Newsletter 5/2022
Aktuelle DIJuF-Veranstaltungen
JAmt Heft
DIJuF-Intern
„Das neue Recht in der Praxis | Reformen – Perspektiven – Diskussionen“ DIJuF-ZweiJahrestagung vom 17. bis 18.11.2022 in Kassel

Die diesjährige DIJuF-ZweiJahrestagung findet vom 17. bis 18.11.2022 in Kassel statt. Vorträge und Podiumsdiskussionen nehmen die aktuellen Themen der Praxis in den Blick: Umsetzung des KJSG, Vormunschaftsrechtsreform, Digitalisierung, Kinderarmut und Fachkräftemangel. Vertiefungsforen und Rahmenprogramm bieten die Möglichkeit zum Austausch mit Leitungskolleginnen und -kollegen aus dem ganzen Bundesgebiet. Die Rechtsberater*innen aus dem DIJuF informieren über Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Ankommen geflüchteter junger Menschen aus der Ukraine und beantworten Ihre Fragen.

Informieren Sie sich und diskutieren Sie mit!

Weitere Informationen und Anmeldung
Jobs im DIJuF: Volljurist*innen im Bereich „Unterhaltsrealisierung im Ausland“

Das DIJuF sucht für die Geschäftsstelle in Heidelberg aktuell Volljurist*innen (m/w/d) für den Arbeitsbereich „Unterhaltsrealisierung im Ausland“, Rechtsanwalts-/Notarfachangestellte (m/w/d) sowie eine Schreibkraft.

Zu den Stellenanzeigen
Beratung zu Abstammung und Kindesunterhalt bei Auslandsbezug durch das DIJuF

Ab sofort können Fragen des internationalen Abstammungs- und Kindesunterhaltsrechts – sog. Länderanfragen – elektronisch an das DIJuF gerichtet werden. Über die Eingangsbestätigung an das Jugendamt, wird ein Aktenzeichen für die Länderanfrage vergeben. In der weiteren Kommunikation kann auf dieses Aktenzeichen verwiesen werden, um zB Änderungen oder Erweiterungen der Anfrage vorzunehmen.

Hinweise zu Länderanfragen an das DIJuF
Kontakt
Sonderseite und „Offene Sprechstunde“ zu Rechtsfragen rund um Kinder- und Jugendhilfe für junge Geflüchtete aus der Ukraine

Das DIJuF hat mit Katharina Lohse und Susanne Achterfeld am 8.4.2022 eine „Offene Sprechstunde“ zu Rechtsfragen, die sich in den Jugendämtern rund um das Ankommen junger Geflüchteter aus der Ukraine stellen, veranstaltet. Die große Resonanz hat gezeigt, wie sehr das Thema zzt. die Kinder- und Jugendhilfe beschäftigt, und das DIJuF erweitert daher kontinuierlich die Sonderseite „Ukraine“ – insbesondere mit Antworten auf Rechtsfragen.

Sonderseite „Ukraine“
Abschlussveranstaltung „Unterstützung bei häuslicher Gewalt“ am 6.4.2022

Am 6.4.2022 hat im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die Abschlussveranstaltung des Modellprojekts „Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt – Ein interdisziplinärer Online-Kurs“ stattgefunden. Neben der Vorstellung des im Rahmen des Projekts entwickelten Online-Kurses wurden drängende und herausfordernde Aspekte im Themenspektrum „Häusliche Gewalt“ aufgegriffen. Aus dem DIJuF hat Katharina Lohse teilgenommen und zusammen mit Dr. Thomas Meysen, SOCLES International Centre for Socio-Legal Studies gGmbH, den Vortrag „Gewalt im Streit ums Kind: Reformbedarf im Umgangs- und Sorgerecht“ gehalten.

Sitzung des Praxisbeirats Amtsvormundschaft am 27.4.2022 in Heidelberg

Nach zwei digitalen Treffen konnte der Praxisbeirat Amtsvormundschaft erstmals in Präsenz in Heidelberg tagen. Neben dem persönlichen Kennenlernen, standen ua Fragen rund um die Kinder- und Jugendhilfe für junge Geflüchtete aus der Ukraine, die Digitalisierung sowie Fallzahlen im Mittelpunkt.

11. Plattform für Erfahrungsaustausch: „Inklusion – was jetzt schon gilt“ vom 7. bis 8.4.2022

Vom 7. bis 8.4.2022 hat die 11. Plattform für Erfahrungsaustausch mit dem Thema „Inklusion – was jetzt schon gilt“ des BMFSFJ und Deutschen Instituts für Urbanistik gGmbH (Difu) online stattgefunden. Aus dem DIJuF hat Sarah Ehlers einen Überblick über die Änderungen durch das KJSG im Bereich Inklusion gegeben.

Digitale Frühjahrstagung des BumF „Ermächtigung gestalten“ vom 4. bis 6.4.2022

Die Frühjahrstagung 2022 des Bundesfachverbands unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e. V. (BumF) hat zum Thema „Ermächtigung gestalten“ vom 4. bis 6.4.2022 im Online-Format stattgefunden. Aus dem DIJuF hat Susanne Achterfeld zur „Situation junger Geflüchteter aus der Ukraine aus jugendhilferechtlicher Perspektive“ referiert.

Abschlussbericht zum Projekt „Vormundschaften und Herkunftsfamilie“

„(Wie) Greifen Vormund*innen die Bedürfnisse und Wünsche von Kindern in Bezug auf ihre Herkunftsfamilie und Umgangskontakte auf? Wie können sie diese in die Bestimmung und Gestaltung des Umgangskontaktes mit der Herkunftsfamilie einbringen?“ Diesen Fragen ging das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. (ISS) in Kooperation mit dem Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e. V., dem Sozialdienst katholischer Frauen e. V. (SkF) und dem DIJuF in dem auf zwei Jahre angelegten Projekt „Vormundschaften und Herkunftsfamilie“ nach. Der Gesamtbericht wurde online veröffentlicht.

Gesamtbericht
Neu in KiJuP-online: Themengutachten zu Rechtsmittel der Beschwerde in Unterhaltsverfahren – Einlegung und Begründung, TG-1273

Anlässlich mehrerer Anfragen an das Institut haben das Autorenteam Prof. Dr. Bernhard Knittel und Petra Birnstengel das neue Themengutachten „Rechtsmittel der Beschwerde in Unterhaltsverfahren – Einlegung und Begründung, TG-1273“ erstellt. Besonders hilfreich sind die Formulierungsbeispiele für Einlegung und Begründung der Beschwerde sowie die Musterformulierungen für einen isolierten VKH-Antrag zur Beschwerde und ein Wiedereinsetzungsgesuch. Das Themengutachten ist ab sofort in KiJuP-online abrufbar.

KJSG in der Praxis: Live-Online-Seminarreihe

Das DIJuF bietet ab sofort eine Reihe 60- bis 90-minütiger, digitaler Fortbildungen zu verschiedenen Themen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) an. Im Zentrum stehen die Auswirkungen des neuen Rechts in der Praxis. Die Seminarreihe ist gegliedert in die Themen „Inklusive Kinder- und Jugendhilfe“, „Hilfeplanung“, „Präventive Hilfen“, „Junge Volljährige und Careleaver“, „Unterbringung im Ausland“, „Selbstvertretungsorganisationen“, „Kooperation im Kinderschutz“ und „Pflegekinderhilfe“.

KJSG in der KJSG in der Praxis: Live-Online-Seminarreihe
Vormundschaft und Pflegschaft 2022/2023 – Qualifizierung in vier Modulen: Live-Online-Weiterbildung

Die Weiterbildung „Vormundschaft und Pflegschaft 2022/2023 − Qualifizierung in vier Modulen“ für Amts-, Berufs- und Vereinsvormünder*innen und Pfleger*innen findet in 2022/2023 als Live-Online-Weiterbildung statt. Anhand von speziellen Tools im virtuellen Seminarraum werden die einzelnen Tageseinheiten interaktiv gestaltet. Zusätzlich bieten wir an drei Terminen eine virtuelle Mittagspause „Lunch Break“ an, in der die Teilnehmer*innen die Gelegenheit haben, sich untereinander auszutauschen. Die Weiterbildung wird in Kooperation mit der Fakultät für Sozialwesen – Hochschule Mannheim angeboten. Auf Änderungen durch die Vormundschaftsrechtsreform wird in den Modulen entsprechend eingegangen.

Weitere Informationen und Anmeldung
Neues aus Politik, Praxis und Rechtsprechung
Ukrainische Geflüchtete über Familienleistungen informieren

Für ukrainische Familien ist beim Bundeselternnetzwerk der Migrantenorganisationen für Bildung & Teilhabe e. V. (bbt) eine Anlaufstelle für Familienthemen gestartet. Sie ist Teil des vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderten Projekts „Familien gut informiert (FGI)“. Ziel ist, Familien mit Einwanderungsgeschichte besser über Familienleistungen wie Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss zu informieren, Barrieren abzubauen und bei der Beantragung zu helfen.

Meldung vom 11.4.2022
Lisa Paus ist neue Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Am 27.4.2022 hat Lisa Paus im Deutschen Bundestag ihren Amtseid als neue Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend abgelegt. Zwei Tage zuvor, am 25.4.2022, war sie von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zur neuen Bundesfamilienministerin ernannt worden. Lisa Paus übernimmt das Amt von Anne Spiegel.

Meldung vom 25.4.2022
Neue Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs berufen

Auf Vorschlag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat das Bundeskabinett Kerstin Claus für eine Amtszeit von fünf Jahren als neue Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) berufen.

Die Journalistin und Systemische Organisationsberaterin Claus engagiert sich seit Jahren haupt- und ehrenamtlich gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Sie war Mitglied im Betroffenenrat beim UBSKM (2015 bis 2022) und im Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (2019 bis 2022). Sie berät Politik und Institutionen zu Fragen der Prävention, Intervention, Hilfen und Aufarbeitung.

Pressemitteilung vom 30.3.2022
Niedersachsen hat Ausführungsgesetz zu Ombudstellen und familienähnlichen Betreuungsformen verabschiedet

Niedersachen hat am 22.3.2022 das Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Kinder- und Jugendhilferechts (Nds. AG SGB VIII) verabschiedet und damit die § 9a SGB VIII „Ombudstellen“ und § 45a SGB VIII „Einrichtung“ landesrechtlich konkretisiert.

Vorgesehen ist eine Ombudsstruktur mit vier regionalen sowie einer überregionalen Ombudsstelle, die vom überörtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gefördert werden. Das Gesetz enthält Regelungen zur Sicherstellung von Qualitätskriterien und Qualifizierung der Ombudsstellen sowie zum Datenschutz.

Des Weiteren regelt das Ausführungsgesetz, dass in Niedersachsen auch familienähnliche Betreuungsformen als Einrichtung gelten, „wenn zur Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen familienähnliches Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Leistungen konzeptionell verbunden sowie qualitätsgesichert vorgehalten und so die Gesamtverantwortung für die Lebensführung der untergebrachten und betreuten Kinder oder der untergebrachten und betreuten Jugendlichen berufsmäßig übernommen wird.“ (§ 15 Nds. AG SGB VIII)

Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs und zur Niedersächsischen Kinder- und Jugendkommission (Nds. AG SGB VIII)
Landeskinderschutzgesetz NRW

In Nordrhein-Westfalen ist das „Gesetz zum Schutz des Kindeswohls und zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Landeskinderschutzgesetz NRW)“ verabschiedet worden und tritt überwiegend bereits am 1.5.2022 in Kraft.

Ziel des Gesetzes ist es, die Arbeit der Jugendämter in NRW bei der Abwehr von Kindeswohlgefährdungen auf der Grundlage von § 8a SGB VIII zu unterstützen. Dies soll ua durch die Sicherung fachlicher Mindeststandards und regelmäßige landesweite Qualitätsentwicklungsverfahren der Kinderschutzpraxis gewährleistet werden. Weiter sollen interdisziplinäre Netzwerke zum Kinderschutz aufgebaut und koordiniert, Leitlinien zu Kinderschutzkonzepten in Einrichtungen etabliert und Kinder und Jugendliche als Trägerinnen und Träger eigener Rechte maßgeblich beteiligt werden, wenn es um die Gestaltung ihrer Lebenswelten, ihres Schutzes, Unterstützung und Hilfe geht.

Informationen zum Landeskinderschutzgesetz NRW
AFET-Impulspapierreihe zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz: Beteiligung und Beratung im Kinderschutz

Nach Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) im Juni 2021 ist die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe mit der fachlichen Umsetzung der Neuregelungen beschäftigt. Diesen Prozess unterstützt der AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e. V. mit einer Serie von Impulspapieren. Die Impulse in Form fachlicher Beiträge sollen die Umsetzungsprozesse des KJSG begleiten, den fachlichen Diskurs fördern und zum Austausch einladen. Neu erschienen ist der Beitrag „Beteiligung und Beratung im Kinderschutz qualifizieren“, in dem vor allem die (neuen) Möglichkeiten und Grenzen gelingenden Kinderschutzes im Mittelpunkt stehen, mit dem besonderen Fokus auf dem Thema der Qualifizierung in der Beteiligung der Adressatinnen und Adressaten.

IMPUL!SE zum KJSG
Impulspapier
Impulspapier zur Nachbetreuung von Careleavern

Der Careleaver e. V hat ein Impulspapier zur Frage der Nachbetreuung von jungen Volljährigen nach § 41a SGB VIII veröffentlicht. Im Gesetz heißt es: Für die Beratung und Unterstützung nach Beendigung der Hilfe „soll der Träger der öffentlichen Jugendhilfe in regelmäßigen Abständen Kontakt zu dem jungen Volljährigen aufnehmen.“ (§ 41a Abs. 2 S. 2 SGB VIII) Die Erfahrungen und Berichte der Careleaver zeigen, dass Hilfe vor allem dann gefordert und angenommen wird, wenn es sich hierbei um bereits bekannte Personen handelt, zu denen der oder die junge Volljährige bestenfalls bereits eine Beziehung hat.

Das Impulspapier zeigt die verschiedenen Anknüpfungsmöglichkeiten auf und setzt sich mit den Voraussetzungen für eine gelingende Nachbetreuung auseinander.

Regionalgruppe Stuttgart
Impulspapier
Deutsches Kinderhilfswerk: Kinderrechte müssen im Justizsystem flächendeckend umgesetzt werden

Das Deutsche Kinderhilfswerk e. V. fordert eine breite überparteiliche Initiative von Bund und Ländern zur besseren Umsetzung der Kinderrechte im Justizsystem. Dazu hat die Kinderrechtsorganisation zwei Publikationen veröffentlicht: eine Sammlung guter Praxisbeispiele zur Umsetzung einer kindgerechten Justiz in den Bundesländern sowie eine Handreichung für Richterinnen und Richter als Arbeitshilfe zur Ausgestaltung einer kindgerechten Justiz im Familiengerichts- und Strafverfahren.

Pressemitteilung vom 12.4.2022
Handreichung für Richter*innen. Arbeitshilfe zur Ausgestaltung einer kindgerechten Justiz im Familiengerichts- und Strafverfahren“ und Publikation „Auf dem Weg zur kindgerechten Justiz. Ein Blick in die gute Praxis der Bundesländer“
Kernforderungspapier des Deutschen Kinderhilfswerkes e. V. zur kindgerechten Justiz
Europäische Zustellungsverordnung (EuZVO 2020) und Beweisaufnahmeverordnung (EuBewVO 2020)

Ab dem 1.7.2022 gelten die novellierte Europäische Zustellungsverordnung (EuZVO 2020) und Beweisaufnahmeverordnung (EuBewVO 2020). Besonders relevant für die Praxis der Beistände und Unterhaltsvorschussstellen ist die neue Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Unterstützung bei Aufenthaltsermittlungen (Art. 7 EuZVO 2020), die sich jedoch weitgehend auf eine Informationspflicht beschränkt. Ferner werden die Voraussetzungen des Annahmeverweigerungsrechts des Empfängers in Art 12 EuZVO 2020 präzisiert. In Art. 19 EuBewVO wird ua die Vernehmung per Videokonferenz einer im Ausland befindlichen Person neu geregelt. Eine Änderung im Hinblick auf die in Abstammungssachen problematische Erzwingung der Beweisaufnahme ist nicht erfolgt.

Verordnung (EU) 2020/1784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.11.2020 (
Verordnung (EU) 2020/1783 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.11.2020
Kinderrechte in den Mittelpunkt staatlichen Handelns stellen

Am 5.4. dJ ist die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland genau 30 Jahre in Kraft. Angesichts aktueller Herausforderungen wie dem Krieg in der Ukraine und der Bewältigung der Corona-Pandemie ist die Durchsetzung der Rechte von Kindern heute wichtiger denn je. Dazu gehört auch die Verankerung von Kinderrechten im GG.

Anne Spiegel äußert: „Seit dem Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention vor 30 Jahren hat sich die Situation von Kindern in Deutschland spürbar verbessert. Wir erleben aber auch, dass es kein Automatismus ist, die Belange von Kindern zu berücksichtigen. Das haben wir bei den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gesehen, von denen Kinder massiv betroffen waren. Auch angesichts des Kriegs in der Ukraine stehen die Kinderrechte und das Kindeswohl wieder im besonderen Fokus. Wir wollen die Kinder und Jugendlichen, die mit oder ohne ihre Eltern oder Bezugspersonen auf der Flucht vor dem Krieg bei uns Schutz suchen, sicher und geborgen aufnehmen und alles tun, damit sie hier gut ankommen. Sie haben das Recht auf Schutz, Förderung und Beteiligung. Die aktuellen Herausforderungen zeigen einmal mehr: Kinderrechte brauchen mehr Aufmerksamkeit und müssen gestärkt werden. Das Kindeswohl muss bei allen staatlichen Handlungen und Entscheidungen, die Kinder betreffen, im Mittelpunkt stehen. Es ist Zeit, die Kinderrechte endlich im Grundgesetz zu verankern.“

Pressemitteilung vom 4.4.2022
Zwischenruf zur Umsetzung des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst

Der Beirat der Bundesstiftung Frühe Hilfen und des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) veröffentlicht einen Zwischenruf zur Umsetzung des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD-Pakt).

Der ÖGD-Pakt bietet für die Frühen Hilfen viele Anschlussmöglichkeiten und Potenziale hinsichtlich der systemübergreifenden Zusammenarbeit. Da die Umsetzung des ÖGD-Pakts bereits begonnen hat, regt der Beirat der Bundesstiftung Frühe Hilfen und des NZFH an, die Verbindung zu den Frühen Hilfen unmittelbar anzulegen. Er empfiehlt den unteren Gesundheitsbehörden, eine erweiterte Ausstattung des Kinder- und Jugendgesundheitsdiensts zu ermöglichen sowie eine Zusammenarbeit des ÖGD im Bereich der Netzwerke und Angebote Früher Hilfen mit der Kinder- und Jugendhilfe umzusetzen.

Die Länder und die kommunalen Spitzenverbände werden gebeten, diesen Prozess zu unterstützen und die entsprechenden Mittel auch für Frühe Hilfen als eine Maßnahme von Public Health vor Ort einzusetzen. Insbesondere sozial benachteiligte Familien profitierten von einem weiteren Ausbau der Frühen Hilfen im ÖGD. Ebenso stärke dieses Angebot die Lotsenfunktion der Frühen Hilfen im Bereich des Gesundheitswesens.

Zwischenruf
Das Jugendamt als Rehabilitationsträger | Handreichung zu § 35a SGB VIII mit BTHG und KJSG

Aufgrund der gesetzlichen Veränderungen für den Bereich der Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit (drohenden) seelischen Behinderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und der ersten Reformstufe des KJSG wurde eine Aktualisierung der in 2012 veröffentlichten Handreichung zum § 35a SGB VIII erforderlich.

Die Handreichung wurde im Rahmen einer Projektgruppe der Integrierten Berichterstattung Niedersachsen (IBN) unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern aus 14 niedersächsischen Jugendämtern erarbeitet und vom Institut Jugendhilfe für Familien (JuFa) und dem Institut Perspektivkonzept wissenschaftlich begleitet. Sie ist online abrufbar und enthält auch einen sehr umfangreichen Satz an Formularen und Formblättern, die an jugendamtsspezifische Bedürfnisse und Arbeitsweisen angepasst werden können.

Meldung
Handreichung
JAmt Heft

Das JAmt Heft 5 ist erschienen mit folgenden Aufsätzen und Praxisbericht:

„Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten und Reduktion der Stigmatisierung von Kindern inhaftierter Eltern. Handlungsempfehlungen für die selektive/indizierte Prävention in der Jugendhilfe angesichts der Pandemie“ von Emily Gossmann, Dr. Sophie Hofmann, Dr. Stephanie Lange, Lic. iur. Liliane Kistler Fegert und Prof. Dr. Jörg M. Fegert

„Rechtsnachfolge von Sozialleistungsträgern in Unterhaltsansprüche. Klauselerteilung durch die Urkundsperson nach gesetzlichem Forderungsübergang – Teil II“ von Prof. Dr. Bernhard Knittel

„Möglichkeiten traumapädagogischer Arbeit bei Inobhutnahmen“ von Elias Joshua Kästner

„Das verflixte Wechselmodell“. Rechnerei, Kontrollberechnung und die Kurzformel von Rolf Sievertsen

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