Newsletter 5/2026
Aktuelle DIJuF-Veranstaltungen
Strukturreform – 1. KJHSRG-E
DIJuF-Stellungnahme und weitere Veröffentlichungen zum 1. KJHSRG-E

Im Rahmen der Verbändebeteiligung des BMBFSFJ hat das DIJuF zum Referentenentwurf (RefE) eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG) ausführlich Stellung genommen. In die Stellungnahme eingeflossen sind Anmerkungen der zahlreichen DIJuF-Mitglieder, die an der DIJuF-Informationsveranstaltung am 14.4.2026 teilgenommen haben.

Das DIJuF hält den RefE für eine gute Basis für das weitere Verfahren. Es sieht jedoch an einigen Punkten noch Nachbesserungsbedarf, den es in einem kurzen Papier auf Grundlage der Stellungnahme zusammengefasst hat. Hierzu zählen die Formulierung der Leistungsvoraussetzungen für die Eingliederungshilfe und der Länderöffnungsklausel, der Leistungsinhalt und die Finanzierung der infrastrukturellen Bildungsassistenz, die Wohnsitznahmeverpflichtung für unbegleitete minderjährige Ausländer:innen und die Pauschalierung der Kostenbeiträge. Außerdem regt das DIJuF an, zur Finanzierung des Angebots von infrastrukturellen Bildungsassistenzen Finanzhilfen nach Art. 104c GG zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur zu prüfen.

Die Vortragsfolien zur Informationsveranstaltung sind auf unserer Sonderseite zum 1. KJHSRG-E abrufbar. Neben der DIJuF-Stellungnahme in Lang- und Kurzform findet sich dort auch eine Linkliste mit den Stellungnahmen anderer Verbände.

DIJuF-Stellungnahme vom 16.4.2026
Kurzfassung der DIJuF-Stellungnahme vom 28.4.2026
Handlungsfeld "1. KJHSRG-E"
Verbändeanhörung am 27.4.2026

Am 27.4.2026 fand die Verbändeanhörung zum RefE im BMBFSFJ in Berlin statt, bei der Katharina Lohse, Fachliche Leiterin des DIJuF, anwesend war. Vielfach wurde die Sorge geäußert, dass durch den geplanten Vorrang von Infrastruktur- und Regelleistungen Bedarfe nicht gedeckt und Leistungsansprüche beschnitten würden. Die Einführung der Gesamtzuständigkeit wurde gleichzeitig begrüßt. Es wurde angeregt, die Länderöffnungsklausel noch einmal dahingehend zu prüfen, ob eine abweichende Zuständigkeit auch für Leistungen an Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung ermöglicht werden soll. Die Frage der Gerichtsbarkeit soll in einem separaten Gesetz des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) geregelt werden und findet sich aus diesem Grund nicht im RefE zum 1. KJHSRG.

BMBFSFJ Gesetzgebungsverfahren
Neues aus dem DIJuF
DIJuF-Podcast Recht.Hilfe.Jugend. Folge 1 zur Inobhutnahme

Wir legen los! In Folge 1 von Recht.Hilfe.Jugend. sprechen Katharina Lohse und Dr. Janna Beckmann, beide DIJuF, mit ihren Gästen über die Inobhutnahme – eine rechtlich wie praktisch herausfordernde Kernaufgabe der Jugendämter. Kerstin Kubisch-Piesk, Leiterin des Regionalen Sozialpädagogischen Diensts – Region Gesundbrunnen des BezJA Mitte von Berlin und Vorsitzende der BAG ASD, und Manuel Lehner, stellv. Leiter des JA Rhein-Neckar-Kreis, Heidelberg, geben Einblicke in die Praxis. Beckmann ordnet die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Inobhutnahme sowie Fragen zu Zuständigkeit, Partizipation und Unterbringung rechtlich ein. Viel Spaß beim Anhören!

Recht.Hilfe.Jugend. auf unserer Website
Recht.Hilfe.Jugend. auf Spotify
Rechts-FAQ "Psychotherapie? Psychopharmaka? – Deine Fragen und Rechte!"

Das DIJuF hat im Auftrag des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz im Rahmen der Kampagne Gesundheitsaufklärung Rechts-FAQ erstellt. Sie richten sich gezielt an junge Menschen, die in Pflegefamilien oder stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe aufwachsen und aufgrund einer psychischen Erkrankung eine Psychotherapie oder Medikamente brauchen bzw. deren Eltern, Betreuer:innen oder Ärzt:innen eine Behandlung als erforderlich erachten. Die FAQ beantworten zentrale Fragen – Müssen meine Eltern oder mein:e Vormund:in zustimmen, wenn ich eine Therapie machen will? Dürfen mir Medikamente gegen meinen Willen verabreicht werden? Welche Medikamente kann mir ein:e Ärzt:in ohne Zustimmung meiner Eltern oder Vormund:in verschreiben? Darf mein:e Therapeut:in das Jugendamt informieren? Wer informiert mich über meine Rechte? Wo kann ich mich beschweren? – in gut verständlicher Sprache. In einer separaten Information hat das DIJuF die rechtlichen Grundlagen aufbereitet, die den FAQ zugrunde liegen. Sie thematisieren insbesondere die Einwilligungsfähigkeit von Minderjährigen, Behandlungsverträge, elterliches Sorgerecht, Zwangsbehandlungen und Kostenübernahme. Der Landesjugendhilferat Rheinland-Pfalz hat bei der Erarbeitung der Fragen, der Formulierung der Antworten und der Gestaltung der Informationen unterstützt.

Rechts-FAQ
Rechtsgrundlagen
Plakat "Ohne Dich entscheidet keiner."
Sitzung des Institutsrats am 16./17.4.2026

Am 16. und 17.4.2026 hat der Institutsrat des DIJuF in Heidelberg getagt. Im Fokus stand der RefE zum 1. KJHSRG sowie die Vorbereitung der DIJuF-ZweiJahrestagung am 17. bis 18.11.2026 in Erfurt. Auf Initiative des Institutsrats wird das Programm um eine neue AG "Infrastrukturangebote entwickeln und stärken" erweitert, die sich mit der auch im RefE vorgesehenen Stärkung der Infrastrukturleistungen befassen soll. Darüberhinaus hat sich der Institutsrat ua mit den Themen Finanzierung und KI beschäftigt.

Über den Institutsrat
Anmeldung zur DIJuF-ZweiJahrestagung 2026
Bericht aus den Gremien des DIJuF

Der Praxisbeirat Amtsvormundschaft ist am 23.4.2026 in Heidelberg zusammengekommen. Auf der Agenda stand die Planung des Fachtags Amtsvormundschaft in Fulda in 2027 sowie das Thema KI in der Vormundschaft.

Die Ständige Fachkonferenz 1 (SFK 1) zu "Grund- und Strukturfragen des Jugendrechts" hat sich in seiner Sitzung am 24.4.2026 insbesondere mit Vereinbarungen zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe zum "Changing Care" befasst.

Weitere Informationen zu den Gremien
DIJuF-Veranstaltungen zu den Auswirkungen der GEAS-Reform auf die Kinder- und Jugendhilfe

Am 12.6.2026 tritt die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Kraft, die auch unbegleitete Minderjährige betrifft. Die Vielzahl der Änderungen wirft bei den Fachkräften in den Jugendämtern, Jugendhilfeeinrichtungen oder Beratungsstellen neben Unsicherheiten auch zahlreiche rechtliche und praktische Fragen auf. Antworten auf diese Fragen bieten zwei kommende Veranstaltungen:

Die Diakonie Hessen lädt herzlich zu einem Fachtag am 26.5.2026 nach Frankfurt a. M. ein, der in Kooperation mit dem DIJuF und der GEW Hessen ausrichtet wird. Vertreter:innen von Verbänden, Behörden, Anwaltschaft und Justiz stellen die neuen Regelungen des GEAS für unbegleitete Minderjährige vor und diskutieren gemeinsam mit den Teilnehmenden in Workshops und im Plenum, wie eine kindeswohlgerechte Umsetzung möglich ist.

Die Live-Online-Veranstaltung des DIJuF am 24.6.2026 richtet ihren Blick gezielt auf die Arbeit der Jugendämter. Susanne Achterfeld, LL.M., und Annalena Würz, LL.M., beide DIJuF, werden die zentralen Neuerungen, grundlegende Begriffe und Strukturen vorstellen sowie einordnen, ob und in welcher Form Änderungen auf die Fachkräfte der Vormundschaft und Pflegschaft zukommen.

Anmeldung zum Fachtag am 26.5.2026 in Frankfurt a. M.
Anmeldung zum DIJuF-LOS am 24.6.2026
Save the date: Digitaler Fachtag zum Einsatz von KI in den Jugendämtern am 8.7.2026

Am 8.7.2026 veranstaltet das DIJuF einen digitalen Fachtag zum Einsatz von KI in den Jugendämtern. Neben theoretischem Input zu dem Thema steht die Vorstellung von Praxisbeispielen aus Jugendämtern und der Austausch über die Rechts- und Organisationsfragen im Mittelpunkt, die der Einsatz von KI mit sich bringt. Wir bedanken uns herzlich bei den vielen Mitgliedern, die bereits an unserer Umfrage zu KI in den Jugendämtern teilgenommen haben. Die Ergebnisse werden an dem Fachtag vorgestellt. Haben Sie praktische Erfahrungen mit der Nutzung von KI in Ihrem Jugendamt und Interesse, diese mit Ihren Kolleg:innen auf dem Fachtag zu teilen? Dann freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme mit unserem Planungsteam (loock@dijuf.de).

Programm und Anmeldung folgen in Kürze.

Neu auf KiJuP-online

Auf KiJuP-online finden Sie nun ausführliche Informationen zur Unterhaltsrealisierung in der Schweiz. Die Länderinformation enthält einen Überblick über die Voraussetzungen der Titelschaffung der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen sowie der Ermittlung des Aufenthalts und der wirtschaftlichen Verhältnisse des unterhaltspflichtigen Elternteils bei Sachverhalten mit Bezug zur Schweiz.

Zu KiJuP-online
JAmt-Ausgabe 5/2026

JAmt Heft 5/2026 ist mit folgenden Aufsätzen erschienen:

"Gesetz zur Umsetzung des Urteils des BVerfG zur Vaterschaftsanfechtung – Wettlauf um die Vaterschaft oder zurück in die Zukunft?", Theodor Bühn (JAmt 2026, 234)

"Rechtsprechungsübersicht zur Inobhutnahme aus den Jahren 2024/25", Dr. Janna Beckmann (JAmt 2026, 240)

"Begleitung bei der Herkunftssuche und Einsicht in die Vermittlungsakten nach § 9 Abs. 2 S. 3 Nr. 5 AdVermiG, § 9c Abs. 2 AdVermiG", Prof. Dr. Birgit Hoffmann (JAmt 2026, 245)

"Digitale Assistenz im Test – auch KI benötigt „Einarbeitung“ – Erfahrungsbericht zur Implementierung eines Chatbots (KI/LLM) mit Expertenwissen im Jugendamt des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald", Dominik Simon · Veit Gutmann · Martin Brinkmann (JAmt 2026, 250)

Inhaltsverzeichnis JAmt 5/2026
Neues aus Politik, Praxis und Forschung
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts

Das BMJV hat am 11.5.2026 einen Referentenentwurf (RefE) eines Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – KiMoG) vorgelegt. Der RefE sieht ein Gesamtkonzept zum Schutz vor häuslicher Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren vor und trägt der im Jahr 2018 in Deutschland in Kraft getretenen Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt vom 11.5.2011) Rechnung.

Zukünftig soll bei häuslicher Gewalt gegen den anderen Elternteil der Umgang mit dem Kind beschränkt oder ausgeschlossen werden können. Der RefE sieht weiterhin eine Stärkung der Rechtsstellung der Kinder vor: Sie erhalten ua ein eigenes Recht auf Umgang mit Personen, die nicht ihre rechtlichen Eltern sind. Trennungsfamilien sollen besser dabei unterstützt werden, eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder zu verwirklichen. Dazu sollen die verschiedenen möglichen Betreuungsmodelle ausdrücklich im Gesetz erwähnt werden. Nicht miteinander verheirateten Eltern soll es erleichtert werden, die gemeinsame Sorge zu erhalten, wenn beide Elternteile damit einverstanden sind. Die letzte umfassende Reform des Kindschaftsrechts erfolgte 1998 durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz (BGBl. I 1997 S. 2942). Seitdem gab es nur punktuelle Reformen. Der REfE sieht daher auch eine neue Strukturierung und Systematisierung des Kindschaftsrechts vor.

Das DIJuF wird bis zum 10.7.2026 zu den vorgesehenen Neuregelungen Stellung nehmen. Nach derzeitiger Planung soll das Gesetz frühestens im Jahr 2027 in Kraft treten. Der RefE ist zusammen mit einer Synopse, FAQ und einem Informationspapier auf der Website des BMJV abrufbar.

BMJV Gesetzgebungsverfahren
BMBFSFJ beruft neues Bundesjugendkuratorium

Staatssekretärin Dr. Petra Bahr hat im Namen von Bundesfamilienministerin Karin Prien am 5.5.2026 die Mitglieder des Bundesjugendkuratoriums (BJK) für die 21. Legislaturperiode berufen. Die 15 Sachverständigen aus Wissenschaft, Politik, Verwaltung und Praxis beraten die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik. Aufgrund der Themenerweiterung des Ministeriums wird sich das BJK nun auch schwerpunktmäßig mit dem Thema Bildung beschäftigen. Unterstützt wird es von der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendpolitik am Deutschen Jugendinstitut (DJI).

Das BJK wird in jeder Legislaturperiode neu berufen. Die Grundlage dafür ist ein gesetzlicher Auftrag gem. § 83 Abs. 2 SGB VIII.

BMBFSFJ Pressemitteilung vom 5.5.2026
Weitere Informationen zum BJK
Sparpläne im Kanzleramt: Kritik an möglichen Einschnitten in Jugend- und Eingliederungshilfe

Im Bundeskanzleramt werden harte Einschnitte in die Kinder- und Jugend- sowie Eingliederungshilfe diskutiert. Ein sog. "Vorschlagsbuch" listet mehr als 70 Sparvorschläge für einen effizienteren Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen auf, die insbesondere auch die Leistungsrechte von jungen Menschen betreffen. Die Kürzungsvorschläge wurden von einer Arbeitsgruppe aus Vertreter:innen des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände erarbeitet. Ziel ist eine Entlastung der Kommunen. Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. hat das interne Arbeitspapier zusammen mit einer eigenen Übersicht der Kürzungsvorschläge veröffentlicht. Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ fordert angesichts der Entwicklungen eine transparente Kinder- und Jugendhilfepolitik unter Einbeziehung der Fachöffentlichkeit und die Aufrechterhaltung etablierter Dialog- und Kooperationsstrukturen. Kritik wird auch von weiteren Verbänden aus der Kinder- und Jugendhilfe geäußert (s. hierzu den AFET-Sondernewsletter vom 5.5.2026).

Das BMBFSFJ unterrichtete den Bildungsausschuss des Bundestags in der Ausschusssitzung am 22.4.2026 unter Ausschluss der Öffentlichkeit über die Kürzungspläne; am 24.4.2026 fand auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine "Aktuelle Stunde" im Bundestag zu dem Thema statt.

Der Paritätische Drohender Kahlschlag im Sozialen 16.4.2026
AFET Sondernewsletter 2-2026 vom 5.5.2026
AGJ Zwischenaufruf vom 17.4.2026
Bundestag Schlagabtausch im Plenum zur Sozial- und Familienpolitik
Bestandsaufnahme der Expertenkommission zum Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt

Die von der Bundesregierung eingesetzte unabhängige Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" hat am 20.4.2026 eine umfassende Bestandsaufnahme veröffentlicht. Sie bildet die evidenzbasierte Grundlage für die konkreten Handlungsempfehlungen, die derzeit erarbeitet und für Ende Juni 2026 angekündigt sind. Die Bestandsaufnahme zeigt, dass Risiken vielfältig und häufig miteinander verschränkt sind und nicht alle Kinder gleichermaßen betreffen. Digitale Räume und neue Technologien bieten auch erhebliche Chancen – etwa für gesellschaftliche Teilhabe, Identitätsentwicklung und individualisiertes Lernen. Als zentrale Herausforderung benennt die Bestandsaufnahme Defizite bei der effektiven Umsetzung des bestehenden Kinder- und Jugendmedienschutzes. Insgesamt stellt die Kommission fest, dass ein mögliches Social-Media-Verbot allein zu kurz greift, nötig sei ein ganzheitlicher Ansatz.

BMBFSFJ Pressemitteilung vom 20.4.2026
Weiterführende Informationen zur Expertenkommission
Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. (DV) hat Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen beschlossen, die eine effektivere und effizientere Umsetzung und Ausgestaltung der reformierten Eingliederungshilfe unterstützen sollen. Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde das Recht der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen umfassend reformiert. Mehr als fünf Jahre nach Inkrafttreten der dritten Reformstufe bestünden zT immer noch große Herausforderungen bei der Umsetzung des BTHG. Dies beträfe ua die Bedarfsermittlung, welche von allen beteiligten Akteur:innen als deutlich zu aufwendig und komplex angesehen wird. Anspruchsvoll und herausfordernd sei auch die Sicherstellung einer personenzentrierten Leistungserbringung. Darüber hinaus werden Empfehlungen ausgesprochen, um dem Arbeits- und Fachkräftemangel in der Eingliederungshilfe zu begegnen.

DV Empfehlungen vom 25.3.2026
AFET-Zwischenruf zur Stärkung der Strukturen zur Selbstvertretung gem. § 4a SGB VIII (auch) auf Bundesebene

Die Anregung, Förderung und Zusammenarbeit mit selbstorganisierten Zusammenschlüssen zur Selbstvertretung sind bislang noch selten eine gelebte Praxis in der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe. Für die kommunale Ebene zeigt die AFET-Bestandsaufnahme zur Umsetzung des § 4a SGB VIII, dass nur in gut jedem vierten Jugendamt konkrete Aktivitäten zur Anregung, Förderung oder Zusammenarbeit mit Selbstvertretungsorganisationen bestehen. Auf Landesebene ist eine verbindliche Beteiligung nur in wenigen Bundesländern verankert. Auf Bundesebene liegen bislang noch keine verbindlichen Beteiligungsrechte von Selbstvertretungen vor. Damit Selbstvertretungen als verlässliche Partner die Lebensperspektiven und Erfahrungen junger Menschen und Eltern einbringen können und institutionell wirksam werden, spricht sich der AFET für eine (infra-)strukturelle Förderung von diesen Strukturen (auch) auf Bundesebene aus.

AFET Zwischenruf vom 15.4.2026
Handreichung zur GEAS Reform: Schutz, Versorgung und Vertretung von unbegleiteten geflüchteten Kindern und Jugendlichen

Die im April 2026 veröffentlichte Handreichung wurde von Terre des Hommes Deutschland e. V. (THD) und dem Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e. V. (BuMF) in Auftrag gegeben. Sie fasst zentrale Punkte zur Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland zusammen und enthält konkrete Empfehlungen zur Sicherung des Kindeswohls für unbegleitete minderjährige Geflüchtete – etwa zu verbindlichen behördenübergreifenden Kooperationsvereinbarungen zu Screening und (vorläufiger) Inobhutnahme sowie zur frühzeitigen und unabhängigen rechtlichen Vertretung der Minderjährigen.

GEAS-Handreichung
Positionierung von BVkE und KTK zur Ausgestaltung des Ganztags

Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) hat der Bund 2021 die stufenweise Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/27 beschlossen. Aus Sicht der Fachverbände Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e. V. (BVkE) und Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK)-Bundesverband e. V. eröffnet der Rechtsanspruch große Chancen – vorausgesetzt, der quantitative Ausbau geht mit verbindlicher Qualität einher. In ihrem Papier haben BVkE und KTK-Bundesverband allgemeingültige Qualitätsstandards zusammengetragen, die bundesweit abgesichert und auskömmlich finanziert werden sollten.

Positionspapier vom 25.3.2026
Praxisleitfaden zum Einsatz von jugendschutzrelevanten Medien in der Kinder- und Jugendarbeit

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e. V. (BAJ) hat einen Leitfaden für alle entwickelt, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind und Medieninhalte kompetent, reflektiert und rechtssicher einsetzen möchten. Im Mittelpunkt steht das sog. erweiterte Erziehungsprivileg des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Es eröffnet Fachkräften die Möglichkeit, auch jugendschutzrelevante Medien gezielt in der pädagogischen Arbeit einzusetzen, sofern das Einverständnis der Personensorgeberechtigten vorliegt. Neben der Erläuterung der rechtlichen Grundlagen bietet die Broschüre eine Checkliste als Unterstützung im Arbeitsalltag sowie eine kompakte Übersicht, die die Rechte und Handlungsspielräume von Eltern und Fachkräften zusammenfasst.

Praxisleitfaden "Das erweiterte Erziehungsprivileg"
Gemeinsame Erklärung zu KI und den Rechten des Kindes

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat am 19.1.2026 gemeinsam mit anderen internationalen Partner:innen eine Erklärung zu KI und den Rechten des Kindes abgegeben. Sie enthält Empfehlungen an Staaten, Unternehmen und zivilgesellschaftliche Organisationen, um sicherzustellen, dass KI so konzipiert, entwickelt, eingesetzt und geregelt wird, dass die Kinderrechte geachtet, geschützt und gefördert werden. Nun liegt die deutsche nicht-amtliche Arbeitsübersetzung der Monitoring-Stelle UN-KRK des Deutschen Instituts für Menschenrechte e. V. vor.

Gemeinsame Erklärung zu KI und Kinderrechten
Auslandsadoptionen – Rückblick auf 2025

Die Adoptionsvermittlungsstellen haben bis Anfang März 2026 dem Bundesamt für Justiz (BfJ) 49 Auslandsadoptionen aus 2025 gemeldet (Vorjahr 58; mit Nachmeldungen für 2025 ist zu rechnen) – insbesondere aus Thailand (19). Insgesamt wurden Kinder aus 15 Herkunftsstaaten nach Deutschland vermittelt, davon rd. 90 % aus Vertragsstaaten des Haager Adoptionsübereinkommens. Überwiegend handelte es sich um Fremdadoptionen (76 %), im Übrigen um Stiefkind- und Verwandtenadoptionen. Das BfJ war 2025 an summarisch 225 familiengerichtlichen Verfahren zur Anerkennungs- und Wirkungsfeststellung von Adoptionen beteiligt, die größtenteils ohne die Involvierung deutscher Adoptionsvermittlungsstellen im Ausland vollzogen wurden. Als Herkunftsstaat lag im Berichtsjahr ebenfalls Thailand (24) an der Spitze, gefolgt von den USA und Nigeria (beide 18). Mehr als die Hälfte der Anerkennungsverfahren betraf Fremdadoptionen (56 %). Das BfJ ist Bundeszentrale für Auslandsadoption. In dieser Funktion koordiniert es auf Bundesebene Fragestellungen im internationalen Adoptionswesen und ist an der Anerkennung von ausländischen Adoptionsentscheidungen im Inland beteiligt.

BfJ Pressemitteilung vom 9.4.2026
2. Bonner Rechtshilfetag des BfJ am 25.6.2026 – Anmeldung jetzt möglich

Anlässlich des Europäischen Tags der Justiz lädt das Bundesamt für Justiz (BfJ) als deutscher Ansprechpartner und Anlaufstelle für den internationalen Rechtsverkehr am 25.6.2026 zum 2. Bonner Rechtshilfetag ein. Vorträge und Workshops geben einen Überblick über die aktuellen Fragestellungen und Herausforderungen bei der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit, ua im Bereich des internationalen Kinderschutzes. Zudem besteht die Möglichkeit, sich mit Expert:innen aus den Bereichen des internationalen Zivil- und Strafrechts auszutauschen.

Zur Anmeldung
Aktuelle Rechtsprechung
BGH 11.2.2026 – XII ZB 158/24: Kein Beschwerderecht eines Elternteils gegen Ablehnung von Kinderschutzmaßnahmen

Der BGH hat entschieden, dass aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG kein Anspruch eines Elternteils auf Sorgerechtsmaßnahmen nach § 1666 BGB gegen den anderen Elternteil hergeleitet werden kann, mithin der solche Maßnahmen begehrende Elternteil nach § 59 Abs. 1 FamFG nicht berechtigt ist, Beschwerde (im eigenen Namen) gegen Sorgerechtsmaßnahmen ablehnende familiengerichtliche Entscheidungen einzulegen. Die Ablehnung solcher Maßnahmen berühre ausschließlich den Schutzanspruch des Kindes gegenüber dem Staat und nicht ein eigenes, unmittelbar betroffenes Recht des Elternteils. Ob Eltern durch die Ablehnung einer gerichtlichen Anordnung von Kinderschutzmaßnahmen iSd § 1666 BGB in eigenen Rechten betroffen und damit nach § 59 Abs. 1 FamFG beschwerdeberechtigt sind, wurde in Rechtsprechung und Literatur bislang unterschiedlich beurteilt.

BGH 11.2.2026 – XII ZB 158/24
OVG Greifswald 23.3.2026 – 1 M 106/26 OVG: Weitergewährung von Volljährigenhilfe über das 21. Lebensjahr hinaus

Das Oberverwaltungsgericht hat einen Jugendhilfeträger im Wege der einstweiligen Anordnung dazu verpflichtet, der über 21 jährigen Antragstellerin vorläufig weiterhin Eingliederungshilfe (Unterbringung in einer Einrichtung) zu gewähren. Mit der Neufassung des § 41 Abs. 1 S. 2 Halbs. 2 SGB VIII im Rahmen des KJSG setze eine Weitergewährung über das 21. Lebensjahr hinaus nicht mehr die hohe Wahrscheinlichkeit für einen Fortschritt im Entwicklungsprozess voraus. Stattdessen sei für die Annahme eines begründeten Einzelfalls erforderlich, aber auch ausreichend, dass hinreichend konkrete Anhaltspunkte bestehen, die es mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarten lassen, dass ein Abbruch der Hilfe die Persönlichkeitsentwicklung gefährden würde, etwa indem bereits erzielte Fortschritte zunichtegemacht würden. Dies hat das Gericht bejaht, die Antragstellerin jedoch dazu angehalten, sich um Hilfen nach dem SGB IX zu bemühen.

OVG Greifswald 23.3.2026 – 1 M 106/26 OVG
OVG Bremen 4.3.2026 – 1 LA 157/25: Einholung von Informationen der Schule über das Jugendamt durch das Familiengericht in einem Kinderschutzverfahren

In einem vom OVG Bremen zu entscheidenden Fall hatte das Familiengericht in einem Kinderschutzverfahren nach § 1666 BGB das Jugendamt um Informationen ersucht und es gebeten, Auskünfte bei der Schule des betroffenen Kindes einzuholen und darüber zeitnah gegenüber dem Familiengericht zu berichten. Jugendamt und Schule kamen der Aufforderung nach, wogegen die Mutter klagte und gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berufung einlegte. Das Oberverwaltungsgericht hielt das Vorgehen für datenschutzrechtlich zulässig, obwohl es bereits ein Kinderschutzverfahren vor dem Familiengericht gab und daher weder die Information des Jugendamts auf Grundlage von § 4 Abs. 3 KKG erforderlich war noch das Jugendamt eine Befugnis zur Erhebung von Informationen bei der Schule hatte.

OVG Bremen 4.3.2026 – 1 LA 157/25

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