Newsletter 4/2022
Aktuelle DIJuF-Veranstaltungen
JAmt Heft
DIJuF-Intern
Flucht von ukrainischen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien

Das DIJuF hat sich mit Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit der Ankunft geflüchteter Kinder und Jugendlicher und ihren Familien in Deutschland auftreten, auseinandergesetzt. Weitere Rechtsfragen können gerne an rechtsberatung@dijuf.de gerichtet werden. Darüber hinaus wurden eine Formulierungshilfe für Sorgerechtsvollmachten, ein Ablaufschema zum Vorgehen des Jugendamts beim Ankommen junger Geflüchteter veröffentlicht und auf bisherige Materialsammlungen verwiesen.

Sonderseite zur Ukraine
Impulspapier zum Koalitionsvertrag mit Ergänzungen zur aktuellen Situation durch den Krieg in der Ukraine

Seit Gründung wird das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) von einem Beirat fachlich begleitet, in dem Stephanie Götte für das DIJuF Mitglied ist. Ein neues Impulspapier nimmt Bezug zum Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ und zur Situation durch den Krieg in der Ukraine. Der Beirat formuliert Empfehlungen für die Ausgestaltung und Weiterentwicklung der im Koalitionsvertrag skizzierten Vorhaben und bietet Unterstützung bei der Umsetzung an.

Impulspapier zum Koalitionsvertrag und zum Krieg in der Ukraine
Sitzung der Ständigen Fachkonferenz 2 (SFK 2) „Familienrecht und Soziale Dienste im Jugendamt“ am 25.3.2022 in Berlin

Am 25.3.2022 tagte die SFK 2 in Berlin. In einer aktuellen Runde zum Thema Ukraine wurde ua diskutiert, wie die Zugänge der geflüchteten Kinder in Kita und Schule, aber auch in die Kinder- und Jugendhilfe sichergestellt werden können. Nach wie vor große Unklarheit herrscht offenbar in Bezug auf die Aufgaben des Jugendamts und die Finanzierung, wenn größere Gruppen von Kindern und Jugendlichen, die in Einrichtungen in der Ukraine gelebt haben, mit ihren Betreuerinnen und Betreuern einreisen. Anschließend diskutierten die Mitglieder die Besonderheiten, die sich beim Vorgehen von Fachkräften wegen des Verdachts auf sexuellen Kindesmissbrauch gegenüber anderen Gefährdungsformen zeigen.

Fachbeitrat AFET – Bundesverband für Erziehungshilfe e. V. am 18.3.2022 in Hannover

Mitte März nahm Katharina Lohse für das DIJuF an der Fachbeiratssitzung des AFET teil. Auch hier stand zunächst der Krieg gegen die Ukraine und seine Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe im Fokus. Anschließend diskutierte der Beirat zur Digitalisierung bei öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, zum Umsetzungsstand des KJSG und zur inklusiveren Ausrichtung des Fachverbands selbst. Aus dem Kreis der Mitglieder kam der Appell, die Große Lösung proaktiv zu begleiten und ggf. selbstinitiativ Vorschläge, etwa zu einem einheitlichen Tatbestand, einzubringen.

Bundestagung „Die Beistandschaft geht online – und das mit Leidenschaft“ vom 12. bis 13.9.2022 in Fulda

2022 findet wieder die Bundestagung des Praxisbeirats Beistandschaft des DIJuF statt, die in diesem Jahr den Schwerpunkt „Digitalisierung“ hat. Die Tagung befasst sich in verschiedenen Vorträgen sowie Arbeitsgruppen mit den daraus resultierenden Chancen in Zeiten knapper Ressourcen und spricht insbesondere Leitungs- und Fachkräfte der Beistandschaft an.

Weitere Informationen und Anmeldung
Neu in KiJuP-online: Richtlinie zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes

Ab sofort ist die Richtlinie zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes in der ab 1.1.2022 geltenden Fassung unter www.kijup-online.de abrufbar.

(Sie finden die Richtlinie bspw. mit dem Suchbegriff „UVG-RL“. Aus technischen Gründen ist sie bei den Themengutachten mit der Nr. TG-1272 einsortiert.)

Neu in KiJuP-online: Themengutachten zu Rechtsmittel der Beschwerde in Unterhaltsverfahren – Einlegung und Begründung, TG-1273

Anlässlich mehrerer Anfragen an das Institut haben das Autorenteam Prof. Dr. Bernhard Knittel und Petra Birnstengel das neue Themengutachten „Rechtsmittel der Beschwerde in Unterhaltsverfahren – Einlegung und Begründung, TG-1273“ erstellt. Anhand von 12 Fragen werden die Grundlagen wie bspw. Frist, Form, Beschwerdewert und Begründung der Beschwerde dargestellt, aber auch Besonderheiten wie die Anschlussbeschwerde erörtert. Besonders hilfreich für diejenigen, die sich nicht mit einer Entscheidung in der ersten Instanz zufriedengeben möchten, sind die Formulierungsbeispiele für Einlegung und Begründung der Beschwerde sowie die Musterformulierungen für einen isolierten Verfahrenskostenhilfe-Antrag zur Beschwerde und ein Wiedereinsetzungsgesuch. Hätten Sie es gewusst?: Einzulegen ist die Beschwerde bei der ersten Instanz, die Beschwerdebegründung hingegen beim OLG. Das Themengutachten ist ab sofort in KiJuP-online abrufbar.

Neu in KiJuP-online: Aktualisierung des Themengutachtens zur Haftung der Großeltern für den Kindesunterhalt, TG-1002

Aus Anlass der Entscheidung des BGH zur Großelternhaftung (JAmt 2022, 102) haben das Autorenteam Prof. Dr. Bernhard Knittel und Petra Birnstengel das bereits aus dem Jahre 2014 stammende Themengutachten TG-1002 umfassend aktualisiert. Unter Frage 2 wird die aktuelle BGH-Entscheidung, wonach die Haftung der Großeltern bereits dann greifen kann, wenn dem barpflichtigen Elternteil nicht der angemessene Selbstbehalt verbleibt, ausführlich dargelegt. Zur Umsetzung der Entscheidung in die Praxis der Jugendämter werden Hinweise unter Frage 3 gegeben.

Dankeschön an Antje Hörenz für Mitarbeit im JAmt-Beirat

Ein herzliches Dankeschön möchten wir an dieser Stelle Antje Hörenz für ihre Mitgliedschaft und ihre Mitarbeit im JAmt-Beirat bis Anfang dJ aussprechen. Mit der Expertise aus Lehre und Forschung, Familiengerichtsbarkeit und der Praxis des Jugendamts begleitet der Beirat seit 2020 das JAmt mit konstruktivem Feedback und innovativen Ideen. Antje Hörenz hat der Zeitschrift aus Jugendamtsperspektive für den Bereich Beistandschaft und Unterhaltsvorschuss immer wieder wertvolle Impulse und Denkanstöße gegeben. So bedauern wir ihr Ausscheiden aus dem JAmt-Beirat sehr und freuen uns aber über ihre weitere Verbundenheit mit dem Institut durch das Fortsetzen ihrer langjährigen Mitgliedschaft im Praxisbeirat Beistandschaft des DIJuF und als geschätzte Referentin.

Jobs im DIJuF

Volljurist*innen (m/w/d) für den Arbeitsbereich „Unterhaltsrealisierung im Ausland“ in der Geschäftsstelle in Heidelberg

Neues aus Politik, Praxis und Rechtsprechung
Bundesregierung beruft neue Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs

Die Journalistin Kerstin Claus wurde heute zur Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) berufen. Mit Kerstin Claus wurde das Amt ab dem 1.4.2022 für die nächsten fünf Jahre neu besetzt. Die Unabhängige Beauftragte ist im Auftrag der Bundesregierung verantwortlich für die Anliegen von Betroffenen und eine Stelle für alle, die sexualisierter Gewalt und Ausbeutung an Kindern und Jugendlichen entschieden entgegentreten.

Pressemitteilung vom 30.3.2022
Gesetz über den interkollegialen Ärzteaustausch bei Kindeswohlgefährdung – Änderung des Heilberufsgesetzes (HeilBerG)

Am 23.3.2022 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das Gesetz über den interkollegialen Ärzteaustausch bei Kindeswohlgefährdung – Änderung des Heilberufsgesetzes (HeilBerG) – beschlossen. Nordrhein-Westfalen ist somit das erste Bundesland, das den interkollegialen Austausch auf Landesebene ermöglicht, wenn sich für Ärztinnen und Ärzte der Verdacht ergibt, dass Minderjährige von physischer, psychischer oder sexualisierter Gewalt oder Vernachlässigung betroffen sind.

Gesetz über den interkollegialen Ärzteaustausch bei Kindeswohlgefährdung – Änderung des Heilberufsgesetzes (HeilBerG)
Koordinierungsstelle zur Aufnahme ukrainischer Waisenkinder nimmt Betrieb auf

Die Melde- und Koordinierungsstelle zur Aufnahme ukrainischer Kinder aus Waisenhäusern und Kinderheimen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) nimmt ihren Betrieb auf. Die Stelle ruht auf zwei Säulen. Die SOS-Meldestelle, betrieben von SOS-Kinderdorf e. V., ist seit heute unter der kostenfreien Telefonnummer 0800-1260612 täglich von 8.00 bis 19.00 Uhr erreichbar. Sie informiert Einrichtungen, Organisationen und Privatpersonen, die die Aufnahme evakuierter Heim- und Waisenkinder aus der Ukraine in Deutschland organisieren über das Verteilverfahren und die zuständigen Stellen in den Bundesländern und nennt Ansprechpartnerinnen und -partner. Fragen Gruppen ukrainischer Heim- und Waisenkinder auf dem Weg nach Deutschland von sich aus an, vermittelt die Meldestelle sie auch direkt dorthin, wo es freie Kapazitäten gibt.

Die zweite Säule ist die zentrale Koordinierungsstelle, eingerichtet beim Bundesverwaltungsamt. Sie registriert Aufnahmen und Kapazitäten in den Bundesländern und stellt die gerechte Verteilung der evakuierten Gruppen auf die Bundesländer sowie die gemeinsame Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Gruppen mit ihren Begleitpersonen sicher.

Pressemitteilung vom 31.3.2022
Kinderrechte in den Mittelpunkt staatlichen Handelns stellen

Am 5.4.2022 ist die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland genau 30 Jahre in Kraft. Angesichts aktueller Herausforderungen wie dem Krieg in der Ukraine und der Bewältigung der Corona-Pandemie ist die Durchsetzung der Rechte von Kindern heute wichtiger denn je. Dazu gehört auch die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz.

Pressemitteilung vom 4.4.2022 (BMFSFJ)
Pressemitteilung vom 4.4.2022 (UNICEF Deutschland)
Bessere Chancen für Kinder in ganz Europa

Am 4.3.2022 trafen sich Ministerinnen und Minister der EU-Mitgliedstaaten in Paris, um die europäische Kindergarantie voranzutreiben. Im Fokus der Konferenz stand auch der Russland-Ukraine-Konflikt. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer unterzeichneten eine Erklärung, die die militärische Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine verurteilt und insbesondere auf das Leiden der Kinder aufmerksam macht.

Für die deutsche Bundesregierung nahm Ekin Deligöz, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), an der Konferenz teil und betonte: „Flüchtlingskinder und ihre Familien aus der Ukraine erfahren großes Leid. Wir müssen dafür sorgen, dass sie schnell Schutz und Sicherheit in Deutschland und anderen EU-Staaten finden. Hilfe, gerade für geflüchtete Kinder, muss dabei alles umfassen: von guter Gesundheitsversorgung über Bildung bis zur gesunden Ernährung. Mit der Zustimmung zur Europäischen Kindergarantie haben wir uns dazu in ganz Europa verpflichtet. Ziel der Garantie ist es, mehr Chancengerechtigkeit für Kinder zu erreichen, ganz egal, wo sie leben. Wir wollen dafür sorgen, dass jedes Kind in Europa die gleichen Möglichkeiten auf Wohlergehen und eine gute Entwicklung hat. Dabei sind besonders die ersten Lebensjahre entscheidend. Deutschland leistet hierzu wichtige Impulse. In der Bundesregierung haben wir uns umfassende Maßnahmen vorgenommen, um Familien wirksamer zu unterstützen. Allen voran die geplante 14-tägige Freistellung des zweiten Elternteils nach der Geburt, Verbesserungen im Elterngeld und die Einführung von Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung. Zur Stärkung der Teilhabe von Familien haben wir mit der Bundesstiftung ‚Frühen Hilfen‘ sowie den Bundesprogrammen ‚Sprach-Kitas‘ und ‚Kita-Einstieg‘ bereits deutliche Erfolge erreicht. Jetzt geht es darum, gemeinsam mit allen EU-Mitgliedstaaten Maßnahmen zu entwickeln, um die Perspektiven für benachteiligte Kinder europaweit spürbar zu verbessern.“

Pressemitteilung vom 4.3.2022
Kindeswohl in familiengerichtlichen Verfahren

Der Bundesrat möchte Familiengerichte in die Lage versetzen, das Kindeswohl bestmöglich zu schützen. Am 11.3.2022 beschloss er, einen eigenen Gesetzentwurf mit Änderungen am geltenden Recht in den Deutschen Bundestag einzubringen. Kinder sollen von den Gerichten intensiver angehört und einbezogen werden – auch wenn sie sich altersbedingt noch nicht hinreichend artikulieren können. Zur intensiveren Sachverhaltsaufklärung sollen verstärkt Drittpersonen und Sachverständige hinzugezogen werden. Nötig sei auch ein intensiverer Informationsaustausch zwischen Gerichten und Jugendämtern, betont der Bundesrat. Der Gesetzentwurf sieht vor, gerichtlich angeordnete Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdungen regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob sie in der Praxis auch umgesetzt wurden und sich als wirksam erwiesen haben. Zunächst hat die neue Bundesregierung Gelegenheit, zu dem Vorschlag des Bundesrats Stellung zu nehmen. Danach legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Wann dieser sich damit befasst, ist nicht festgelegt.

Meldung vom 11.3.2022
Bundesregierung beschließt Sofortzuschlag ab Juli

Die Bundesregierung hat am 9.3.2022 den Gesetzentwurf zur Einführung eines Sofortzuschlags für Kinder beschlossen. Der Sofortzuschlag von mtl. 20 EUR pro Kind soll zum 1.7.2022 eingeführt werden. Ziel ist es, die Chancen für Kinder und Jugendliche zu verbessern, bis die Kindergrundsicherung als Unterstützung umgesetzt wird. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf noch zustimmen.

Den Sofortzuschlag sollen von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten können, die Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII, Leistungen nach dem AsylbLG und Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt haben oder für die Kinderzuschlag bezogen wird.

Wer Leistungen nach SGB II, SGB XII, AsylbLG oder Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz erhält, wird zudem durch eine Einmalzahlung iHv 100 EUR unterstützt. Diese dient dem Ausgleich von erhöhten Lebenshaltungskosten und von pandemiebedingten Ausgaben. Der Zuschuss soll im Juli 2022 ausgezahlt werden.

Aktuelle Meldung vom 16.3.2022
Stellungnahme von BumF und JoG zum Koalitionsvertrag – „Bleiberecht statt Abschiebung?!“

Was die Rechte von geflüchteten und migrierten Menschen betrifft, gibt der Koalitionsvertrag Grund zum Optimismus ebenso wie zur Skepsis und lässt zudem vieles im Unklaren. Gerade im Hinblick auf die sog. Bleiberechtsregelungen wurden von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Expertinnen sowie Experten vielfach positive Änderungen hervorgehoben. Deren konkrete Umsetzung steht aktuell – mehr als zwei Monate nach Regierungsantritt – noch aus. Unter Rückbezug auf ihr gemeinsames Forderungspapier von November 2021 formulieren der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e. V. (BumF) und Jugendliche ohne Grenzen e. V. (JoG) eine Einschätzung über einige der angekündigten Änderungen sowie Forderungen und Umsetzungsempfehlungen. Hierbei plädieren BumF und JoG, neben dem Verweis auf die ausführlichen Empfehlungen von Bündnispartnerinnen und -partnern, ua für eine vollständige Abschaffung von Arbeitsverboten, eine generelle Streichung der Bestimmungen zur Straffälligkeit in Zusammenhang mit den Regelungen nach § 25a AufenthG und für ein Aufbrechen bzw. eine Ausweitung der starren Kriterien, nach denen Jugendliche nach § 25a AufenthG belegen können, „gut integriert“ zu sein.

Pressemitteilung vom 22.2.2022
Stellungnahme
Forderungspapier von BumF und JoG aus November 2021
„Wir brauchen eine Politik, die sich was traut! Es braucht auch in Coronazeiten endlich eine jugendgerechte Politik!“

Das Bundesnetzwerk der Interessenvertretungen in der Kinder- und Jugendhilfe (BUNDI) hat das zentrale Positions- und Forderungspapier „Wir brauchen eine Politik, die sich was traut! Es braucht auch in Coronazeiten endlich eine jugendgerechte Politik!“ veröffentlicht und fordert dazu auf, die Rechte von jungen Menschen in der Corona-Pandemie zu achten und umzusetzen. Zum BUNDI haben sich die bestehenden Interessenvertretungen für junge Menschen, die in den stationären Einrichtungen der Erziehungshilfe leben, aus bislang fünf Bundesländern zusammengeschlossen.

Meldung vom 20.2.2022
Positionspapier vom 20.2.2022
Servicestelle im BIBB veröffentlicht Daten zu rechtskreisübergreifenden Kooperationsbündnissen am Übergang Schule – Beruf

Die Zahl an Jugendberufsagenturen nimmt bundesweit zu: Insg. 353-mal haben sich Agentur für Arbeit, Jobcenter und Jugendamt zu einem Kooperationsbündnis zusammengeschlossen, um gemeinsam junge Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf zu unterstützen. Das ist das Ergebnis einer quantitativen Online-Erhebung, die die im Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) angesiedelte Servicestelle Jugendberufsagenturen durchgeführt hat. Ziel der Erhebung war die Evaluation, wo Jugendberufsagenturen bisher eingerichtet wurden und wie diese organisiert sind.

Die Daten zeigen, dass die Ausgestaltung von Jugendberufsagenturen vielfältig ist. Einen Überblick über die bestehenden Kooperationsbündnisse stellt die Servicestelle Jugendberufsagenturen in Form einer interaktiven Deutschlandkarte zur Verfügung und aktualisiert diese fortlaufend.

Pressemitteilung vom 22.2.2022
Interaktive Deutschlandkarte
Jedes Kind hat das Recht auf eine Geburtsurkunde

Eine Geburtsurkunde belegt die Existenz eines Menschen und ermöglicht, zahlreiche Rechte wahrzunehmen: zB eine Staatsangehörigkeit und später einen Pass zu erhalten, zu heiraten oder einen Erbschein zu beantragen. Nach Art. 7 der UN-Kinderrechtskonvention ist jedes neugeborene Kind unverzüglich nach der Geburt in ein Register einzutragen. Daraus folgt das Recht auf Ausstellung einer Geburtsurkunde. In Deutschland sind dafür die Standesämter zuständig.

Die neue Website www.recht-auf-geburtsurkunde.de informiert über die kinder- und menschenrechtlichen Vorgaben und bietet ein FAQ rund um die Geburtenregistrierung von Kindern, deren Eltern ihre Identität nicht nachweisen können. Zielgruppen der Website sind in erster Linie Standesbeamtinnen und -beamte sowie Sozialarbeitende, die mit Geflüchteten arbeiten; praxisnah werden ihnen Möglichkeiten aufgezeigt, wie jedem Kind zeitnah eine Geburtsurkunde ausgestellt werden kann.

Die Website entstand im Rahmen des Projekts „Papiere von Anfang an“ mit finanzieller Unterstützung der CMS-Stiftung GmbH.

Pressemitteilung vom 22.3.2022
Website
Handreichung: Was tun bei rechten Inhalten in Klassenchats?

Rechte, rassistische und antisemitische Inhalte in Klassenchats sorgen immer wieder für Schlagzeilen – und lassen Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen sowie Schüler oft ratlos zurück. Der Bundesverband Mobile Beratung (BMB) hat eine Handreichung zum Thema veröffentlicht, mit konkreten Empfehlungen, Methoden und juristischen Hinweisen.

Zu den Empfehlungen zählt, dass Schulen Personen benennen sollten, an die sich Schülerinnen, Schüler und Eltern vertrauensvoll wenden können, wenn sie rechte Chatnachrichten melden wollen. Das können Vertrauenslehrerinnen bzw. -lehrer oder Schulsozialarbeiterinnen bzw. -sozialarbeiter sein. Wenn Lehrkräfte von problematischen Inhalten erfahren, sollten sie frühzeitig eingreifen, sagt BMB-Sprecher Dominik Schumacher: „Viele Lehrer*innen denken, Klassenchats seien Privatsache der Schüler*innen. Wenn dort aber menschenverachtende Äußerungen geteilt oder Einzelne ausgegrenzt werden, beeinflusst es das Klassenklima und liegt damit auch im Verantwortungsbereich der Schule.“ Eingreifen heiße, mit allen Beteiligten über den Vorfall zu sprechen: den Eltern, den Schülerinnen und Schülern sowie anderen Lehrerinnen und Lehrern der Klasse. Ziel des Gesprächs sollte sein, Grenzen aufzuzeigen, Solidarität und Zivilcourage zu stärken sowie gemeinsam Absprachen für den zukünftigen Umgang miteinander zu erarbeiten.

Pressemitteilung vom 14.2.2022
JAmt Heft

Das JAmt Heft 4 ist erschienen mit folgenden Aufsätzen:

„Rechtsnachfolge von Sozialleistungsträgern in Unterhaltsansprüche. Klauselerteilung durch die Urkundsperson nach gesetzlichem Forderungsübergang – Teil I“ von Prof. Dr. Bernhard Knittel

„Fragen an die praktische Umsetzung der Beratungspflicht bei Stiefkindadoptionen“ von Dr. Anna Braunroth

„Eine kritische Betrachtung des deutschen Auslandsadoptionssystems und dessen Zukunft“ von Dr. Elvira Loibl

„Änderungen für das Verfahren in Kindschaftssachen durch das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder – Teil II“ von Dr. Kerstin Wierse

„Wo Karriere beginnt: Aufschlussreiche Einblicke in die Arbeit der Jugendämter“ von Jan Thüner, Birgit Zeller, Dagmar Jotzo und Renate Eder

Zum Inhalt