Newsletter 4/2026
Aktuelle DIJuF-Veranstaltungen
Strukturreform – 1. KJHSRG-E
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG-E)

Das BMBFSFJ hat einen Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG) vorgelegt. Der Entwurf sieht die Zusammenführung der Zuständigkeiten für Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit und ohne Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII ab 1.1.2028 vor. Damit soll der UN-BRK Rechnung getragen werden, die eine Ausrichtung aller staatlichen Maßnahmen an einer Inklusionsperspektive verlangt. Der Gesetzentwurf sieht über die Inklusive Lösung hinaus weitere Änderungen vor:

• Einführung eines infrastrukturellen Angebots der Bildungsassistenz zur Erfüllung des individuellen Rechtsanspruchs auf Anleitung und Begleitung in Kindertageseinrichtungen, Schulen oder Hochschulen im Rahmen von Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe

• Vorranggebot im Hinblick auf Infrastruktur- und Regelangebote sowie Hilfen und Maßnahmen der Jugendsozialarbeit bei Jugendlichen und jungen Volljährigen gegenüber erzieherischen Hilfen

• Besserer Schutz für Pflegekinder bei der Unterbringung in Pflegefamilien außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Hilfe gewährenden Jugendamts

• Stärkung des aufgabenspezifischen Kompetenzansatzes in der Kinder- und Jugendhilfe

• Bürokratieabbau und Vereinfachung in den Verfahren zur Aufnahme und Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Ausländer:innen

• Bürokratieabbau und Vereinfachung in den Verfahren zur Kostenheranziehung der Eltern und der Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit

• Besserer präventiver Schutz junger Menschen vor der Gefahr missbräuchlichen Alkoholkonsums

Das DIJuF wird bis zum 16.4.2026 ausführlich zu dem Entwurf Stellung nehmen.

Referentenentwurf zum 1. KJHSRG-E
Offene Information für Fachkräfte der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe am 14.4.2026

Wir laden die Fachkräfte der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe herzlich zu einer Offenen Information zum 1. KJHSRG-E am 14.4.2026 von 11.00 bis 12.00 Uhr ein. In der digitalen Informationsveranstaltung geben wir einen Überblick über die wichtigsten Änderungsvorschläge. Auf einem Padlet können vorab Fragen gestellt werden, die wir nach Möglichkeit in der Veranstaltung aufgreifen. Wir freuen uns, wenn darüber hinaus Einschätzungen zu den Auswirkungen der Reform in der Praxis auf dem Padlet hinterlassen werden, damit wir sie in unsere Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren einfließen lassen können.

Anmeldung zur Offenen Information am 14.4.2026
DIJuF-Synopsen zum 1. KJHSRG-E

Das Institut hat neben einer klassischen Synopse eine synoptische Gegenüberstellung mit dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG) vom 27.11.2024 erstellt (ohne Gewähr – Änderungen vorbehalten). Alle DIJuF-Publikationen zu dem Reformvorhaben finden sich gebündelt in dem Handlungsfeld "Inklusives SGB VIII/Strukturreform" auf der DIJuF-Website.

Handlungsfeld "Inklusives SGB VIII/Strukturreform"
Neues aus dem DIJuF
Aktualisierte Niederschrift über die Belehrung vor Anerkennung der Vaterschaft bzw. vor Anerkennung einer Unterhaltsverpflichtung

Das DIJuF hat die Niederschrift über die Belehrung vor Anerkennung der Vaterschaft bzw. vor Anerkennung einer Unterhaltsverpflichtung aktualisiert. Hintergrund ist das "Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung" (BGBl. 2026 I Nr. 83), das seit dem 1.4.2026 in Kraft ist und auch relevante Änderungen zur Vaterschaftsanerkennung mit sich bringt (s. dazu die synoptische Darstellung der Gesetzesänderungen von Bühn, Abteilungsleiter beim StJA Karlsruhe aD, sowie seinen Beitrag dazu in JAmt-Heft 5/2026, der vorab abrufbar ist).

Die Niederschrift stellt nur ein Hilfsmittel dar und kann die individuelle Belehrung im Beurkundungstermin nicht ersetzen. Hervorzuheben ist, dass der Anerkennende und die Mutter darüber zu belehren sind, dass sie die Vaterschaft nicht anfechten können, wenn sie zum Zeitpunkt der Abgabe ihrer Erklärungen wussten, dass das Kind nicht von dem Anerkennenden abstammt oder wenn das Kind durch künstliche Befruchtung mittels Samenspende eines Dritten gezeugt worden ist. Es können weitere Ergänzungen im Urkundentext ratsam sein, insbesondere bei der sog. Dreiererklärung (s. dazu die Muster-Urkunden nach § 1595a BGB von Bühn).

Das Muster zur Belehrung steht zunächst auf Deutsch zur Verfügung. Englische und französische Fassungen folgen, sobald die anstehenden Änderungen zur missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung in Kraft treten.

Aktualisierte Niederschrift Anerkennung Vaterschaft
Bühn Synoptische Darstellung der Gesetzesänderungen
Bühn Muster-Urkunden nach § 1595a BGB nF
Bühn JAmt 2026, 234
Broschüre "Rechtswissen für ehrenamtliche Vormund:innen" als Print bestellbar

Im letzten Jahr hat das DIJuF im Auftrag der Servicestelle junge Geflüchtete die digitale Broschüre "Rechtswissen für ehrenamtliche Vormund:innen unter besonderer Berücksichtigung von Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Ausländer:innen" (Achterfeld/Lohse) mit grundlegenden Informationen zur ehrenamtlichen Vormundschaft verfasst. Die Broschüre wurde nun als Druckversion neu gestaltet und kann gegen Versandkosten beim DIJuF bestellt werden (bibliothek@dijuf.de). In Ergänzung zur Broschüre hat die Servicestelle Erklärvideos veröffentlicht. In kurzen anschaulichen Sequenzen fassen sie die zentralen Inhalte zusammen und bieten eine niedrigschwellige Einführung in Aufgaben, Verantwortung und Rahmenbedingungen der ehrenamtlichen Vormundschaft.

Broschüre
Videos
Neue Ländermerkblätter zur Unterhaltsrealisierung im Ausland

Das DIJuF hat Ländermerkblätter erstellt zu Spanien, Belgien, Brasilien, Griechenland, Kroatien, Portugal, Rumänien, Türkei, der Tschechischen Republik und Zypern. Sie ergänzen die Checkliste "Bearbeitung von Unterhaltsfällen mit Auslandsbezug" sowie das Themengutachten TG-1283 aus 2025 zur "Titulierung und Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen im Ausland" um spezifische Informationen zum jeweiligen Aufenthaltsland des unterhaltspflichtigen Elternteils und sind auf der DIJuF-Website abrufbar.

Formulare & Materialien zur Unterhaltsrealisierung
Überarbeitete Handlungsfelder auf der DIJuF-Website

In den letzten Monaten haben wir die Handlungsfelder auf unserer Website umfassend überarbeitet. Sie bündeln nun aktuelle, praxisnahe Fachveröffentlichungen des DIJuF und anderer Akteur:innen aus der Kinder- und Jugendhilfe und dem Familienrecht. Zudem wurden die Systematik der Handlungsfelder an die Arbeitsstruktur innerhalb der Jugendämter angepasst. Hinweisen möchten wir insbesondere auf die Erweiterung des Handlungsfelds "Inklusives SGBVIII" um die Strukturreform 2026 und die Erweiterung des Felds "Digitalisierung" um Publikationen zum Thema "KI" in der Kinder- und Jugendhilfe.

Fehlt Ihrer Meinung nach eine wichtige praxisrelevante Fachveröffentlichung zu einem Thema? Dann lassen Sie es uns gerne wissen (billinger@dijuf.de).

Handlungsfelder
Neue Auflage des Frankfurter Kommentars zum SGB VIII auf KiJuP-online

Die aktuelle 10. Auflage 2026 des Frankfurter Kommentars zum SGB VIII von Münder/Meysen/Trenczek ist erschienen und ab sofort auch auf KiJuP-online verfügbar.

KiJuP-online
"Es geht darum, Kosten zu sparen und Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe von innen heraus neu zu denken" am 4./5.3.2026 in Berlin/online

Das Dialogforum "Bund trifft kommunale Praxis" und das Deutsche Institut für Urbanistik gGmbH (Difu) haben zu einer zweigeteilten Veranstaltung eingeladen: am ersten Tag beriet eine Expertengruppe, zu der Katharina Lohse (DIJuF) angehörte, über signifikante Sparpotenziale und Ansätze zur Kostendämpfung in der Kinder- und Jugendhilfe sowie über Möglichkeiten zur Stärkung von Schnittstellen. Am zweiten Tag wurden diese Ideen einem bundesweiten Plenum präsentiert und weiterentwickelt.

Digitale Sitzung der SFK 3 am 9.3.2026

Die Ständige Fachkonferenz 3 (SFK 3) des DIJuF zum Unterhalts-, Unterhaltsvorschuss- und Abstammungsrecht hat am 9.3.2026 online mit 20 Teilnehmenden getagt. Schwerpunktthemen waren die Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform und die Reform des Anfechtungsrechts. Für das DIJuF nahmen Petra Birnstengel, Natalie Faetan und Katharina Lohse teil.

Informationen zur SFK 3
JAmt-Ausgabe 4/2026

JAmt Heft 4/2026 ist mit folgenden Aufsätzen erschienen:

"Gewinn ist nicht Gewinn – Im SGB VIII geht es um Risikoabsicherung und nicht um Ermöglichung eines echten Unternehmensgewinns. Zugleich Anmerkung zu VGH München (13.2.2024 – 12 BV 23.1357) und BVerwG (20.12.2024 – 5 B 6.24)", Markus Schön (JAmt 2026, 170)

"Zurechnung fiktiven Einkommens oberhalb des Mindestunterhalts?", Nicole Siebert (JAmt 2026, 177)

"Berufseinstieg in den stationären Erziehungshilfen – Einarbeitung zwischen Einpassung von neuen Fachkräften und Anregung für Professionalisierung und Organisationsentwicklung", Helene Fuchs · Prof. Dr. Bettina Ritter · Prof. Dr. Jack Weber (JAmt 2026, 181)

"Sozialraum- und Willensorientierung in der Kinder- und Jugendhilfe – Fachliche Neujustierung zwischen Qualitätsanspruch und Ressourcenverantwortung", Verbund Sozialraumorientierung (JAmt 2026, 185)

Inhaltsverzeichnis JAmt 4/2026
Neues aus Politik, Praxis und Forschung
Kabinett beschließt Gesetz zur Stärkung der Rechte auf psychosoziale Prozessbegleitung

Betroffene von schweren Straftaten sollen im Verfahren vor Gericht leichter professionelle Unterstützung durch psychosoziale Begleitung erhalten können. Dazu hat die Bundesregierung am 25.3.2026 einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte von Verletzten beschlossen. Ein Anspruch auf professionelle Begleitung und Betreuung existiert bereits. Ziel des Regierungsentwurfs (RegE) ist es, dass das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung besser angenommen wird. Insbesondere sollen Kinder und Jugendliche die Begleitung ohne Antrag erhalten können. Zudem sollen Opfer von gravierender häuslicher Gewalt besser geschützt werden. Das BMJV hat zum RegE eine Synopse, ein Infopapier und FAQ veröffentlicht.

Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung
Arbeitshilfe zur Frühintervention bei Cannabisauffälligkeiten Minderjähriger und Zweite Evaluation zur Cannabis-Teillegalisierung

Die BAG Landesjugendämter hat eine neue Arbeitshilfe zur Umsetzung der Frühintervention nach § 7 Konsumcannabisgesetz (KCanG) veröffentlicht. Während der Umgang mit Cannabis für Erwachsene teilweise legalisiert wurde, ist er für Minderjährige strikt verboten. Zugleich setzt der Gesetzgeber stärker auf frühzeitige pädagogische Unterstützung statt strafrechtlicher Reaktion. Vor diesem Hintergrund informiert die Arbeitshilfe, wie mit Cannabisauffälligkeiten bei Minderjährigen fachlich fundiert und praxisnah umzugehen ist. Es werden die zentralen rechtlichen Regelungen des KCanG erläutert und aufgezeigt, wie das Zusammenspiel von Polizei, Ordnungsbehörden, Sorgeberechtigten, Minderjährigen und Jugendamt ausgestaltet werden kann. Darüber hinaus enthält die Veröffentlichung Informationen zu Frühinterventionsprogrammen und Musterdokumente.

Das BMBFSFJ hat im Rahmen der Vorstellung des zweiten Zwischenberichts zur Evaluation des KCanG am 1.4.2026 angekündigt, gesetzgeberisch nachzusteuern. Die Zahl der Teilnehmenden an Frühinterventionsprogrammen sei stark rückläufig, weil Polizei und Staatsanwaltschaften weniger Handhabe hätten, Jugendliche dazu zu verpflichten. Zugleich funktioniere die freiwillige Teilnahme nicht, und auch der Aufbau neuer Kooperationen mit Jugendämtern und Schulen verlaufe schleppend. Dabei sei gerade Frühintervention so wichtig, nicht zuletzt im Hinblick auf Cannabis als "Einstiegsdroge", so Bundesfamilienministerin Prien.

BAG Arbeitshilfe
BMBFSFJ Pressemitteilung vom 1.4.2026
Mehrsprachige Broschüre zur Inobhutnahme

In § 42 Abs. 2 und 3 SGB VIII ist verbindlich festgelegt, dass junge Menschen sowie ihre Personensorge- und Erziehungsberechtigten "verständlich, nachvollziehbar und wahrnehmbar" über eine Inobhutnahme aufgeklärt werden müssen. Um Jugendämter bei diesem Auftrag zu unterstützen, hat die BAG Landesjugendämter einen Informationsflyer für Eltern entwickelt. Neben der deutschen Fassung gibt es nun weitere Versionen zum Download in Arabisch, Englisch, Französisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch. Zusätzlich liegt eine Version in Leichter Sprache vor.

Broschüren
Empfehlungen des DV zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (DV) hat am 25.3.2026 Empfehlungen zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes (GewHG) verabschiedet. Sie richten sich an die Bundesländer und sollen ein abgestimmtes Vorgehen bei der Umsetzung des Gesetzes unterstützen. Die Länder haben bereits bis Ende 2026 bestimmte Umsetzungsaufgaben und -fragen zu klären und zu erfüllen. Das GewHG gibt dabei nur einen Rahmen vor, dh maßgebliche inhaltliche Anforderungen für länderspezifische Lösungen sind offengelassen, zudem enthält das Gesetz einige unbestimmte Rechtsbegriffe. Vor diesem Hintergrund unterbreiten die Empfehlungen Auslegungs- und Interpretationsvorschläge.

Empfehlungen
Aktualisierter Ratgeber für Alleinerziehende

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V. (VAMV) hat seinen Bestseller-Ratgeber "Alleinerziehend – Tipps und Informationen" in der 26. Auflage 2026 herausgegeben. Diese aktuelle Auflage greift jüngste Entwicklungen im Familien- und Sozialrecht auf und bündelt wichtige Informationen und den Zugang zu passender Unterstützung für den Alltag von Einelternfamilien. Separate Kapitel zeigen spezielle Hilfestellungen für Alleinerziehende mit Kindern mit Behinderungen sowie für nichtdeutsche Einelternfamilien auf. Der Ratgeber kann als Taschenbuch bestellt oder digital abgerufen werden.

Ratgeber 2026
Arbeitshilfe zu familiengerichtlichem Verfahren und Gewaltschutz

Eine neue Arbeitshilfe von Frauenhauskoordinierung e. V. "Begleiten. Bestärken. Beschützen. Gerichtliche Verfahren & Frauengewaltschutz – Was Fachkräfte zu Gewaltschutz, Familienrecht und Kinderschutz bei häuslicher Gewalt wissen sollten" gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie Gesetzestexte und enthält Grundlagenwissen zum Verfahrensrecht im Familien-, Straf- und Zivilrecht. Zielgruppe sind insbesondere Nicht-Jurist:innen. Im Mittelpunkt steht Praxiswissen für Fachkräfte in Form von Erklärtexten, Übersichtstabellen, Beratungshinweisen, Anlagen mit Mustern und Beispielen sowie Arbeitsblättern zur Nutzung im Beratungsalltag.

Arbeitshilfe
Handreichung zu Zwangsverheiratung

Das BMBFSFJ hat eine Handreichung zu "Zwangsverheiratung bekämpfen – Betroffene wirksam schützen" für die Kinder- und Jugendhilfe veröffentlicht. Die Publikation richtet sich insbesondere an die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe. Sie informiert über die Lage Betroffener und Gefährdeter, gibt einen Überblick über bestehende Hilfseinrichtungen und erläutert die unterschiedlichen Unterstützungsmöglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe sowie anderer Sozialleistungsträger im Kontext von Zwangsverheiratung.

Handreichung
Broschüren zu Kinderrechten im Alltag

Ergänzend zu der Broschüre "Eure Kinderrechte" aus 2024, die in gemeinsamer Herausgeberschaft des Netzwerks zur Umsetzung der UN-KRK und dem BMBFSFJ für Kinder ab zehn Jahren entstanden ist, wurden nun zwei weitere Broschüren veröffentlicht, die sich an jüngere Kinder richten. Anhand von Alltagssituationen lernen Kinder unter sechs Jahren mit der Broschüre "Mira Maus entdeckt die Kinderrechte" ihre Rechte auf Gesundheit, Ruhe, Schutz vor Gewalt und Privatsphäre kennen. Die Broschüre "Deine Kinderrechte – Löwenstark erklärt" richtet sich an Kinder zwischen sechs und zehn Jahren und enthält Texte und Übungen für Kinder zur Reflektion und Vertiefung der Kinderrechte.

Broschüren
Monitoringbericht zum KiQuTG 2025

Das BMBFSFJ berichtet gemäß den gesetzlichen Vorgaben des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG) zum fünften Mal über den Stand und die Entwicklungen bei der Qualität und der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung. Gegenstand sind die Berichtsjahre 2023 und 2024 – und damit das KiQuTG in der alten Fassung vom 1.1. 2023. Die Umsetzung des KiQuTG in der neuen Fassung vom 1.1.2025 wird Gegenstand des nächsten Monitoringberichts im Jahr 2027 sein.

Monitoringbericht
Zahl junger Menschen in Heimen und Pflegefamilien 2024 weiter gestiegen

Im Jahr 2024 wurden bundesweit rd. 134.000 junge Menschen in einem Heim und knapp 87.500 in einer Pflegefamilie betreut. Die Eltern der Betroffenen waren in fast jedem zweiten Fall (47 %) alleinerziehend. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, ist die Zahl der Kinder, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen, die zumindest zeitweise außerhalb der eigenen Familie aufwuchsen, gegenüber 2023 (erneut) leicht gestiegen. Gut zwei Drittel des Anstiegs entfallen dabei auf die Unterbringung ehemals unbegleitet eingereister Minderjähriger.

Destatis Pressemitteilung vom 23.3.2026
Save the date: Fachtag "Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und das GEAS 2026" am 26.5.2026, Frankfurt a. M.

Am 12.6.2026 wird die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wirksam. Auch unbegleitete Minderjährige (UM) sind von tiefgreifenden Änderungen betroffen. In diesem Zusammenhang stellen sich nicht nur rechtliche, sondern auch viele praktische Fragen. Der gemeinsam von der Diakonie Hessen, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Hessen und dem DIJuF ausgerichtete kostenlose Fachtag greift diese Fragen auf und hat zum Ziel, erste Lösungsansätze zu finden. Vertreter:innen von Verbänden, Behörden, Anwaltschaft und Wissenschaft stellen die neuen Regelungen des GEAS für UM vor und diskutieren gemeinsam mit den Teilnehmenden in Workshops und im Plenum, wie eine kindeswohlgerechte Umsetzung möglich ist.

Weitere Informationen
Aktuelle Rechtsprechung
BVerwG 26.3.2025 – 5 C 7.24: Kein dauerndes Getrenntleben von Ehegatten iSd UVG bei aufenthaltsrechtlichen Einreisehindernissen

Ein dauerndes Getrenntleben von Ehegatten iSd UVG liegt nicht vor, solange der Elternteil, bei dem das Kind lebt, und sein im Ausland lebender Ehegatte keine häusliche Gemeinschaft herstellen können, weil dieser für die Dauer des Bestehens aufenthaltsrechtlicher Hindernisse nicht in das Bundesgebiet einreisen kann. Entgegen der Vorinstanzen hält das BVerwG die Regelung in § 1 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 UVG aus der Regelungssystematik sowie aus dem aus der Gesetzeshistorie und den Gesetzesmaterialien hervorgehenden Sinn und Zweck für abschließend.

BVerwG 26.3.2025 – 5 C 7.24
BVerwG 4.12.2025 – 5 C 8.24: Betriebserlaubnispflicht bei kurzfristiger Unterbringung zu Ausbildungszwecken

Die kurzeitige Unterbringung minderjähriger Auszubildender über wenige Wochen ist betriebserlaubnispflichtig. Laut des BVerwG handelt es sich um eine betriebserlaubnispflichtige Einrichtung iSd § 45a SGB VIII, sobald neben der Unterkunftsgewährung auch einer der weiteren Zwecke "Beaufsichtigung, Erziehung, Bildung, Ausbildung von Kindern und Jugendlichen" erfüllt ist. Eine Befreiung von der Erlaubnispflicht scheidet mangels entsprechender anderer gesetzlicher Aufsicht aus.

BVerwG 4.12.2025 – 5 C 8.24
VGH München 23.2.2026 – 12 CS 25.2053: Zum Vorliegen einer konkludenten Inobhutnahme

Auch nach einem teilweisen Entzug des Sorgerechts, insbesondere des Aufenthaltsbestimmungsrechts, steht einem Elternteil die Antragsbefugnis für vorläufigen Rechtsschutz zu, wenn eine Verletzung des Elternrechts aus Art. 6 Abs. 2 GG möglich erscheint. Der VGH München hält es für nicht ausgeschlossen, dass die Herausnahme der Kinder durch das Jugendamt in dem konkreten Fall als konkludente Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII und nicht bloß als Ausübung des Aufenthaltsbestimmungsrechts durch die Ergänzungspflegerin zu qualifizieren ist. Dafür sprächen ua die erst nachträgliche Bewilligung der Vollzeitpflege und die Unterbringung in einer Incognito-Pflegefamilie. Mit seinem Urteil verweist der Verwaltungsgerichtshof die Sache zur erneuten Entscheidung zurück.

VGH München 23.2.2026 – 12 CS 25.2053
VGH München 11.2.2026 – 12 CE 25.2236: Kein Anspruch auf Auswechslung eines Jugendamt-Mitarbeiters wegen behaupteter Befangenheit

Der Senat bekräftigt seine bisherige Rechtsprechung, wonach § 17 Abs. 1 SGB X dem Beteiligten eines Verwaltungsverfahrens kein subjektives Ablehnungsrecht gegenüber dem jeweiligen Sachbearbeiter vermittelt. Die dem Behördenleiter obliegende Entscheidung, ob Gründe die Besorgnis der Befangenheit eines Mitarbeiters rechtfertigen, stelle ein reines Behördeninternum dar, das nicht losgelöst von der Sachentscheidung angefochten werden könne. Wende sich ein Betroffener gegen eine bestimmte Jugendhilfemaßnahme oder deren Versagung, könne bei einer hiergegen gerichteten Klage oder einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren eine mögliche Befangenheit des Sachbearbeiters als formeller Mangel geltend gemacht werden.

VGH München 11.2.2026 – 12 CE 25.2236

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