Newsletter 5/2024
Aktuelle DIJuF-Veranstaltungen
DIJuF-Intern
Verabschiedung von Prof. Dr. Bernhard Knittel am 30.4.2024 in Heidelberg

30 Jahre stand VorsRiOLG aD Prof. Dr. Bernhard Knittel mit seiner Expertise dem DIJuF zur Seite und hat die fachliche Arbeit des Instituts wesentlich mitgeprägt: durch Aufsätze, als Gutachter und etliche Jahre in der Ständigen Fachkonferenz 3 (SFK 3) „Unterhalts-, Unterhaltsvorschuss- und Abstammungsrecht“. Nun endet diese Ära der Zusammenarbeit und wir bedanken uns herzlich für sein unermüdliches Schaffen für das Institut mit dem Schwerpunkt Unterhalts- und Abstammungsrecht. Für die Zukunft wünschen wir alles erdenklich Gute!

DIJuF-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat einen Entwurf zur Einführung eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen vorgelegt. Der Entwurf sieht die gesetzliche Verankerung einer oder eines Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, die Stärkung von Aufarbeitungsprozessen und wissenschaftlichen Analysen zur Qualitätsentwicklung sowie die gesetzliche Absicherung eines telefonischen Beratungsangebots zum medizinischen Kinderschutz vor.

Das Institut begrüßt den vorgelegten Gesetzentwurf und nimmt zu den geplanten Änderungen im SGB VIII (Aufarbeitung, wissenschaftliche Analysen) und KKG (Beratung im medizinischen Kinderschutz) ausführlich Stellung.

BMFSFJ Referentenentwurf vom 15.4.2024
DIJuF-Stellungnahme vom 22.4.2024
DIJuF-Hinweise zum Referentenentwurf zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen

Das DIJuF hat zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen vom 5.4.2024 Stellung genommen. Die Neuregelung ist verfassungsrechtlich geboten, da das BVerfG die Regelung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen vom 17.7.2017 über die inländische Unwirksamkeit einer im Ausland wirksam geschlossenen Ehe mit einer Person, die bei der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in der bisherigen Fassung als mit dem GG unvereinbar angesehen hat (BVerfG 1.2.2023 – 1 BvL 7/18, JAmt 2023, 241).

Das Institut begrüßt die Schaffung von Regelungen über die Folgen der Unwirksamkeit einer Minderjährigenehe, wie Unterhaltsansprüche zugunsten der bei Eheschließung noch nicht 16-jährigen Person und Heilungsmöglichkeiten der unwirksamen Ehe bei Erreichen der Volljährigkeit, sieht in Details jedoch noch Verbesserungsbedarf.

Am 8.5. dJ wurde der Gesetzentwurf von der Bundesregierung beschlossen und wird in den Bundestag eingebracht.

BMJ Pressemitteilung Nr. 29/2024 vom 5.4.2024
BMJ Pressemitteilung Nr. 35/2024 vom 8.5.2024
BMJ Gesetzentwurf vom 5.4.2024
BMJ Synopse vom 5.4.2024
DIJuF-Hinweise vom 19.4.2024
Inklusives SGB VIII: Workshop „Wie eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe organisatorisch gelingen kann“ am 12.4.2024 in Berlin und digitaler DIJuF-Fachtag am 25.4.2024

Am 12.4.2024 veranstaltete das wissenschaftliche Kuratorium „Inklusives SGB VIII“ einen Workshop zum Thema „Wie eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe organisatorisch gelingen kann – Erfahrungen und Herausforderungen“ in den Räumen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in Berlin. Impulse gaben ua Katharina Lohse, Fachliche Leiterin des DIJuF, die sich der rechtlichen Perspektive der „Gelingsbedingungen einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe“ widmete, und Prof. Dr. Mirja Silkenbeumer, Universität Frankfurt a. M., die die Sicht der Erziehungswissenschaften beleuchtete. Ebenfalls zu Wort kamen junge Menschen selbst sowie Vertreter:innen der Länder, Kommunen und Träger.

Mit viel positiver Resonanz fand am 25.4.2024 der digitale DIJuF-Fachtag „Auf dem Weg zur Gesamtzuständigkeit: Kooperation zwischen Jugendhilfe und Eingliederungshilfe“ statt, der die gesetzlichen Gestaltungsoptionen (Katharina Lohse), die Umstellung der Verwaltungsstrukturen (Dr. Jenny Rademann) und die systemische Perspektive auf gelingende Kooperationen (Prof. Dr. Björn Enno Hermans) in den Blick genommen und Beispiele aus der Praxis vorgestellt hat. Über 150 Fachkräfte, darunter überwiegend Tandems aus Jugendamt und Eingliederungshilfe nach SGB IX, haben teilgenommen. Die Dokumentation ist online abrufbar.

Dokumentation DIJuF-Fachtag
Nationaler Kinderschutzgipfel am 9.4.2024 in Berlin

SOS-Kinderdorf und die Bundesarbeitsgemeinschaft Allgemeiner Sozialer Dienst (BAG ASD) veranstalteten am 9.4.2024 einen Nationalen Kinderschutzgipfel in Berlin, um mit Vetreter:innen von Fachverbänden, Jugendämtern, der Politik und Wissenschaft – darunter auch Katharina Lohse, Fachliche Leiterin des DIJuF – gemeinsam darüber zu diskutieren, wie gefährdend die Herausforderungen für den ASD in den Jugendämtern sind, welche Auswirkungen dies auf das Kindeswohl, auf Familien und die Gesellschaft hat und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Handlungs- und Arbeitsfähigkeit der Jugendämter zu erhalten bzw. wiederherzustellen.

Sitzung der SFK 1 des DIJuF am 18.4.2024 in Heidelberg

Am 18.4.2024 traf sich die Ständige Fachkonferenz 1 (SFK 1) „Grund- und Strukturfragen des Jugendrechts“ in Heidelberg, um ua die weitere inhaltliche Planung eines Papiers zum Thema „Resiliente Jugendämter“ abzustimmen, das voraussichtlich in der zweiten Hälfte dJ veröffentlicht wird. Die SFK 1 richtet den Blick darin auf die Fragen, wie das Jugendamt organisational resilienter werden kann, um in Zeiten komplexer Herausforderungen seine Handlungsfähigkeit zu sichern, und welche strukturellen Herausforderungen sich gegenwärtig stellen, die mit Anforderungen an die Organisationsentwicklung und die Aufgabenverteilung sowie -verwirklichung zwischen den verschiedenen Akteuren einhergehen. Aufbauend auf bisherigen Entwicklungen will die Stellungnahme anregen, organisationale Rahmungen zu schaffen, damit die Jugendämter die notwendigen Veränderungen zukünftig krisenfester gestalten können.

Online-Sitzung der SFK 2 des DIJuF am 19.4.2024

Die digitale Sitzung der Ständigen Fachkonferenz 2 (SFK 2) „Familienrecht und Soziale Dienste im Jugendamt“ am 19.4.2024 startete mit der Begrüßung der beiden neuen Mitglieder des Gremiums: Ein herzliches Willkommen an Katja Barke, KrJA Görlitz, und Dr. Regine Derr, Deutsches Jugendinstitut (DJI), München. Inhaltlich ausgetauscht wurde sich ua zum Thema „Kinder psychisch kranker Eltern“.

Neues aus Politik, Praxis und Rechtsprechung
Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag vom Bundestag beschlossen

Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) wurde am 12.4.2024 vom Bundestag beschlossen. Das SBGG wird das Transsexuellengesetz (TSG) ersetzen und sieht ua vor, dass die Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister durch eine Erklärung beim Standesamt veranlasst werden kann. Weiterhin ist möglich, zwischen männlich, weiblich, divers und keine Angabe zu wählen.

Die Frage, wie die Elternschaft von trans- und intergeschlechtlichen sowie nicht binären Personen anerkannt wird, soll mit der Abstammungsrechtsreform geregelt werden. Im SBGG ist als Interimslösung vorgesehen, dass auf Verlangen der als „Vater“ oder „Mutter“ in der Geburtsurkunde ihrer Kinder eingetragenen Person diese Bezeichnung durch „Elternteil“ ersetzt wird. Für die Vaterschaft aufgrund Anerkennung ist grundsätzlich der Geschlechtseintrag der anerkennenden Person zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes maßgeblich. Wird ein Kind nach Änderung des Geschlechtseintrags seines Elternteils geboren, so kann bei Beurkundung der Geburt gegenüber dem Standesamt erklärt werden, dass der (alte) Geschlechtseintrag maßgeblich sein soll.

Das Gesetz soll zum 1.11.2024 in Kraft treten, die Anmeldung beim Standesamt bereits ab 1.8.2024 möglich sein.

BMFSFJ FAQ zum SBGG vom 12.4.2024
Referentenentwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft

Am 30.4.2024 haben das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und das Bundesministerium der Justiz (BMJ) einen gemeinsamen „Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ vorgelegt. Wenn ein Mann mit deutschem Pass die Vaterschaft für ein Kind einer ausländischen Frau anerkennt, obwohl er weder zur Mutter noch zum Kind eine genetische oder sozial-familiäre Beziehung hat bzw. haben will, erwirbt das Kind trotzdem durch den Vater die deutsche Staatsangehörigkeit und die Mutter ein Aufenthaltsrecht. Dies soll mit dem Gesetz verhindert und der damit verbundene missbräuchliche Bezug von Sozialleistungen gestoppt werden.

Der Gesetzentwurf setzt für eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft in allen Fällen, in denen durch die Anerkennung ein neues Aufenthaltsrecht geschaffen werden kann und das Kind nicht leiblich vom Anerkennenden abstammt, die Zustimmung der Ausländerbehörde voraus. Dies wird künftig von den Standesämtern kontrolliert. Die bisherigen Regelungen im AufenthG haben sich nicht als effektiv erwiesen.

Das DIJuF hat ein Rechtsgutachten zu der Frage verfasst, ob und inwieweit die Kommunalaufsicht den Urkundspersonen in den Jugendämtern Vorgaben zur besseren Durchsetzung des Verbots missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen gem. § 1597a BGB machen darf.

BMJ Pressemitteilung Nr. 32/2024 vom 30.4.2024
BMI/BMJ Gemeinsamer Referentenentwurf vom 30.4.2024
DIJuF-Rechtsgutachten vom 16.4.2024 zum Verbot missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen gem. § 1597a BGB und Vorgaben für die Urkundspersonen zu seiner Durchsetzung
Kinder- und Jugendhilfereport 2024

Der Kinder- und Jugendhilfereport 2024 der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik im Forschungsverbund DJI/TU Dortmund beschreibt die aktuelle und künftige Lage der Kinder- und Jugendhilfe mit einem Schwerpunkt zum Fachkräftemangel. Erstmalig werden wichtige Kennzahlen der Eingliederungshilfen in kompakter Form zusammengestellt und gleichzeitig der Weiterentwicklungsbedarf in den Statistiken aufgezeigt.

Die Studie mit dem vollständigen Titel „Kinder- und Jugendhilfereport 2024. Eine kennzahlenbasierte Analyse mit einem Schwerpunkt zum Fachkräftemangel“ kann kostenlos als Open-Access-Version heruntergeladen werden. Als Printausgabe ist der „Kinder- und Jugendhilfereport 2024“ auf der Website des Verlags Barbara Budrich erhältlich.

Kinder- und Jugendhilfereport 2024 Open-Access-Version und Paperback
Bericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin

Die auf Grundlage des Koalitionsvertrags gemeinsam von Bundesminister für Gesundheit, Prof. Dr. Karl Lauterbach, Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, und Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, eingesetzte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat offiziell ihre Ergebnisse vorgestellt.

Die Kommission wurde als unabhängiges und interdisziplinär zusammengesetztes Gremium am 31.3.2023 berufen und hat in zwei Arbeitsgruppen geprüft, ob und ggf. wie die Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs getroffen werden kann (Arbeitsgruppe 1) sowie ob und ggf. wie die Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft möglich ist (Arbeitsgruppe 2).

Bericht der Kommission
Zwischenruf: Kinderrechte sind universell und gelten für Alle – auch für junge Geflüchtete!

18 unterzeichnende Institutionen aus dem Bereich Kinder- und Jugendhilfe sehen mit großer Sorge, dass die Rechte junger Geflüchteter in Deutschland beschnitten werden und Hilfebedarfe von öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zum Teil pauschal geringer eingeschätzt werden. Hintergrund sind Erlasse und Empfehlungen verschiedener Bundesländer, die eine Qualitätsabweichung für etwa 16-jährige männliche unbegleitete Geflüchtete ermöglichen, die aber mit dem geltendem Recht – so ein aktueller umfassender Fachbeitrag – nicht im Einklang stehen. Die Unterzeichner:innen sehen das Primat der Kinder- und Jugendhilfe – die Vorrangstellung der Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe – und die Rechtsstaatlichkeit verletzt und fordern eine Rückkehr zu diesen Prämissen einer demokratisch verfassten Jugendhilfe. Sie fordern zudem die Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen rechtebasiert auszugestalten.

Zwischenruf: Kinderrechte sind universell und gelten für Alle – auch für junge Geflüchtete!
AG „Herausforderndes Verhalten und Gewaltschutz in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung“ nimmt Arbeit auf

Behinderte Kinder und Jugendliche mit herausforderndem Verhalten, die in einer Wohneinrichtung leben, benötigen bedarfsgerechte Betreuungs- und Unterstützungsangebote. Die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) stellen sich dieser Aufgabe und haben eine beratende Arbeitsgruppe (AG) zum Thema ins Leben gerufen, die am 19.4. dJ zu einer ersten konstituierenden Sitzung zusammengekommen ist.

Die Landschaftsverbände wollen die relevanten Rahmenbedingungen und Lösungen für die Schaffung bedarfsgerechter Angebote analysieren. Dazu soll die AG Empfehlungen entwickeln und dabei unterschiedliche Bereiche in den Blick nehmen: von der Gewaltprävention über die bauliche Gestaltung von Wohneinrichtungen über die Anforderungen an die fachliche Arbeit bis hin zu regionalen Kooperationsstrukturen.

In der AG vertreten sind die Bereiche Wissenschaft, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Justiz, Kommunale Spitzenverbände, Freie Wohlfahrtspflege und Selbsthilfe. Schul-, Sozial- sowie Kinder- und Jugendministerium in NRW nehmen ebenso an der AG teil.

Pressemitteilung LVR vom 22.4.2024
Publikation „Listen to us! Einblicke in die 'Pflegekinderhilfe'“ – Dokumentation des Bundestags-Hearings

Das „Dialogforum Pflegekinderhilfe. Initiative zur Qualifizierung und Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe in Deutschland“ hat zentrale Entwicklungsbedarfe und Strukturmerkmale einer zukunftsorientierten Pflegekinderhilfe herausgearbeitet und ua im November 2023 in einem Hearing im Deutschen Bundestag öffentlich erörtert. Hierzu wurden Wissen, Einschätzungen sowie Positionen von verschiedenen Fachleuten und Selbstvertretungen, Praktiker:innen und Wissenschaftler:innen zusammengetragen und diskutiert. Nun ist die Publikation „Listen to us! Einblicke in die 'Pflegekinderhilfe‘“ veröffentlicht, die das Hearing dokumentiert und kostenlos auf der Website der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen e. V. (IGfH) zum Download zur Verfügung steht.

Publikation „Listen to us!“
Broschüre Niedersachsen „Weiterentwicklung der Vollzeitpflege“

Das niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS Niedersachen) und das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LJA Niedersachsen) haben nun in vierter überarbeiteter Auflage die Broschüre „Weiterentwicklung der Vollzeitpflege“ als Anregung und Empfehlung für die Niedersächsischen Jugendämter publiziert. Integriert sind die Neuerungen und Geschehnisse in der Kinder- und Jugendhilfe seit 2016 (3. Aufl.). Wesentliche Aspekte der Empfehlungen sind die Ergebnisse des Strukturberichts zur Vollzeitpflege in Niedersachsen, die Neuerungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, die Vormundschaftsrechtsreform, der Abschlussbericht und die Empfehlungen der Lügde-Kommission sowie die Vorgaben der Enquetekommission Kinderschutz infolge der Geschehnisse in Lügde.

Broschüre Weiterentwicklung der Vollzeitpflege
Zweisprachige Broschüre des bvkm „Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es“ auch in Arabisch, Russisch und Türkisch

Der Rechtsratgeber „Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es“ des Bundesverbands für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V. (bvkm) wurde 2023 komplett überarbeitet und ist jetzt in die arabische, russische und türkische Sprache übersetzt worden. Die jeweils aktuelle zweisprachige Version gibt einen umfassenden und gut verständlichen Überblick über alle für Menschen mit Behinderung wichtigen Leistungen und Nachteilsausgleiche: Sie berücksichtigt die Änderungen, die zum 1.1.2024 aufgrund des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) im Recht der Pflegeversicherung in Kraft getreten sind. Kompakte Informationen enthält der Ratgeber zu den Leistungen der Eingliederungshilfe. Eltern behinderter Kinder erfahren darüber hinaus, welche Steuererleichterungen ihnen zustehen und unter welchen Voraussetzungen sie für ihr erwachsenes Kind mit Behinderung weiterhin Kindergeld beanspruchen können. Hinweise für Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit enthält der Ratgeber ebenfalls.

Der Ratgeber steht online und in gedruckter Form zur Verfügung.

Broschüre (in Deutsch-Arabisch/Deutsch-Englisch/Deutsch-Russisch/Deutsch-Türkisch)
BDKJ fordert mehr digitale Teilhabegerechtigkeit für junge Menschen

Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) fordert eine bessere digitale Begleitung junger Menschen sowie Schutz vor digitaler Gewalt und Zugang zur digitalen Infrastruktur. Der Beschluss des BDKJ zielt darauf ab, Rahmenbedingungen für sichere und selbstbestimmte Teilhabe junger Menschen an digitalen Räumen zu schaffen. Dies umfasst den Zugang zu Geräten, Schutz vor Gewalt sowie jugendgerechte Bedingungen. Der BDKJ betont die Bedeutung digitaler Teilhabe für eine zukunftsorientierte Gesellschaft und wird die Umsetzung des Beschlusses begleiten. Dies beinhaltet Maßnahmen wie Zugang zur Infrastruktur, Schutz vor Gewalt und Ausbau politischer Beteiligungsmöglichkeiten. Die Qualifizierung von Bildungsakteuren zur Unterstützung der digitalen Mündigkeit junger Menschen wird ebenfalls gefordert.

BDKJ-Stellungnahme „Digitale Teilhabegerechtigkeit für junge Menschen“
Online-Vorstellung des Referentenentwurfs für „Inklusive Lösung“ am 10.7.2024

Nach Abschluss und Auswertung des umfassenden Beteiligungsprozesses „Gemeinsam zum Ziel: Wir gestalten die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wird zeitnah der Referentenentwurf für die „Inklusive Lösung“ vorliegen.

Am 10.7.2024 werden die wesentlichen Eckpunkte und Inhalte des Referentenentwurfs auf einer gemeinsamen Veranstaltung des BMFSFJ und des Dialogforums „Bund trifft kommunale Praxis“ vorgestellt und diskutiert. Bei dieser kostenlosen Online-Veranstaltung geht es darum, die im Referentenentwurf enthaltenen neuen rechtlichen Veränderungen in Bezug auf die Inklusive Lösung aus Sicht der Kommunen zu diskutieren, was sich dadurch in der Praxis ändert und welche Folgewirkungen sich daraus ergeben. Die Teilnehmer:innen sind herzlich eingeladen, Fragen, Anregungen und Hinweise in die Diskussion einzubringen.

Das detaillierte Tagungsprogramm wird nach Veröffentlichung des Referentenentwurfs erstellt. Die Anmeldung ist schon jetzt möglich.

Anmeldung
JAmt Heft
JAmt Heft 5 ist mit folgenden Aufsätzen erschienen:

„Rechtsansprüche, Rechtspflichten und Konsequenzen bei Nichterfüllung im SGB VIII – Teil I“, Prof. Dr. Dr. h. c. Reinhard Wiesner (JAmt 2024, 258)

„(K)Ein Ende der Ausbildungsduldung?! Die neue Ausbildungsaufenthaltserlaubnis nach § 16g AufenthG“, Verena Wörmann (JAmt 2024, 263)

„Schutzkonzepte in der Pflegekinderhilfe: Erste Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Modellprojekt „Fokus Pflegekind“ des Kinderschutzbunds Landesverband Schleswig-Holstein“, Veronika Winter (JAmt 2024, 269)

„Die Rolle von Amtsvormündern – Hürde oder Sprungbrett für ehrenamtliche Vormundschaft?“, Sarah Klein, Lisa Marie Reese (JAmt 2024, 273)

Inhaltsverzeichnis JAmt Heft 5/2024

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