Das BMBFSFJ hat einen Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG) vorgelegt. Der Entwurf sieht die Zusammenführung der Zuständigkeiten für Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit und ohne Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII ab 1.1.2028 vor. Damit soll der UN-BRK Rechnung getragen werden, die eine Ausrichtung aller staatlichen Maßnahmen an einer Inklusionsperspektive verlangt. Der Gesetzentwurf sieht über die Inklusive Lösung hinaus weitere Änderungen vor:
• Einführung eines infrastrukturellen Angebots der Bildungsassistenz zur Erfüllung des individuellen Rechtsanspruchs auf Anleitung und Begleitung in Kindertageseinrichtungen, Schulen oder Hochschulen im Rahmen von Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe
• Vorranggebot im Hinblick auf Infrastruktur- und Regelangebote sowie Hilfen und Maßnahmen der Jugendsozialarbeit bei Jugendlichen und jungen Volljährigen gegenüber erzieherischen Hilfen
• Besserer Schutz für Pflegekinder bei der Unterbringung in Pflegefamilien außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Hilfe gewährenden Jugendamts
• Stärkung des aufgabenspezifischen Kompetenzansatzes in der Kinder- und Jugendhilfe
• Bürokratieabbau und Vereinfachung in den Verfahren zur Aufnahme und Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Ausländer:innen
• Bürokratieabbau und Vereinfachung in den Verfahren zur Kostenheranziehung der Eltern und der Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit
• Besserer präventiver Schutz junger Menschen vor der Gefahr missbräuchlichen Alkoholkonsums
Das DIJuF wird bis zum 16.4.2026 ausführlich zu dem Entwurf Stellung nehmen.