Newsletter 3/2022
Aktuelle DIJuF-Veranstaltungen
JAmt Heft
DIJuF-Intern
Erste Hinweise zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Flucht von ukrainischen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien

Das DIJuF hat sich mit verschiedenen Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit der Ankunft geflüchteter Kinder und Jugendlicher und ihren Familien in Deutschland auftreten, auseinandergesetzt und erste Hinweise verfasst. Weitere Rechtsfragen können gerne an unten stehenden Kontakt gerichtet werden. Eine Sonderseite „Flucht aus der Ukraine“ verweist ebenso auf verschiedene Materialsammlungen.

Erste Hinweise zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Flucht von ukrainischen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien
Sonderseite „Flucht aus der Ukraine“
Kontakt
Landesrechtsvorbehalte im SGB VIII

Im Kontext der Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) kommt immer wieder die Frage auf, an welchen Stellen das SGB VIII Landesrechtsvorbehalte bzw. Öffnungsklauseln vorsieht. Das DIJuF hat daher eine Übersicht der Landesrechtsvorbehalte erstellt.

Übersicht der Landesrechtsvorbehalte
Fachgespräch „Kindgerechte Kriterien für das familiengerichtliche Verfahren“ am 10.2.2022

Aufbauend auf den Prozessen im Rahmen der Arbeitsgruppe Kindgerechte Justiz des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (Kindgerechte Justiz) hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) die begonnene Arbeit an dem Entwurf der Kindgerechten Kriterien im familiengerichtlichen Verfahren fortentwickelt. Aus dem DIJuF hat Katharina Lohse an dem Fachgespräch teilgenommen. Das Ergebnis soll im nächsten Schritt in der gesamten Arbeitsgruppe Kindgerechte Justiz im Rahmen eines schriftlichen Verfahrens finalisiert und letztendlich als Empfehlung allen relevanten Akteuren und Akteurinnen der familiengerichtlichen Praxis zur Verfügung gestellt werden.

Arbeitsgruppe zu „Aktualisierung der Eckpunkte zu den Auslandsmaßnahmen“ am 21.2.2022

Am 21.2.2022 fand die vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. (DV) organisierte erste Sitzung im Rahmen der Arbeitsgruppe zu Auslandshilfen statt, an der Susanne Achterfeld für das DIJuF teilnahm. Ziel der Arbeitsgruppe ist, die vom DV im Jahr 2008 veröffentlichten Eckpunkte zu Auslandsmaßnahmen im Hinblick auf die Neuregelung des § 38 SGB VIII zu diskutieren und zu aktualisieren

Neu in KiJuP-online: Richtlinie zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes

Ab sofort ist die Richtlinie zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes in der ab 1.1.2022 geltenden Fassung auf KiJuP-online abrufbar.

(Sie finden die Richtlinie bspw. mit dem Suchbegriff: UVG-RL. Aus technischen Gründen ist sie bei den Themengutachten mit der Nr. TG-1272 einsortiert.)

KiJuP-online
Neu auf KiJuP-online: Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft – Verfahrenseinleitung und -führung, TG-1088

Das aus dem Jahr 2017 stammende Themengutachten Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft – Verfahrenseinleitung und -führung von Prof. Dr. Bernhard Knittel und Petra Birnstengel wurde aufgrund neuer Rechtsprechung aktualisiert. Aus der Praxis wurden ua diese Fragen neu aufgenommen: Welche Grundsätze gelten für die Beweiserhebung bei der gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung? Kann ein Antrag auf Feststellung der Vaterschaft gemeinsam mit der Anfechtung der Vaterschaft eines anderen Mannes verhandelt und entschieden werden? Kann ein Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft nach dem Tod des Kindes eingeleitet werden? Auch wurden die Ausführungen zur Beweiserhebung und -vereitelung umfangreich ergänzt.

KiJuP-online
Neu auf KiJuP-online: Titelumschreibung durch die Urkundsperson bei Rechtsnachfolge nach erbrachten Sozialleistungen (§ 7 UVG, § 33 SGB II, § 94 SGB XII), TG-1122

Das bereits aus dem Jahr 2014 stammende Themengutachten zur Titelumschreibung bei Rechtsnachfolge nach erbrachten Sozialleistungen, TG-1122, von Prof. Dr. Bernhard Knittel und Petra Birnstengel wurde umfassend überarbeitet und aktualisiert. Anlass war ua die seit Ende letzten Jahres erhältliche Neuauflage von Knittel Beurkundungen im Kindschaftsrecht (9. Aufl. 2021), aber auch angezeigt durch die Neuauflagen von Grube UVG (2. Aufl. 2020) und Zöller ZPO (34. Aufl. 2022).

KiJuP-online
Neues aus Politik, Praxis und Rechtsprechung
Zuwanderung aus der Ukraine – Rechte der Kinder, Jugendlichen und ihrer Familien sichern

In dem gemeinsamen Papier „Zuwanderung aus der Ukraine – Rechte der Kinder, Jugendlichen und ihrer Familien sichern“ fordern die Fachverbände für Erziehungshilfen, darunter AFET – Bundesverband für Erziehungshilfe e. V., Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e. V. (BVkE), Evangelischer Erziehungsverband e. V. (EREV) und Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e. V. (IGfH), eine klare Zuständigkeitserklärung der Kinder- und Jugendhilfe sowie eine staatlich organisierte Gesamtstrategie mit Blick auf die Registrierung, Versorgung, den Aufenthalt und die Integration der nach Deutschland geflüchteten Kinder, Jugendlichen und ihrer Familien. Hierfür werden aktuelle Problemlagen, akute rechtliche Fragestellungen sowie Anforderungen an systemübergreifende Kooperation benannt und darauf basierend zentrale unmittelbare sowie langfristige Handlungsbedarfe aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe abgeleitet.

Meldung vom 15.3.2022
Gemeinsames Papier vom 15.3.2022
Krieg in der Ukraine – Sofortige Unterstützung für Kinder und Jugendliche!

In einem Offenen Brief fordern Prof. Dr. Karin Böllert (Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ), Prof. Dr. Wolfgang Schröer (Vorsitzender des Bundesjugendkuratoriums [2019 bis 2021]) und die Arbeitsstelle Kinder- und Jugendpolitik beim Deutschen Jugendinstitut e. V. (DJI), Programme aufzulegen, die Kinder und Jugendliche in der Ukraine unmittelbar unterstützen, Kindern und Jugendlichen auf der Flucht unbürokratisch sichere Aufenthaltsorte zu schaffen und in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und in den Schulen in Deutschland die Geschehnisse mit den Kindern und Jugendlichen zu thematisieren.

Offener Brief vom 1.3.2022
Aufnahme und Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine – Berücksichtigung der besonderen Bedarfe junger Menschen

Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) e. V. verurteilt den gewaltsamen Angriff auf die Ukraine durch die russische Armee. Es wurden bereits zahlreiche Zivilistinnen und Zivilisten getötet darunter auch Kinder. Laut UN-Angaben vom 28.2.2022 flüchteten seit Kriegsausbruch bereits 520.000 Menschen aus der Ukraine in die angrenzenden Nachbarländer. Es ist eine der größten Fluchtbewegung innerhalb Europas mit Blick auf die vergangenen Jahrzehnte. Seit Beginn der Angriffe erreichten mehr als 3.000 Geflüchtete aus der Ukraine Deutschland. Der BumF fordert: Europa und Deutschland müssen jetzt alle nötigen solidarischen Maßnahmen zur Aufnahme und Unterstützung flüchtender Menschen mobilisieren.

Pressemitteilung vom 2.3.2022
Online-Umfrage: Besseres Verständnis der kindschaftsrechtlichen Praxis

Das Kompetenzzentrum für Gutachten Recht Psychologie Medizin führt unter wissenschaftlicher Begleitung durch die Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen (katho NRW) eine durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderte Studie zum besseren Verständnis der kindschaftsrechtlichen Praxis durch. Ziel der Studie ist es, die aktuelle Praxis der Interaktion von Familiengerichten und Jugendämtern in Kindschaftsverfahren sowie der weiteren Akteurinnen und Akteure bei Uneinigkeit im Hinblick auf Kinder- und Jugendhilfemaßnahmen zu ermitteln und soweit möglich und nötig Vorschläge zur Verbesserung zu entwickeln. Angesprochene Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind Familien- und Verwaltungsrichterinnen und -richter, Jugendamtsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, Familienrechtsanwältinnen und -anwälte sowie Verfahrensbeiständinnen und -beistände.

Weitere Informationen
Online-Fragebogen
UBSKM-Positionspapier 2022: Staatliche Verantwortungsübernahme und Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch – Bilanz und Ausblick

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, veröffentlicht das Positionspapier „Staatliche Verantwortungsübernahme bei der Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch – Bilanz und Ausblick“. Darin skizziert Rörig, wie staatliche Verantwortungsübernahme bei der Aufarbeitung von Missbrauch in Deutschland konkret gestaltet werden sollte und welche – auch gesetzlichen – nächsten Schritte dafür notwendig sind. Das Positionspapier sieht vor, insbesondere durch eine Stärkung der Unabhängigen Aufarbeitungskommission, die auf Bundesebene bereits wertvolle Arbeit geleistet habe, die institutionelle Aufarbeitung von Kindesmissbrauch durch stärkere staatliche Verantwortungsübernahme zu unterstützen, kritisch zu begleiten und kontrollieren zu können. Im Fokus dürfe dabei nicht nur Aufarbeitung im kirchlichen Bereich stehen, sondern zB auch im organisierten Sport, den Schulen oder der Kinder- und Jugendhilfe. Diskutiert werden müsse auch die dringende Frage nach Strukturen und Konzepten für die Aufarbeitung familiärer sexueller Gewalt und die hier bestehende Verantwortung des Staats. Rörig erhoffe sich von der Regierungsmehrheit, dass dazu jetzt ein breiter politischer Diskurs in Gang gesetzt werde. Ein erster Entwurf für die auch im Koalitionsvertrag vereinbarte gesetzliche Grundlage sollte noch in der ersten Hälfte 2022 gemeinsam erarbeitet und öffentlich zur Diskussion gestellt werden. Spätestens im Jahr 2023 sollte die dann mit erweiterten Kompetenzen und Rechten ausgestattete Aufarbeitungskommission (sie ist aktuell bis Ende 2023 befristet) auch gesetzlich verankert sein.

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs begrüßt das Positionspapier und hat für Aufarbeitungsprozesse in Institutionen Empfehlungen erarbeitet.

Pressemitteilung vom 16.2.2022 (UBSKM)
Pressemitteilung vom 16.2.2022 (Aufarbeitungskommission)
Digitale Fachkonferenz zum Gute-KiTa-Gesetz

Bei einer digitalen Fachkonferenz zum Gute-KiTa-Gesetz haben Vertreterinnen und Vertreter aus der Praxis, der Wissenschaft und der Politik auf die Ergebnisse des Gute-KiTa-Berichts und aktuelle Entwicklungen in der Kinderbetreuung geblickt. Sie diskutierten außerdem, wie die Qualität in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege in Zukunft gemeinsam weiter vorangebracht werden kann. Die digitale Veranstaltung wurde am 11.2.2022 in Berlin von Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) eröffnet.

Noch bis Ende des Jahres 2022 stellt der Bund mit dem Gute-KiTa-Gesetz insg. 5,5 Mrd. EUR bereit. Seit 2019 unterstützt das Gesetz die Länder dabei, für mehr Qualität und Teilhabe in der Kinderbetreuung zu sorgen. Das Monitoring zur Umsetzung des Gesetzes zeigt, dass seitdem bereits viele Verbesserungen zu verzeichnen sind, zB beim Personalschlüssel. Doch es gibt weiterhin große Unterschiede zwischen den Ländern. Daher soll das Gute-KiTa-Gesetz so weiterentwickelt werden, dass es auch über das Jahr 2022 hinaus wirken kann. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) plant zudem, bis zum Ende der 20. Legislaturperiode bundeseinheitliche Standards für gute Qualität in Kitas und in der Kindertagespflege in einem eigenen Qualitätsgesetz festzuschreiben.

Meldung vom 11.2.2022
Sofortzuschlag für Kinder kommt in Kürze

Der Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder soll bereits in den nächsten Wochen umgesetzt werden. Das hat Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) während eines ersten Austauschs mit den Mitgliedern des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bekräftigt. In der von Ulrike Bahr (SPD) geleiteten Sitzung sagte Spiegel auf Nachfrage der Fraktionen von SPD und CDU/CSU, der angekündigte Zuschuss, von dem rd. 2,7 Mio. Kinder in Deutschland profitieren sollten, komme in Kürze. Derzeit befände sich ihr Haus sowie das von Hubertus Heil (SPD) geführte Arbeits- und Sozialministerium noch in Abstimmungsgesprächen mit dem Bundesfinanzministerium über Höhe und Auszahlungsmodalitäten. Die Einführung einer eigenständigen Kindergrundsicherung, eines der zentralen Wahlkampfversprechen der GRÜNEN zur Bekämpfung von Kinderarmut, sei hingegen ein großes Projekt, das mehr Zeit benötige. Für eine besondere Unterstützung von Familien in der Corona-Pandemie sprach sich Spiegel auch aus – über eine dauerhafte Erhöhung von Kinderkrankentagen, deren Anzahl in 2020 und 2021 auf 30 Tage je Kind erhöht worden war, sei zu diskutieren, antwortete die Ministerin auf eine Frage der Fraktion DIE LINKE.

Kurzmeldungen (hib) vom 26.1.2022
Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland

Das Deutsche Kinderhilfswerk e. V. erneuert zum Welttag der sozialen Gerechtigkeit nachdrücklich seinen Appell an Bund, Länder und Kommunen, eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland auf den Weg zu bringen. Wichtig ist aus Sicht der Kinderrechtsorganisation dabei eine umfassende Kinder- und Jugendbeteiligung an diesem Prozess sowie ein ressortübergreifender Ansatz. Eine solche Gesamtstrategie muss neben monetären Leistungen auch ein starkes Augenmerk auf infrastrukturelle Bedingungen zur Unterstützung von Familien und ihren Kindern legen. Die Kinderarmut in Deutschland kann aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerks e. V. nur dann effizient und nachhaltig bekämpft werden, wenn alle Maßnahmen zu diesem Zweck in einem Gesamtkonzept verknüpft und mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden.

Pressemitteilung vom 20.2.2022
„nimm!“ veröffentlicht neue Publikation zu Social Media und Inklusion

Das Netzwerk Inklusion mit Medien „nimm!“ zeigt in seiner neuen Publikation Chancen und Risiken sozialer Medien in der Jugendarbeit auf, auch im Hinblick auf das komplexe Thema Datenschutz. Außerdem werden inklusive Methoden vorgestellt, mit deren Hilfe allen Jugendlichen der verantwortungsbewusste Umgang mit sozialen Medien nähergebracht werden kann. Besonders hilfreich sind auch die Definitionen der wichtigsten Begriffe rund um Social Media – in einfacher Sprache! Das Heft kann ab sofort bei der LAG Lokale Medienarbeit NRW e. V. bestellt oder als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Publikation
Stellungnahme von BumF e. V. und JoG zum Koalitionsvertrag – „Bleiberecht statt Abschiebung?!“

Was die Rechte von geflüchteten und migrierten Menschen betrifft, gibt der Koalitionsvertrag Grund zum Optimismus ebenso wie zur Skepsis und lässt zudem vieles im Unklaren. Gerade im Hinblick auf die sogenannten Bleiberechtsreglungen wurden von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Expertinnen sowie Experten vielfach positive Änderungen hervorgehoben. Deren konkrete Umsetzung steht aktuell – mehr als zwei Monate nach Regierungsantritt – noch aus.

Unter Rückbezug auf ihr gemeinsames Forderungspapier von November 2021 formulieren der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) e.V. und Jugendliche ohne Grenzen (JoG) eine Einschätzung über einige der angekündigten Änderungen sowie Forderungen und Umsetzungsempfehlungen. Hierbei plädieren BumF und JoG, neben dem Verweis auf die ausführlichen Empfehlungen von Bündnispartnerinnen und -partner, unter anderem für eine vollständige Abschaffung von Arbeitsverboten, eine generelle Streichung der Bestimmungen zur Straffälligkeit in Zusammenhang mit den Regelungen nach § 25a AufenthG und für ein Aufbrechen bzw. eine Ausweitung der starren Kriterien, nach denen Jugendliche nach § 25a AufenthG belegen können, „gut integriert“ zu sein.

Angesichts der im Koalitionsvertrag enthaltenen besorgniserregenden Formulierungen einer „Rückführungsoffensive“ und angesichts des fehlenden Bekenntnisses dazu, junge Menschen vor Abschiebungen zu schützen, bekräftigen BumF und JoG ihre Forderung, dass von Abschiebungen von Minderjährigen – auch im Familienverbund – und von Rückführungen in Kriegs- und Krisengebiete unbedingt abgesehen werden muss.

Pressemitteilung vom 22.2.2022
Stellungnahme
Forderungspapier von BumF und JoG aus November 2021
„Wir Kinder aus dem (Flüchtlings)Heim“ von Cool Kids und Hoa Mai Trần

Berichte und Bilder von Fluchterfahrungen gibt es viele. Doch was passiert eigentlich, wenn die Menschen dann da sind? Das neue Buch „Wir Kinder aus dem (Flüchtlings)Heim“ erzählt in fünf Geschichten vom Leben geflüchteter Kinder nach der Ankunft in Deutschland und vom Alltag in Sammelunterkünften. Es geht um Spiel und Abenteuer, Heimweh und Geborgenheit, Freundschaft und Verliebtsein, Wut und die Angst, nicht bleiben zu dürfen. Wechselnde Perspektiven zeigen schöne und traurige Erlebnisse, lustige und schwere Momente.

Zum Buch wurde pädagogisches Begleitmaterial als Arbeitshilfe für Fachkräfte veröffentlicht. Vertiefungstexte, Reflexionsfragen und Methoden geben Hinweise, wie das Kinderbuch einsetzbar ist. Leitend ist dabei der Anspruch, das Recht aller Kinder auf Bildung und auf Schutz vor Diskriminierung als Teil pädagogischer Professionalität zu begreifen.

Publikation und Begleitmaterial
Dokumentation der Tagung: Von der Empfehlung zur Umsetzung – Zum Auftrag des KJSG in der Versorgung von Kindern psychisch kranker Eltern

Die Online-Tagung widmete sich dem Problemkomplex Kinder psychisch kranker Eltern und fand am 20.1.2022 in Kooperation vom LJA Niedersachsen und dem AFET – Bundesverband für Erziehungshilfe e. V. statt.

Dokumentation der Tagung
JAmt Heft

Das JAmt Heft 3 ist erschienen.

Dr. Kerstin Wierse stellt im ersten Teil ihres Aufsatzes „Änderungen für das Verfahren in Kindschaftssachen durch das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder – Teil I“ die Einführung von Qualifikationsanforderungen für Familienrichterinnen und -richter sowie für Verfahrensbeiständinnen und Verfahrensbeistände durch die neue Rechtslage dar.

Unter dem Titel „Anwesenheitsrecht oder Anwesenheitspflicht? Die Bedeutung des Verfahrensbeistands bei der Anhörung eines Kindes in familiengerichtlichen Verfahren“ von PhDr. Andreas Jordan, LL.M., werden die Rechtsgrundlagen der Anhörung des Kindes sowie der Rolle der Verfahrensbeiständin oder des Verfahrensbeistands bei der Anhörung aufgezeigt und die Frage erörtert, ob die Verfahrensbeiständin oder der Verfahrensbeistand selbst entscheiden darf, ob er an einer Anhörung teilnimmt oder fernbleibt.

Der Beitrag „Infrastrukturmodelle in Schule im Finanzierungsnebel“ von Stephanie Ulrich widmet sich der aktuellen Situation in Schulen und stellt Bezüge zur Rechtslage in den landesrechtlichen Schulvorschriften her. Sodann widmet sich die Autorin den Gestaltungsspielräumen der gemeinsamen Leistungserbringung, dem sog. Pooling. Schließlich werden weitere Gestaltungsspielräume unter dem Begriff der Infrastrukturmodelle betrachtet.

Der Aufsatz „Kinderrechte ins Grundgesetz – Ein langer Atem ist notwendig“ von Prof. Dr. Jörg Maywald beschreibt, warum spezifische Kinderrechte in der Verfassung notwendig sind. Aus kinderrechtspolitischer Perspektive wird erörtert, welche Kinderrechte an welcher Stelle in die Verfassung aufgenommen werden sollten, was sich durch Kinderrechte im GG ändern würde und welche politischen Schritte jetzt nötig sind.

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