Newsletter 4/2024
Aktuelle DIJuF-Veranstaltungen
DIJuF-Intern
Tabellarische Darstellung der Eckpunkte zur Reform des Kindschafts- und Abstammungsrechts

Die Eckpunktepapiere des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) vom 16.1.2024 sehen eine umfassende Reform des Kindschafts- und Abstammungsrechts vor.

Eine schnelle Orientierung bietet eine tabellarische Darstellung der Änderungen mit Bezug zu den geltenden Regelungen im BGB, die das DIJuF unter Mitarbeit von Prof. Dr. Birgit Hoffmann, Hochschule Mannheim, erstellt hat. Diese und die bereits im Februar dJ veröffentlichten Hinweise des DIJuF zu den Eckpunkten sind auf der Website des DIJuF abrufbar.

Tabellarische Darstellung
DIJuF-Hinweise
Institutsrat DIJuF: Strategien gegen den Fachkräftemangel in der Kinder- und Jugendhilfe

Die Mitglieder des Institutsrats des DIJuF Heinz Müller (Geschäftsführer ism gGmbH, Mainz), Judith Osterbrink (Leiterin StJA Kassel), Matthias Röder (Leiter KrJA Darmstadt-Dieburg) und Maik Zilling (Leiter KrJA Peine) haben einen Beitrag „Strategien gegen den Fachkräftemangel in der Kinder- und Jugendhilfe: Wenn strukturelle Fragen ausgeblendet und schnelle Lösungen zum Problem werden“ verfasst, der – ohne die Situation zu beschönigen – zu einer konstruktiven Perspektive auf den Fachkräftemangel einlädt und konkrete Ideen zum Weiterdenken entwickelt. Der Beitrag ist im aktuellen JAmt 2024, 194 erschienen und auf der Website des DIJuF abrufbar.

Strategien gegen den Fachkräftemangel in der Kinder- und Jugendhilfe: Wenn strukturelle Fragen ausgeblendet und schnelle Lösungen zum Problem werden
Kinderrechtsbasierte Vormundschaft ermöglichen!

In einem gemeinsamen Appell richten sich 14 Organisationen, darunter auch das DIJuF, an die Politik und fordern Änderungen im SGB VIII für eine kinderrechtsbasierte Vormundschaft: die Senkung der Fallzahlen, Lösung von Zuständigkeitsproblemen, Schaffung statistischer Grundlagen und die Sicherung der Finanzierung aller Vormundschaftstypen.

Gemeinsamer Appell
Digitaler Offener Austausch für Verfahrenslots:innen

Zum ersten Mal seit Inkrafttreten des § 10b SGB VIII fand am 12.3.2024 der einmal im Quartal vom DIJuF angebotene digitale Offene Austausch für Verfahrenslots:innen statt. Dieses Format gibt vor allem Verfahrenslots:innen, aber auch Leitungskräften aus den Jugendämtern die Gelegenheit, sich bundesweit zu Fragen auszutauschen, die sich bei der Umsetzung bzw. in der Tätigkeit der Verfahrenslots:innen ergeben, und wird begleitet von Stefanie Ulrich (Volljuristin und Coachin) und Sarah Ehlers (DIJuF). Ein Thema, das die fast 150 Fachkräfte, die an dem Termin teilgenommen haben, stark beschäftigt hat, war die Kooperation mit Fachkräften, die andere Beratungs- und Unterstützungsansprüche erfüllen, sowie die Vernetzung der Verfahrenslots:innen untereinander. Von Interesse waren aber auch Profil und Reichweite der Beratungsaufgabe, die mögliche Entfristung des § 10b SGB VIII sowie die Eingruppierung der als Verfahrenslots:innen eingesetzten Fachkräfte. Der nächste Offene Austausch findet am 12.6.2024 statt. Die Teilnahme ist für Mitglieder kostenlos.

Information und Anmeldung
Sitzung des DIJuF-Praxisbeirats Wirtschaftliche Jugendhilfe am 14.3.2024 hybrid

Am 14.3.2024 kam der Praxisbeirat Wirtschaftliche Jugendhilfe in einer hybriden Sitzung zusammen. Schwerpunkt war die Auseinandersetzung mit den Vorschlägen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur Gestaltung der Kostenheranziehungsvorschriften im Inklusiven SGB VIII ab 2028, die im Rahmen des Begleitprozesses „Gemeinsam zum Ziel“ veröffentlicht wurden. Für das DIJuF nahmen neben Friederike Knörzer als Gäste auch Julia Tölch und Sarah Ehlers an der Sitzung teil, die sich in der Rechtsberatung schwerpunktmäßig mit dem Eingliederungshilferecht befassen. Es wurde deutlich, wie komplex sich die Neuregelung im Rahmen der Zusammenführung der Leistungen an alle jungen Menschen mit und ohne Behinderung unter dem Dach der Jugendhilfe auch im Bereich der Kostenheranziehung gestaltet. Ein erster Referentenentwurf wird mit Spannung im zweiten Quartal 2024 erwartet.

„Gemeinsam zum Ziel“
Sitzung des DIJuF-Praxisbeirats Amtsvormundschaft am 19.3.2024 in Heidelberg

Der Praxisbeirat Amtsvormundschaft traf sich am 19.3.2024 in der DIJuF-Geschäftsstelle in Heidelberg. Mit Blick auf den Fachkräftemangel wurden die Möglichkeiten der guten Einarbeitung neuer Kolleg:innen und entsprechende Konzepte erörtert. Weiteres Thema waren die vorliegenden Eckpunkte zum Kindschafts- und Abstammungsrecht. Zukünftig möchte sich der Praxisbeirat mit dem Thema Vormundschaft und Inklusion beschäftigen und plant Anfang 2025 einen Online-Fachtag, der dieses Thema aufgreifen soll.

Online-Gesamtvorstandssitzung des AFET – Bundesverband für Erziehungshilfe e. V.

Am 7.3.2024 fand online eine Sitzung des Gesamtvorstands des AFET statt, der aus Vertreter:innen freier und öffentlicher Träger, aus Landesjugendämtern und Ministerien sowie aus der Wissenschaft besteht. Für das DIJuF hat Sarah Ehlers an der Sitzung teilgenommen und einen Vortrag zu aktuellen Aspekten der Umsetzung der Verfahrenslotsen in den Jugendämtern gehalten. Von besonderem Interesse im anschließenden Austausch waren die Vergütung von Verfahrenslots:innen, der Umgang mit Sozialdaten in der Beratungstätigkeit sowie die Rolle von Verfahrenslots:innen im Kinderschutz. Diskutiert wurden außerdem der Umfang der Aufgabe nach § 10b Abs. 2 SGB VIII und das Verhältnis der Aufgaben nach Absatz 1 und 2 zueinander.

Sitzung des NAP-Ausschusses am 5.3.2024 in Berlin

Am 5.3.2024 fand die zweite Sitzung des Ausschusses zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ (NAP-Ausschuss), in dem Katharina Lohse, Fachliche Leitung des DIJuF, mitwirkt, in Berlin statt. Themen waren der Fortschrittsbericht 2024 ua mit dem Schwerpunkt „Kommunale Armutsbekämpfung“ sowie die Kinder- und Jugendbeteiligung. Katharina Lohse und Dr. Thomas Meysen, Geschäftsführer International Centre for Socio-Legal Studies (SOCLES), stellten die Eckpunkte ihrer aktuell in Bearbeitung befindlichen rechtlichen Expertise zur akteursübergreifenden Armutsprävention vor.

Weitere Informationen zum NAP(-Ausschuss), initiiert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Sitzung der DV-AG SGB VIII-Gesamtzuständigkeit KJH am 13.3.2024 in Berlin

Katharina Lohse, Fachliche Leitung des DIJuF, ist der Einladung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. (DV) gefolgt, um als aktives Mitglied der neu ins Leben gerufenen Arbeitsgruppe (AG) des DV „AG SGB VIII-Gesamtzuständigkeit Kinder- und Jugendhilfe“ (KJH) mitzuwirken. Ziel ist es, anhand einer Synopse zu den Arbeitspapieren der AG „Inklusives SGB VIII“ im Beteiligungsprozess des BMFSFJ übereinstimmende Auffassungen und inhaltliche Kompromisslinien sowie strittige Punkte zu identifizieren und somit ggf. Modifizierungsbedarf zur Diskussion zu stellen.

Teilnahme des DIJuF am NCSEA International Roundtable 2024

Vom 11. bis 13.3.2024 hat wieder ein International Roundtable zur internationalen Kindesunterhaltspraxis stattgefunden, an dem aus dem DIJuF Natalie Faetan, Isabelle Jäger-Maillet und Martina Heller teilgenommen haben. Organisiert von der US-amerikanischen Unterhaltsbehörde (NCSEA) wurde an zwei Tagen ein Überblick zu den aktuellen Entwicklungen im internationalen Zahlungsverkehr und zu den Unterhaltssystemen in über 20 Staaten und US-Bundesstaaten gegeben und wurden die Möglichkeiten zur Vereinfachung und Verbesserung der Zusammenarbeit diskutiert.

Neues aus Politik, Praxis und Rechtsprechung
BVerfG: Regelungen über die Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter mit dem Elterngrundrecht unvereinbar

Mit seiner Entscheidung vom 9.4.2024 hat das BVerfG die Regelung in § 1600 Abs. 2, 3 S. 1 BGB über die Vaterschaftsanfechtung als mit dem GG nicht vereinbar erklärt (BVerfG 9.4.2024 – 1 BvR 2017/21). Sie trägt dem Elterngrundrecht leiblicher Väter nicht hinreichend Rechnung. Diese gehören zu den Eltern iSv Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG und können sich auf das Elterngrundrecht ebenso wie die rechtlichen Eltern des Kindes berufen. Die Verfassungsbeschwerde betraf die Frage, ob im konkreten Fall eine Vaterschaftsanfechtung durch den leiblichen Vater ausgeschlossen ist, weil zwischen dem Kind und dem neuen Partner der Mutter, der die Vaterschaft anerkannt hat, eine sozial-familiäre Beziehung besteht.

Spätestens bis zum 30.6.2025 hat der Gesetzgeber Zeit für eine Neugestaltung. Dabei kann er – abweichend vom bisherigen Recht im BGB – die rechtliche Elternschaft des leiblichen Vaters neben der Mutter und dem rechtlichen Vater vorsehen. Hält er dagegen an einer Beschränkung der rechtlichen Elternschaft auf zwei Elternteile fest, muss zugunsten des leiblichen Vaters ein hinreichend effektives Verfahren zur Verfügung stehen, das ihm ermöglicht, anstelle des bisherigen rechtlichen Vaters selbst rechtlicher Vater seines Kindes zu werden. Letzterem genügt das bisherige Recht vor allem deshalb nicht, weil es nicht erlaubt, eine bestehende oder vormalige sozial-familiäre Beziehung zwischen dem Kind und seinem leiblichen Vater sowie dessen bisherige Bemühungen um die rechtliche Vaterschaft zu berücksichtigen.

Pressemitteilung Nr. 35/2024 vom 9.4.2024
BVerfG Urteil v. 9.4.2024 – 1 BvR 2017/21
DIJuF-Stellungnahme in dem Verfahren BVerfG 1 BvR 2017/21
BJK: Impulspapier zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) stellt mit seinem neuen Impulspapier „Fachliche Koordinaten einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe – Impulse für die Fachdiskussion“ vom 8.3.2024 die Notwendigkeit für zeitgemäße Strukturmaximen in den Vordergrund.

So wie die sog. Strukturmaximen im SGB VIII, welche den Rahmen für die Handlungskonzepte der Kinder- und Jugendhilfe bilden und im 8. Jugendbericht von 1990 formuliert wurden, sollen die vom BJK vorgeschlagenen Koordinaten die konzeptionellen Wegweiser bei der Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe bilden, welche die aktuellen, krisenbehafteten Lebenswelten der Kinder und jungen Menschen mitberücksichtigen.

Das BJK als zentrales Beratungsgremium der Bundesregierung hat sich bereits seit mehreren Jahren im Zuge der Weiterentwicklung des SGB VIII für eine inklusive Öffnung der Kinder- und Jugendhilfe starkgemacht und formuliert vor diesem Hintergrund sechs eigene Koordinaten, welche „Gewaltfreies Aufwachsen“, „Soziale Anerkennung“, „Inklusion und soziale Teilhabe“, „Beteiligung und Demokratiebildung“, „Resiliente Infrastrukturen“ sowie „Prävention, Nachhaltigkeit und Recht auf Zukunft“ umfassen.

BJK: Impulspapier zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe
IGfH: Abschlussbericht zum Praxisentwicklungsprojekt „Selbstorganisation von Eltern in der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe fördern und ermöglichen“

Die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e. V. (IGfH) hat ihren Abschlussbericht zum Praxisentwicklungsprojekt „Selbstorganisation von Eltern in der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe fördern und ermöglichen – Anforderungen und Bedarfe von Eltern in der stationären Kinder- und Jugendhilfe“ veröffentlicht.

Das Projekt verfolgt das Ziel, die Bedarfe und Interessen von Eltern im Hinblick auf Selbsthilfe/Selbstvertretung zu eruieren. Diese sollen in die Fachdiskussion zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe eingebracht werden und bundesweite Impulse zur Stärkung der Eltern und Selbsthilfe in der Kinder- und Jugendhilfe setzen.

IGfH: Abschlussbericht zum Praxisentwicklungsprojekt „Selbstorganisation von Eltern in der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe fördern und ermöglichen“
Expertise des Bundesforums zur Vertretung des persönlich bestellten Vereinsvormunds

Im neuen Vormundschaftsrecht wurde festgeschrieben, dass – mit Ausnahme der vorläufigen Vormundschaft nach § 1781 BGB – nicht der Vormundschaftsverein, sondern eine beim Verein angestellte Fachkraft persönlich als Vereinsvormund:in zu bestellen ist. Die von Dr. Karolina Kukielka und Edda Elmauer erarbeitete Expertise erläutert die in der Folge entstehenden Probleme für Vertretungsregelungen. Weder gebe es eine Rechtsgrundlage für die Bestellung eines bzw. einer oder mehrerer (Ersatz-)Vormund:innen noch sei die vorsorgliche Bestellung eines bzw. einer Verhinderungspfleger:in vorgesehen. Die Möglichkeit, eine:n Kolleg:in für Urlaubs- und Krankheitszeiten zu bevollmächtigen, stoße auf zahlreiche Probleme sowohl bei der Ausübung der Vormundschaft selbst als auch bei Haftungs- und Vergütungsfragen.

Die Expertise folgert, es sei „wünschenswert, die Vertretungsangelegenheit in der Vereinsvormundschaft nach dem Vorbild des Betreuungsrechts zu regeln“. Manche Gerichte hätten „in der Vergangenheit bereits analog zum Betreuungsrecht die Bestellung von Ersatzvormund:innen für den Fall der anfallenden Verhinderung der Vereinsvormund:in vorgenommen, obwohl die gesetzliche Grundlage hierfür explizit fehlte“.

Expertise des Bundesforums zur Vertretung des persönlich bestellten Vereinsvormunds
Änderung des UVG durch Gesetzentwurf zum Bürokratieentlastungsgesetz

Seit 13.3.2024 liegt der Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie vor (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz – BEG IV-E).

Unter Art. 12 sind zum UVG Änderungen in §§ 3, 4 und 9 vorgesehen sowie die Streichung der §§ 7a und 11a.

Hervorzuheben ist, dass § 3 UVG-E die rechtliche Grundlage für die Bewilligung für die Dauer der Anspruchsberechtigung bietet, anstelle einer monatsweisen Bewilligung. Weiter bemerkenswert ist, dass mit Wegfall des § 7a UVG (= keine Verfolgung des Anspruchs bei SGB II-Bezug) der Weg wieder frei wird für Ermessensentscheidungen in der Sachbearbeitung, ob also der Anspruch aus § 7 UVG gegenüber dem barunterhaltspflichtigen Elternteil geltend gemacht wird, auch wenn dieser (möglicherweise) im SGB II-Bezug steht. Die vorgesehenen Absätze 4 und 5 unter § 9 UVG-E ermöglichen die sofortige vorläufige Einstellung der UV-Leistung ohne Aufhebungsbescheid und sehen eine unverzügliche Nachholung der Leistung vor, wenn der Aufhebungsbescheid nicht innerhalb von zwei Monaten erteilt wird.

Regierungsentwurf der Bundesregierung
Synopse
Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts veröffentlicht

Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) vom 22.3.2024 wurde am 26.3.2024 im BGBl. veröffentlicht und tritt am 27.6.2024 in Kraft. Ua neu geregelt wird, dass in Deutschland geborene Kinder künftig vorbehaltlos die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben und die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten können, wenn mind. ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Weiterhin sieht die Neuregelung die Möglichkeit der Einbürgerung nach bereits fünf Jahren vor und erlaubt zukünftig die doppelte Staatsangehörigkeit.

BGBl. 2024 I Nr. 104, 1
Flüchtlingsrat Niedersachsen e. V.: Mehrsprachige Arbeitsmaterialien zu Bleiberechten

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen e. V. hat auf seiner Website mehrsprachige Factsheets (arabisch, englisch, französisch, persisch, russisch) mit Infos zu den Bleiberechten nach §§ 23a, 25 Abs. 5, 25a, 25b und 104c AufenthG veröffentlicht. Diese sind aus dem Projekt „Kenne deine Rechte“ des Flüchtlingsrats hervorgegangen, das sich vornehmlich an junge Menschen richtet, die als unbegleitete Minderjährige nach Deutschland fliehen mussten, wie auch an die Menschen, die sie professionell und ehrenamtlich begleiten.

Mehrsprachige Factsheets
Projekt „Kenne Deine Rechte“
JAdigital.: Neue FAQ zum Thema Beziehungsgestaltung

Auf der Online-Plattform www.digitalejugendhilfe.de des Projekts „JAdigital. Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe konzeptionell gestalten“ sind zwei neue FAQ zum Einsatz von Messenger-Diensten in der Beziehungsgestaltung von Fachkräften und jungen Menschen sowie Sorgeberechtigten abrufbar: 1. Welche Potenziale und Herausforderungen birgt der Einsatz von Messenger-Diensten für die Gestaltung der Beziehung zwischen Fachkräften und jungen Menschen sowie Sorgeberechtigten? Worauf sollten Fachkräfte bei dem Einsatz von Messenger-Diensten achten? Und 2. Welche Kompetenzen benötigen Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe für den professionellen Einsatz von Messenger-Diensten zur Gestaltung der Beziehung mit Adressat:innen? Das Projekt „JAdigital. Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe konzeptionell gestalten“ wird vom Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gemeinnützige GmbH (ism gGmbH) in Kooperation mit dem DIJuF und der Universität Hildesheim durchgeführt.

www.digitalejugendhilfe.de
BfJ: Neue Zahlen aus 2023 zu grenzüberschreitenden Kindesentführungen

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist deutsche Zentrale Behörde nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (Haager Kindesentführungsübereinkommen). In dieser Funktion unterstützt es Betroffene bei der Geltendmachung eines Anspruchs auf Rückführung widerrechtlich entzogener oder zurückgehaltener Kinder. Die aktuellen Zahlen aus 2023 für das BfJ liegen nun vor: Insg. 527 neue Vorgänge nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen verzeichnete das BfJ. Dabei handelt es sich in 437 Fällen (83 %) um Verfahren auf Rückführung eines Kindes und in 90 Fällen (17 %) um Umgangsverfahren. Von den 437 Verfahren auf Rückführung eines Kindes betreffen 236 Kindesentziehungen von Deutschland in einen anderen Vertragsstaat sowie 201 Kindesentziehungen von einem anderen Vertragsstaat nach Deutschland. Die zahlenmäßig bedeutendsten Länder sind die Ukraine (43), die Türkei (38) und Polen (35). Bei den ausgehenden Verfahren in einen anderen Vertragsstaat ist die Türkei wichtigster Partnerstaat (29). Bei aus dem Ausland eingehenden Verfahren steht die Ukraine (33) an erster Stelle, gefolgt von Polen (17).

Hinsichtlich der Fallzahlen wird darauf hingewiesen, dass das BfJ als deutsche Zentrale Behörde beratend und unterstützend tätig werden kann, die Einschaltung der Zentralen Behörden jedoch im Rahmen des Übereinkommens nicht zwingend vorgeschrieben ist.

Pressemitteilung des BfJ Nr. 4/2024 vom 14.3.2024
Weitere Informationen
JAmt Heft
JAmt Heft 4 ist mit folgenden Aufsätzen erschienen:

"Strategien gegen den Fachkräftemangel in der Kinder- und Jugendhilfe: Wenn strukturelle Fragen ausgeblendet und schnelle Lösungen zum Problem werden", Heinz Müller, Judith Osterbrink, Matthias Röder, Maik Zilling (JAmt 2024, 194)

"(Gewöhnlicher) Aufenthalt als Anknüpfungsmerkmal für die örtliche Zuständigkeit eines Jugendamts als bestellter Vormund nach § 87c Abs. 3 SGB VIII Fragestellungen in der neueren Rechtsprechung und den Anfragen an das DIJuF", Prof. Dr. Birgit Hoffmann (JAmt 2024, 200)

"Begründung des pfandfreien Betrags nach § 850d ZPO und Deckelung des Mehrbetrags für laufende Unterhaltsansprüche – Anmerkung zu LG Dessau-Roßlau 15.1.2024 – 1 T 212/23", Martin Benner (JAmt 2024, 207)

"Bedeutung von direkter Beteiligung in einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe – Praxisbericht aus dem ThinkTank 'Inklusives Kinder- und Jugendhilfegesetz aus Perspektive der Selbsthilfe' ", Benita Eisenhardt (JAmt 2024, 209)

Inhaltsverzeichnis JAmt Heft 4/2024
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