Newsletter 3/2026
Aktuelle DIJuF-Veranstaltungen
Neues aus dem DIJuF
Broschüre "Beistandschaft mit Leidenschaft. Kernprozesse als Wegweiser für den Fachbereich"

Der Praxisbeirat Beistandschaft des DIJuF hat sich mit den Kernprozessen für den Fachbereich befasst und dazu eine Broschüre für Fachkräfte aus der Beistandschaft, für Jugendamtsleitungen sowie potenzielle neue Fachkräfte veröffentlicht. Die Broschüre fasst die verschiedenen Arbeitsprozesse innerhalb der Beistandschaft zusammen – von der Beratung und Unterstützung bis hin zu Beurkundungen und Eintragungen in das Sorgeregister – und veranschaulicht sie mithilfe von Grafiken und tabellarischen Übersichten. Zudem wird das Thema Personalgewinnung ausführlich behandelt. Ein herzliches Dankeschön an alle Autor:innen!

Der Fachbereich spielt eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung von Eltern und ihren Kindern. Die Aufgaben sind anspruchsvoll und von großer Verantwortung geprägt, nicht nur wenn es um die gerichtliche Vertretung von Kindern geht. Die Broschüre soll den Einstieg in das vielseitige Arbeitsfeld erleichtern und die Attraktivität des Fachbereichs innerhalb des Jugendamts unterstreichen.

Die Broschüre ist online abrufbar. Gedruckte Exemplare können über bibliothek@dijuf.de für 3 EUR/Stück zzgl. Versandkosten und MwSt. bestellt werden.

"Beistandschaft mit Leidenschaft. Kernprozesse als Wegweiser für den Fachbereich", 2025
Fachausschuss "Jugend und Familie" des DV, 19.2.2026, Berlin

Dr. Heike Schmid-Obkirchner berichtete im Fachausschuss des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. (DV) aus der aktuellen Arbeit des BMBFSFJ. Dabei kündigte sie den Referentenentwurf zur Gesamtzuständigkeit des Jugendamts für das erste Quartal 2026 an. Außerdem wurden die Empfehlungen des DV für eine inklusive Familienbildung sowie zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes beraten. Ein übergreifendes Thema waren die Auswirkungen der schlechten Haushaltslage der Kommunen. Das DIJuF war durch Katharina Lohse vertreten.

Expert:innenrat Kinderschutz, BAG ASD, 26.2.2026, digital

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Allgemeiner Sozialer Dienst (BAG ASD) hat in Kooperation mit Expert:innen aus Wissenschaft, Praxis, Politik und Selbstvertretungsorganisationen und mit Unterstützung des BMBFSFJ einen Aktionsplan mit dem Titel "Schutz und Teilhabe für junge Menschen gewährleisten, Familien unterstützen – Kinderrechte umsetzen und verwirklichen" entwickelt. Das übergeordnete Ziel ist es, eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe zu schaffen – also ein System für alle jungen Menschen, unabhängig von Beeinträchtigung, Herkunft oder Lebenssituation. In der Sitzung, an der Katharina Lohse (DIJuF) teilnahm, wurde der Aktionsplan weiterentwickelt und Verabredungen zur Umsetzung getroffen.

21. Landeskonferenz Stationäre Wohnformen mit Input von Dr. Janna Beckmann

Unter dem Motto "Mit Sicherheit gesund!? – zwischen Anspruch und Realität stationärer Wohnformen" findet am 27.4.2026 die 21. Landeskonferenz stationäre Wohnformen Rheinland-Pfalz in Mainz statt. Im Mittelpunkt der Konferenz steht die Frage, wie junge Menschen das Thema Gesundheit in stationären Wohngruppen erleben – körperlich, geistig und sozial – und welche Handlungsansätze der Gesundheitsförderung gemeinsam mit den Fachkräften (weiter-)entwickelt werden können. Dr. Janna Beckmann (DIJuF) wird einen Workshop zu den Rechten junger Menschen in Einrichtungen und Pflegefamilien im Zusammenhang mit Psychotherapie und Medikamenten bei psychischen Erkrankungen durchführen.

Programm und Anmeldung
Neue Themengutachten auf KiJuP-online

Zwei neue Themengutachten von Julia Tölch (DIJuF) befassen sich mit typischen verwaltungsverfahrensrechtlichen Fragestellungen rund um das Thema Leistungsbescheide: Das TG-1288 thematisiert die Frage, an wen Bescheide zu richten und wem gegenüber sie bekannt zu geben sind, und differenziert dabei zwischen unterschiedlichen Jugendhilfeleistungen und Sorgerechtskonstellationen. Das TG-1289 beschäftigt sich mit den formalen und inhaltlichen Anforderungen an Leistungsbescheide, etwa an Form, Begründung oder Bestimmtheit. Die beiden Themengutachten ersetzen das bisherige TG-1202.

KiJuP-online
Child Support Worldwide (CSW): Newsletter Nr. 66

Das internationale Netzwerk informiert in seinem jüngsten Newsletter über die Ergebnisse des Online-Meetings des Child Support Forums, an dem am 28.1.2026 etwa 80 Teilnehmer:innen aus 25 verschiedenen Ländern teilgenommen hatten. Zudem werden ua die Eckdaten der Unterhaltsdurchsetzung in Neuseeland dargestellt und über rechtliche Änderungen in Norwegen, der Schweiz und China berichtet.

Wenn Sie in den Verteiler für den Newsletter aufgenommen werden möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an childsupport@dijuf.de.

Newsletter März 2026, Nr. 66
JAmt-Ausgabe 3/2026

JAmt Heft 3/2026 erscheint in Kürze mit folgenden Aufsätzen:

"Rechtsprechungsübersicht elterliche Sorge und Umgang", Martina Balschun (JAmt 2026, 114)

"Jugendamt, Koordinierungsstellen und Berufsvormünder – Ungenutzte Potenziale, unklare Aufgaben, unsichere Perspektiven?", Dr. Miriam Fritsche · Matthias Bisten (JAmt 2026, 119)

"Neuer Zugang für Familien, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Vorstellung des Projekts 'Familienorientierte Prävention Häuslicher Gewalt'", Meike Vogt · Katrin Erlewein · Kim Magiera · PD Dr. Franziska Köhler-Dauner · Prof. Dr. Jörg M. Fegert (JAmt 2026, 124)

"SGB II-Sanktionen als Auslöser jugendhilferechtlicher Befassung? Auslegung der Bundesregierung und ihre Folgen für Jugendämter", Prof. Dr. Nikolaus Meyer (JAmt 2026, 130)

"Neue Auflage der Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht – Ergänzungen zum Datenschutz", Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten (JAmt 2026, 133)

Inhaltsverzeichnis JAmt 3/2026
Neues aus Politik, Praxis und Forschung
Bundestag beschließt Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien

Der Bundestag hat am 6.3.2026 den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien" (BT-Drs. 21/3193) in der vom Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend geänderten Fassung (BT-Drs. 21/4524) beschlossen. In diesem Zusammenhang wurde erstmals der dritte Bericht der Bundesregierung zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder debattiert, der nun vom Bildungs- und Familienausschuss weiter beraten wird (BT-Drs. 21/3295).

Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) wird zum 1.8.2026 die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter durch Anpassung des § 24 SGB VIII eingeführt. Das nun verabschiedete Gesetz sieht für die Ferienzeiten eine unmittelbar rechtsanspruchserfüllende Einbeziehung der Angebote der Jugendarbeit vor.

Deutscher Bundestag Meldung vom 6.3.2026
SGB II-Reform von Bundestag beschlossen/fachpolitische und rechtliche Bedenken aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe

Der Bundestag hat am 5.3.2026 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, BT-Drs. 21/3541) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales angenommenen Fassung (BT-Drs. 21/4522 Buchst. a) beschlossen. Mit dem Gesetz wird das bisherige Bürgergeld durch eine neue Grundsicherung ersetzt und werden verschärfte Regeln für Leistungsbeziehende eingeführt. Das Gesetz tritt schrittweise ab 1.7.2026 in Kraft.

Während des parlamentarischen Verfahrens hatte sich ein breites Bündnis aus 38 Organisationen und Verbänden mit einem Offenen Brief an die Bundesregierung und die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD gewandt. Es forderte insbesondere den Verzicht auf Sanktionen, die Kinder mitbestrafen, die Beibehaltung der Karenzzeit für Wohnkosten sowie eine realitätsnahe Berechnung der Regelbedarfe. Zudem hatten die Erziehungshilfeverbände – der AFET – Bundesverband für Erziehungshilfe e. V., der Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e. V. (BVkE), der Evangelische Erziehungshilfeverband e. V. (EREV) und die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e. V. (IGfH) – gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e. V. (DGSF) einen Zwischenruf veröffentlicht. Darin äußerten sie ebenfalls erhebliche Bedenken hinsichtlich der geplanten Ausweitung von Sanktionen und deren Auswirkungen auf Kinder und die Kinder- und Jugendhilfe. Drohkulissen, die Familien im Leistungsbezug adressieren und eine mangelnde Mitwirkung im SGB II mit Eingriffen in die elterliche Sorge verknüpfen, seien unredlich. Armut als solche dürfe nicht zum Risikomarker im Kinderschutz werden.

Die Bundesregierung hat auf schriftliche Anfragen von Heidi Reichinnek (Die Linke) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ihre Auslegung der geplanten Neuregelungen, die den Umgang mit wiederholten Meldeversäumnissen von Eltern im Bürgergeldbezug betrifft, konkretisiert und erstmals statistische Angaben zur praktischen Reichweite von Leistungsminderungen in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern veröffentlicht (s. BT-Drs. 21/3520, 57; 21/4115, 88 und 21/4288). Prof. Dr. Nikolaus Meyer von der Hochschule Fulda hat diese für das JAmt fachpolitisch und rechtlich eingeordnet (JAmt 2026, 130). Der Beitrag ist auf der DIJuF-Website abrufbar.

Deutscher Bundestag Meldung vom 5.3.2026
Meyer JAmt 2026, 130
Offener Brief vom 19.2.2026
Zwischenruf vom 20.02.2026
Nach BVerfG-Urteil: Bundestag beschließt Neuregelung von Anfechtung der Vaterschaft

Der Bundestag hat am 26.2.2026 den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung" (BT-Drs. 21/2997) in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (BT-Drs. 21/4323) angenommen.

Hintergrund der Neuregelung ist das Urteil des BVerfG vom 9.4.2024 (1 BvR 2017/21), mit dem die bisherige Regelung in § 1600 Abs. 2, 3 S. 1 BGB zur Anfechtung der Vaterschaft eines anderen Mannes durch den leiblichen Vater für unvereinbar mit Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG erklärt wurde. Das BVerfG hatte dem Gesetzgeber bis zum 31.3.2026 Zeit gegeben, eine Neuregelung in Kraft zu setzen, um die Rechte leiblicher Väter zu stärken. Das DIJuF hat zum Referentenentwurf des BMJV vom 4.7.2025 ausführlich Stellung genommen.

Die vom Rechtsausschuss beschlossenen Änderungen betreffen Details zu einem Antrag auf Wiederaufnahme einer Anfechtung der Vaterschaft durch den leiblichen Vater (Restitutionsantrag). Demnach soll dieser Antrag statthaft sein, wenn die "sozial-familiäre Beziehung" zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater beendet ist. Im Regierungsentwurf (RegE) war als zweite Möglichkeit noch das Bestehen einer solchen Beziehung zwischen Kind und Antragsteller aufgeführt worden. Zudem wurden die Wartefristen für einen Wiederaufnahmeantrag modifiziert. Während der RegE noch eine Wartezeit von zwei Jahren ab Rechtskraft einer erfolglosen Anfechtung vorsah, orientiert sich die im Rechtsausschuss angepasste Regelung nun am Alter des Kindes. So ist bei Kindern unter sechs Jahren eine Wartefrist von zwei Jahren vorgesehen; bei Kindern im Alter zwischen sechs und 13 Jahren sollen es drei und bei Kindern ab dem 14. Lebensjahr vier Jahre sein.

Deutscher Bundestag Meldung vom 26.2.2026
DIJuF-Stellungnahme vom 13.8.2025
Bundestag beschließt GEAS-Anpassungsgesetz

Am 27.2.2026 hat der Bundestag die Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) beschlossen. Die elf EU-Gesetzgebungsakte zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems – eine Richtlinie und zehn Verordnungen – waren am 14.5.2024 beschlossen worden. Konkret verabschiedeten die Abgeordneten zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung, das GEAS-Anpassungsgesetz (BT-Drs. 21/1848) und das GEAS-Anpassungsfolgegesetz (BT-Drs. 21/1850). Beide Gesetze wurden zuvor im Innenausschuss noch in Teilen geändert (BT-Drs. 21/4321).

Der Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V. (BuMF) lehnt das Gesetz in seiner jetzigen Form ab. Zwar enthalte es Verbesserungen für Minderjährige, gehe jedoch bei restriktiven Maßnahmen inakzeptabel weit über die EU-Vorgaben hinaus.

Deutscher Bundestag Meldung vom 27.2.2026
BuMF Pressemitteilung vom 6.3.2026
Kabinettsbeschluss zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG)

Das Bundeskabinett hat am 11.2.2026 einen Gesetzentwurf zur Reform des BGG beschlossen. Die Änderungen zielen zum einen darauf ab, die Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich zu verbessern (zB barrierefreier Ausbau von öffentlich zugänglichen Gebäuden des Bundes bis 2045). Zum anderen sollen erstmals auch Regelungen für den privatwirtschaftlichen Bereich getroffen werden, um den Zugang zu gewerblich angebotenen Gütern und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung zu erleichtern. Vorgesehen ist, dass zu diesem Zweck "angemessene Vorkehrungen" zu treffen sind, indem bei Bedarf im Einzelfall durch einfache und praktikable Lösungen vor Ort der Zugang zu gewerblichen Angeboten sichergestellt wird (zB durch Einsatz mobiler Rampen vor Geschäften).

Eine überwiegend kritische Einordnung des Reformentwurfs erfolgte ua durch den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. (DIMR) und die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung. Bemängelt werden insbesondere die fehlende Verpflichtung zu baulichen Änderungen im privaten Bereich sowie die zurückhaltende Ausgestaltung der Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen.

Bundesregierung Meldung vom 11.2.2026
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung Pressemitteilung vom 11.2.2026
DIMR Pressemitteilung vom 11.2.2026
Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung Meldung vom 11.2.2026
Offener Brief zum Gesetzentwurf zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen

Zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs "zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft" im Bundestag am 25.2.2026 haben zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen einen Offenen Brief an verschiedene Ausschüsse des Bundestags verfasst. Darin warnen sie die Abgeordneten vor einer Gefährdung des Kindeswohls, sollte dieses Gesetz verabschiedet werden, und fordern stattdessen eine Politik, die auf Vertrauen in Familien gründet, moderne Lebensrealitäten anerkennt und das Kindeswohl systematisch schützt. Das DIJuF hatte zu dem Referentenentwurf ausführlich Stellung genommen.

Offener Brief vom 24.02.2026
DIJuF-Stellungnahme vom 21.11.2025
Kleine Anfrage zur Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe

Die Fraktion Die Linke hat am 11.2.2026 eine Kleine Anfrage zur inklusiven Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe vor dem Hintergrund der Belastung der Beschäftigten gestellt (BT-Drs. 21/4094). Es wird ua danach gefragt, wie die Bundesregierung sicherstellen möchte, dass die Reform nicht zu einer faktischen Aufgaben- und Verantwortungsausweitung ohne ausreichende strukturelle, personelle und zeitliche Ressourcen für die Fachkräfte führt. Zudem wird die Bundesregierung konkret nach dem Zeitplan zur Veröffentlichung des Referentenentwurfs gefragt. Die Antwort der Bundesregierung liegt nun vor.

BT-Drs. 21/4491
Geplante Verfassungsänderung in Schleswig-Holstein: Stellungnahme aus kinderrechtlicher Sicht

Im Oktober 2025 wurde in Schleswig-Holstein ein Gesetzentwurf zur Modernisierung der Landesverfassung veröffentlicht (LT-Drs. 20/3684). Ua sollen die Rechte von Kindern in Art. 10 Abs. 2 der Landesverfassung präzisiert und erweitert werden. Damit schließt sich das Land den Bundesländern an, die Schutz- und Beteiligungsrechte von Kindern bereits in ihrer Landesverfassung verankert haben. Zu dem Entwurf hat die Monitoring-Stelle UN-KRK des Deutschen Instituts für Menschenrechte e. V. Stellung genommen. Das Institut begrüßt die Anpassung der konkreten Ausgestaltung im Verfassungstext als einen wichtigen Schritt zur effektiven Umsetzung der Kinderrechte auf Landesebene, sieht jedoch an mehreren Stellen Anpassungsbedarf, um die Rechtsposition von Kindern und Jugendlichen weiter zu stärken.

DIMR Meldung vom 12.2.2026
Hinweise des BfJ zur Durchführung von Konsultationsverfahren für "Ferienfreizeiten" von Wohngruppen

Nach Art. 82 der Brüssel IIb-Verordnung und Art. 33 des Haager Kinderschutzübereinkommens von 1996 (KSÜ) bedarf grundsätzlich jede (auch nur temporäre) Unterbringung außerhalb des Elternhauses der Zustimmung des Aufnahmestaats. Ausgenommen sind allein touristische Aufenthalte von Pflegefamilien mit Pflegekindern. Dies hat zu erheblichen Unsicherheiten bzw. bürokratischen Hürden bei Gruppen-/Ferienfreizeiten, Reiseprojekten und ähnlichen Maßnahmen im Rahmen von Jugendhilfemaßnahmen geführt. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) konnte inzwischen mit zahlreichen Vertrags- bzw. Mitgliedstaaten klären, dass bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Konsultation in Form der vorherigen Zustimmung zu "Ferienfreizeiten" von Wohngruppen nicht als notwendig angesehen wird. Die Liste der Staaten hat das BfJ in einem Hinweisblatt veröffentlicht.

BfJ Hinweisblatt vom 17.2.2026
Studie zur Fachkraftsituation im zentralen Basisdienst (ASD) der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe (FaSiBa)

Der kürzlich veröffentlichte Studienbericht skizziert die Erkenntnisse einer im Herbst 2024 in Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen durchgeführten Studie zur Fachkraftsituation im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Jugendamts. Die gemeinsame Untersuchung der Universität zu Köln, der Hochschule Darmstadt und der Dualen Hochschule Stuttgart analysiert insbesondere Arbeitsbelastung, strukturelle Rahmenbedingungen sowie Strategien zur Personalgewinnung und -bindung im ASD.

Insgesamt zeichnen die Befunde der Studie ein differenziertes Bild der Personalsituation und relativieren zugespitzte mediale Darstellungen eines flächendeckenden Krisenzustands. Gleichzeitig werden durchaus problematische Entwicklungen sichtbar, die nicht nur durch ein "Mehr" an Fachkräften konstruktiv gewendet und bewältigt werden können.

FaSiBa-Studienbericht
Kinderschutzkommission NRW zu unberechtigten Kindeswohlgefährdungen bei Pflegefamilien

Am 5.3.2026 fand im Landtag Nordrhein-Westfalen (NRW) in der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderschutzkommission) eine Anhörung statt, die den Fragen nachging, wie Pflegekinder und Pflegefamilien besser beraten und unterstützt werden und wie wirksame Verfahren zum Schutz des Kindeswohls etabliert werden können, ohne Pflegefamilien durch unbegründete Verdachtsmomente unangemessen zu belasten. Als einer der geladenen Sachverständigen hat Prof. Heinz Kindler für das Deutsche Jugendinstitut e.V. (DJI) in seiner Stellungnahme formuliert, welche Änderungen erforderlich und möglich sind, damit dies besser gelingen kann.

Stellungnahmen der Sachverständigen
Positionspapier: Recht auf individuelle Aufarbeitung verlässlich umsetzen

Mit § 9b SGB VIII hat der Gesetzgeber das Recht, die eigene Biografie in der Kinder- und Jugendhilfe aufzuarbeiten, erstmals gesetzlich verankert, indem er verbindliche Regelungen zur Aufbewahrung von Akten und zur Gewährung von Akteneinsicht geschaffen hat. Die Erziehungshilfefachverbände AFET, BVkE, EREV und die IGfH haben zusammen im Februar 2026 ein Positionspapier veröffentlicht, um die praktische Umsetzung dieses Rechts auf Ausarbeitung zu unterstützen und die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln. Die Verbände fordern ua bundesweit einheitliche Leitlinien unter Beteiligung Betroffener, klare Regelungen zur Aktenführung, langfristige und sichere Aufbewahrung von Unterlagen sowie einen Anspruch auf fachliche Begleitung bei der Akteneinsicht. Zudem sprechen sie sich für einen erweiterten Zugang zu biografischen Informationen, stärkeren Datenschutz mit gleichzeitiger Rechtssicherheit sowie eine Ausweitung des Aufarbeitungsanspruchs über das SGB VIII hinaus aus.

Positionspapier vom 12.2.2026
Dunkelfeldstudie LeSuBiA zu Gewalterfahrungen veröffentlicht

Weniger als 10 % der Gewalterfahrungen in Deutschland werden angezeigt. Das ist ein zentrales Ergebnis der Dunkelfeld-Studie "Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)", die das Bundeskriminalamt in Kooperation mit dem BMI und dem BMBFSFJ durchgeführt hat. Kindern und Jugendlichen widerfährt Gewalt besonders häufig durch sexuelle Belästigung, in Form von digitaler Gewalt und verabreichten K.O.-Tropfen. Ein relevanter Teil der Bevölkerung berichtet davon, in der Kindheit und Jugend schon einmal Gewalt durch Eltern oder Erziehungsberechtigte erlebt zu haben. Mehr als jeder zweite junge Mensch ist von körperlicher Gewalt und mehr als jede dritte Person von psychischen Gewalterfahrungen betroffen. Fast jede vierte Person hat Gewalt zwischen den Erziehungsberechtigten miterlebt. Dabei wurden Kinder und Jugendliche, die Gewalt zwischen Erziehungsberechtigten erlebt haben, auch häufiger selbst Opfer von Gewalt durch Erziehungsberechtigte.

BMBFSFJ Pressemitteilung vom 10.2.2026
Neue Publikationsreihe "Fit im Kinderschutz" des NZFH

Die neue Publikationsreihe des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) richtet sich an Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe. Die Ausgaben bündeln grundlegende Informationen und Erkenntnisse zu Schwerpunktthemen und geben Empfehlungen für die Praxis. Fachliche Grundlage sind Erkenntnisse aus dem NZFH-Projekt "Qualitätsentwicklung im Kinderschutz" sowie aus nationalen und internationalen Studien. Gestartet wurde die Reihe mit einer Publikation zur Bedeutung von Vätern in der Kinderschutzpraxis sowie einer Publikation zu den Anforderungen an Hilfen für den Einsatz im Kinderschutz.

NZFH "Fit im Kinderschutz"
20 Jahre Portal der Kinder- und Jugendhilfe

Das Portal der Kinder- und Jugendhilfe feiert runden Geburtstag. Ursprünglich als "Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe" gestartet, informiert das Portal heute unter www.jugendhilfeportal.de nicht-kommerziell über Aktivitäten und politische Entwicklungen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene sowie über relevante Forschungsprojekte und Veranstaltungen. In den kommenden Jahren werden verstärkt gesellschaftliche Querschnittsthemen wie Digitalisierung und Künstliche Intelligenz im Fokus stehen. Das Portal entstand als Kooperationsprojekt von IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit e. V. und der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ und wird seit seiner Gründung durch das BMBFSFJ sowie die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF) gefördert. Zahlreiche Akteur:innen der Kinder- und Jugendhilfe, darunter das DIJuF, haben über die Jahre ua mit durchschnittlich 2.000 Beiträgen und 300 Materialien pro Jahr zur Qualität und Relevanz des Portals beigetragen.

AGJ Pressemitteilung vom 23.2.26
Aktuelle Rechtsprechung
VG Hannover 23.1.2026 – 3 A 9433/25: ADHS ist eine seelische Störung

Entgegen der ständigen Rechtsprechung des OVG Münster handelt es sich bei einer einfachen Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) nach der ICD-10: F90.0 um eine seelische Störung iSv § 35a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VIII. Zu dieser Überzeugung kam das VG Hannover nach Anhörung eines Sachverständigen aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Das Gericht stellt jedoch klar, dass nicht jedes Kind mit ADHS automatisch Anspruch auf Eingliederungshilfe, vorliegend eine Schulassistenz, habe. Maßgeblich sei stets eine individuelle Prüfung, ob eine (drohende) Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft vorliege. Das Jugendamt hatte die Fortführung der Schulassistenz abgelehnt, da ADHS nach einer internen Weisung für sich genommen keine seelische Störung sei und daher keinen Anspruch auf Eingliederungshilfe begründe. Der Umfang der zu bewilligenden Schulassistenz ist nun im Rahmen einer erneuten Hilfeplanung durch das Jugendamt zu bestimmen.

VG Hannover 23.1.2026 – 3 A 9433/25
VGH Kassel 5.2.2026 – 10 A 1925/22: Finanzierung von Betreuungsplätzen für auswärtige Kinder

Die finanzielle Förderung einer Kita nach dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) iVm § 74 SGB VIII kann durch die Standortgemeinde nicht pauschal um Plätze gekürzt werden, die mit Kindern aus anderen Kommunen belegt werden. Eine solche Förderpraxis missachte das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern (§ 5 SGB VIII), den Grundsatz der Trägervielfalt (§ 3 SGB VIII) sowie den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG). Eine ausschließliche oder primäre Förderzuständigkeit der Wohnsitzgemeinde bestehe nicht. Vielmehr stünde der Standortgemeinde für die Förderung auswärtiger Kinder gegenüber den Wohnsitzgemeinden gerade ein Kostenausgleichsanspruch nach § 28 HKJGB zu.

VGH Kassel 5.2.2026 – 10 A 1925/22
BVerfG 1.12.2025 – 1 BvR 2286/25: Beschwerdeberechtigung von Pflegeeltern

Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde von Pflegeeltern gegen eine gerichtliche Umgangsregelung für ihre Pflegekinder nicht zur Entscheidung angenommen. Das Oberlandesgericht hatte die Beschwerde der Pflegeeltern mit der Begründung zurückgewiesen, Pflegeeltern seien nach § 59 Abs. 1 FamFG grundsätzlich nicht beschwerdeberechtigt, wenn eine Umgangsregelung den leiblichen Eltern ein Recht auf Kontakt zu den Kindern einräume. Etwas anderes gelte nur, wenn den Pflegeeltern durch die gerichtliche Entscheidung selbst eine vollstreckungsfähige Handlungspflicht auferlegt worden wäre – was vorliegend nicht der Fall war. Allein der Umstand, dass das durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützte Zusammenleben zwischen Pflegeeltern und -kindern durch die Durchführung der Umgangsregelung in irgendeiner Weise berührt ist, genüge nicht, um die Möglichkeit einer Verletzung von Verfassungsrecht in der gebotenen Weise darzulegen.

BVerfG 1.12.2025 – 1 BvR 2286/25
BGH 3.12.2025 – XII ZB 169/25: Anerkennung einer ausländischen Sorgerechtsentscheidung

Die fehlende Anhörung des Kindes vor Erlass einer ausländischen Sorgerechtsentscheidung stellt ausnahmsweise dann kein Anerkennungshindernis iSv Art. 23 Buchst. b Brüssel IIa-VO dar, wenn der Aufenthaltsort des Kindes zu dieser Zeit nicht bekannt war und das Verfahren im Ursprungsstaat mit dem Ziel geführt wurde, einen rechtswidrigen Zustand rückgängig zu machen. Gleiches gelte, so der BGH in Fortführung des Senatsbeschlusses JAmt 2015, 396, wenn dem Gericht im Ursprungsstaat eine Anhörung des Kindes nicht möglich war, weil dessen Aufenthalt unbekannt war, und das Gericht auch ohne eine solche Anhörung eine ausreichende Tatsachengrundlage für seine Entscheidung hatte. In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Vater die Anerkennung einer zu seinen Gunsten erfolgten Sorgerechtsentscheidung eines bulgarischen Gerichts begehrt.

BGH 3.12.2025 – XII ZB 169/25

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