Newsletter 6/2026
Aktuelle DIJuF-Veranstaltungen
Neues aus dem DIJuF
Rechtsexpertise des DIJuF zu Psychopharmaka-Behandlungen im Off-Label-Use

Das DIJuF hat im Auftrag des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft e. V. eine Rechtsexpertise zu "Entscheidungen von Vormund:innen und Ergänzungspfleger:innen über Psychopharmaka-Behandlungen im Off-Label-Use" erstellt. Darin wird erörtert, welche Rechte und Pflichten Vormund:innen und Ergänzungspfleger:innen bei ärztlicher Empfehlung in Bezug auf eine Entscheidung über die Behandlung mit einem Medikament haben, das nicht für die Behandlung der Altersgruppe oder Erkrankung zugelassen ist (sog. Off-Label-Use), und wie sie zu einer fundierten Entscheidung kommen können. Dabei wird auch dargestellt, unter welchen Voraussetzungen das Mündel selbst entscheiden darf bzw. wie dessen Wille zu berücksichtigen ist, wenn es nicht selbst entscheidet. Die Rechtsexpertise entstand im Rahmen des Projekts "Medikamente in der Kinder- und Jugendhilfe" (MEDIJU), das von der Universität Hildesheim und dem Bundesforum durchgeführt und von der Stiftung Deutsche Jugendmarke e. V. gefördert wurde.

Beckmann/Lohse, Rechtsexpertise Off-Label-Use, 2026
Digitaler Praxistag zum Einsatz von KI in den Jugendämtern am 8.7.2026

Am 8.7.2026 veranstaltet das DIJuF einen digitalen Fachtag "KI im Jugendamt – Anwendungserfahrungen aus der Praxis". Der Einsatz von KI hat das Potenzial, die Fachkräfte der Jugendämter nachhaltig zu entlasten und den Zugang zu den Leistungen zu verbessern. Doch in welchem Ausmaß und in welchen Bereichen wird KI in den Jugendämtern bereits eingesetzt und wo liegen Chancen und Risiken? Der Praxistag geht diesen Fragen nach. Im Mittelpunkt steht die Vorstellung von Praxisbeispielen aus den Jugendämtern: von der Automatisierung in der Verwaltung, KI-Agenten und E-Learning über Vermittlung von stationären Jugendhilfeplätzen, KI-gestützten Angeboten im Bereich Mental Health sowie Unterstützung bei der Gefährdungseinschätzung im Kinderschutz. Zudem werden die Ergebnisse der Umfrage aus April 2026 unter den DIJuF-Mitgliedern zur Nutzung von KI vorgestellt.

Programm und Anmeldung
JAmt-Ausgabe 6/2026

JAmt Heft 6/2026 erscheint in Kürze zu dem Schwerpunktthema "GEAS-Reform & Jugendamt" mit folgenden Aufsätzen:

"Unbegleitete Minderjährige und die GEAS-Reform. Das Primat der Kinder- und Jugendhilfe besteht fort", Nerea González Méndez de Vigo · Prof. Dr. Dr. Maximilian Pichl (JAmt 2026, 298)

"Aufgaben und Rolle der rechtlichen Vertretung unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter im reformierten Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS)", Ronald Reimann (JAmt 2026, 307)

"Das SGB VIII und die GEAS-Reform. Zentrale Handlungsempfehlungen für Schutz, Vertretung und Versorgung unbegleiteter geflüchteter Kinder und Jugendlicher", Anna Weber · Ronald Reimann · Irmela Wiesinger · Hannah Franke · Livia Giuliani (JAmt 2026, 315)

"Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Übersicht zu den für die Kinder- und Jugendhilfe relevanten Änderungen für unbegleitete minderjährige Ausländer und Ausländerinnen (UMA) durch die GEAS-Reform", Annalena Würz, LL.M. · Susanne Achterfeld, LL.M. (JAmt 2026, 320)

Inhaltsverzeichnis JAmt 6/2026
Neues aus Politik, Praxis und Forschung
Bundestag beschließt Gesetz gegen Missbrauch bei Vaterschaftsanerkennung

Der Bundestag hat am 12.6.2026 schärfere Regeln "zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft" beschlossen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 21/4081) war zuvor im Innenausschuss noch in Teilen geändert und um sachfremde Regelungen ergänzt worden (BT-Drs. 21/6393). Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Nach Erfahrungen der Ausländerbehörden sowie Erkenntnissen der Standesämter und der Auslandsvertretungen war das geltende Recht nicht ausreichend, um missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft effektiv zu verhindern. Eine solche zeichnet sich regelmäßig dadurch aus, dass Männer deutscher Staatsangehörigkeit oder mit unbefristetem Aufenthaltsrecht die Vaterschaft für ein ausländisches Kind anerkennen, um bei diesem den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit herbeizuführen und so mittels Familiennachzug ein Aufenthaltsrecht der drittstaatsangehörigen Mutter zu begründen oder zu stärken. Zukünftig ist die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Anerkennung zwingend, wenn ein "aufenthaltsrechtliches Gefälle" zwischen den Beteiligten vorliegt, also zB der Anerkennende die deutsche Staatsangehörigkeit und die Mutter eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung besitzt.

BT-Meldung vom 12.6.2026
Bundestag beschließt Reform des Gewaltschutzgesetzes

Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag am 8.5.2026 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz (BT-Drs. 21/4082) in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (BT-Drs. 21/5809) angenommen. Mit dem Gesetz wird insbesondere die Rechtsgrundlage für die Verpflichtung von Tätern zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen normiert. Ziel ist es, die Sicherheit für Gewaltbetroffene zu erhöhen und ein schnelles Eingreifen der Sicherheitsbehörden zu gewährleisten. Das DIJuF hatte am 19.9.2025 zu dem Referentenentwurf des BMJV Stellung genommen. Das Gesetz tritt voraussichtlich 2027 in Kraft ("am ersten Tag des vierten auf die Verkündung folgenden Quartals").

BT-Meldung vom 8.5.2026
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt

Das BMJV hat am 22.5.2026 einen Referentenentwurf (RefE) eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt, zur Stärkung der Stellung des Kindes im Verfahren und zur Steigerung der Verfahrenseffizienz vorgelegt. Eingeführt werden soll ein Wahlgerichtsstand in Kindschafts-, Abstammungs- und Kindesunterhaltssachen. Damit soll einem gewaltbetroffenen Elternteil ermöglicht werden, seinen neuen gewöhnlichen Aufenthaltsort geheim zu halten, wenn dieser sich nach dem Aufenthaltsort des von ihm betreuten Kindes richtet. Außerdem soll ua die Amtsermittlungspflicht der Familiengerichte in Kindschaftsverfahren, in denen Anhaltspunkte für Gewaltvorfälle zwischen den Eltern bestehen, konkretisiert und klargestellt werden, dass das Gericht in Fällen häuslicher Gewalt nicht auf das Einvernehmen der Elternteile hinwirken soll. Das DIJuF wird bis zum 10.7.2026 zu den vorgesehenen Neuregelungen Stellung nehmen.

BMJV Gesetzgebungsverfahren
Bund und Länder bringen Milliardeninvestitionen für Kitas auf den Weg

Bund und Länder haben eine neue Verwaltungsvereinbarung ausgehandelt. Sie ist die Grundlage dafür, dass rückwirkend ab 1.1.2026 Bau-, Sanierungs- und Ausstattungsmaßnahmen in Kitas umgesetzt werden können, insbesondere in finanzschwachen Kommunen. Insgesamt stellt der Bund den Ländern 4 Mrd. EUR aus dem Sondervermögen "Infrastruktur und Klimaneutralität" zur Verfügung, die für Investitionen in die Kindertagesbetreuung sowie in Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur eingesetzt werden können. Nach Unterzeichnung der Vereinbarung durch alle Länder werden diese eigene Förderrichtlinien aufsetzen und die Antrags- und Bewilligungsverfahren organisieren.

BMBFSFJ Pressemitteilung vom 5.5.2026
Zwischenruf der AGJ: Inklusive Kinder- und Jugendhilfereform nicht einfrieren

Der geschäftsführende Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ hat am 8.6.2026 einen Zwischenruf zur SGB VIII-Reform beschlossen. Darin fordert er deren Sicherstellung durch ein verbindlich geordnetes Verfahren. Unter sichtbarer Federführung des BMBFSFJ müsse im Dialog mit Bund, Ländern und Kommunen sowie den Verbänden und Selbstvertretungen ein transparenter und verbindlicher Fahrplan für die Weiterentwicklung der – inklusiven – Kinder- und Jugendhilfe vereinbart werden. Ein Beibehalten des Ist-Zustands sei falsch und politisch wie fiskalisch folgenschwer.

Das BMBFSFJ hat im März 2026 einen Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG) vorgelegt. Inzwischen, so die AGJ, wirke die Reform jedoch nicht mehr nachdrücklich politisch gewollt. Der Prozess der inklusiven Weiterentwicklung scheine trotz der verbindlichen Weichenstellungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz 2021 im allgemeinen Diskurs in seinen fachlichen und politischen Folgen nicht mehr oder allenfalls kaum vertrauensbildend abschätzbar und zumindest unübersichtlich.

AGJ Zwischenruf vom 8.6.2026
PFAD: Wir wollen nicht wieder von vorne anfangen!

Am 1.6.2026 lud das BMBFSFJ im Namen von Bundesministerin Prien zum Austausch der Pflegekinderhilfe nach Berlin ein. Das DIJuF war durch Katharina Lohse vertreten. In Arbeitsgruppen wurden wichtige Herausforderungen und Lösungsansätze aus dem Kreis der Expert:innen der Pflegekinderhilfe identifiziert. Dazu gehörten der flächendeckende Ausbau der Beratungsangebote für Pflege- und Herkunftseltern sowie Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten von Pflegekindern, aber auch finanzielle Themen wie das Elterngeld für die finanzielle Absicherung von Pflegeeltern. Der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e. V. kritisiert in einer Stellungnahme, dass dem Ministerium viele der gemeinsam erarbeiteten Ergebnisse aus den letzten Jahren zur Pflegekinderhilfe augenscheinlich nicht vorlagen und zudem keine bundespolitischen Absichten für eine nachhaltige Weiterentwicklung einer inklusiv ausgerichteten Pflegekinderhilfe ersichtlich wurden.

PAD Stellungnahme vom 9.6.2026
BAG Landesjugendämter veröffentlicht Empfehlungen zu "berechtigtem Interesse" iSv § 9b SGB VIII

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (BGBl. 2025 I Nr. 107) wurde in § 9b SGB VIII – Aufarbeitung – die Akteneinsicht betroffener Personen bei berechtigtem Interesse in die sie als Minderjährige betreffenden Erziehungshilfe-, Eingliederungshilfe-, Heim- oder Vormundschaftsakten gesetzlich geregelt. Zugleich wurden die Landesjugendämter durch den Bundesgesetzgeber beauftragt, unter Beteiligung der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs Grundsätze und Maßstäbe zu entwickeln, wann ein berechtigtes Interesse zur Akteneinsicht vorliegt.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Landesjugendämter hat nun unter Beteiligung der Unabhängigen Aufarbeitungskommission "Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung eines 'berechtigen Interesses' im Sinne von § 9b SGB VIII" erarbeitet. Ziel ist es, dem Auftrag des Gesetzgebers nachzukommen und die öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe vor Ort bei der Umsetzung des neuen § 9b SGB VIII und den damit verbundenen Entscheidungen zur Akteneinsicht bei berechtigtem Interesse zu unterstützen, indem ein bundesweit einheitliches Begriffsverständnis des berechtigten Interesses hergestellt wird.

BAG Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung eines "berechtigen Interesses" iSv § 9b SGB VIII
jugendschutz.net stellt Jahresbericht 2025 vor

Der für 2025 vorgelegte Bericht von jugendschutz.net zeigt, dass sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im digitalen Raum eine wachsende Bedrohung darstellt, die durch Technologien wie KI-gestützte Chatbots oder Deepfakes verschärft wird. Im zweiten Jahr in Folge hat jugendschutz.net mehr als 15.000 Fälle von Missbrauchsdarstellungen von Kindern bearbeitet – und stellte ua bei Spotify und Discord zudem zahlreiche volksverhetzende Texte und strafbare extremistische Kennzeichen fest. Die Anbieter der Dienste unternähmen viel zu wenig für den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Dies sind zentrale Befunde des aktuellen Jahresberichts. jugendschutz.net fungiert als das gemeinsame Kompetenzzentrum von Bund, Ländern und Landesmedienanstalten für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet.

Ende Juni wird die Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" Handlungsempfehlungen für einen zeitgemäßen Schutz und eine sichere Teilhabe junger Menschen im digitalen Raum vorlegen.

Jahresbericht 2025
BMBFSFJ Pressemitteilung vom 19.5.2026
Ergebnisse der bundesweiten Umfrage zur Vormundschaftsrechtsreform

Die BAG Landesjugendämter hat die Ergebnisse einer bundesweiten Umfrage zur Umsetzung der Vormundschaftsrechtsreform veröffentlicht. Mit 243 Jugendämtern haben sich 42,4 % aller Jugendämter an der Befragung beteiligt.

Die Auswertung macht deutlich, dass die Vormundschaftsrechtsreform in der Praxis angekommen ist, ihre Potenziale jedoch noch nicht flächendeckend ausgeschöpft werden. Insbesondere die mit der Reform eingeführten neuen Rechtsinstitute wie die vorläufige Vormundschaft, zusätzliche Pflegschaften oder die Bestellung von Pflegepersonen als Pfleger:innen spielen bislang nur eine sehr geringe Rolle. Gleichzeitig zeigen die Ergebnisse positive Entwicklungen: Die stärkere multiprofessionelle Ausrichtung der Personalstrukturen sowie der Aufbau von Koordinierungsstellen tragen zur Qualitätsentwicklung bei und eröffnen neue Handlungsspielräume. Die BAG Landesjugendämter plant nun die Entwicklung praxisorientierter Online-FAQ zur Ehrenamtsvormundschaft sowie eine vertiefte Befassung mit allen relevanten Fragen der Vereinsvormundschaft.

BAG Auswertung der Umfrage zur Vormundschaftsrechtsreform
Thesenpapier der AGJ zur Fachkräftedebatte

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ schlägt in sieben Thesen vor, wie Teilhabe und Förderung junger Menschen unter den aktuell schwierigen politischen wie finanziellen Rahmenbedingungen gewährleistet werden können. Die Auseinandersetzung mit dem Fachkräftemangel sowie dem zukünftigen Fachkräftebedarf in der Kinder- und Jugendhilfe dürfe nicht auf die quantitative Ausweitung von Personal verengt werden. Erforderlich ist eine qualitative Perspektive, die danach fragt, wie vorhandene personelle, finanzielle und strukturelle Ressourcen so eingesetzt, gesteuert und weiterentwickelt werden können, dass sie den Rechten, Bedürfnissen und Bedarfen junger Menschen und ihrer Familien tatsächlich gerecht werden. Fragen von Aus-, Fort- und Weiterbildung müssten etwa stärker in kommunale Planungs-, Steuerungs- und Kooperationszusammenhänge eingebettet und trägerübergreifende Finanzierungsformen entwickelt werden. Das Papier "Ein anderer Zugang zur Fachkräftedebatte" ist das Ergebnis der Diskussionen des Ideenlabors Fachkräfte der AGJ und zielt darauf ab, einen ergänzenden Zugang zur Debatte zu eröffnen.

AGJ Thesenpapier zur Fachkräftedebatte
Broschüre zu Medikamenten in der Kinder- und Jugendhilfe

Im Rahmen des Projekts "MEDIJU" (Medikamente in der Kinder- und Jugendhilfe) ist eine Broschüre zu "Medikamente in der Kinder- und Jugendhilfe. Deine Rechte" entstanden. Sie erklärt jungen Menschen, was sie über das Thema wissen sollten: verschiedene Arten von Medikamenten, die Beteiligten und ihre Rollen, den Ablauf bei ärztlichen Behandlungen und Wissenswertes rund um die Einnahme. In einem separaten Kapitel berichten Care Leaver:innen bildlich über ihre Erfahrungen mit der Einnahme von Medikamenten. Zudem klärt sie über Rechte im Zusammenhang mit Medikamentengaben auf. Die Broschüre ist digital abrufbar, Printexemplare können gegen Übernahme der Versandkosten beim Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e. V. über info@vormundschaft.net bestellt werden.

"Medikamente in der Kinder- und Jugendhilfe. Deine Rechte"
UNICEF-Studie zum Wohlbefinden von Kindern 2026

Deutschland belegt in einer internationalen Vergleichsstudie zum Wohlbefinden von Kindern in Ländern der EU und OECD nur Platz 25 von insg. 37 bewerteten Ländern. Damit liegt Deutschland wie schon im vergangenen Jahr im unteren Mittelfeld und bleibt weit hinter seinen Möglichkeiten zurück. In Deutschland sei der Abstand zwischen Jugendlichen aus wirtschaftlich benachteiligten und wohlhabenden Familien besonders groß: Unter den Jugendlichen aus benachteiligten Familien erreichten nur 46 % die grundlegenden Bildungskompetenzen. In privilegierten Familien seien es dagegen 90 %. Beim mentalen Wohlbefinden zeigt sich ein ähnliches, wenn auch nicht so drastisches Bild. Von hoher Lebenszufriedenheit berichteten 61 % der 15-Jährigen aus den einkommensschwächsten Familien, jedoch 73 % der Jugendlichen aus wohlhabenden Familien.

Die Niederlande, Dänemark und Frankreich belegen die ersten drei Plätze. Aber auch in Ländern mit zT deutlich geringerer Wirtschaftskraft, wie Portugal (Platz 4) und Litauen (Platz 7), wachsen Kinder insgesamt unter besseren Bedingungen auf als in Deutschland. UNICEF Deutschland fordert daher die Bundesregierung auf, Kinderarmut wirksamer zu bekämpfen und gezielt in benachteiligte Kinder zu investieren.

UNICEF Pressemitteilung vom 17.5.2026
Astrid Leonhardt erhält Bundesverdienstkreuz

Astrid Leonhardt, ehemaliges Mitglied der Ständigen Fachkonferenz 3 (SFK 3) "Unterhalts-, Unterhaltsvorschuss- und Abstammungsrecht" des DIJuF, wurde mit dem Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland für ihr außergewöhnliches berufliches wie ehrenamtliches Engagement für die Kinder- und Jugendhilfe ausgezeichnet. Wir gratulieren herzlichst!

Aktuelle Rechtsprechung
OLG Hamburg 20.5.2026 – 7 UF 51/25: Beschwerderecht des Jugendamts bei Eignungszweifeln an ehrenamtlichem Vormund

Das Oberlandesgericht hatte über die Auswahl des Vormunds für ein Kind nach Entzug der elterlichen Sorge zu entscheiden und hat klargestellt, dass dem Jugendamt/ASD als Fachbehörde ein Beschwerderecht nach § 59 Abs. 3 FamFG, § 162 Abs. 3 S. 2 FamFG gegen die Auswahlentscheidung nach §§ 1778, 1779 BGB zusteht, wenn diese aus fachlicher Sicht nicht mit dem Kindeswohl zu vereinbaren ist. Die Bestellung der Großmutter als Vormundin wurde aufgehoben und stattdessen das Jugendamt als Vormund eingesetzt. Hintergrund war der wiederholte Alkoholmissbrauch der Großmutter und der besondere Unterstützungsbedarf des Kindes.

OLG Hamburg 20.5.2026 – 7 UF 51/25
OVG Lüneburg 12.5.2026 – 2 ME 51/26: Kein Anspruch auf Gefährdungseinschätzung

Eine getrennt lebende Mutter forderte im gerichtlich angestrengten Eilverfahren vom örtlichen Jugendamt eine unverzügliche Einschätzung der Gefährdungslage für ihre Tochter. § 8a SGB VIII, so das Oberverwaltungsgericht, vermittele jedoch keine subjektive Rechtsposition; die Vorschrift diene ausschließlich der behördlichen Verfahrenssteuerung und begründe keinen individuell einklagbaren Anspruch auf Durchführung einer Gefährdungseinschätzung durch das Jugendamt. Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz war daher unzulässig.

OVG Lüneburg 12.5.2026 – 2 ME 51/26
BGH 15.4.2026 – XII ZB 415/25: Kindesunterhalt im asymmetrischen Wechselmodell

Der BGH hat entgegen der in der Literatur entwickelten Konzepte entschieden, dass für die Bedarfsbemessung des Kindes allein das Einkommen des nicht hauptsächlich betreuenden Elternteils zugrunde zu legen ist. Zwar sei die Norm § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB auf das sog. Hausfrauenmodell zugeschnitten, sie gelte aber auch beim erweiterten Umgang. Daher komme eine anteilige Barunterhaltspflicht des hauptbetreuenden Elternteils idR nicht in Betracht. Zugleich stellt der BGH fest, dass ein erweiterter Umgang des barunterhaltspflichtigen Elternteils über eine Herabgruppierung in der Düsseldorfer Tabelle und über eine Kürzung des Unterhalts zwischen 10 bis 15 % berücksichtigt werden könne. So sei in der Praxis auf der Grundlage des geltenden Rechts die erforderliche Flexibilität für die Gewichtung der Mitbetreuung im Einzelfall gegeben.

BGH 15.4.2026 – XII ZB 415/25
BVerwG 18.12.2025 – 1 C 27.24: Verschärfung des Stufenmodells bei Einbürgerung

Das BVerwG verschärft mit seiner Entscheidung die Anforderungen an den Identitätsnachweis, indem es den Pass als allein maßgebliches Beweismittel der sog. ersten Stufe festlegt. Nur wenn dessen Erlangung objektiv nicht möglich oder subjektiv nicht zumutbar sei, könne der Identitätsnachweis auf andere Weise nach Maßgabe des vom BVerwG entwickelten Stufenmodells erfolgen. Für (unbegleitete) Kinder, Jugendliche und junge Volljährige wird die Passbeschaffung somit zum zentralen Prüfstein des Einbürgerungsverfahrens.

BVerwG 18.12.2025 – 1 C 27.24

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