Newsletter 5/2025
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DIJuF-Intern
DIJuF auf dem 18. DJHT in Leipzig

Unter dem Motto "Weil es ums Ganze geht: Demokratie durch Teilhabe verwirklichen!" findet ab morgen der 18. Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT) in Leipzig statt.

Wir laden Sie herzlich zu unserem DIJuF-Panel zu dem Thema "Jugendamt als Garant für chancengerechtes Aufwachsen. Eine Zukunftswerkstatt" ein. Zusammen mit unseren Referent:innen Karn Born (Careleaver e. V.), Denise Hartmann-Mohr (KrJA Germersheim), Andrea Len (Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e. V.), Katharina Lohse (DIJuF), Heinz Müller (ism gGmbH), Johann Schulte (Kinder- und Jugendhilferechtsverein e. V.) und dem Publikum wollen wir diskutieren, was es bräuchte, damit das Jugendamt seine Rolle als Garant für ein chancengerechtes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen noch besser umsetzen und vermitteln kann.

DIJuF-Zukunftswerkstatt am 13.5.2025, 17.15 bis 18.45 Uhr, Messehaus, M01
DIJuF-Synopse zum Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Das DIJuF hat eine Synopse zu den Änderungen erstellt, die sich durch das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (BGBl. 2025 I Nr. 107 vom 8.4.2025) im SGB VIII und im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) ergeben. Die Änderungen im SGB VIII (s. Art. 2) treten am 1.7.2025 in Kraft, die Änderungen im KKG (s. Art. 3) am 1.1.2026.

Neben den Änderungen im SGB VIII und im KKG, die insbesondere Akteneinsichts- und Auskunftsrechte sowie die telefonische Beratung im medizinischen Kinderschutz betreffen, wird durch das vorliegende Gesetz das Gesetz zur Einrichtung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (Antimissbrauchsbeauftragtengesetz – UBSKMG) am 1.7.2025 in Kraft gesetzt (s. Art. 1). Durch das UBSKMG wird das Amt einer bzw. eines Unabhängigen Bundesbeauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) geschaffen und der beim UBSKM-Amt angesiedelte Betroffenenrat sowie die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Zudem wird eine regelmäßige Berichtspflicht des UBSKM-Amts gegenüber dem Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung eingeführt. Zur Verbesserung des präventiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung wird das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit in Zusammenarbeit mit den Ländern bundeseinheitliche Angebote, Materialien und Medien entwickeln, die insbesondere Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendhilfe sensibilisieren, aufklären und qualifizieren sollen. Diese Regelung tritt erst zum 1.1.2026 in Kraft.

Der Bundestag hatte das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen am 31.1.2025 verabschiedet und der Bundesrat am 21.3.2025 zugestimmt. Dem Gesetz waren langwierige Verhandlungen vorausgegangen. Durch den Bruch der Ampelkoalition im November 2024 war ungewiss, ob es noch in der 20. Legislaturperiode verabschiedet werden würde.

DIJuF-Synopse vom 23.4.2025
Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen vom 3.4.2025
Prävention von Kinderarmut auf kommunaler Ebene – eine nationale Aufgabe

Der Nationale Aktionsplan "Neue Chancen für Kinder in Deutschland" (NAP) vom 5.7.2023 setzt die EU-Ratsempfehlung zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder um. Armut und soziale Ausgrenzung von Kindern sollen verhindert und bekämpft werden, indem ihnen effektiver Zugang zu kostenloser Bildung und Gesundheitsversorgung, zu gesunder Ernährung und angemessenem Wohnraum gewährleistet wird. Hierzu werden bis zum Jahr 2030 gemeinsam mit Ländern, Kommunen sowie der Zivilgesellschaft die Zugänge in diesen Handlungsfeldern verbessert.

Der NAP-Ausschuss, dem Katharina Lohse (Fachliche Leiterin des DIJuF) angehört, hat nun ein Papier vorgelegt, das dafür eine Idee formuliert und Gelingensbedingungen für die Umsetzung liefert. Ziel ist es, die Prävention von Kinderarmut als nationale Aufgabe auszubuchstabieren, gemeinsam mit den Trägern eine kindorientierte Infrastruktur zu stärken, und herauszuarbeiten, wie durch Verzahnung aller beteiligten Akteur:innen die kommunale Prävention von Kinderarmut unterstützt werden kann.

NAP "Prävention von Kinderarmut auf kommunaler Ebene – eine nationale Aufgabe"
BMBFSFJ Hintergrundinformation vom 10.4.2025
Sitzung des AFET-Beirats am 27./28.3.2025 in Hannover

Am 27./28.3.2025 traf sich der Fachbeirat des AFET – Bundesverband für Erziehungshilfe e. V. in Hannover, in dem Katharina Lohse, DIJuF, als Mitglied vertreten ist. Von AFET-Geschäftsführerin Koralia Sekler wurde das "Bündnis für Kinder aus psychisch und suchtbelasteten Familien" vorgestellt sowie von Reinhold Gravelmann, Refrent beim AFET, der 17. Kinder- und Jugendbericht. Diskutiert wurde außerdem der Koalitionsvertrag, die Aussichten auf ein Inklusives SGB VIII sowie die Herausforderungen beim Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt.

Sitzung des Praxisbeirat Beistandschaft am 3.4.2025 in Heidelberg

Am 3.4.2025 tagte der Praxisbeirat Beistandschaft in Heidelberg. Auf der Tagesordnung standen insbesondere das bundesweite Sorgeregister, die Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) und des Namensänderungsgesetzes sowie die Vertretungssituation beim Wechselmodell. Zudem fand ein lebhafter Ideenaustausch zur Entschärfung des Fachkräftemangels und zu den sonstigen aktuellen Herausforderungen im Arbeitsalltag des Fachbereichs Beistandschaft statt. Vonseiten des DIJuF waren Petra Birnstengel, Isabelle Jäger-Maillet und Inga Behring vor Ort dabei.

Weitere Informationen zum Praxisbeirat Beistandschaft
Sitzung der SFK 1 am 11.4.2025 in Heidelberg

Die Ständige Fachkonferenz 1 (SFK 1) des DIJuF "Grund- und Strukturfragen des Jugendrechts" traf sich am 11.4.2025 in Heidelberg. Schwerpunkt der Sitzung war das neue Thema des Gremiums "Junge Menschen als Anspruchsinhaber von Hilfen zur Erziehung?". Diskutiert wurden die (verfassungs-)rechtlichen Grundlagen zu Eltern–Kind–Staat, der Bildungs-, Erziehungs-, Entwicklungs-, Teilhabebegriff sowie Anspruchsinhalt und Anspruchsinhaberschaft im SGB VIII. Für das DIJuF nahm Katharina Lohse teil.

Weitere Informationen zur SFK 1
Vortrag auf der 30. Gesamtbayerischen Jugendamtsleitungstagung am 8.4.2025 in Nördlingen

Katharina Lohse hat im Rahmen der Gesamtbayerischen Jugendamtsleitungstagung, die vom 8. bis 10.4.2025 in Nördlingen zu dem Thema "Zukunft gestalten! Das Jugendamt im Jahr 2035" stattgefunden hat, einen Gastvortrag gehalten. "Wie viel Recht braucht (oder verträgt) die Kinder- und Jugendhilfe?" war ihre Fragestellung, mit der sie die Funktionen von Recht in der Kinder- und Jugendhilfe und dessen Verhältnis zur Praxis ausgelotet hat.

Sitzung des DIJuF-Institutsrats am 29.4.2025 in Heidelberg

Der im November 2024 neu gewählte Institutsrat des DIJuF hat sich am 29.4.2025 das erste Mal in Präsenz getroffen. Gemeinsam wurden aktuelle Entwicklungen des Vereins, die Auswirkungen des Fachkräftemangels diskutiert und die "Finanzierung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe" als eines der inhaltlichen Schwerpunktthemen des Institutsrats beschlossen.

Save the date: Bundestagung des Praxisbeirats Beistandschaft am 17./18.6.2026 in Frankfurt a. M.

Die nächste Bundestagung des Praxisbeirats Beistandschaft wird vom 17. bis 18.6.2026 in der Evangelischen Akademie in Frankfurt a. M. stattfinden. Entgegen der ursprünglichen Ankündigung wurde die Tagung von Herbst dJ auf 2026 verschoben. Freuen Sie sich auf vertiefte Informationen und spannenden Austausch mit Fachkräften der Beistandschaft aus dem ganzen Bundesgebiet. Das Programm der Tagung und die Möglichkeit zur Anmeldung werden Ende 2025 veröffentlicht.

Gratulation zur Promotion

Unsere beiden Mitarbeiterinnen aus der Abteilung Unterhaltsrealisierung im Ausland Laureline Kergueris und Isabelle Jäger-Maillet, LL.M., haben ihre Dissertationen erfolgreich verteidigt. Laureline Kergueris forschte am IRJS – Institut de Recherche Juridique de la Sorbonne über die Relevanz nichtstaatlicher Normen im internationalen Familienrecht. Isabelle Jäger-Maillet promovierte an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf zu dem Thema "Fortentwicklung des grenzüberschreitenden Unterhaltsvorschussregresses". Wir gratulieren herzlichst!

Noch Plätze frei: DIJuF-Sommerakademie am 2.7.2025 in Frankfurt a. M.

Wie gelingt rechtssicheres und fachlich gutes Handeln in Jugendämtern trotz knapper Ressourcen? Unsere Sommerakademie widmet sich am 2.7.2025 in Frankfurt a. M. diesem hochaktuellen Thema mit Vorträgen und Workshops zu Fachkräftemangel, Platzmangel und Finanzierung.

Die Teilnahme ist vor Ort oder als Live-Stream via Zoom möglich. Jetzt noch anmelden und dabei sein!

Anmeldung zur DIJuF-Sommerakademie 2025 in Präsenz
Anmeldung zur DIJuF-Sommerakademie 2025 als Live-Stream
Neues aus Politik, Praxis und Rechtsprechung
Neue Familien- und neue Justizministerin im Amt

Am 6.5.2025 wurde das neue Bundeskabinett der schwarz-roten Koalition vereidigt. Zuvor hatten die Parteispitzen von CDU, CSU und SPD am 5.5.2025 ihren Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode unterzeichnet. Mit Karin Prien, bisher Bildungsministerin in Schleswig-Holstein, übernimmt erstmals seit über zehn Jahren wieder eine CDU-Politikerin das nun um die Bildung erweiterte Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Für die Rechtsanwältin ist es das erste bundespolitische Amt.

Neue Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz ist die SPD-Abgeordnete und bisherige rheinland-pfälzische Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig. Die ehemalige Staatsanwältin und Richterin war bereits mehrere Jahre im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) als Referentin und Staatssekretärin tätig.

BMBFSFJ Meldung vom 7.5.2025
BMJV Pressemitteilung vom 7.5.2025
Das sieht der Koalitionsvertrag für die Kinder- und Jugendhilfe und das Familienrecht vor

Die Parteispitzen von CDU, CSU und SPD haben am 5.5.2025 einen Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode unterzeichnet, nachdem die Gremien der Unionsparteien und die Mitglieder der SPD diesem zugestimmt hatten.

Der 150 S. umfassende Koalitionsvertrag enthält insbesondere folgende Vorhaben:

• In den Neu- und Ausbau und die Sanierung von Kitas sowie in den Ganztagsausbau soll investiert werden. Zudem sollen eine duale Ausbildung für Erzieherberufe unter Beibehaltung des anerkannten Qualifikationsrahmens eingeführt und die Anwerbung internationaler Fachkräfte für Kitas vereinfacht werden. Sprach- und Startchancen-Kitas sollen stärker gefördert werden. Dafür sorgen soll ein Qualitätsentwicklungsgesetz (QEG), das das KiTa-Qualitätsgesetz ablösen wird.

• Im Rahmen der Bundesstiftung Frühe Hilfen sollen die Frühen Hilfen aufgestockt und modellhaft erprobt werden, wie sie auf Kinder im Alter von vier bis sechs Jahren ausgeweitet werden können.

• Das Ziel der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe soll unter Einbeziehung des Beteiligungsprozesses weiterverfolgt werden.

• Zur Unterstützung der Schulen durch multiprofessionelle Teams sollen individuelle Leistungen der Sozialgesetzbücher, die der Förderung in der Schule dienen, für die Zusammenfassung zu pauschalierten und strukturierten Unterstützungsleistungen an Schulen geöffnet werden (Pooling).

• Bezüglich des Kinder- und Jugendschutzes ist geplant, eine Expertenkommission einzusetzen, um eine Strategie für „Kinder-und Jugendschutz in der digitalen Welt“ zu erarbeiten. Zudem soll eine Strategie zur mentalen Gesundheit für junge Menschen mit den Schwerpunkten Prävention und Früherkennung psychischer Erkrankungen entwickelt werden.

• Angesichts der gestiegenen Kinder- und Jugendkriminalität soll eine Studie in Auftrag gegeben werden, die auch gesetzgeberische Handlungsoptionen hinsichtlich des Jugendstrafrechts umfasst.

• CDU, CSU und SPD wollen sich dafür einsetzen, dass auch gewerbliche und gemeinnützige Anbieter außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe Schutzkonzepte entwickeln und umsetzen.

• Des Weiteren soll eine Bundesförderung von Childhood-Häusern etabliert werden.

• Der Kinder- und Jugendplan (KJP) soll als zentrales Finanzierungsinstrument für die Kinder- und Jugendarbeit des Bundes um 10 % besser ausgestattet und in Orte der Jugendarbeit und Familienzentren investiert werden.

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• Künftige Eltern können auf ein höheres Elterngeld hoffen. Pflegeeltern sollen ebenfalls Elterngeld erhalten.

• Änderungen im Unterhaltsrecht sollen nicht zulasten der Kinder oder hauptlasttragenden Eltern gehen. Zudem wird eine stärkere Verzahnung des Unterhaltsrechts mit dem Steuer- und Sozialrecht angestrebt.

• Unterhaltssäumige Elternteile sollen künftig härter sanktioniert werden können, zB durch Führerscheinentzug. Gleichzeitig sollen Alleinerziehende, die Unterhaltsvorschuss vom Staat erhalten, entlastet werden, indem das Kindergeld nur noch zur Hälfte auf diesen Vorschuss angerechnet wird.

• Eine umfassende Lösung für das Problem Kinderarmut, wie sie die Ampel-Koalition mit der gescheiterten Kindergrundsicherung versucht hatte, sieht der Koalitionsvertrag nicht vor. Betroffene Kinder sollen über eine Teilhabe-App besseren Zugang zu besonderen schulischen Angeboten sowie Sport, Musik, Kultur und sonstigen Freizeitangeboten bekommen.

• Generell verspricht sich die angehende Regierung Vorteile für Familien durch Digitalisierung: Kindergeld und Kinderzuschlag sollen "Ende-zu-Ende" digitalisiert werden. Zudem soll ein übergreifendes digitales Portal für alle Familienleistungen entstehen, über das die Familien erfahren, welche Leistungen ihnen zustehen und wie sie sie erhalten.

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• Der Unterhaltsvorschuss sowie die Kinder- und Jugendhilfe sollen der Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit zugeordnet werden.

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• Das erst im November 2024 in Kraft getretene Selbstbestimmungsgesetz zur vereinfachten Änderung des Geschlechtseintrags soll nicht abgeschafft, jedoch bis spätestens Mitte 2026 evaluiert werden, mit einem besonderen Fokus auf die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche, die Fristsetzungen zum Wechsel des Geschlechtseintrags sowie den wirksamen Schutz von Frauen.

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• Bei der Reformierung des Familienrechts und des Familienverfahrensrechts soll das Wohl des Kindes Leitgedanke sein.

• Häusliche Gewalt soll als Kindeswohlgefährdung im Sorge- und Umgangsrecht zulasten der Gewalt ausübenden Person maßgeblich berücksichtigt werden.

• Die Gewaltschutzstrategie des Bundes zu einem Nationalen Aktionsplan soll fortgesetzt werden.

• Das Abstammungsrecht, das noch in der zuständigen Arbeitsgemeinschaft im Rahmen der Koalitionsverhandlungen diskutiert wurde, findet keine Erwähnung im Koalitionsvertrag.

• Lediglich die sog. missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen sollen künftig wirksam unterbunden werden.

• Das Namensrecht soll vereinfacht werden.

• Das Betreuervergütungsgesetz soll zeitnah evaluiert und eine Reform der Vergütungsstruktur verabschiedet werden.

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• Der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte soll befristet für zwei Jahre ausgesetzt werden.

Koalitionsvertrag 2025
Neues Namensrecht seit 1.5.2025

Am 1.5.2025 ist das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des internationalen Namensrechts (BGBl. 2024 I Nr. 185 vom 14.6.2024) in Kraft getreten. Damit erhalten Familien insbesondere mehr Freiheit und Flexibilität bei der Wahl des Ehe- und Geburtsnamens. Folgende Änderungen sind Kernpunkte der Reform:

• Bei der Eheschließung dürfen die Ehegatten echte Ehedoppelnamen als Familiennamen wählen.

• Bei Eltern ohne Ehenamen und gemeinsamer elterlicher Sorge kann ein aus den Namen beider Elternteile gebildeter Doppelname für das Kind bestimmt werden.

• Die Möglichkeiten zur Einbenennung und Rückbenennung des Kindes bei Neuheirat bzw. Ehescheidung des betreuenden Elternteils wurden erweitert.

• Geschlechtsangepasste Namensformen nach dem Recht von Minderheiten und ausländischen Rechtsordnungen sind sowohl für den Ehenamen als auch für den Geburtsnamen möglich.

• In Fällen mit Auslandsbezug ist der gewöhnliche Aufenthaltsort der Person für die Bestimmung des anwendbaren Namensrechts maßgeblich.

Näheres zur Gesetzesänderung und zu ihren Hintergründen findet sich im JAmt-Beitrag 2025, 168.

Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts
JAmt-Beitrag 2025, 168
Zwischenruf der AGJ zu "Jugend in der Pflicht?! Engagement stärken statt Zwang einführen"

Ob Wehrpflicht, verpflichtendes Gesellschaftsjahr oder soziale Pflichtzeit – die Debatte über einen Pflichtdienst für junge Menschen gewinnt aktuell an Fahrt. Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ betont in ihrem Zwischenruf: Ehrenamt und Freiwilligendienste müssen gefördert, nicht erzwungen werden. Junge Menschen engagieren sich längst freiwillig und überdurchschnittlich für die Gesellschaft. Der Zwischenruf führt aus, warum ein Pflichtdienst die falsche Antwort ist und welche Maßnahmen stattdessen nötig sind.

AGJ Zwischenruf vom 19.3.2025
Umfrageergebnisse zur Umsetzung des § 4a SGB VIII in Jugendämtern

Der AFET – Bundesverband für Erziehungshilfe e. V. hat die Ergebnisse der Bestandsaufnahme zur Umsetzung des § 4a SGB VIII (selbstorganisierte Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung) in einem Datenhandbuch veröffentlicht. Bundesweit beantworteten 238 Jugendamtsvertreter:innen den Online-Fragebogen. Die Ergebnisse zeigen: Selbstorganisierte Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung sind bislang noch wenig bekannt oder vorhanden – nur 10,1 % der befragten Jugendämter gaben an, dass in ihrem Bezirk Selbstorganisationen von Leistungsberechtigten und Leistungsempfänger:innen bestehen. Es bedarf demnach großer Unterstützung bei der Umsetzung: 55,1 % fordern eine klare Definition von selbstorganisierten Zusammenschlüssen, 64,3 % wünschen sich Konzepte und Best-Practice-Beispiele.

AFET Umfrageergebnisse vom 4.3.2025
FAQ zu asyl- und migrationspolitischen Vorhaben im Koalitionsvertrag

Angesichts politischer Zuspitzungen in der Migrationsdebatte und den im Koalitionsvertrag vereinbarten Verschärfungen im Flüchtlings- und Migrationsrecht hat das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. FAQ zu zentralen Fragen des Asylrechts, zur GEAS-Reform, zum Familiennachzug und zur Zulässigkeit von Abschiebungen oder Drittstaatenmodellen erstellt. Ziel ist es, rechtliche Grundlagen zu erläutern, Fehlinformationen zu korrigieren und aufzuzeigen, wo die menschenrechtlichen Grenzen der staatlichen Asyl- und Migrationspolitik liegen. Die FAQ werden zukünftig regelmäßig aktualisiert, um aktuelle Themen und Entwicklungen abzubilden.

FAQ des DIMR
Positionierung des BNO zur Lage von jungen Geflüchteten in der Jugendhilfe

Unter dem Titel "Volle Rechte, keine Abstriche! Übergangslösungen sind keine Lösungen" positioniert sich das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e. V. (BNO) zur Situation junger Geflüchteter in der Jugendhilfe. Die Erfahrungen der Ombudsstellen des BNO zeigen, dass junge Menschen mit Fluchterfahrung trotz bestehender Rechte strukturell benachteiligt werden. Das BNO fordert bedarfsorientierte Konzepte und Handlungsansätze, die unter den Voraussetzungen von Migration die Verwirklichung der universellen Menschen- und Kinderrechte sowie des Jugendhilferechts zum Ausgangspunkt und zum Ziel haben.

BNO Positionierung vom 28.4.2025
Sicher aufwachsen trotz häuslicher Gewalt: Materialsammlung für Fachkräfte

Das Internetportal www.sicher-aufwachsen.org ist ein Projekt von Frauenhauskoordinierung e. V. und bietet Impulse, Praxisbeispiele und Methoden, um Fachkräfte zu unterstützen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, die von Partnerschaftsgewalt mitbetroffen sind. Die Materialsammlung umfasst Informations-, Fortbildungs- und Arbeitsmaterialien, methodische Anregungen sowie Erste–Hilfe-Kontakte für betroffene Kinder, Eltern und Fachkräfte.

Aktualisierung der Broschürenreihe: Geschlechtliche Vielfalt in der Kinder- und Jugendhilfe - inter* und trans* Kinder und Jugendliche

Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. hat anlässlich des Inkrafttretens des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) im November 2024 seine Broschüren zur geschlechtlichen Vielfalt in der Kinder- und Jugendhilfe aktualisiert. Die drei Broschüren richten sich jeweils an Kinder von 0-6 Jahre, 6 bis 12 Jahre und an Jugendliche.

Aktualisierte Broschüren
JAmt Heft
JAmt Heft 5 ist mit folgenden Aufsätzen erschienen:

"Rechtsprechungsübersicht zu unbegleiteten minderjährigen Ausländern aus den Jahren 2023/24", Susanne Achterfeld, LL.M. (JAmt 2025, 218)

"Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter – Fachkräfte und die Frage der Kooperation von Jugendhilfe und Schule", Dr. Annalena Danner · Prof. Dr. Markus Sauerwein (JAmt 2025, 223)

"Rassismus bei der Prüfung des Kindeswohls? Rassismuskritische Impulse zu antimuslimischem Rassismus für Jugendämter und Familiengerichte", Malika Mansouri (JAmt 2025, 226)

"Personal-Bindung als Mittel gegen Fachkräftemangel", Jan Thüner · Denise Hartmann-Mohr (JAmt 2025, 232)

Inhaltsverzeichnis JAmt Heft 5/2025

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