick nehmen.

Alle Termine und Anmeldung
Live-Online-Einführung zu KiJuP-online: neue Termine in 2026

Augrund der großen Resonanz auf unsere erste Veranstaltung "KiJuP-online – sind Sie schon registriert?" bieten wir am 14.4.2026 und am 8.10.2026 kostenlose Live-Online-Einführungen für Fachkräfte der öffentlichen Jugendhilfe zu KiJuP-online an – praxisnah, kompakt und leicht verständlich. Sie erfahren, wie Sie sich unkompliziert registrieren können, welche Inhalte und Funktionen KiJuP-online bereithält und welche Tipps und Tricks die Recherche besonders effizient machen.

Alle Termine und Anmeldung
Aktualisierte Themengutachten auf KiJuP-online

"Kindesunterhalt bei Auslandsberührung: Unterhaltsbemessung bei Unterschieden im Lebensstandard bzw. der Kaufkraft an den Aufenthaltsorten von Verpflichteten und Berechtigten", TG-1186

Das Themengutachten zur Berücksichtigung der Kaufkraftparität in Unterhaltsberechnungen mit Auslandsbezug wurde von Dr. Isabelle Jäger-Maillet, DIJuF, überarbeitet. Es enthält nun ua Hinweise zur aktuellen Rechtsprechung hinsichtlich der Berechnung des Bedarfs von Kindern mit Aufenthaltsort im Ausland (relevant bei Geschwisterkonkurrenz in Mangelfällen) sowie zur Anwendung pauschaler Umrechnungsfaktoren (Erforderlichkeit einer zusätzlichen Währungsumrechnung).

 

"Freistellungsvereinbarungen zwischen den Eltern über den Kindesunterhalt", TG-1123

Petra Birnstengel, DIJuF, hat das Themengutachten aus 2014 an neue Rechtsprechung angepasst. Das Themengutachten wird als sehr praxisrelevant eingeschätzt, da in den Fachbereichen Beistandschaft und Unterhaltsvorschuss oftmals Freistellungsvereinbarungen zur Sprache kommen.

 

"Einstufung in die Düsseldorfer Tabelle", TG-1031

Das ebenfalls aus 2014 stammende Themengutachten wurde von Petra Birnstengel und Inga Behring, beide DIJuF, mit Verweis auf neue Rechtsprechung, Fachaufsätze und DIJuF-Rechtsgutachten überarbeitet. Auch konnte bereits die 11. Aufl. 2026 des Standardwerks "Das Unterhaltsrecht in der familienrechtlichen Praxis" von Dose berücksichtigt werden.

KiJuP-online
Wir suchen: Fachreferent:in "Kindesunterhaltsrecht", Volljurist:in (m/w/d)

Für unsere DIJuF-Abteilung Rechtsberatung/Rechtspolitik/Forschung suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Dienstsitz Heidelberg oder Berlin eine:n Fachreferent:in "Kindesunterhaltsrecht", Volljurist:in (m/w/d). Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Jobs im DIJuF
JAmt-Ausgabe 2/2026

JAmt Heft 2/2026 ist erschienen mit folgenden Aufsätzen:

"Vertrauensschutz und Kinderschutz im Schnittstellenbereich", Prof. Dr. Christof Radewagen (JAmt 2026, 58)

"Vertretung eines ehrenamtlichen Vormunds durch das Jugendamt?", Prof. Dr. Birgit Hoffmann (JAmt 2026, 63)

"Finanzierung der Kindertagesförderung am Beispiel Mecklenburg-Vorpommerns", Prof. Dr. Christoph Brüning · Dr. Asad Yasin, LL.M. (JAmt 2026, 68)

"Zwischen Erfahrung und Unsicherheit: Fortbildungsbedarfe im Kinderschutz aus Sicht von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe", Daniela Neichl · Katrin Chauviré-Geib · Dr. Anna Eberhardt · Prof. Dr. Jörg M. Fegert · Elisa König · PD Dr. Ulrike Hoffmann (JAmt 2026, 74)

Inhaltsverzeichnis JAmt 2/2026
Neues aus Politik, Praxis und Forschung
Bericht von Prien im Bildungs- und Familienausschuss des Bundestags am 28.1.2026

Bundesfamilienministerin Karin Prien hat in der 16. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Bildungs- und Familienausschuss) ihre Vorhabenplanung für 2026 vorgestellt. Im Bereich der Familienpolitik sprach sie ua das Thema Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt und die geplante Reform des Unterhaltsvorschusses an (und verwies zu Letzterem auf die Ergebnisse der Kommission zur Sozialstaatsreform, s. dazu unten). Die Vorlage des Referentenentwurfs zur Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe kündigte sie für die nächsten Wochen an.

Aufzeichnung der 16. Sitzung des Bildungs- und Familienausschusses
Anhörung zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien

Am 26.1.2026 fand eine öffentliche Anhörung im Bildungs- und Familienausschuss des Bundestags zum Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien" (BT-Drs. 21/3193) statt. Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) sieht zum 1.8.2026 die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter vor. Bei der Bereitstellung der Ganztagsangebote sind Kooperationen mit Dritten (Sportvereinen, Musikschulen, Jugendverbänden etc) möglich, sofern die Anforderungen an die Erlaubnispflicht bzw. die gesetzliche Aufsicht erfüllt sind. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll nun eine Ausnahmeregelung für die Schulferienzeiten eingeführt werden. Demnach gilt der künftige Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung in den Schulferien als erfüllt, wenn Angebote der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII durch einen öffentlichen Träger oder einen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe bereitgestellt werden.

Das Vorhaben traf bei den geladenen Sachverständigen überwiegend auf Zuspruch. Kritisiert wurde ua, dass etwa Sportvereine nicht von § 11 SGB VIII erfasst seien. Einig waren sich die Sachverständigen zudem darin, dass für Ferienangebote der Jugendarbeit im Rahmen des Ganztags zusätzliche finanzielle Mittel bereitgestellt werden müssten. Angesichts der angespannten Haushaltslage vieler Kommunen stellten Kommunalvertreter:innen die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztag ab August 2026 grundsätzlich infrage und sprachen sich für eine Verschiebung aus.

Berichterstattung aus dem Bildungs- und Familienausschuss
Kommission zur Sozialstaatsreform veröffentlicht Empfehlungen

Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag auf eine grundlegende Verwaltungsmodernisierung der Sozialleistungen verständigt. Am 27.1.2026 hat die dafür eingesetzte Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) – bestehend aus Vertreter:innen der Bundesressorts, Länder und kommunalen Spitzenverbände – nach fünfmonatiger Beratungszeit ihre Ergebnisse vorgelegt. In insg. 26 Empfehlungen wird skizziert, wie steuerfinanzierte Sozialleistungen moderner, digitaler und weniger bürokratisch gestaltet werden können. Die Vorschläge zielen auf spürbare Entlastungen für Bürger:innen und Verwaltungen ab, ohne das soziale Schutzniveau zu mindern.

Ua empfiehlt die KSR, den Parallelbezug von Unterhaltsvorschuss und existenzsichernden Sozialleistungen aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands zu beenden. Bei der Umsetzung müsse sichergestellt werden, dass unterhaltspflichtige Elternteile weder aus der Unterhaltsverpflichtung noch aus dem Unterhaltsrückgriff entlassen werden. Der Unterhaltsrückgriff solle in spezialisierten zentralen Einrichtungen in den Ländern gebündelt werden. Ergänzend schlägt die Kommission vor, zentrale Rechtsbegriffe und Altersstufen in den verschiedenen Sozialleistungen zu vereinheitlichen – etwa die Regelbedarfsstufen bei Kindern im SGB XII und die Altersstufen im Unterhaltsrecht.

Ein weiterer Fokus liegt auf bundesweit verbindlichen Standards für die Digitalisierung der Sozialverwaltung. Diese sollen kostspielige digitale Insellösungen verhindern und einen reibungslosen Datenaustausch ermöglichen. Zudem plädiert die KSR für eine Vereinfachung des Sozialdatenschutzes durch eine Zusammenführung der spezifischen datenschutzrechtlichen Regelungen der einzelnen Sozialgesetzbücher.

Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform
NRW hat eine Kinderschutzbeauftragte

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat Petra Ladenburger als Beauftragte für Kinderschutz und Kinderrechte für die Dauer von fünf Jahren vorgeschlagen. Die Position wurde im Zuge der Weiterentwicklung des Landeskinderschutzgesetzes neu geschaffen. Als Beauftragte für Kinderschutz und Kinderrechte des Landes soll Ladenburger die Anliegen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien anhören und an geeignete Unterstützungssysteme weitervermitteln, die relevanten Akteur:innen untereinander vernetzen und Formate zur Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Menschen, die in Kindheit und Jugend von Gewalt betroffen waren, schaffen.

Ladenburger ist Fachanwältin für Familienrecht. Sie lehrt als Dozentin an der Technischen Hochschule Köln zu den Themen Gewaltschutz sowie Familien-, Kinder- und Jugendhilferecht und ist als Anhörungsbeauftragte für die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs tätig. Ladenburger ist Mitglied der Ständigen Fachkonferenz 2 (SFK 2) "Familienrecht und Soziale Dienste im Jugendamt" des DIJuF.

Landesregierung NRW Pressemitteilung vom 5.2.2026
Verbesserung der Kooperation bei Adoption von Pflegekindern

Das Deutsche Jugendinstitut e. V. (DJI) hat die Ergebnisse eines im Zeitraum von Oktober 2022 bis August 2025 durchgeführten Projekts zur Verbesserung der Kooperation bei Adoption von Pflegekindern veröffentlicht. Mittels eines multiperspektivischen Mixed-Methods-Ansatzes wurden die aktuelle Fachpraxis sowie die bestehenden Herausforderungen bei der Prüfung der Adoptionsoption für Pflegekinder gem. § 37c SGB VIII untersucht. Ein Schwerpunkt des Projekts lag auf der Analyse der Kooperationsstrukturen. Zudem wurde die konkrete Umsetzung der Prüfung nach § 37c Abs. 2 S. 3 SGB VIII näher betrachtet, einschließlich der vorhandenen Verfahren und Qualitätsstandards sowie der Erfahrungen der Fachkräfte der beteiligten Fachdienste bei der Prüfung. Die über Kooperationsprozesse und Zuständigkeiten gewonnenen Erkenntnisse wurden in einem Thesenpapier und daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen zusammengefasst.

Projektergebnisse
Empfehlungen zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt

Die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs hat anlässlich ihres zehnjährigen Jubiläums ihre Empfehlungen aus 2019 für Institutionen, die sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche aufarbeiten wollen, neu gefasst. Dabei wurden wichtige Erfahrungen aus Aufarbeitungsprozessen der letzten Jahre sowie die Ergebnisse eines zweijährigen Dialogprozesses von Betroffenen, Vertreter:innen von Institutionen und Wissenschaftler:innen berücksichtigt. Die neu gefassten Empfehlungen sollen dazu beitragen, dass sich Institutionen ihrer Verantwortung künftig weniger entziehen können und Betroffene mit ihren Interessen stärker als bisher im Fokus der Aufarbeitungsprozesse stehen.

Aufarbeitungskommission Pressemitteilung vom 26.1.2026
Fachportal "Kindgerechte Justiz"

Jedes Jahr kommen Tausende von Kindern in Deutschland mit dem Justiz- und Verwaltungssystem in Berührung, etwa als Beteiligte in familienrechtlichen Verfahren oder in Asylverfahren. Mit dem Fachportal "Kindgerechte Justiz" möchte das Deutsche Kinderhilfswerk e. V. (DKHW) die Umsetzung der UN-KRK sowie der Leitlinien des Europarats für eine kindgerechte Justiz in Verwaltungs- und Justizverfahren in Deutschland voranbringen. Hierzu bietet das Fachportal vielfältige Materialien und Informationen für die am Verfahren beteiligten Professionen an. Darüber hinaus können auch Eltern, Sorgeberechtigte und betroffene Kinder und Jugendliche sich über das Justizverfahren sowie die Rechte von Kindern informieren.

Zum Fachportal
Positionspapier der IGfH: Keine Herabsenkung der Strafmündigkeit!

Die Delegiertenversammlung der Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) hat 2025 ein Positionspapier beschlossen und nun veröffentlicht, das sich entschieden gegen eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters ausspricht und den Vorrang der Kinder- und Jugendhilfe gegenüber strafrechtlichen Maßnahmen betont. Im Rahmen des Wahlkampfs zur Bundestagswahl 2025 hatten sich mehrere Parteien für eine solche Absenkung ausgesprochen. Es gebe weder empirische Hinweise auf eine früher einsetzende Einsichts- und Steuerungsfähigkeit noch Belege für die Wirksamkeit strafrechtlicher Interventionen bei Kindern unter 14 Jahren. Statt symbolischer Verschärfungen brauche es wirksame, präventive und unterstützende Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, die an den Ursachen ansetzen und Entwicklung ermöglichen.

Positionspapier
2. Bonner Rechtshilfetag des Bundesamts für Justiz am 25.6.2026

Anlässlich des Europäischen Tags der Justiz lädt das Bundesamt für Justiz (BfJ) als deutscher Ansprechpartner und Anlaufstelle für den internationalen Rechtsverkehr am 25.6.2026 zum 2. Bonner Rechtshilfetag ein. Vorträge und Workshops geben einen Überblick über die aktuellen Fragestellungen und Herausforderungen bei der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit, ua im Bereich des internationalen Kinderschutzes. Zudem besteht die Möglichkeit, sich mit Expert:innen aus den Bereichen des internationalen Zivil- und Strafrechts auszutauschen.

Flyer "Save the date"
Aktuelle Rechtsprechung
BGH 17.12.2025 – XII ZB 279/25: Umkehr der Betreuungsanteile der gemeinsam sorgeberechtigten Eltern durch gerichtliche Umgangsregelung

Eine gerichtliche Umgangsregelung, die faktisch zu einer Umkehr der Betreuungsanteile der gemeinsam sorgeberechtigten Eltern und damit zu einer Änderung des Lebensmittelpunkts des Kindes führt, ist vom Gesetz nicht ausgeschlossen. § 1684 Abs. 3 S. 1 BGB sehe keine Begrenzung hinsichtlich des Umfangs der gerichtlich anzuordnenden Betreuungszeiten vor. Die gerichtliche Kompetenz umfasse jedenfalls bei gemeinsamem Sorgerecht auch Regelungen, die über ein paritätisches Wechselmodell hinausgehen und eine Umkehr des bisherigen Residenzmodells bewirken. Eine solche stellt nach Ansicht des BGH keine Sorgerechtsentscheidung dar, sondern betrifft die tatsächliche Ausübung der elterlichen Sorge.

BGH 17.12.2025 – XII ZB 279/25
BGH 10.12.2025 – XII ZB 262/24: Auswahl des Vormunds nach entzogenem Sorgerecht nicht isoliert angreifbar

Der BGH hat entschieden, dass ein Elternteil, dem die elterliche Sorge wirksam entzogen wurde, hinsichtlich der Auswahl des Vormunds nicht isoliert beschwerdeberechtigt ist. Das Familiengericht hatte einer allein sorgeberechtigten Mutter die elterliche Sorge entzogen, die Vormundschaft angeordnet und das zuständige Jugendamt zum Vormund bestellt. Gegen den Beschluss legte die Mutter Beschwerde ein, beschränkte diese jedoch auf die Auswahl des Vormunds. Der BGH führt aus, dass ein Elternteil durch die Auswahl des Vormunds nicht in seinen Rechten beeinträchtigt ist, wenn ihm die elterliche Sorge nicht mehr zusteht. Das Elternrecht nach Art. 6 Abs. 2 GG bleibe zwar bestehen. Die Entscheidung über die Auswahl des Vormunds falle aber nicht in den Rechtskreis des Elternteils, wenn die elterliche Sorge entzogen worden ist und deren Rückübertragung nicht in Rede stehe.

BGH 10.12.2025 – XII ZB 262/24
BGH 29.10.2025 – XII ZB 242/24: Keine Vertretung des Kindes im Vaterschaftsanfechtungsverfahren durch Mutter bei erheblichem Interessengegensatz

Wenn die Anerkennung der Vaterschaft allein dazu dient, die Voraussetzungen für den Aufenthalt von Mutter und Kind zu schaffen, besteht trotz eines etwaigen eigenen Interesses des Kindes am Verbleib in Deutschland jedenfalls dann ein erheblicher Interessengegensatz zwischen Mutter und Kind, wenn von vornherein keine sozial-familiäre Beziehung zwischen rechtlichem Vater und Kind begründet werden soll. Dieser Gegensatz rechtfertige es, der allein sorgeberechtigten Mutter die Vertretung des Kindes in einem Verfahren auf Vaterschaftsanfechtung zu entziehen und hierfür einen Ergänzungspfleger zu bestellen. Abweichend von der bisherigen Rechtsprechung des BGH erhält dieser damit auch die Befugnis, über das "Ob" der Vaterschaftsanfechtung zu entscheiden. Im vorliegenden Fall hatte eine Mutter ihren Bruder die Vaterschaft anerkennen lassen, um für sich und das Kind einen gesicherten Aufenthalt in Deutschland zu erhalten. Zwischen dem rechtlichen Vater (Onkel) und dem Kind bestand jedoch keine soziale Vater-Kind-Beziehung; dieser war ua nicht bereit, das Kind während der Haft der Mutter zu sich zu nehmen.

BGH 29.10.2025 – XII ZB 242/24
VGH Mannheim 16.12.2025 – 12 S 2367/25: Unionsrechtliche Anforderungen an die ordnungsgemäße Vertretung von UMA

Für das Verfahren zur Altersfeststellung während einer vorläufigen Inobhutnahme ist für junge Menschen, die in vertretbarer Weise behaupten, minderjährig zu sein, ein Vertreter zu bestellen und sicherzustellen, dass dieser seine aus der EU-Aufnahmerichtlinie (RL 2013/33/EU) vorgegebene Aufgabe iSd jungen Geflüchteten erfüllen kann. Dies ist, so der Verwaltungsgerichtshof, im Regelfall nur dann möglich, wenn für den potenziell Minderjährigen und den Vertreter bereits vor Beginn des Altersfeststellungsverfahrens die Gelegenheit für ein persönliches Gespräch besteht, bei dem eine ausreichende Verständigung gewährleistet sein muss.

VGH Mannheim 16.12.2025 – 12 S 2367/25

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