Newsletter 6/2024
Aktuelle DIJuF-Veranstaltungen
DIJuF-Intern
DIJuF-ZweiJahrestagung „Navigating the future – Inklusion, Kooperation und Fachkräftemangel als zentrale Zukunftsthemen der Kinder- und Jugendhilfe“ und Mitgliederversammlung vom 25. bis 26.11.2024 – hybrid

Inklusion, Kooperation und Fachkräftemangel als zentrale Zukunftsthemen der Kinder- und Jugendhilfe werden auf der diesjährigen DIJuF-ZweiJahrestagung mit spannenden Fachvorträgen, vertiefenden Diskussionen und interaktiven Arbeitsgruppen in den Blick genommen. Gemeinsam mit unseren Mitgliedern, den Expert:innen aus der Praxis, und unseren Referent:innen aus Wissenschaft, Politik und Forschung möchten wir diskutieren, wie die Zukunft der Jugendämter aussehen könnte. Nutzen Sie die Möglichkeit von Austausch und Vernetzung vor Ort oder nehmen Sie am Livestream teil.

Am Nachmittag des ersten Tages findet die DIJuF-Mitgliederversammlung statt.

DIJuF-ZweiJahrestagung 25./26.11.2024: Anmeldung zur Teilnahme vor Ort
DIJuF-ZweiJahrestagung am 25./26.11.2024: Anmeldung zum Livestream
DIJuF-Mitgliederversammlung am 25.11.2024: Anmeldung zur Teilnahme vor Ort (ohne Teilnahme an der Tagung)
SFK 3-Aufruf: Weiterführung der Reform des Unterhaltsrechts jetzt!

Die Ständige Fachkonferenz 3 (SFK 3) „Unterhalts-, Unterhaltsvorschuss- und Abstammungsrecht“ des DIJuF hat kein Verständnis für das Ausbleiben der im Koalitionsvertrag zur 20. Legislaturperiode angekündigten Unterhaltsrechtsreform und ruft auf, endlich den nächsten Schritt im Gesetzgebungsverfahren zu gehen. Im August 2023 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz (BMJ) ein Eckpunktepapier zur geplanten Reform des Unterhaltsrechts. Diese Vorschläge wurden in der Literatur umfassend diskutiert und haben den großen Bedarf einer Anpassung des Unterhaltsrechts an die veränderten gesellschaftlichen Verhältnisse aufgezeigt. Ein Referentenentwurf liegt bis heute jedoch nicht vor. Die SFK 3 hatte bereits im April 2022 einen Aufruf zur Reformierung des Unterhaltsrechts veröffentlicht (JAmt 2022, 192).

Der Reformbedarf für ein Alleinvertretungsrecht bei gemeinsamer Sorge (noch) verheirateter Eltern besteht weiterhin trotz der aktuellen Entscheidung des BGH in Sachen XII ZB 459/23. Mit seinem Beschluss vom 10.4.2024 hat der BGH entschieden, dass nicht (mehr) verheiratete, gemeinsam sorgeberechtigte Eltern, die ihre Kinder im Wechselmodell betreuen, gegen den jeweils anderen Elternteil im Namen der Kinder Unterhaltsansprüche geltend machen können. Nach bisheriger Rechtsprechung war hierfür entweder eine gerichtliche Entscheidung nach § 1628 BGB oder die Bestellung einer Ergänzungspfleger:in für die Anspruchsdurchsetzung erforderlich.

Der Aufruf zur Weiterführung der Unterhaltsrechtsreform wurde im Nachgang zur Sitzung der SFK 3 am 13.5.2024 verfasst. Diese fand im Online-Format das erste Mal unter Leitung der neuen Vorsitzenden Nicole Siebert und Rolf Sievertsen statt. Auf der Tagesordnung standen neben dem Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft die Eckpunktepapiere zur Reform des Abstammungs- und Unterhaltsrechts.

SFK 3-Aufruf
BGH 10.4.2024 – XII ZB 459/23
DIJuF-Hinweise zum RefE eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft

Das DIJuF hat zum Referentenentwurf (RefE) des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) und des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft Hinweise verfasst. Kern des RefE ist, dass in allen Fällen, in denen durch eine Vaterschaftsanerkennung ein neues Aufenthaltsrecht geschaffen wird und die leibliche Abstammung nicht nachgewiesen ist, die Zustimmung der Ausländerbehörde Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Vaterschaftsanerkennung sein soll. Die Ausländerbehörde soll ihre Zustimmung auch zurücknehmen können.

Das Institut begrüßt den Wegfall des § 1597a BGB, da dessen Umsetzung iVm § 85a AufenthG in der Praxis schwierig zu handhaben ist. Allerdings sieht das Institut Verbesserungspotenzial zum nun geregelten behördlichen Ablauf. So schlägt das DIJuF in seinen Hinweisen vor, dass der Antrag auf Zustimmung auch direkt mithilfe der Urkundsperson bei der Ausländerbehörde gestellt werden könnte. Weiter regt das Institut an, von dem Zustimmungserfordernis nicht nur in Fällen der nachgewiesenen leiblichen Abstammung abzusehen, hingegen bspw. auch bei Nachweiserbringung über den seit sechs Monaten bestehenden gemeinsamen Wohnsitz oder die Eheschließung. So könnte dem Kind nach Einschätzung des DIJuF zügiger zu einem rechtlichen Vater verholfen werden.

DIJuF-Hinweise
Veröffentlichung „Empfehlungen und Impulse zur Umsetzung des § 37 Abs. 1 SGB VIII. Beratung und Unterstützung der Eltern; intensivere Elternarbeit“

Die Fachgruppe „Weiterdenken in der Pflegekinderhilfe“, die unter Leitung von Vanessa Brackmann (DIJuF), Heinz Müller und Laura de Paz (ism gGmbH) die Umsetzung des KJSG in den Jugendämtern begleitet hat, hat erneut Empfehlungen zur Umsetzung erarbeitet. Nach den bereits veröffentlichten Empfehlungen und umfangreichen Sammlung von Praxisbeispielen zu den Schutzkonzepten (§ 37b SGB VIII) behandelt das nun veröffentlichte Papier das Thema Elternarbeit mit seinen Herausforderungen und gibt ebenfalls Handlungshinweise sowie Praxisbeispiele.

Empfehlungen (§ 37 Abs. 1 SGB VIII)
Sitzung der Kommission für Rechtsfragen der bke am 3.5.2024 in Frankfurt a. M.

Am 3.5.2024 nahm Hannah Binder für das DIJuF bei der Sitzung der Kommission für Rechtsfragen der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) in Frankfurt a. M. teil. Diskutiert wurden die Eckpunkte zur Reform des Abstammungs- und Kindschaftsrechts sowie der Referentenentwurf zum UBSKMG. Weiterer Schwerpunkt der Sitzung waren die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für Erziehungsberatungsstellen, insbesondere im Hinblick auf die Aktenführung und Zeugenaussagen vor Gericht

Neu auf KiJuP-online
Themengutachten: Schuldnerrückgriff gem. § 7 Abs. 1 UVG

Steht Unterhaltspflichtigen zugleich eine Forderung gegen das – von der UV-Stelle vertretene – Land zu, bietet sich grundsätzlich eine Aufrechnung hiergegen mit den gem. § 7 Abs. 1 UVG übergegangenen Ansprüchen an. Neben der häufig praktizierten Aufrechnung des Finanzamts gegen Steuererstattungsansprüche von Schuldner:innen ist eine vergleichbare Aufrechnung auch mit auf das Land übergegangenen Unterhaltsansprüchen gegen bestimmte Geldansprüche von Strafgefangenen aus dem Haftverhältnis in Betracht zu ziehen.

Das Autorenteam Prof. Dr. Bernhard Knittel und Petra Birnstengel haben hierzu das Themengutachten „Schuldnerrückgriff gem. § 7 Abs. 1 UVG im Wege der Aufrechnung des Landes gegen Geldansprüche von Strafgefangenen, TG-1279“ erstellt, welches auf KiJuP-online abrufbar ist.

Neue Mitarbeiterinnen im DIJuF

Herzlich begrüßen wir zwei neuen Mitarbeiterinnen, die für unsere Mitglieder fachliche Ansprechpartner:innen sind: Julia Tölch, Volljuristin, verstärkt die Abteilung Rechtsberatung/Rechtspolitik/Forschung im Bereich Kinder- und Jugendhilferecht mit dem Schwerpunkt „Junge Menschen mit Behinderung“ und steht Ihnen mit ihrer Expertise zur Seite; in der Abteilung Publikationen/Veranstaltungen/Kommunikation nimmt Josefa Billinger, Juristin, die Stelle der Bildungsreferentin ein und hat die dringenden Themen bei Ihnen in den Jugendämtern bezüglich unserer Fachveranstaltungen und der Online-Veröffentlichungen im Blick. Wer Sie sonst im DIJuF mit Rat und Tat unterstützt, entnehmen Sie bitte gern unserer Website – hier sehen Sie alle Mitarbeiter:innen und ihre Tätigkeitsbereiche, sodass Sie schnell Ihre gewünschten Ansprechpartner:innen finden.

DIJuF-Geschäftsstelle
Wir suchen: Fachreferent:in „Kindesunterhaltsrecht“, Volljurist:in (m/w/d)

Wir im DIJuF suchen für unsere Geschäftsstelle in Heidelberg zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Fachreferent:in „Kindesunterhaltsrecht“, Volljurist:in (m/w/d). Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Jobs im DIJuF
Neues aus Politik, Praxis und Rechtsprechung
Neuregelung zu Folgen unwirksamer Minderjährigenehen vom Bundestag beschlossen

Der Bundestag hat am Freitag, 7.6.2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen (BT Drs. 20/11367) in der vom Rechtsausschuss am 5.6.2024 geänderten Fassung (BT Drs. 20/11659) angenommen. Der Rechtsausschuss hat unter anderem eine Evaluierungsklausel in den Koalitionsentwurf eingefügt. Die Neuregelungen zu Folgen und Heilung unwirksamer Minderjährigenehen sollen danach innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes vom Bundesministerium der Justiz evaluiert werden. Zuvor war der Gesetzentwurf bei einer Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am 3.6.2024 von den Vertreter:innen der Rechtswissenschaft kritisiert worden.

Das DIJuF hat am 24.4.2024 Hinweise zum Referentenentwurf veröffentlicht.

Das BVerfG hatte mit Beschluss vom 1.2.2023 (1 BvL 7/18) die Regelung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen vom 17.7.2017 über die inländische Unwirksamkeit einer im Ausland wirksam geschlossenen Ehe mit einer Person, die bei der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 30.6.2024 eine Neuregelung zu treffen.

Deutscher Bundestag Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen (2./3. Lesung mit allen Dokumenten)
DIJuF-Hinweise zum Referentenentwurf zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen
BMFSFJ-Empfehlungspapier: Mehr Fachkräfte in Kitas und Ganztag – Strategie zur Fachkräftegewinnung

Ein hochwertiges und bedarfsgerechtes Angebot an Kindertages- und Ganztagsbetreuung ist zentral für gute Bildungschancen. Bundesfamilienministerin Lisa Paus stellte am 21.5.2024 gemeinsam mit den Ländern Empfehlungen vor, um dem Fachkräftemangel in der Kinderbetreuung zu begegnen, da dieser zunehmend zum Risikofaktor für die frühkindliche Bildung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird. Trotz enormem Personalzuwachs könnten im Jahr 2030 allein in den Kitas zwischen 50.000 und 90.000 Fachkräfte fehlen.

Um diese Situation zu verbessern, hat Paus die „Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag“ initiiert und mit den Ländern und vielen weiteren Beteiligten rd. 50 Empfehlungen erarbeitet. Diese sehen ua vor, dass Personen mit ausländischen Abschlüssen schneller ins Berufsfeld integriert werden können, bessere Arbeits- und Rahmenbedingungen etwa durch die Etablierung von vergüteten Fachkarrieren helfen, das Berufsbild noch attraktiver zu machen.

Empfehlungspapier
BMFSFJ Pressemitteilung Nr. 026 vom 21.5.2024
Jugend- und Familienministerkonferenz verabschiedet „Bremer Erklärung“

Nach zweitägigen Beratungen ist die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) in Bremen am 24.5.2024 zu Ende gegangen. Leitantrag und damit inhaltlicher Schwerpunkt der JFMK war die „Bremer Erklärung“ im Sinne einer Selbstverpflichtung der Länder: Beschlossen wurden somit ua die Erarbeitung eines KiTa-Qualitätsentwicklungsgesetzes, die Einführung eines Elterngeldanspruchs auch für Pflegeeltern und die gesetzliche Verankerung der Lotsendienste in Geburtskliniken.

Die „Bremer Erklärung“ betont darüber hinaus den generellen Anspruch, Beteiligungsformate an den Bedarfen junger Menschen auszurichten und sie gemeinsam mit ihnen zu entwickeln. Dabei dürfe man junge Menschen in besonderen Lebenslagen nicht übersehen, die etwa in Pflegefamilien leben oder in Einrichtungen der Jugend- oder Eingliederungshilfe. Gemeint seien damit auch unbegleitete Minderjährige aus dem Ausland.

Freie Hansestadt Bremen Pressemitteilung vom 24.5.2024
BMFSFJ: Familienreport 2024 zeigt Lebenslagen von Familien auf

Zum internationalen Tag der Familie am 15.5.2024 veröffentlicht das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMJSFJ) den Familienreport 2024 mit drei zentralen Ergebnissen: Familiäre Beziehungen geben Halt. Eltern wünschen sich eine partnerschaftliche Aufgabenteilung bei Familie und Beruf. Trotz Krisen blicken Eltern mit minderjährigen Kindern zuversichtlich in die Zukunft.

Auf Basis amtlicher Statistiken, wissenschaftlicher Studien und repräsentativer Bevölkerungsumfragen beschreibt der Familienreport in mittlerweile achter Ausgabe die vielfältigen Lebenslagen von Familien in Deutschland und bietet eine umfassende Bestandsaufnahme langfristiger Trends, greift aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen auf und informiert über familienpolitische Maßnahmen und Programme der Bundesregierung.

Familienreport 2024
BMFSFJ Pressemitteilung Nr. 024 vom 14.5.2024
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026: Positionspapier des Bündnisses aus Fachverbänden der Kinder- und Jugendhilfe und der Diakonie Deutschland

Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2026 stellt vor allem dort, wo er an der Schnittstelle zwischen dem SGB VIII und den Schulgesetzen der Bundesländer gestaltet werden soll, eine große Herausforderung für die Systeme Jugendhilfe und Schule dar. Daher fokussiert sich das „Positionspapier des Bündnisses aus Fachverbänden der Kinder- und Jugendhilfe und der Diakonie Deutschland zu gelingenden Rahmenbedingungen des Ganztags“ genau darauf.

Mit dieser Positionierung wollen die Unterzeichnenden wesentliche Ankerpunkte qualitativ notwendiger Ganztagsentwicklung benennen und Standards im Hinblick auf Personal, Räumlichkeiten und Strukturen der Zusammenarbeit beschreiben. Eine bedarfsgerechte Ausgestaltung der ganztägigen Bildung und Betreuung kann nur über die Verzahnung von Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung und iSd § 4 SGB VIII in Verantwortungsgemeinschaft mit den freien Trägern gelingen.

Positionspapier
KVJS: Impulspapier – Paradigmenwechsel im Handlungsfeld Stationäre Erziehungshilfen

Im Impulspapier des Kommunalverbands Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)/Landesjugendamts werden, auf der Grundlage einer Situationsanalyse, ua Ansätze zur Verbesserung der Fach- und Betreuungskräftesituation im Bereich Stationärer Hilfen zur Erziehung und des Allgemeinen Sozialen Diensts (ASD) vorgestellt: Welche Akzente können bspw. für einen zukunftsfähigen und weiterhin bedarfsgerechten Umbau der Erziehungshilfe gesetzt werden? Anhand einer selbstkritischen Debatte sollen Chancen und Risiken im Bereich Hilfe zur Erziehung eruiert und die gegenwärtigen Herausforderungen dargestellt werden.

KVJS Impulspapier
Bayerisches Landesjugendamt: Neue Broschüre „PeB Vormundschaft“

Im April 2024 veröffentlichte das Bayerische Landesjugendamt die Broschüre „Personalbemessung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern (PeB) – Vormundschaft“, die über dessen Website abrufbar ist. Der Fokus der Publikation richtet sich auf die Prüfung und den qualifizierten Vorschlag für eine Vormundschaft/Pflegschaft, die Gewinnung, Eignungsfeststellung und Beratung von ehrenamtlichen Vormund:innen und Pfleger:innen sowie auf die Beaufsichtigung von ehrenamtlichen Berufsvormund:innen (jew. SGB VIII und BGB).

Broschüre PeB Vormundschaft
Bundesrat billigt Selbstbestimmungsgesetz am 17.5.2024

Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) hat den Bundesrat passiert. Das Gesetz vereinfacht es transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen durch Erklärung gegenüber dem Standesamt ändern zu lassen. Eine gerichtliche Entscheidung und zwei Sachverständigengutachten sind nun nicht mehr nötig. Eine spätere erneute Änderung des Geschlechtseintrags ist frühestens nach Ablauf eines Jahres möglich.

Inwieweit ein bundeseinheitliches, datenschutzkonformes und diskriminierungsfreies Datenmanagement gewährleistet werden kann, ist von der Bundesregierung zu prüfen.

Das Gesetz tritt am 1.11.2024 in Kraft, gleichzeitig tritt das Transsexuellengesetz vom 19.9.1980 außer Kraft.

Beschluss-Drs. 195/24
Weitere Informationen und Link zu den FAQ des BMFSFJ vom 12.4.2024 zu dem Gesetz
Careleaver e. V.: Flyer „Welche Rechte habe ich in der Kiju?“

Während der Zeit in der Jugendhilfe kommen junge Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen mit immer wieder neuen Regelungen in Berührung, die sich unmittelbar auf das Leben auswirken. Umso wichtiger ist es, die eigenen Rechte zu kennen und zu wissen, wo und wie man diese einfordern kann. Mit Stand von April 2024 hat der Careleaver e. V. in einem Flyer einen Überblick unter der Frage „Welche Rechte habe ich in der Kiju?“ zusammengestellt.

Flyer
Synopse zum Vergütungsrecht für Vormund:innen

Im Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e.V. sind in zunehmender Anzahl neben Jugendämtern und Amtsvormund:innen auch Berufs- und Vereinsvormund:innen Mitglied, für die das Vergütungsrecht in der Vormundschaft von großem Interesse ist.

Die von Horst Deinert erstellte und auf der Website des Bundesforums veröffentlichte Synopse zum Vergütungsrecht bietet mit der Gegenüberstellung zum alten Recht (bis 2022) eine gute Übersicht über alle relevanten Vorschriften. Da das Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG) evaluiert und neu gefasst wird, wird es 2026 zu weiteren Änderungen und hoffentlich nennenswerten Verbesserungen bei der Vergütung der beruflichen Vormundschaft kommen.

Synopse Vergütungsrecht
AFET: Umfrage zur Umsetzung des § 4a SGB VIII

Der AFET – Bundesverband für Erziehungshilfe e. V. bittet die Jugendämter bis zum 19.7.2024 um Mitwirkung bei der Umfrage zur Umsetzung des § 4a SGB VIII „Selbstorganisierte Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung“, die diesen Umsetzungsprozess begleiten und unterstützen soll. Erhoben wird der bisherige Stand der Förderung und Beteiligung von Selbstorganisationen in Kommunen sowie Herausforderungen und Möglichkeiten der Umsetzung. Mithilfe der Ergebnisse wird eine Arbeitshilfe zur Zusammenarbeit mit Selbstorganisationen für Jugendämter erarbeitet.

Unabhängig vom Stand der Umsetzung ist die Beantwortung des Fragebogens pro Jugendamt bevorzugt durch die zuständige/zugeordnete Person bzw. eine Person mit Überblickswissen hinsichtlich der Umsetzung der (neuen) KJSG-Regelungen vorgesehen und dauert ca. drei bis zehn Minuten.

Fragebogen
Weitere Informationen zur Umfrage/Fragebogen zur Ansicht
IGfH zur Rechtmäßigkeit pauschaler Standardabsenkung bei der Hilfe für geflüchtete unbegleitete Minderjährige

Vor dem Hintergrund politischer Forderungen nach Standardabsenkungen bei der Inobhutnahme von und Hilfegewährung für geflüchtete unbegleitete Minderjährige in Zeiten personeller und struktureller Kapazitätsengpässe prüft der von der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen e. V. (IGfH) in Auftrag gegebene Fachbeitrag die durch zahlreiche Bundesländer seit 2023 in Erlassen und Empfehlungen veröffentlichten Standardabsenkungen auf ihre Vereinbarkeit mit den rechtlichen Grundsätzen der Kinder- und Jugendhilfe.

Nerea González Méndez de Vigo und Pauline Endres de Oliveira vom Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e. V. (BumF) kommen in dem Beitrag zu dem Schluss, dass die grundsätzlichen Standardabsenkungen, die im Wege von Ländererlassen durchgesetzt werden sollen, nicht mit geltendem Recht im Einklang stehen und zu einer Erosion tragender Grundsätze des Kinder- und Jugendhilferechts führen.

IGfH/BumF Fachbeitrag
JAmt Heft
JAmt Heft 6 ist in der Produktion und erscheint in den nächsten Tagen mit folgenden Aufsätzen:

„Einblick in Konfliktbereiche der Kinder- und Jugendhilfe – Die Bundesstatistik der ombudschaftlichen Beratung 2022“, Andrea Len, Dr. Simon Mohr, Prof. Dr. Ulrike Urban-Stahl (JAmt 2024, 318)

„Umsetzungsstand zur Ausgestaltung von § 9a SGB VIII 'Ombudsstellen' in den Ländern“, Andrea Len, Prof. Dr. Ulrike Urban-Stahl (JAmt 2024, 324)

„Paradigmenwechsel im Handlungsfeld Stationäre Erziehungshilfen? Impulse für einen Handlungsfelddiskurs“, Dr. Jürgen Strohmaier (JAmt 2024, 327)

„Rechtsansprüche, Rechtspflichten und Konsequenzen bei Nichterfüllung im SGB VIII – Teil II“, Prof. Dr. Dr. h. c. Reinhard Wiesner (JAmt 2024, 333)

„Nachträgliche Erweiterung einer bestehenden Forderungspfändung“, Martin Benner (JAmt 2024, 339)

Inhaltsverzeichnis JAmt Heft 6/2024
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