Die Parteispitzen von CDU, CSU und SPD haben am 5.5.2025 einen Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode unterzeichnet, nachdem die Gremien der Unionsparteien und die Mitglieder der SPD diesem zugestimmt hatten.
Der 150 S. umfassende Koalitionsvertrag enthält insbesondere folgende Vorhaben:
• In den Neu- und Ausbau und die Sanierung von Kitas sowie in den Ganztagsausbau soll investiert werden. Zudem sollen eine duale Ausbildung für Erzieherberufe unter Beibehaltung des anerkannten Qualifikationsrahmens eingeführt und die Anwerbung internationaler Fachkräfte für Kitas vereinfacht werden. Sprach- und Startchancen-Kitas sollen stärker gefördert werden. Dafür sorgen soll ein Qualitätsentwicklungsgesetz (QEG), das das KiTa-Qualitätsgesetz ablösen wird.
• Im Rahmen der Bundesstiftung Frühe Hilfen sollen die Frühen Hilfen aufgestockt und modellhaft erprobt werden, wie sie auf Kinder im Alter von vier bis sechs Jahren ausgeweitet werden können.
• Das Ziel der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe soll unter Einbeziehung des Beteiligungsprozesses weiterverfolgt werden.
• Zur Unterstützung der Schulen durch multiprofessionelle Teams sollen individuelle Leistungen der Sozialgesetzbücher, die der Förderung in der Schule dienen, für die Zusammenfassung zu pauschalierten und strukturierten Unterstützungsleistungen an Schulen geöffnet werden (Pooling).
• Bezüglich des Kinder- und Jugendschutzes ist geplant, eine Expertenkommission einzusetzen, um eine Strategie für „Kinder-und Jugendschutz in der digitalen Welt“ zu erarbeiten. Zudem soll eine Strategie zur mentalen Gesundheit für junge Menschen mit den Schwerpunkten Prävention und Früherkennung psychischer Erkrankungen entwickelt werden.
• Angesichts der gestiegenen Kinder- und Jugendkriminalität soll eine Studie in Auftrag gegeben werden, die auch gesetzgeberische Handlungsoptionen hinsichtlich des Jugendstrafrechts umfasst.
• CDU, CSU und SPD wollen sich dafür einsetzen, dass auch gewerbliche und gemeinnützige Anbieter außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe Schutzkonzepte entwickeln und umsetzen.
• Des Weiteren soll eine Bundesförderung von Childhood-Häusern etabliert werden.
• Der Kinder- und Jugendplan (KJP) soll als zentrales Finanzierungsinstrument für die Kinder- und Jugendarbeit des Bundes um 10 % besser ausgestattet und in Orte der Jugendarbeit und Familienzentren investiert werden.
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• Künftige Eltern können auf ein höheres Elterngeld hoffen. Pflegeeltern sollen ebenfalls Elterngeld erhalten.
• Änderungen im Unterhaltsrecht sollen nicht zulasten der Kinder oder hauptlasttragenden Eltern gehen. Zudem wird eine stärkere Verzahnung des Unterhaltsrechts mit dem Steuer- und Sozialrecht angestrebt.
• Unterhaltssäumige Elternteile sollen künftig härter sanktioniert werden können, zB durch Führerscheinentzug. Gleichzeitig sollen Alleinerziehende, die Unterhaltsvorschuss vom Staat erhalten, entlastet werden, indem das Kindergeld nur noch zur Hälfte auf diesen Vorschuss angerechnet wird.
• Eine umfassende Lösung für das Problem Kinderarmut, wie sie die Ampel-Koalition mit der gescheiterten Kindergrundsicherung versucht hatte, sieht der Koalitionsvertrag nicht vor. Betroffene Kinder sollen über eine Teilhabe-App besseren Zugang zu besonderen schulischen Angeboten sowie Sport, Musik, Kultur und sonstigen Freizeitangeboten bekommen.
• Generell verspricht sich die angehende Regierung Vorteile für Familien durch Digitalisierung: Kindergeld und Kinderzuschlag sollen "Ende-zu-Ende" digitalisiert werden. Zudem soll ein übergreifendes digitales Portal für alle Familienleistungen entstehen, über das die Familien erfahren, welche Leistungen ihnen zustehen und wie sie sie erhalten.
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• Der Unterhaltsvorschuss sowie die Kinder- und Jugendhilfe sollen der Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit zugeordnet werden.
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• Das erst im November 2024 in Kraft getretene Selbstbestimmungsgesetz zur vereinfachten Änderung des Geschlechtseintrags soll nicht abgeschafft, jedoch bis spätestens Mitte 2026 evaluiert werden, mit einem besonderen Fokus auf die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche, die Fristsetzungen zum Wechsel des Geschlechtseintrags sowie den wirksamen Schutz von Frauen.
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• Bei der Reformierung des Familienrechts und des Familienverfahrensrechts soll das Wohl des Kindes Leitgedanke sein.
• Häusliche Gewalt soll als Kindeswohlgefährdung im Sorge- und Umgangsrecht zulasten der Gewalt ausübenden Person maßgeblich berücksichtigt werden.
• Die Gewaltschutzstrategie des Bundes zu einem Nationalen Aktionsplan soll fortgesetzt werden.
• Das Abstammungsrecht, das noch in der zuständigen Arbeitsgemeinschaft im Rahmen der Koalitionsverhandlungen diskutiert wurde, findet keine Erwähnung im Koalitionsvertrag.
• Lediglich die sog. missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen sollen künftig wirksam unterbunden werden.
• Das Namensrecht soll vereinfacht werden.
• Das Betreuervergütungsgesetz soll zeitnah evaluiert und eine Reform der Vergütungsstruktur verabschiedet werden.
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• Der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte soll befristet für zwei Jahre ausgesetzt werden.